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Sicherheits - und Ordnungslehre (SOL) (Subject) / Definitionen Allgemein (Lesson)
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- Ermessen ... ist die Handlungsfreiheit der Behörde im Rahmen der durch Recht und Gesetz bestehenden Bindung.
- Ermessensfehler Ermessensunterschreitung - auch Nichtgebrauch, -mangel Ermessensüberschreitung Ermessensfehlgebrauch - auch Missbrauch (z.B. Willkür, Unsachlichkeit, Schikane)
- Gefahrenabwehr ... i.s.d. § 1 ASOG umfasst die Abwehr konkreter und abstrakter Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
- Pflichtgemäßes Ermessen Es wird zwischen dem Entschließungsermessen, ob eingegriffen werden muss und dem Auswahlermessen, wie eingegriffen werden soll bezüglich der Person und der Maßnahme unterschieden. Liegt eine Ermessungsschrumpfung auf Null vor, muss eingegriffen werden.
- Rechtsgut = Schutzgut Individualrechtsgüter (Bedeutsame Rechtsgüter) Leben und Freiheit der Person Bedeutende Sachwerte (großes Vermögen, Gemälde) Funktion und Einrichtungen des Staates Gemeinschaftsschutzgüter = Universalrechtsgüter Bestand des Staates Sicherheit des Geldverkehrs Gesundheit des Volkes
- Tatsachen (StPO) ... sind Anhaltspunkte die über den Grad der Vermutung hinausgehen und aus denen entsprechende Schlüsse gezogen werden können.
- Transformationsklausel Bei Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit kommt die Transformationsklausel in Betracht (§ 163 b (1) StPO i.V.m. § 46 OWiG). Eine vorläufige Festnahme ist bei einer Ordnungswidrigkeitenverfolgung nicht zulässig.
- Öffentliche Ordnung ... umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden ethischen und sozialen Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinander leben der Menschen angesehen wird.
- Öffentliche Sicherheit ... umfasst den Schutz vor Schäden, die den Bestand des Staates oder seiner Einrichtungen (Gemeinschaftsschutzgüter) oder Individualschutzgüter bedrohen. Zu den Einrichtungen des Staates gehört die gesamte Rechtsordnung.
- Ermittlung § 18 ASOG ... umfasst das zielgerichtete Suchen und Sammeln von Informationen zu den in § 18 ASOG (Ermittlungen, Befragungen, Datenerhebungen) genannten Zwecken.
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- Strafvervolgungsbehörden § 2 (2) ASOG Senatsverwaltungen und Bezirksämter § 2 (4) ASOG Sonderbehörden (enthält originäre Aufgaben gegenüber den Ordnungsbehörden)
- Sonderbehörde (Polizeipräsident in Berlin) Waffenrecht Versammlungsaufsicht Presserechtliche Ordnungsaufgaben Kampfmittelbeseitigung Verkehrskontrollen
- ASOG Überschriften § 1 Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei (Gefahrenabwehr) § 2 Sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörden § 4 Verhältnis der Polizei zu den Ordnungsbehörden (Eilzuständigkeit wenn OB nicht, nicht rechtzeitig oder nicht die Mittel besitzt) § 6 Örtliche Zuständigkeit der Polizei (Umfasst Amtshandlungen in ganz Berlin) § 7 Amtshandlungen von Polizeibeamten außerhalb von Berlin (Ist nur gestattet, wenn das dort geltende Staatenrecht es zulässt.) § 8 Amtshandlungen von Polizeibeamten andere Länder, des Bundes sowie ausländischer Staaten § 13 Verhaltensverantwortlicher (Eigenes Verhalten (1), Verhalten Anderer / Aufsichtspflicht (2), Verhalten Anderer / Verrichtungsbestellung (3) § 14 Zustandsverantwortlicher (Zweckveranlasser), (Inhaber der tatsächlichen Gewalt (1), Eigentümer der Sache und anderer Berechtigter bspw. Hundebesitzer (3), Verantwortlichkeit für herrenlose Sachen (4) § 16 Nichtverantwortliche Person (Polizeilicher Notstand – Kumulativ Nr. 1 – Nr. 4) § 17 Allgemeine Befugnisse, Begriff der Straftat von erheblicher Bedeutung, (soweit nicht § 18 - 51 die Befungnis anders regelt.) § 21 Identitätsfeststellung § 29 Platzverweisung, Aufenthaltsverbot.
- Sachliche Zuständigkeit der Gefahrenabwehr der Polizei Gefahrenvorsorge § 1 (1) s. 2 ASOG § 2 ASOG i.V.m. ZustKatOrd Nr. 23 Aufgabenbezogen § 1 (3) ASOG § 1 (5) ASOG Befugnisbegründet § 21 (2) ASOG § 30 ASOG
- Austauschmittel § 12 (2) ASOG ... sind ebenso wirksam, sofern die Allgemeinheit nicht stärker beeinträchtigt wird. Gegen eine stärkere Beeinträchtigung des Betroffenen hinsichtlich des angebotenen Austauschmittels ist nichts einzuwenden (Kontrolle erforderlich!) Alkoholisiertes Autofahren - Auto stehen lassen.
- Übertragene Aufgaben aus dem ASOG § 1 (1) s. 1 ASOG Gefahrenabwehr § 1 (1) s. 2 ASOG Gefahrenvorsorge § 1 (2) ASOG StPO, OWiG, RdA § 1 (3) ASOG Verhüten von Straftaten § 1 (4) ASOG Schutz privater Rechte § 1 (5) ASOG Vollzugshilfe anderer Behörden
- Anfangsverdacht § 152 (2) StPO (Verdächtiger) ... ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die das Vorliegen einer Straftat begründen. Eine gewisse - wenn auch geringe - Wahrschenlichkeit genügt bereits. Keinen Verdacht begründen bloße Vermutungen und Möglichkeiten.
- (GdV) Angemessenheit Eine Maßnahme ist angemessen, wenn sie nicht außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht (Zweck - Mittel - Relation).
- (GdV) Erforderlichkeit Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige getroffen wird, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt (mildestest Mittel) ... ist ein Teilaspekt des GdV; aus der Eignung und dem mildesten Mittel ergibt sich der Grundsatz der Erforderlichkeit, demnach haben die Ordnungsbehörden und die Polizei von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
- (GdV) Geeignetheit Geeignet ist jede Maßnahme, die das polizeiliche Ziel ganz oder zumindest teilweise erreicht. Sie darf objektiv nicht untauglich sein, das polizeiliche Ziel zu erreichen.
- (GdV) Möglichkeit ... ist jede Maßnahme, die gegen den Betroffenen rechtlich zulässig und tatsächlich durchführbar ist.
- (GdV) Zeitliches Übermaß Eine polizeiliche Maßnahme ist nur solange zulässig ist, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.
- Personenbezogene Daten ...sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Beispiel: Kfz Daten, Ausweisnummern, Beruf, Sex- Neigung
- Identitätsfeststellung § 21 ASOG - Berlin Die Identitätsfeststellung umfasst die Ermittlung und Aufnahme jener individuellen Merkmale einer Person, um diese zweifelsfrei von anderen Personen zu unterscheiden. Mit dem Ziel den Betroffenen zu erreichen.
- Aufhalten ... ist das nicht nur kurzfristige Verweilen vor Ort.
- Durchsuchung von Personen § 34 ASOG Ist die ziel- und zweckgerichtete amtliche Suche in der getragenen Kleidung oder an der Körperoberfläche der Person, wozu auch die leicht zugänglichen Körperhöhlen- öffnungen, wie Ohren, Nase, Mund, Achseln, gehören. (Beweise)
- Durchsuchung von Sachen § 35 ASOG Ist die ziel- und zweckgerichtete amtliche Suche in oder an Gegenständen (Sachen) nach Sachen oder Personen.
- Durchsungen von Wohnungen § 36 ASOG (Gefahrenabwehr und Strafverfolgung) Ist die ziel- und zweckgerichtete amtliche Suche staatlicher Organe in einer Wohnung, um dort etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (vgl. einfache Nachschau). Wird eine Person gegen ihren Willen aus der Wohnung gewiesen, liegt ebenfalls eine Durchsuchung vor (VG Berlin).
- Dringender Tatverdacht Ist dann gegeben, wenn die belastenden Tatsachen die entlastenden so deutlich überwiegen, dass der Verdächtige mit hoher Wahrscheinlichkeit als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt.
- Datenerhebung § 28 ASOG Ist die Beschaffung von Personenbezogenen Daten.
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- Beweismittel ... sind alle Gegenstände oder an Gegenständen befindliche Spuren, die zur Überführung oder Entlastung eines Tatverdächtigten beitragen können. Sie sind von Bedeutung, wenn die Möglichkeit besteht, sie am Verfahren zu Untersuchungszwecken, insbesondere zur Be- oder Entlastung eines Beschuldigten zu verwenden.
- Befragung § 18 ASOG ...ist eine spezielle Form der Ermittlung, bei der eine Person von der Polizei aufgefordert wird eine Auskunft zu erteilen oder eine Aussage zu machen.
- Beschlagnahme § 94 StPO; Sicherstellung § 38 ASOG Ist die Sicherung von Gegenständen, die als Beweismittel von Bedeutung sind und nicht freiwillig herausgegeben werden bzw. wenn der davon betroffene nicht vor Ort ist. Sie ist die Begründung eines öffentlich- rechtlichen Verwahrverhältnisses.
- Tatsachen (ASOG) ... sind Vorgänge oder Zustände aus der Vergangenheit oder Gegenwart die sinnlich wahrgenommen und aus denen entsprechende Schlüsse gezogen werden können.
- Unverdächtiger ... ist jeder, der nicht verdächtig ist (z.B. Opfer, Zeuge)
- Verdunkelungsgefahr ... ist dann gegeben, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen, dass der Beschuldigte durch aktives Tun die Ermittlung der Wahrheitsfindung verhindern oder erschweren will.
- Betreten ... ist das hineingelangen in den Raum und die sinnliche Wahrnehmung (aufrecht) von Zuständen, Personen und Sachen.
- Wohnung Umschlossener Raum mit Dach, der zur Unterkunft von Menschen dient. Die Wohnung umfasst die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum.
- Gefahr im Verzug (GiV) ... liegt vor, wenn der Erfolg der beabsichtigten Maßnahme, durch die Dauer der Einholung der richterlichen Anordnung gefährdet oder gar vereitelt werden würde.
- Freiheitsbeschränkung ...ist die teilweise oder kurzfristig überschaubare Einschränkung der Bewegungsfreiheit, indem der Betroffene durch die öffentliche Gewalt, gegen seinen Willen, daran gehindert wird, einen ihm zugänglichen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten.
- Freiheitsentziehung ...ist die allseitige Beschränkung der Bewegungsfreiheit, indem der Betroffene gegen seinen Willen von der öffentlichen Gewalt, an einen bestimmten, eng umgrenzten Ort festgehalten wird. (es muss kein Haftraum sein). ...ist die allseitige Beschränkung der Bewegungsfreiheit. Sie liegt vor, wenn jemand gegen seinen Willen von der öffentlichen Gewalt an einen bestimmten, eng umgrenzten Ort festgehalten wird (es muss kein Haftraum sein).
- Vermutung ...ist die Möglichkeit aufgrund kriminalistischer Erfahrungen, dass der Verdächtige ergriffen oder Beweismittel aufgefunden werden.
- Maßnahmen (Verwaltungsakte) ...sind Eingriffe in die subjektiven Rechte von Personen unter dem Gesetzesvorbehalt (es sind Verwaltungsakte).
- Anhalten ...ist eine erforderliche Maßnahme zur Idf und stellt einen Engriff in ein Grundrecht dar. Art. 2 (2) S. 2 i.V.m. 104 (1).
- Sistierung ...ist die Mitnahme einer Person zur Dienststelle zum Zwecke der Idf. Sie ist eine FE.
- Festhalten ...ist eine Freiheitsentziehung zur Idf, welche an Ort und Stelle sonst nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder auf der Dienststelle durchgeführt werden kann.
- ED Maßnahme ...ist der Inbegriff aller Maßnahmen, mit dem Ziel, die Person identifizieren zu können.
- Sicherstellung § 38 ASOG ...ist die zeitlich befristete hoheitliche Übernahme einer Sache in amtliches Gewahrsam. Ist die Sicherung von Gegenständen, die als Beweismittel von Bedeutung sind und nicht freiwillig herausgegeben werden bzw. wenn der davon betroffene nicht vor Ort ist. Sie ist die Begründung eines öffentlich- rechtlichen Verwahrverhältnisses.
- Bei oder mit sich führen ... ohne nennensweten Zeitaufwand Zugriff darauf haben (bei Begehung -zwischen Versuch und Beendigung- der Tat). Auf Eigentum kommt es dabei nicht an, die ttsächliche Verfügungsgewalt reicht aus.
- Gewahrsam § 30 ...ist die vorübergehende allseitige Entziehung der Bewegungsfreiheit, gegen oder ohne den Willen des Betroffenen, zum Zwecke der Gefahrenabwehr durch die öffentliche Gewalt. FE!