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Sozialversicherung (Subject) / Krankengeld (Lesson)
Alles was mit der Zahlung von KG zusammenhängt
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- § 44 a - KG bei Organspenden Spender von Organen haben Anspruch auf KG, wenn die Spende im Rahmen des TPG erfolgt und sie durch die Spende AUF werden. Achtung: Beachte auch den Anspruch nach § 3a Abs. 1 + 2 S1 EFZG
- § 44 SGB V - Krankengeld § 46 SGB V - Entstehung des Anspruchs auf KG § 44 Abs. 1 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf KG, wenn die KH sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der KK stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Reha-Einrichtung behandelt werden. § 46 S 1 Nr. 1 SGB V: Der Anspruch entsteht bei Krankenhausbehandlung oder stätionärer Behandlung in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung von Beginn an § 46 S 1 Nr. 2 SGB V: im Übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der AUF folgt (Wartetage).