4
Straf- und Strafverfahrensrecht JVS (Subject) / Ablauf des Strafverfahrens (Lesson)
- Wie wird das Strafverfahren unterteilt? Das Strafverfahren wird in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren unterteilt. Das Erkenntnisverfahren unterteilt sich wiederum in das Vorverfahren, dass Zwischenverfahren und das Hauptverfahren.
- Nenne die wichtigsten Verfahrensgrundsätze Offizialprinzip: die Staatsanwaltschaft ist zur Erhebung der öffentlichen Klage berufen Legalitätsprinzip: bedeutet Verfolgungszwang und zwar gegen jeden Verdächtigen. Anklagegrundsatz: bieten die Ermittlungen abschließend genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, dann erhebt die Staatsanwaltschaft diese durch die Einreichung einer Anklageschrift beim zuständigen Gericht oder durch Stellung eines Antrags auf Erlass eines Strafbefehls. Untersuchungsgrundsatz: die Pflicht der Strafverfolgungsorgane, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen und aufzuklären. Öffentlichkeitsgrundsatz: die Rechtsprechung soll nicht hinter verschlossenen Türen erfolgen. Rechtsstaatsprinzip: Grundsatz des fairen Verhalten; Recht auf den gesetzlichen Richter; Unabhängigkeit des Richters; Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Verbot jeglichen Willenszwangs; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit;
- Gliederung des Strafverfahrens I. Erkenntnisverfahren 1. Vorverfahren = > Beschuldigter = > Anfangsverdacht 2. Zwischenverfahren = > Angeschuldigter = > hinreichender Tatverdacht 3. Hauptverfahren = > Angeklagter 3. Hauptverfahren = > Angeklagter II. Vollstreckungsverfahren = > Verurteilter
- Zulässige Beweismittel "SAGUZ" Sachverständige Augenschein => jede sinnliche Wahrnehmung Geständige => der Angeklagte kann sich selbst zur Anklage einlassen Urkundenbeweis => Ermittlung und Verwertung des gedanklichen Inhalts eines Schriftstücks Zeugenbeweis => eine Person, die in einer nicht gegen sie selbst gerichteten Strafsache ihrer Wahrnehmung über Tatsachen durch Aussage kundgeben soll
Advertisement