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Steuerrecht 1 (Subject) / Rechnungslegungsverpflichtung und Umfang (Lesson)

Steuerrecht 1

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  • Welche Unternehmen sind nach Handelsrecht zur Rechnungslegung (Führung von Büchern) und zur Veröffentlichung verpflichtet? Handelsrecht §§238 ff. HGB - Grundsätzlich jeder Kaufmann i.s.d HGB  §§241a HGB - Buchführungswahlrecht für Kaufleute §§264 ff HGB - spezielle Ansatz und Bewertungsvorschriften für KapG §§323 ff HGB - "Veröffentlichung" "Publizität" "Offenlegung" nur für KapG
  • Welche Unternehmen sind nach Steuerrecht zur Rechnungslegung (Führung von Büchern) und zur Veröffentlichung verpflichtet? §140 AO - Derivative Buchführungspflicht Personen, die nach anderen Gesetzen zur Buchführung verpflichtet sind §141 AO - Originäre Buchführungspflicht Gewerbetreibende, Land und Forstwirte die nicht bereits nach §140 AO buchführungspflichtig sind. --> Grenzen beachten!!! Publizität - Keine Publizität nach dem Steuerrecht, weil Zahlungsbemessung als oberste Funktion, dient lediglich der Steuerberechnung und Steuerfestsetzung.
  • Welche Unternehmen sind nach anderen Gesetzen zur Rechnungslegung (Führung von Büchern) und zur Veröffentlichung verpflichtet? Publizitätsgesetz §1 PublG --> Grenzen beachten!!
  • Welchen Umfang hat die Rechnungslegungsverpflichtung nach HGB und Steuerrecht? Handelsrecht § 242 (1) HGB - Einzelkaufleute, PersG haben zu Beginn und Ende des GJ das Verhältnis von Vermögen und Schulden darzustellen (Eröffnungsbilanz, Bilanz) §242 (2) HGB - Am Ende des GJ muss eine GuV aufgestellt werden (Bilanz und GuV = Jahresabschluss) §264 ff HGB - Für KapG gelten die verschärfenden Vorschriften §264 (2) HGB - Für KapG muss der JA ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage vermitteln (zusätzliche Pflicht) Steuerrecht Kein Umfang (keine Publizität) da Zahlungsbemessung oberste Priorität.
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