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Besteuerung Gesellschaften 2 (Subject) / Griesel (Lesson)
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- doppelstöckige PersG die Obergesellschaft ist Komanditistin der Untergesellschfaft beteiligt 2 stufge Gewinnermittlung Sondermitunternehmer
- Voraussetzung Sondermitunternehmer Kommanditist der Obergesellschaft ist an der Untergesellschaft beteiligt Untergellschaft ist gewerblich : originär oder geprägt Kette von MUVergütungen i.S.d. §15(1) ... Miete usw.
- Ende der Sonderbetriebseinnahmen Privat: sondermitunternehmerschaft endet: Entnahme; Aufdeckung stiller Reserven und Höhe angeben Maschine aus GmbH: fällt in Gesamthand zurück; zu Buchwerten §6(5)Nr.1 EStG
- Wo Verlustverrechnugn nach §15a ESTG bei unmittelbaren (nicht Sonder-MU)Kommanditisten SBE+SBA immer voll versteuern, nicht Teil der Berechnung §15a
- Gründung: Sacheinlagen aus Privat: Tausch §6 (6) UMWSTG = Verkauf; bei Imm. 10 Jahresfrist Verkauf GmbH-Bet.: §20(2)Nr.1 (+Sparer-PB)wenn wen. 1% sonst §17 (-> anteiliger FB) Einbringung EU: §24 : zu BW aus BV: von BV in BV zu Buchwerten §6(5) S.3 nr.1
- Wertansätze von Sacheinlagen bei Gründung aus Privat: gemeiner Wert aus BV: BW Kasse nicht vergessen für Bareinagen
- Einbringung EU in PersG paragraph 24
- GREST bei Sachgründungen 20% betetilgt, 20% GREST - frei Beachte: 5 jahre muss das unveränder bleiben sonst nachversteuern
- Veräußerungskosten GMBH-Anteil bei Gründung TEV: 60% versteuern: §3 nr. 40d 60% der Anschaffungskosten abziehen §3c(2)
- ansatz gemeiner Wer bei Gründung wenn aus dem pv kommt; §6(6) S.1 ESTG
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- Übernahme eine VB bei Gründung zb Grunschuld übernehmen verkauf; Grundschuld: 200' geminer Wert: 800' 200 zu 800 = 25% entgeltlich Veräußgewinn: 25% (gemW-BW) Ansatz bei OHG: 75% BW-Fortf. , anteilige AK, verkauf
- Realteilung Mu lösen eine PG auf und teilen die einzelnen WG unter sich auf §16(3) ESTG Zwang zur Buchwertforführung Voraussetzung: muss in BV landen; enzelne WG; MU (gewerblich) Sperrfrist §16(3) sonst nachtr. Versteuerung §175
- Voraussetzung für Realteilung muss in BV landen und 3 jahre nicht entnommen oder verkauft gewerblich einzelne WG
- Spitzenausgleich für Verkäufer. Veräußerungsgewinn; vrkauft Bruchteil seines ANteils für Käufer: AK seines KapKto Erlös/zustehender Teil x KapKto
- Übertragungssstichtag bei Formwechsel HR: maßgeblich ist Eintr. HR; Handelsbilanz: kein Rechtsträgerwechsel; Buchwerte immer !! SR: §9 S.3 UMWSTG
- zu welchen Werten muss übertragen werden bei Formwechsel? §9 S.1 ivm §3(2) : 4 voraussetzungen
- mit welchen Werten muss die KG eröffnen bei Formwechsel? mit den Werten der Übertragungsbilanz §4 UMWSTG
- Prüfungsschema Umwandlung Stcihtag Übertragender Eröffnender Anteilseigner
- Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung Formwechsel Aktiva : stille Reserven Rückstellungsänderung mindert neuen JÜ
- Formwechsel und GREST Formwechsel orientiert sich am Handelsreht /Zivilreht: nicht steuerbar kein Rechtsträgerwechsel