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Bilanztheorie (Subject) / Einsendearbeiten (Lesson)

Alle Einsendearbeiten des Kruses Bilanztheorie sollen als Karteikarten erfasst werden.

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  • Mit welchem Wert sollen Veräußerungsgegenstände nach Simon in der Bilanz erfasst werden? Mit dem unternehmensbezogenen Veräußerungspreis
  • Nennen Sie zwei Beispiele, was nach Schmalenbach unter dem Posten „schwebende Vorleistungen, die zukünftig aller Erwartung nach zu Einzahlungen führen“ bilanziert werden soll! Forderungen, Beteiligungen, Anlagevermögen zum Verkauf, nicht abschreibungsfä-higes Anlagevermögen, Fabrikate, Warenvorräte für den Verkauf
  • Welchen Realisationszeitpunkt nimmt Schmalenbach für Leistungen auf Ziel an? Den Ausgang der Rechnung
  • Welche wichtigen Kriterien beachtet Schmidt bei der Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen nicht? Nennen Sie zwei dieser Kriterien. Objektivierung, Einzelveräußerbarkeit, Bilanzvereinfachung
  • Mit welchem Wert möchte Walb Vorratsvermögen bis zum Zeitpunkt des Verkaufs erfasst sehen? Mit den Anschaffungskosten
  • Welchen Vorteil sieht Schmalenbach in der Festwertbewertung gebundener Vorräte? Mit der Festwertbewertung möchte Schmalenbach erfolgswirksame Auswirkungen bei Bewertungsschwankungen umgehen
  • Mit welchem Wert möchte Schmalenbach gebundene Vorräte bei einer Mengenände-rung bewertet haben? Mit dem Zeitwert (es sind Höchstgrenzen zu beachten) für abgehendes Vermögen, mit dem Festwert für verbleibendes Vermögen
  • Welche Bewertungsprinzipien sind für Schmalenbach bei der Bewertung von Vorrä-ten maßgeblich? Vorsichtsprinzip und Realisationsprinzip
  • Welches Verbrauchsfolgeverfahren führt bei nominaler Eigenkapitaldefinition unter der Annahme steigender Preise am ehesten zur Bildung stiller Reserven? Lifo-Methode
  • Welches Verbrauchsfolgeverfahren eignet sich am ehesten zur Bewertung von leicht verderblichen Vorräten? Fifo-Methode
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  • Was versteht Stützel unter einem Währungsbetrag? Der Ausweis einer Bilanz- oder GuV-Position in der Währung des Jahresabschlusses
  • In welche drei Unterklassen unterteilt Stützel die in der Bilanz und der GuV-Rechnung vorkommenden Währungsbeträge? - Durch einfaches Abzählen zu ermittelnde Währungsbeträge- Währungsbeträge, die allein und nur durch ein Rechtsgeschäft entstehen- Alle sonstigen Währungsbeträge
  • Welche Konflikte können bei einem Jahresabschluss auftreten, bei dem gleichzeitig der Bilanzzweck Informationsvermittlung und der Bilanzzweck Schuldendeckungs-kontrolle angestrebt wird? Informationsvermittlung basiert auf Vollständigkeit, Schuldendeckungskontrolle ist geprägt von Objektivierung und vom Vorsichtsprinzip
  • Welche zwei Kriterien beeinflussen maßgeblich die Verteilung des Gesamtgewinns eines Unternehmens auf die einzelnen Teilperioden? Der Realisationszeitpunkt von Gewinnen und die Vorschriften zur Periodisierung der Erfassung von Aufwendungen und Erträgen
  • Durch welche Maßnahmen können bei der Bemessung des ausschüttbaren Gewinns Interessenskonflikte vermindert werden? Nachvollziehbare Objektivierungskriterien bei der Bewertung,gesetzlich geregelte Ausschüttungsbegrenzungen
  • Gewinnrealisation In den Ausstellungsräumen des Handelsunternehmens LUXUS-AG unterschreibt Herr Money am 1.11.00 einen Kaufvertrag über einen Privatjet in Höhe von 2 Mio. GE. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt zeitgleich mit der Auslieferung am 25.01.01. Der Zahlungseingang über die 2 Mio. GE erfolgt am 27.02.01. Die LUXUS-AG hat den Privatjet im März 00 für 1 Mio. GE erworben. Erläutern Sie, welche Zeitpunkte bei der LUXUS-AG für die Realisation des Gewinns von insgesamt 1 Mio. GE in Frage kämen und diskutieren Sie die genannten Zeitpunkte kritisch! (7 Punkte) Erläutern Sie, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Wert die Realisation des Gewinns nach Simon bzw. Schmalenbach erfolgen würde? - 01.11.00 Zeitpunkt des Vertragsabschlusses- 25.01.01 Zeitpunkt der Auslieferung- 27.02.01 Zeitpunkt des Zahlungseingangs Nach Vertragsabschluss liegt ein durchsetzbarer Rechtsanspruch vor. Allerdings besteht die Gefahr, dass der verkaufte Gegenstand bis zum Zeitpunkt der Auslieferung Schaden nimmt und somit der Ertrag nicht oder nur teilweise realisiert werden kann.Im Zeitpunkt der Auslieferung hat die LUXUS-AG die im Kaufvertrag vereinbarte Leistung erbracht. Die Gefahr der Wertminderung bzw. des Untergangs geht mit der Auslieferung auf den Käufer über. Es bleibt jedoch das Risiko, ob bzw. wann die Ein-zahlung des vereinbarten Kaufpreises erfolgt.Der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bietet den Vorteil, dass beide Seiten die vertrag-lich vereinbarten Leistungen erbracht haben. Kritisch zu sehen ist jedoch, dass die Gewinnrealisation vom Zahlungseingang abhängt. Damit hat der Verkäufer über die Wahl des Zahlungsziels die Möglichkeit den Gewinn in eine andere Berichtsperio-de zu verlagern.Die Höhe des realisierten Gewinns beträgt sowohl bei Simon als auch bei Schmalen-bach 1Mio. GE.Nach Simon würde die Gewinnrealisation spätestens mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen. Für ihn erfolgt die Bewertung eines Veräußerungsgegenstands mit dem Veräußerungswert, welcher durch den Kaufvertrag hinreichend konkreti-siert wird. Der Bilanzansatz wird jedoch durch die evtl. noch anfallenden mit dem Verkauf in Zusammenhang stehenden Kosten gemindert (bspw. Transportkosten).Bei einer Leistung auf Kredit erfolgt nach Schmalenbach die Realisation des Gewinns im Zeitpunkt des Rechnungsausgangs. Für die LUXUS-AG bedeutet dies eine Ge-winnrealisation am 25.01.01.
  • Ein Unternehmen hat in der Bilanz des Jahres 0 einen gebundenen Vorrat (200 Stück) mit 400 GE ausgewiesen. Im Jahr 1 wurden 1.000 Stück für insgesamt 2.800 GE eingekauft und 1.000 Stück für insgesamt 3.500 GE verkauft. Der Beschaffungspreis am Bilanzstichtag 31.12.01 beträgt 2,60 GE/Stück. Erläutern Sie kurz, welchen Gewinn Schmalenbach ausweisen würde! Erläutern Sie außerdem, welche Veränderungen sich ergeben würden, wenn es sich bei den Vorräten um spekulative Vorräte handeln würde! Gebundene Vorräte werden nach Schmalenbach mit Festpreisen bewertet. Da der Preis am Bilanzstichtag höher ist als der ausgewiesene Wert, besteht kein Anlass die-sen zu ändern. Somit bestimmt sich der Gewinn aus der Differenz zwischen Verkaufs-preis und Einkaufspreis, er beträgt also 700 GE.Spekulative Vorräte werden nach Schmalenbach mit dem Zeitwert bilanziert.Der Zeitwert ergibt sich hier aus dem niedrigeren Wert von Anschaffungspreisen und aktuellem Marktpreis. Am Ende des Geschäftsjahres 1 könnte somit der Bilanzansatz der 200 Stück 520 GE betragen (der Wert ist abhängig von der verwendeten Methode zur Bewertung des Vorratsvermögens; hier wurde unterstellt, dass die Vorräte nach dem Fifo-Verfahren mit 560 € bewertet und anschließend nach dem Vorsichtsprinzip auf 520 € abgeschrieben wurden). Der ausgewiesene Gewinn im Geschäftsjahr 1würde dann 700 GE + 120 GE = 820 GE betragen.Alternativ:Falls der Zeitwert mit dem Festwert angesetzt wurde (Bewertung nach der Lifo-Methode), würde am Ende des Geschäftsjahres 1 der Bilanzansatz der 200 Stück Vor-ratsvermögen 400 GE betragen.Der ausgewiesene Gewinn im Geschäftsjahr 1 würde somit 700 GE betragen.
  • Ein Unternehmer hat im Rahmen seines Unternehmens Waren für 250 GE erworben. Der allgemeine Veräußerungspreis liegt am Bilanzstichtag bei 600 GE. Der Unternehmer vermutet, dass er die Waren auf Grund seiner sehr guten Marktkenntnisse und persönlicher Beziehungen für einen Preis von 650 € verkaufen kann. Erläutern Sie kurz, mit welchem Wert Simon den Warenbestand bilanzieren würde! Nennen Sie gegebenenfalls am Bilanzstichtag notwendige Buchungssätze (der Wareneingang wurde bereits gebucht)! Simon würde die Waren mit 600 GE bilanzieren. Das entspricht dem Marktpreis. Da der unternehmensbezogene Veräußerungspreis höher als der Marktpreis ist, darf der unternehmensbezogene Veräußerungspreis nach Simon nicht in der Bilanz angesetzt werden.Der Buchungssatz zur Erfassung des unrealisierten Gewinns lautet:Waren an Eigenkapital 350.
  • Gegeben sei folgende vereinfachte Eröffnungsbilanz: Aktiva Bilanz zum 1.1.00 Passiva Waren 200 Eigenkapital 50 Fremdkapital 150 =200 =200 Unterstellen Sie, dass die Waren am Ende der Periode für 170 GE verkauft werden. Die Waren werden zum Tagesbeschaffungswert von 120 GE ersetzt. Alle Zahlungsverpflichtungen werden sofort und bar entrichtet. Ein Gewinn soll ausgeschüttet werden. Ihre Aufgaben: - Erläutern Sie die Gewinnberechnung im Sinne der organischen Bilanztheorie nach Schmidt und stellen Sie die Schlussbilanz der Periode auf! - Berechnen Sie die Höhe einer eventuellen Ausschüttung! - Beurteilen Sie das Vorgehen kritisch! Die Waren werden für 170 GE verkauft. Allerdings stellt Schmidt diesem Verkaufser-lös nur einen Aufwand von 120 GE (den Tageswert) entgegen.Die Differenz zwischen dem historischen Warenwert und dem Tageswert (200 GE – 120 GE = 80 GE) erfasst Schmidt nicht als Aufwand, sondern als erfolgsneutrale Wert-änderung am ruhenden Vermögen.Aktiva                           Bilanz zum 31.12.00              PassivaWertänderung am  ruhenden Vermögen  80                                              Eigenkapital    50                                                                                   Waren                         120                                            Gewinn              50 Kasse                           50                                             Fremdkapital 150                                  =260                                                                  =260                 Der Gewinn und somit auch die Ausschüttung würden nach Schmidt(170 GE -120 GE =) 50 GE betragen. Bedingt durch die starke Wertminderung der Waren stünde dem Fremdkapital von 150 GE ohne Ausschüttung noch ein Deckungspotential von 170 GE (120 GE Waren und 50 GE Barvermögen) gegenüber.Dieses Deckungspotential wird jedoch durch die Ausschüttung des vermeintlichen Ge-winns von 50 GE auf (170 GE – 50 GE =) 120 GE reduziert. Kritik:Schmidt ist nur an der Substanzerhaltung des Unternehmens interessiert, welcher durch die Wiederbeschaffung der Waren genüge getan wurde.Dabei lässt er aber außer Acht, dass der Erhalt des Unternehmens gerade durch die er-folgsneutrale Behandlung von Wertverlusten gefährdet werden kann.
  • Sowohl Schmidt als auch Schmalenbach sind der Ansicht, dass sich der Wert eines Unternehmens aus dem Ertragswert ergibt. Skizzieren Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen den Theorien von Schmidt und Schmalenbach hinsichtlich der Ermittlung eines Unternehmenswerts! Schmalenbach ist der Ansicht, dass die Bilanz eines Unternehmens nicht alle Dinge abbildet, die den Wert eines Unternehmens ausmachen. Als Beispiele führt er den Kundenstamm und Arbeitsabläufe auf.Den Wert eines Unternehmens bezeichnet Schmalenbach als kapitalisierten Zu-kunftserfolg.Für die Ermittlung des Unternehmenswerts kommt für ihn somit nur eine Gesamtbe-wertung des Unternehmens in Betracht.Schmidt möchte den Ertragswert aus dem Tagesbeschaffungswert aller Vermögen-steile einschl. der immateriellen Kostenwerte ermitteln.Dieser Wert kennzeichnet den Reproduktionswert des Unternehmens und kann nach Schmidt aus der Bilanz ermittelt werden.Da ein Unternehmen bei einem wirksamen Konkurrenzmechanismus einen Normalge-winn erzielt, unter welchem Schmidt die Normalverzinsung der Reproduktionskosten versteht ist eine Ermittlung des Zukunftserfolgs unnötig.
  • Welches Aufstellungsverfahren erfasst in der GuV-Rechnung alle in einer Periode anfallenden Aufwendungen! Gesamtkostenverfahren
  • Welche Bilanzart gibt Informationen über die Zu- und Abnahme der einzelnen Bilanzposten? Bewegungsbilanz
  • Wann spricht man von bilanzieller Überschuldung? Schulden höher als Vermögen; alternativ: negatives Eigenkapital
  • Worin unterscheiden sich Tageswerte von Anschaffungskosten? Nicht realisiert – realisiert (Anschaffungskosten)
  • Mit welcher Eigenkapitaldefinition wird am ehesten der Kaufkrafterhaltung Rechnung getragen? Reale Eigenkapitaldefinition
  • Mit welchem Wert bewertet man bei der Ermittlung des substanziellen Gewinns den Wareneinsatz? Wiederbeschaffungskosten; alternativ: Wiederbeschaffungspreis
  • Aus welcher Größe leitet Simon in seiner statischen Bilanztheorie das Vermögen eines Unternehmens her? Potentieller Unternehmenspreis
  • Wie behandelt Simon in seiner statischen Bilanztheorie unentgeltlich erworbene Rechte? Aktivierungsverbot
  • Mit welchem Wert sollen nach Simon die zum Verkauf bestimmten Vermögensgegenstände in seiner statischen Bilanztheorie erfasst werden? Unternehmensbezogener Veräußerungspreis
  • Von welcher Grundvoraussetzung (mit der er damals der gängigen Lehrmeinung und der richterlichen Praxis widersprach) geht Simon in seiner statischen Bilanztheorie bei der Bewertung aus? Grundsatz der Unternehmensfortführung
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  • Was versteht Simon in seiner statischen Bilanztheorie unter dem individuellen Wert? Subjektiver unternehmensbezogener Wert
  • Welche Bilanzposten werden von Schmalenbach in seiner dynamischen Bilanztheorie nicht als „schwebende Posten“ bezeichnet? Eigenkapital, Zahlungsmittelbestand
  • Wie berücksichtigt Schmalenbach in seiner dynamischen Bilanztheorie das allgemeine Unternehmerwagnis im Jahresabschluss? Er berücksichtigt es nicht
  • Mit welchem Wert sollen in Schmalenbachs dynamischer Bilanztheorie Waren bis zum Verkaufszeitpunkt bewertet werden? Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • Welche grundsätzliche Vorgehensweise empfiehlt Schmalenbach in seiner dynamischen Bilanztheorie bei der Dotierung der Abschreibungsbeträge? Großzügige Bemessung; alternativ: eher mehr als weniger
  • Auf welchen Wertansatz bei der Erfassung von Vermögensgegenständen baut die organische Bilanztheorie nach Schmidt auf? Tagesbeschaffungswert
  • Wie definiert Schmidt in seiner organischen Bilanztheorie den „Normalgewinn“ eines Unternehmens? Verzinsung der Reproduktionskosten
  • Welches Instrument des Jahresabschlusses entwickelt Walb in seiner finanzwirtschaftlichen Bilanztheorie aus der „Zahlungsreihe“? Die Bilanz
  • Wie wird in Seichts kapitaltheoretischer Bilanztheorie das Eigenkapital ermittelt? Kassenkontosaldo plus Budgetkontosaldo
  • Welche zeitliche Ausrichtung hat die Bilanz in der kapitaltheoretischen Bilanztheorie nach Seicht? Die Bilanz ist zukunftsorientiert
  • Der vorläufige Gewinn der XY-GmbH soll ohne die untenstehenden Angaben sowohl nach der nominellen als auch nach der realen und der substanziellen Eigenkapitaldefinition 200 GE betragen. Es sind noch folgende Sachverhalte zu berücksichtigen: a) Die XY-GmbH kauft am 2.1.00 eine Maschine. Die Anschaffungskosten betragen 500 GE. Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Die Preissteigerung der Maschine beträgt im Geschäftsjahr 00 5 %. b) Zu Beginn des Jahres 00 hat die XY-GmbH Waren im Wert von 200 GE auf Lager. Die Waren werden im Geschäftsjahr 00 verbraucht. Damit werden Umsatzerlöse in Höhe von 500 GE erzielt. Der Anfangsbestand der Waren wird am Ende des Jahres zum Tageseinkaufspreis von 250 GE ersetzt. Der Warenbestand wird nach der FIFOMethode bewertet. Für das Geschäftsjahr 00 zeigt der allgemeine Kaufkraftindex eine Geldentwertung in Höhe von 10 %. Berechnen Sie unter Einbezug der untenstehenden Angaben den jeweiligen Gewinn nach nomineller, realer und substanzieller Eigenkapitaldefinition. Geben Sie auch den jeweiligen Wertansatz der Maschine, des Warenbestandes und einer eventuellen Kaufkraft- bzw. Substanzrücklage in der zugehörigen Bilanz zum 31.12.00 an. Nominelle Eigenkapitaldefinition: (3 Punkte)a) Abschreibungsaufwand in Höhe von 500 GE / 10 J = 50 GEb) Warenaufwand 200 GEVorläufiger Gewinn 200 GE+ Umsatzerlöse 500 GE- Abschreibungsaufwand 50 GE- Warenaufwand 200 GE=Gewinn 450 GEBilanzansatz: Schlussbilanz 00- Maschine 450 GE- Warenbestand 250 GE Reale Eigenkapitaldefinition: (5 Punkte)a) Abschreibungsaufwand in Höhe von (500 GE x 0,1)/ 10J = 55 GEb) Warenaufwand 220 GEVorläufiger Gewinn 200 GE+ Umsatzerlöse 500 GE- Abschreibungsaufwand 55 GE- Warenaufwand 220 GE=Gewinn 425 GEBilanzansatz: Schlussbilanz 00- Maschine 550 GE - 55 GE = 495 GE- Warenbestand 250 GE- Kaufkraftrücklage 25 GE Substanzielle Eigenkapitaldefinition: (5 Punkte)a) Abschreibungsaufwand in Höhe von 525 GE / 10J = 52,5 GEb) Warenaufwand 250 GEVorläufiger Gewinn 200 GE+ Umsatzerlöse 500 GE- Abschreibungsaufwand 52,5 GE- Warenaufwand 250 GE= Gewinn 397,5 GEBilanzansatz: Schlussbilanz 00- Maschine 525 GE – 52,5 GE = 472,5 GE- Warenbestand 250 GE- Substanzerhaltungsrücklage 52,5 GE
  • Diskutieren Sie kurz die Behandlung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in den Bilanztheorien von  Simon (statische Bilanztheorie)  Schmalenbach (dynamische Bilanztheorie)  Schmidt (organische Bilanztheorie). Berücksichtigen Sie dabei insbesondere die folgenden Aspekte:  Welche Ansatzmöglichkeiten und Ansatzeinschränkungen von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sehen die einzelnen Theorien vor?  Nach welchen Kriterien wird in den einzelnen Theorien die Höhe eines möglichen Ansatzes in der Bilanz bestimmt?  Stehen die Ansatzmöglichkeiten und -einschränkungen im Einklang mit dem in dieser Theorie verfolgten Bilanzziel? Simon (statische Bilanztheorie)unterscheidet in seiner statischen Bilanztheorie zwischen körperlichen undunkörperlichen Gegenständen. Erstere sind grundsätzlich bilanzierungsfähig. Bei denunkörperlichen Gegenständen unterscheidet er zwischen Rechten und rein wirtschaftlichenGütern.Bei den Rechten differenziert er weiterhin zwischen Forderungen und anderenRechten. Nur Forderungen sind seiner Ansicht nach grundsätzlich bilanzierungsfähig.Andere Rechte und rein wirtschaftliche Güter sind nach Simon nur dann bilanzierungsfähig,falls sie entgeltlich erworben wurden. Da die immateriellen Vermögensgegenständedes Anlagevermögens nach dem heutigen Verständnis in diebeiden Kategorien andere Rechte und rein wirtschaftliche Güter eingeordnet werdenkönnen stellt also der Erwerb und somit die Einzelverkehrsfähigkeit für Simon dasKriterium für die Bilanzierungsfähigkeit von immateriellen Vermögensgegenständendes Anlagevermögens dar.Falls also der immaterielle Vermögensgegenstand entgeltlich erworben wurde, stelltsich die Frage nach der Höhe des Bilanzausweises. Simon geht dabei von einemsubjektiven unternehmensbezogenen Wert aus. Der Erwerbspreis eines Betriebsgegenstandes erfüllt seiner Ansicht nach diese Bedingung. (Das Unternehmen hatunter Marktbedingungen diesen Gegenstand zu einem bestimmten Preis, dem Wertdieses Gegenstandes für das Unternehmen, erworben.)Die Anschaffungskosten sollen nach Ansicht Simons auf ihre Nutzungszeit im Unternehmenverteilt und abgeschrieben werden. Von einer Bewertung über die fortgeführten Anschaffungskosten bei Betriebsgegenständen rät Simon aus Gründen des Gläubigerschutzes ab.Aus Vereinfachungs- und Objektivierungsgründen verzichtet Simon auf die Einbeziehungunentgeltlich erworbener Rechte und rein wirtschaftlichen Gütern in die Bilanz.Dadurch werden Posten, welche einen Ertragswertbeitrag leisten, nicht in derBilanz erfasst. Demzufolge wird auch das Ziel, den Ertragswert eines Unternehmens zu ermitteln und somit das tatsächliche Vermögen in der Bilanz darzustellen, nur unzureichenderfüllt. Schmalenbach (dynamische Bilanztheorie) Schmalenbachs dynamische Bilanztheorie ist gekennzeichnet von dem Bestreben,Informationen über die Entwicklung der Vermögenslage eines Unternehmens bereitzustellen. Für ihn ist der Ausweis eines richtigen Periodengewinns das obersteZiel des Jahresabschlusses. Dabei ist für Schmalenbach nicht die absolute Höhe desGewinns entscheidend, sondern die Vergleichbarkeit der ermittelten Gewinne.Die Bilanz kann in der dynamischen Bilanztheorie als ein Kräftespeicher angesehenwerden. Die Bilanz nimmt nach Schmalenbach die sog. schwebenden Posten auf.Für den Ansatz von Vermögensgegenständen müssen zwei Voraussetzungen erfülltsein:- Die vorausgegangene Vorleistung und- der zu erwartende Nutzenzufluss aus dieser Vorleistung.Der Ansatz von Posten, welche diese Voraussetzungen erfüllen, wird durch das Vorsichtsprinzip und der Betonung auf die Vergleichbarkeit der Abschlüsse weitereinschränkt. Um einen immateriellen Vermögensgegenstand in der dynamischen Bilanztheorie nach Schmalenbach aktivieren zu können, muss ein zukünftiger Nutzenzufluss zu erwarten und die Kosten und der zu erwartende Nutzen müssen feststellbar sein.Ferner darf die Vergleichbarkeit der Abschlüsse durch die Aktivierung nicht gestörtwerden. Diese Vergleichbarkeit hat Vorrang vor der Vollständigkeit.Ein Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sollen über die Nutzungsdauer abgeschriebenwerden. Dabei soll tendenziell großzügig abgeschrieben werden um außerplanmäßige Abschreibungen zu vermeiden.Insbesondere die Bedingung der Vergleichbarkeit verhindert aber durch ihre mangelndeKonkretisierung die Vergleichbarkeit der Abschlüsse.Auch das Informationsbedürfnis über einen korrekten Erfolgsausweis, welchernach Schmalenbach unabdingbar für die Betriebssteuerung ist, dürfte durch das Kriteriumder Vergleichbarkeit und der tendenziell zu vorsichtigen Bewertung nichtbefriedigt werden. Schmidt (organische Bilanztheorie) Eine grundsätzlich andere Ansicht zur Erfassung und Bewertung von immateriellenVermögensgegenständen findet man in der organischen Bilanztheorie nach Schmidt.Schmidt lehnt eine Objektivierung über Kriterien wie Einzelveräußerbarkeit oderentgeltlicher Erwerb ab.Selbst das Kriterium eines wahrscheinlichen zukünftigen Nutzenzuflusses lässtSchmidt als Einschränkung nicht gelten. Seine einzige Bedingung für die Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen ist das Vorhandensein von konkreten Ausgaben, die sich diesem Vermögensgegenstand zuordnen lassen.Diese Ausgaben sind seiner Ansicht nach nicht nur für die Bewertung der immateriellenVermögensgegenstände sondern für alle Aktiva nur von untergeordneterBedeutung. Entscheidend für die Höhe des Ansatzes ist der Tagesbeschaffungswert.Der Tagesbeschaffungswert spielt in der organischen Bilanztheorie eine zentraleRolle. Mit diesensoll nach Schmidt der Reproduktionswert eines Unternehmens inder Bilanz erfasst werden. Die Wertänderungen werden allerdings erst dann erfolgsverändernd erfasst, wenn sie über Umsätze realisiert worden sind. Wertänderungenam ruhenden Vermögen werden erfolgsneutral in Rücklagen erfasst.Die immateriellen Vermögensgegenstände werden somit zum Tagesbeschaffungswertabzüglich eventueller planmäßiger Abschreibungen ausgewiesen. Die Höheder Abschreibungen orientiert sich dabei nicht an den historischen AnschaffungsoderHerstellungskosten, sondern am Tagesbeschaffungswert.Eine große Schwäche der organischen Bilanztheorie nach Schmidt, bei der Erfassungder immateriellen Vermögensgegenstände liegt in der mangelnden Objektivierung.Hierdurch werden dem Bilanzierenden große Spielräume bei der Ausgestaltung derBilanz eingeräumt.Da für viele immaterielle Vermögensgegenstände, bei denen die Einzelveräußerbarkeitnicht gegeben ist, ein Tagesbeschaffungswert nur schwer, wenn nicht unmöglichfestzustellen ist, dürften die Bilanzansätze und somit auch die erfolgsveränderndenAbschreibungen auf die Tagesbeschaffungswerte in vielen Fällen willkürlichgewählt werden.
  • Grenzen Sie die Bilanzanalyse i. e. S. von der Bilanzanalyse i. w. S. ab! Hilfestellung: Welches Kriterium gilt als Abgrenzungsmerkmal? Wie konkretisiert sich dieses im Hinblick auf die Bilanzanalyse i. e. S. und i. w. S.? Die Bilanzanalyse i. e. S. unterscheidet sich von einer Bilanzanalyse i. w. S. hinsichtlichdes Umfangs der (vom Analysten einbezogenen/zur Verfügung stehenden) Informationsquellen(1 Punkt). Im Rahmen der Bilanzanalyse i. e. S. werden lediglich Jahresabschlussund ggf. Lagebericht des zu untersuchenden Unternehmens einbezogen (0,5Punkte), während bei der Bilanzanalyse i. w. S. zusätzlich weitere Informationen(freiwillige Publikationen des Unternehmens und/oder Publikationen Dritter) hinzugezogenwerden (0,5 Punkte).
  • Unterscheiden Sie die folgenden Geschäftsvorfälle hinsichtlich ihrer buchungstechnischen Auswirkungen in Geschäfte, die einen Aktivtausch, einen Passivtausch, eine Bilanzverlängerung oder eine Bilanzverkürzung auslösen! (b1) Es werden Waren auf Ziel eingekauft. (0,5 Punkte) (b2) Es wird Bargeld bei der Bank abgehoben. (0,5 Punkte) (b3) Ein Darlehen wird durch Banküberweisung getilgt. (0,5 Punkte) (b4) Eine Lieferantenverbindlichkeit wird in ein Darlehen umgewandelt. (0,5 Punkte) (b1) Bilanzverlängerung (0,5 Punkte)(b2) Aktivtausch (0,5 Punkte)(b3) Bilanzverkürzung (0,5 Punkte)(b4) Passivtausch (0,5 Punkte)
  • Identifizieren Sie, welchen finanziellen Stromgrößen die nachfolgenden Buchungen zu subsumieren sind! Hilfestellung: Mehrfachnennungen sind möglich. (c1) Maschine an Kasse. (1 Punkt) (c2) Bank an Forderung. (1 Punkt) (c3) Mietaufwand an Verbindlichkeiten. (1 Punkt) (c1) Auszahlung und Ausgabe. (1 Punkt)(c2) Einzahlung. (1 Punkt)(c3) Ausgabe und Aufwand. (1 Punkt)
  • Welche drei Fragen sind grundsätzlich bei einem Sachverhalt hinsichtlich der Bilanzierung zu klären? Erläutern Sie diese kurz im Allgemeinen! Gehen Sie dann schließlich im Speziellen auf die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes nach HGB ein und diskutieren Sie diese Fragen! Immer bei der Bilanzierung zu klären:• Ansatz (Bilanzierung dem Grunde nach/muss etwas in die Bilanz aufgenommen werden);(1 Punkt)• Ausweis (Bilanzierung der Stelle nach/wo muss es ausgewiesen werden; welche weiterenInformationspflichten bestehen z. B. im Hinblick auf die Anhangangaben); (1Punkt)• Bewertung (Bilanzierung der Höhe nach/mit welchem Wert muss etwas in der Bilanzausgewiesen werden?). (1 Punkt)Bilanzierung des GoF:• Ansatz originärer GoF: Aktivierungsverbot; derivativer GoF: Aktivierungspflicht,weil Vermögensgegenstand per gesetzlicher Fiktion; (1 Punkt)weiter im Hinblick auf den derivativen GoF:• Ausweis: im AV unter immaterielle VG; (0,5 Punkte)• Bewertung: bei Erstbewertung Differenzierung zwischen Anschaffungskosten desUnternehmens und der Summe der Zeitwerte des Reinvermögens; zeitlich begrenztnutzbar, deshalb planmäßige Abschreibungen über die ND; ggf. außerplanmäßig beivoraussichtlich dauerhafter Wertminderung; Zuschreibungsverbot (2,5 Punkte)!
  • Sie sind Leiter der Abteilung „Rechnungswesen“ in einem Unternehmen. Zum 01.01.01 schafft Ihr Unternehmen eine Maschine zu 24.000 € netto an. Die Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre; der prognostizierte Restwert zum Ende der Nutzungsdauer liegt bei 0 €. Ihr Unternehmen bilanziert nach HGB. Erstellen Sie Abschreibungspläne für a) die lineare Methode und (3 Punkte) b) die arithmetisch-degressive Methode! (4 Punkte) Runden Sie jeweils kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma! Aus dem Plan sollten die jährlichen Abschreibungsbeträge sowie die Buchwerte zu Beginn und zum Ende eines jeden Jahres ersichtlich sein. Hilfestellung: Sofern durch die kaufmännische Rundung die Summe der Jahresabschreibungen nicht den Anschaffungskosten entspricht, nehmen Sie eine entsprechende Anpassung des Abschreibungsbetrages im letzten Jahr der Nutzungsdauer vor. c) Welche Methode würden Sie empfehlen, wenn Sie zum Anschaffungszeitpunkt der Maschine angehalten sind, möglichst konservative Bilanzpolitik zu betreiben? Begründen Sie kurz! (1 Punkt) d) Welche der Ihnen bekannten Grenzen der Bilanzpolitik könnten für die unter c) genutzte bilanzpolitische Maßnahme relevant sein? Nennen Sie zwei Aspekte! (2 Punkte) a)Lineare Abschreibung: p.a. 4.000Periode AB (in €) Abschreibung (in €) RBW (in €)01 24.000 4.000 20.00002 20.000 4.000 16.00003 16.000 4.000 12.00004 12.000 4.000 8.00005 8.000 4.000 4.00006 4.000 4.000 0(0,5 Punkte je richtige Periode = 3 Punkte insgesamt) b)arithmetisch-degressive Methode:Jahreszahlberechnung: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 = 21Abschreibungssatz: 24.000/21 ≈ 1.142,86 €(Abschreibung im 1. Jahr: 6 * 1.142,86 = 6.857,16 €)(Abschreibung im 2. Jahr: 5 * 1.142,86 = 5.714,30 €)(Abschreibung im 3. Jahr: 4 * 1.142,86 = 4.571,44 €)(Abschreibung im 4. Jahr: 3 * 1.142,86 = 3.428,58 €)(Abschreibung im 5. Jahr: 2 * 1.142,86 = 2.285,72 €)(Abschreibung im 6. Jahr: 1 * 1.142,86 = 1.142,86 €)(1 Punkt für richtig ermittelten Abschreibungssatz)Periode An (in €) Abschreibung (in €) RBW (in €) 01 24.000 6.857,16 17.142,8402 17.142,84 5.714,30 11.428,5403 11.428,54 4.571,44 6.857,1004 6.857,10 3.428,58 3.428,5205 3.428,52 2.285,72 1.142,8006 1.142,80 1.142,80 0 c)Bei konservativer Bilanzpolitik wäre zum Anschaffungszeitpunkt der Maschine diein b) dargestellte arithmetisch-degressive Methode zu bevorzugen (0,5 Punkte),weil hier der Abschreibungsaufwand zu Beginn höher ist und der Periodenerfolg somitgeringer („pessimistischer“) ausfällt (0,5 Punkte).d)Grundsatz der Stetigkeit (0,5 Punkte), denn von der einmal gewählten Abschreibungsmethodedarf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden (0,5Punkte)!Lediglich zeitliche Verschiebung des erfolgswirksamen Einflusses (0,5 Punkte),denn der Totalerfolg ergibt sich aus der Summe der einzelnen PeriodengewinneIm Hinblick auf die Frage zwar eher weniger zutreffend, aber grundsätzlich auch alsrichtig zu bewerten sind folgende Grenzen: Es müssen die jeweiligen Rechnungslegungsnormen/-vorschriften/-regelungensowie die GoB beachtet werden (0,5 Punkte), weil bei Missachtung die Gefahr derBilanzfälschung, -verschleierung oder -frisur vorliegt (0,5 Punkte). Eine weitere Einschränkung der BP stellt die Erkennbarkeit des Einsatzes von bilanzpolitischen Instrumenten durch den Adressaten oder Analysten dar (0,5 Punkte),weil die Wirksamkeit bilanzpolitischer Maßnahmen kaum noch gegeben seindürfte, wenn der Adressat/Analyst diese erkennt (0,5 Punkte).
  • Was wird unter einer Bilanzpolitikanalyse verstanden? Was ist das zentrale Instrument der Bilanzpolitikanalyse und wie sollte dies grundsätzlich aufgebaut sein? Welche Erkenntnis liefert das Instrument und wofür wird diese hauptsächlich genutzt? Was gilt als die größte Schwierigkeit bei der Durchführung einer Bilanzpolitikanalyse und welche Konsequenz ergibt sich regelmäßig hieraus? Unter der Bilanzpolitikanalyse wird die (systematische) Durchsicht des Jahresabschlusseszur Identifikation von Art, Richtung und Ausmaß der vom Unternehmen vorgenommenenBilanzpolitik verstanden (1 Punkt). Im Zentrum steht dabei die Erstellung eines Bilanzpolitikprofilsals zentrales Element der Bilanzpolitikanalyse (0,5 Punkte), wobei ingraphischer Form beurteilt wird, ob die bilanzpolitischen Instrumente eher progressivoder eher konservativ eingesetzt wurden (0,5 Punkte).Mit Hilfe des Bilanzpolitikprofils kann eingeschätzt werden, ob das Unternehmen in derSumme eher progressiv oder eher konservativ bilanziert hat (0,5 Punkte), was einerseitsbei der Schätzung stiller Reserven und Lasten von Nutzen ist und andererseits imZeitvergleich verdeutlicht, inwiefern das Unternehmen sein bilanzpolitisches Verhaltenverändert hat (0,5 Punkte, wobei einer der beiden letztgenannten Aspekte hierfür ausreicht).Auch bei der Bilanzpolitikanalyse ist das größte Problem (des externen Analysten) derMangel an Informationen (0,5 Punkte), was dazu führt, dass die quantitativen Effekteauf die einzelnen Positionen der Bilanz in der Praxis kaum oder gar nicht geschätztwerden (können) (0,5 Punkte).
  • Nennen Sie zwei Auswahlkriterien für bilanzpolitische Instrumente! Welcher Fragestellung soll(te) dabei jeweils nachgegangen werden? Wirksamkeit: Ist das Instrument grundsätzlich im Hinblick auf das bilanzpolitische Ziel(z. B. bezüglich Höhe des Eigenkapitals oder der Bilanzsumme) geeignet?Erkennbarkeit: Können die Adressaten den Einsatz des Instrumentes „betragsmäßig erkennen“,„im Hinblick auf die Tendenz erkennen“ oder „nicht erkennen“?Bindungswirkung: Inwieweit wirkt sich das Instrument auf andere Sachverhalte oderdie folgenden Jahre aus?Aufschiebbarkeit: Ist das Instrument flexibel (also nicht an einen konkreten Stichtaggebunden)?Dosierbarkeit: Inwieweit kann die Wirkung des Instrumentes dosiert werden oder bestehtlediglich die Möglichkeit, zwischen „Einsatz“ bzw. „Unterlassen“ zu entscheiden?Wirkungsdauer: Ab wann beginnt sich die Wirkung des bilanzpolitischen Instrumentsumzukehren (aufgrund der lediglich zeitlichen Verschiebung der Erfolgswirkung durchden Einsatz bilanzpolitischer Instrumente)?Durchsetzbarkeit: Ist das gewählte bilanzpolitische Instrument „problemlos“ einsetzbaroder kann dessen Einsatz (z. B. vom Prüfer) abgelehnt werden?Wirtschaftlichkeit: Ist der Einsatz eines bilanzpolitischen Instruments i. S. e. Kosten-Nutzen-Abwägung (nicht) sinnvoll?
  • Welche Instrumente der Bilanzpolitik können als Instrumente „erster Klasse“ (KÜTING/ WEBER) angesehen werden? In welche drei Teilbereiche können diese Instrumente unterteilt werden? Erklären Sie kurz, wie KÜTING/WEBER zu dieser Einschätzung gelangen, und überlegen Sie, welcher Teilbereich im Hinblick auf die in Rede stehende Aussage vordergründig in Frage kommt! Als bilanzpolitischen Instrumente „erster Klasse“ können solche der Sachverhaltsgestaltungangesehen werden (0,5 Punkte), wozu die Teilbereiche der institutionellen Gestaltung,der Gestaltung ökonomischer Vorgänge vor dem Bilanzstichtag und der Gestaltungökonomischer Vorgänge nach dem Bilanzstichtag zählen (1,5 Punkte). Für diesegilt, dass sie (hinsichtlich der Erkennbarkeit) i. d. R. nicht aus dem Abschluss ersichtlichsind (1 Punkt), wobei i. d. S. für bilanzpolitische Maßnahmen regelmäßig die Sachverhaltsgestaltungvor dem Bilanzstichtag (hinsichtlich der Erkennbarkeit und desUmfangs verfügbarer Maßnahmen) von besonderer Bedeutung ist (1 Punkt).