Einkommensteuer (Subject) / Realteilung (Lesson)

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  • Erlass zur Realteilung I § 16/3 Erlasse (!!!!!!!!!!)
  • Sicherungsklausel  16 Abs 3 Satz 3 EStG  nur bei GruBo, Gebäude und wesentliche BG, Bsp: GS wird innerhalb von 3 Jahren entnommen oder veräußert  - im Grunde nur Verschiebung der Versteuerung, da rückwirkend Gemeiner Wert statt BW im Zeitpunkt der Realteilung  - Folge: Gewinn von allen Ges'tern nach allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel als LAUFENDER Gewinn zu versteuern
  • Körperschaft-Klausel § 16 Abs 3 Satz 4 EStG  - einzelne WG werden auf Körperschaft übertragen. In Höhe des schon bestehenden Anteils wird das WG zu Buchwerten übertragen. Rest zu gemeinen Wert  zb: 100.000 (BW) x 40% = 40.000 250.000 (TW) x 60% = 150.000 = 190.000 - 100.000 = 90.000 lfd Gewinn nach Gewinnverteilungsschlüssel  40%= 36.000 (x-GmbH) 60%= 54.000 (x als Ges'ter)
  • Folgen einer Realteilung Übertragung von WG ins PV= Gewinn  Übertragung von WG ins BV= BW Fortführung  - Idealfall (reale Werte, BW-Werte, Kapitslkonten gleich....einfach teilen) - Normalfall (BW anders, entscheidend bei späterer Veräußerung... Kapitalkontenanpassungsmethode auf die BW der WG, Aufstockung/Abstockung und Zahlung des steuerlichen Ausgleichs auf privater Ebene) - BW Fortführung mit spitzenausgleich (reale Werte anders...dann Zahlung von dem der zuviel Wert bekommen hat an den der zuwenig bekommen hat. Zahlung sind AK, entgeltlichkeit berechnen durch AK zum VW, BW Fortführung für unentgeltlichen Teil + AK der Zahlung, Bsp:  KapKonto A und B (je 50%)= 400.000, Teilbetrieb 1 = 400.000 (GW 480.000), Teilbetrieb 2 = 400.000 (GW 600.000)  verteilt werden 1.080.000 A bekommt TB 1: soll kriegen 540.000, bekommt mit TB 1 480.000 B bekommt TB 2: soll kriegen 540.000, bekommt mit TB 2 600.000 und zahlt daher 60.000 Spitzenausgleich an A  B überträgt dadurch Teil entgeltlich, Quote: AK 60.000/ erhaltener Wert 600.000 = 1/10 entgeltlich und 9/10 unentgeltlich durch Realteilung  dadurch Bilanzierung des TB 2 = 9/10 x 400.000 (BW) = 360.000 und 1/10 x 600.000 = 60.000, also insgesamt (360.000+60.000) 420.000 Für den A (bei ihm ist TB 1 zu BW abzubilden): 60.000 (erhaltene Abfindung) - 40.000 (Buchwert)  = 20.000 (laufender Gewinn)
  • Begriff der Realteilung - eine der möglichen Arten der Auseinandersetzung nach Auflösung einer PersG - bisherigen Ges'ter teilen das bisherige Gesellschaftsvermögen real (in natura) untereinander auf - Auflösung des Miteigentums zur gesamten Hand 
  • Realteilung, Voraussetzungen § 16 Abs 3 Satz 2 EStG  - Betriebsaufgabe auf Ebene der Gesellschaft (Zerschlagung des betrieblichen Organismus) - mindestens ein Realteiler führt eine wesentliche BEtriebsgrundlage in seinem BV fort (BV kann dadurch bei entstehen, auch von und zu SBV) - Besteuerung sR sichergestellt  WICHTIG: - PersG muss gelöscht werden im HR (muss in Klausur stehen)
  • Prüffolge - Realteilung ? 16 Abs 3 Sätze 2 bis 4, Abs 5 geht vor  - 6 Abs 5 (Übertragung Einzel-WG) oder 6 Abs 3 (Teilbetriebe oder MU-Anteile)
  • Ausgleichszahlung bei Betriebsaufgabe (keine Realteilung) Ausgleichszahlung von T an S erhöht den Aufgabegewinn von S und mindert den Aufgabegewinn von T