Arbeitspsychologie (Subject) / Vorlesung 1 (Lesson)

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Einführung

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  • 1) Kennzeichnen Sie Merkmale, die den Begriff der Arbeit aus psychologischer Sicht bestimmen! Im Gegensatz zur oben Allgemeinen Definition des Begriffs Arbeit, konzentriert sich die Definition aus der Sicht der A&O stärker auf Erwerbsarbeit (auch im Gegensatz zu Hausarbeit) ist zielgerichtete Tätigkeit und zweckrationales Handeln, dient der Daseinsvorsorge und der Schaffung optimaler Lebensbedingungen, Erfordert den Einsatz körperlicher und geistiger Kräfte sowie weiterer Ressourcen (Werkzeuge und technische Mittel) ist als Erwerbsarbeit auf wirtschaftliche oder organisationale Ziele ausgerichtet ist aufgabenbezogen = in der Lohnarbeit gibt es normalerweise fremdvorgegebene Arbeitsaufträge ist mit gesellschaftlichen Sinn versehen = es werden gesellschaftlich nützliche Produkte materieller oder immaterieller Art hergestellt ein vermittelnder Prozess zwischen Mensch und Umwelt, der sich in eingreifenden und verändernden Tätigkeiten äußert = verändert die gegenständliche Umwelt (z.B. Friseurin schneidet Kunden die Haare) & den Menschen, der Arbeitstätigkeit (Z.B, Friseurin bekommt Rückenprobleme) ausführt
  • 2) Kennzeichnen Sie die Arbeitspsychologie als Wissenschaftsdisziplin! Angewandte Wissenschaftsdisziplin Zentraler Gegenstand ist das Verhalten, Erleben und Handeln des Menschen in Organisationen in Abhängigkeit von Arbeitsbedingungen Arbeitsaufgaben Arbeitsvoraussetzungen Gestaltung von Interventionen Erarbeitung von Erkenntnissen und Methoden für Analyse, Bewertung und Gestaltung von Arbeits (-tätigkeiten und -strukturen)
  • 3) Worauf basiert der für arbeitspsychologische Interventionen erforderliche Erkenntnisgewinn? Gestaltung von Interventionen: Beobachtungen, Beschreibung, Erklärung und Prognose menschlichen Verhaltens, Erlebens und Handelns bei der Arbeit
  • 4) Kennzeichnen Sie Aussagen, die berufspraktischen und forschungsbezogenen ethischen Leitlinien für PsychologInnen nicht entsprechen Arbeitstätigkeiten: dürfen physische und psychische Gesundheit der Arbeitenden nicht schädigen dürfen deren Wohlbefinden nicht beinträchtigen sollen Mitarbeiterbedürfnissen und ‐qualifikationen angemessen sein Individuelle und kollektive Einflussnahme auf Arbeitsbedingungen und ‐inhalte ermögliche sowie der Förderung der Persönlichkeit im Sinne der Potential-­ und Kompetenzentwicklung beitragen