Maßgeblichkeit der HB zur StB (Verknüpfung im EStG)
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG
eingeschränkte Maßgeblichkeit der HB zur StB (Verknüpfung im EStG)
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG IMMER Satz 2 und Satz 3 (gesondertes Verzeichnis) mitzitieren
Durchbrechung der Maßgeblichkeit
§ 5 Abs. 6 EStG
zeitanteilige AfA
§7 Abs. 1 Satz 4 EStG
Ansatz von AV / UV in der HB
§ 247 Abs. 2 HGB § 247 Abs. 2 HGB Umkehrschluss
Ansatzvoraussetzungen für Vermögensgegenstände
- wirtschaftlicher Vorteil - Einzelverwertbarkeit
Ansatzvoraussetzungen für Wirtschaftsgüter
- wirtschaftlicher Vorteil - Anfall von Aufwendungen - selbstständig bewertbar H 4.2 Wirtschaftsgut - Spiegelstrich "Begriff" EStH
Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums gem. AO
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, bedeutet: tatsächliche Herrschaft an einem Gegenstand ausüben
Prüfschritte bei "Ansatz dem Grunde nach" (Aktiva)
nur erforderlich, wenn es Zweifel gibt, dann ist zu prüfen: 1. Liegt ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut überhaupt vor? 2. Wer ist Eigentümer und hat es zu bilanzieren? [zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum] 3. Handelt es sich um Betriebsvermögen oder um Privatvermögen? => somit Aufnahme in die HB gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB 4. Prüfen, ob Anlagevermögen oder Umlaufvermögen vorliegt
Betriebsvermögen nach HGB, Zuordnung nach dem Willen des Kaufmanns
§ 344 Abs. 1 HGB
Betriebsvermögen nach Steuerrecht
R 4.2 (1) EStR (Unterteilung in notw., gewillkürtes BV sowie PV) gilt nicht für Grundstücke!
Anschaffungskostenzeitpunkt Steuerrecht
§ 9a EStDV das ist der Zeitpunkt der Lieferung auch R 7.4 Abs. 1 EStR
Anschaffungskostenbegriff HGB
§ 255 Abs. 1 HGB
Anschaffungskostenbegriff Steuerrecht
H 6.2 EStH
USt keine AK/HK
§ 9b Abs. 1 EStG
Anschaffungskosten beim Tausch oder Hingabe an Zahlungs statt in der HB
3-faches Wahlrecht: Buchwert Zwischenwert Zeitwert
Anschaffungskosten beim Tausch oder Hingabe an Zahlungs statt im Steuerrecht
§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG
Herstellungskosten im Steuerrecht (Fundstelle)
R 6.3 EStR
Bestimmung des zivilrechtlichen Eigentums gem. AO
§ 39 Abs. 1 AO
Erlangung zivilrechtliches Eigentum an einem Grundstück
durch Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB)
Wertaufholungsgebot im Handelsrecht
§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB
Zuschreibungsgebot bei nicht abnutzbarem AV im Steuerrecht
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG
Stichtagsbewertung bei nicht abnutzbarem Anlagevermögen im Handelsrecht
§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB
Überleitungsrechnung
§ 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV
Anteile an verbundenen Unternehmen
§ 271 Abs. 2 HGB Beteiligungen über 50%
GmbH-Anteile (kleiner gleich 50%) und Anteile an PersGes im HGB
§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB
Anteile an AG (größer 20% und bis zu 50%) im HGB
§ 271 Abs. 1 Satz 3 HGB
Erlass zum Begriff der "dauerhaften Wertminderung"
§ 6 / 12
außerplanmäßige Abschreibung im AV gem. Handelsrecht (Vorschrift)
§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB
außerplanmäßige Abschreibung von abnutzbarem AV gem. Steuerrecht (Vorschrift zur Bewertung)
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG
Sammelposten im Steuerrecht
§ 6 Abs. 2a EStG
AfA im Jahr der Entstehung von nachträglichen AK/HK so berücksichtigen, als wären sie zu Beginn des Jahres aufgewendet worden (Fundstelle und grundsätzliches)
R 7.4 Abs. 9 Satz 3 EStRDas wäre dann: RBW 01.01.2014 + nachträgliche AK/HK = BW 31.12.2014AfA = BW 31.12.2014 dividiert durch (restl.) NDDas gilt nicht für Gebäude, die nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG abgeschrieben werden. Da lautet es: ursprüngliche AK/HK + nachträgliche AK/HK = neue BMG für die AfADie Ausnahme greift bei folgenden Gebäuden jedoch in folgenden beiden Fällen nicht:a) Für Gebäude, die nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (also über eine tats. geringere ND) abgeschrieben werden.b) Durch die nachträglichen AK/HK ist ein anderes WG entstanden. Wenn der AH/HK-Aufwand (z.B. 250.000) den Verkehrswert des bisherigen WG (z.B. 50.000) übersteigt, kann aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Anbau um ein anderes WG handel (R 7.3 Abs. 5 Satz 2 EStR).Hier also Vorgehen wie ganz oben dargestellt.
sofortiger Abzug als BA eines "gwg-ähnlichem" Guts (Fundstelle)
§ 6 Abs. 2a Satz 4 EStG Grenze < 150 EUR
Wenn ein WG aus dem Sammelposten ausscheidet, dann wird der Sammelposten nicht vermindert
§ 6 Abs. 2a Satz 3 EStG
Vorgehen bei Zugang eines Grundstücks
(1) Ermittlung der AK/HK von Gebäude und GruBo (2) Zuordnung der Gebäudeteile und der GruBo-Teile zu BV und PV (3) Ermittlung der Abschreibung
Zuordnung von Grundstücksteilen im Steuerrecht
ab R 4.2 (4) EStR
notwendiges Betriebsvermögen (Definition u Fundstelle)
Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Stpfl genutzt werden R 4.2 Abs. 1 Satz 1 EStR
gewillkürtes Betriebsvermögen (Definition und Fundstelle)
Wirtschaftsgüter, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind, können als gewillkürtes BV behandelt werden. R 4.2 Abs. 1 Satz 3 EStG
AfA für Gebäudeteile, die selbstständig unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (Fundstelle und Beispiel)
§ 7 Abs. 5a EStGDies ist z.B. eine Schaufensteranlage. Sie wird wie ein Gebäudeteil behandelt (es gelten also die Zuordnungsgrundsätze von Gebäuden)
Abgrenzung AK/HK von Erhaltungsaufwand anhand Erlass § 21/8 (Prüfschema)
(1) AK? (2) (Neu-)Herstellung? (3) Erweiterung? (4) Wesentliche Verbesserung? Bei 4x "nein" in HB Betriebsausgabe, im Steuerrecht noch § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG prüfen
anschaffungsnahe HK bei Gebäuden (Fundstelle)
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Abbruchkosten
H 6.4 EStH Rbw und Abbruchkosten sind in HB immer Aufwand
Prüfung dauernde Wertminderung abnutzbares Anlagevermögen (Steuerrecht)
§ 6 / 12 Rz. 8 Wenn der Wert des jeweiligen WG zum Bilanzstichtag mind. für die halbe RND unter dem planmäßigen RBW liegt
AfA bei Gebäuden künftig, bei denen eine AfaA vorgenommen worden ist (Norm und Beispiel)
§ 11c Abs. 2 EStDVEin Teilabbruch führt z.B. zu einer AfaA, § 7 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 7 EStG, H 7.4 (AfaA) EStH.B lässt 50% seines Gebäudes (AK: 600.000; BW 1.1.2014: 510.000) Anfang Jan 2014 abreißen. Die bisherige AfA betrug bei 3% 18.000 EUR.BW 1.1.2014: 510.000abzgl. AfaA Anfang Januar 2014: - 255.000 (50% v. 510.000)abzgl. "alte" AfA 2014: - 18.000=BW 31.12.2014: 237.000Gem. § 11c Abs. 2 EStG ist die BMG für die neue AfA nun: bisherige AK minus AfaA, also 600.000 minus 237.000 = 345.000 x 3% = 10.350Ab 2015 wird somit jährlich 10.350 EUR abgeschrieben.
Fiktion des entgeltlich erworbenen GoF als VG
§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB
Abschreibung GoF in der HB
§ 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.Vm. § 285 Nr. 13 HGB
Abschreibung des entgeltlich erworbenen GoF in der StB
§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG