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GewSt (Subject) / GewSt (Lesson)

GewSt

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  • A verpachtet sein Unternehmen. GewSt-Pflicht? Nein! R 2.2 GewStR
  • Reihenfolge für Klausur für die Einleitung § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 14 Satz 2 GewStG, § 6  2 - 5 - 14 - 6
  • Ermittlung des Gewerbeertrags nach Abrundung und Freibetrag (nach der Einleitung) in der Klausur Gewinn nach dem EStG oder KStG+/- Berichtigungen = berichtigter Gewinn aus GewB (§ 7 GewStG)+ HR § 8 GewStG- KÜ § 9 GewStG= maßgebender Gewerbeetrag, § 10 GewStG- Gewerbeverlust § 10a GewStG= Summe, abzurunden auf volle 100 EUR, § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG- ggf. Freibetrag, § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG= Gewerbeertrag nach Abrundung und Freibetrag
  • Unterliegt eine Teilbetriebsveräußerung der GewSt? Ja, ist zwar i. S. d. EStG: § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStGUnterliegt aber dennoch der GewSt (Fiktion als lfd. Gewinn i.S.d. GewSt)
  • Besonderheiten bei der EHW-Kürzung § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStGaltes Bundesland: § 121a BewG i.V.m. § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStGneues Bundesland: § 133 S. 1 Nr. 2 BewG i.V.m. § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG aufpassen: Verhältnis zum 1.1. des Jahres ist maßgebend, § 20 GewStDVAchtung: Heißt es in der Klausur: "Der EHW wurde auf den 1.1.2015 festgestellt" nimmt man dennoch die Faktoren oben, nicht verwirren lassen davon!
  • Besonderheiten zum Verlustuntergang § 10a GewStGUnternehmensidentitätundUnternehmeridentität müssen gegeben sein. Unternehmeridentität passt nicht, wennKapGes: § 8c KStG greiftPersGes: Gesellschafterwechsel (dann anteiliger Verlustuntergang)nat. Pers: Veräußerung
  • A hat ein EU letztes Jahr erworben, indem er jährlich 30.000 EUR Rentenzahlungen in den nächsten 20 Jahren leisten soll. In seiner Bilanz steht: Rentenverbindlicheit 31.12.2013 434.760 / 31.12.2014 428.760 Folgen für die Gewerbesteuer! Gewinnauswirkungen! GewSt:Er zahlt jährlich 30.000 EUR (=Aufwand). Hierin ist i.H.v. 5.940 EUR ein Zinsertrag enthalten. In Höhe von 30.000 minus 5.940 = 24.060 EUR (Zinsanteil) hat er eine HR gem. § 8 Nr. 1 Bst b) GewStG vorzunehmen. Genau steht das in R 8.1 Abs. 2  Satz 2 GewStR erläutert.GA:Die komplette jährliche Zahlung stellt Aufwand dar (30.000 EUR).Die jährliche Verringerung des Barwerts stellt einen Zinsertrag dar.Es ist hier (in einer Bilanzsteuerrechtsklausur) nix zu saldieren!Und wenn der Barwert sich aus irgendwelchen Gründen mal erhöht, dann ist die Erhöhung halt auch Aufwand.
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