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Steuerrechtliche Grundsätze (Subject) / Steuerrechtliche Grundsätze (Lesson)

Steuerrechtliche Grundsätze

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  • Arten von Einkünften 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Freiberufler) Bei diesen Einkunftsarten wird ein Gewinn ermittelt. 4. Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. sonstige Einkünfte (Renten, Spekulationsgewinne) Bei diesen Einkunftsarten wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.
  • Zusammenveranlagung (Ehegatten) Ehegatten können die Zusammenveranlagung (Splitting) wählen und werden dann mit der Summe ihrer gemeinsamen Einkünfte wie ein Steuerpflichtiger behandelt.
  • Betriebsausgaben Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind
  • nichtabzugsfähige Betriebsausgaben Das Finanzamt geht bei einigen Aufwendungen von einer überwiegend privaten Motivation aus und zählt diese zu den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben. Dazu zählen: - Aufwendungen für Geschenke z.B. an Geschäftskunden, wenn ihre Anschaffungskosten 35 EUR pro Jahr und Empfänger übersteigen - Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftskunden (Spesen), soweit sie 70% des Rechnungsbetrages übersteigen - Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind mit 0,3 EUR pro Entfernungskilometer als Betriebsausgaben abzugsfähig; darüber hinaus gehende Aufwendungen werden steuerlich nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt
  • Ausgangspunkt für den Weransatz bei Anlage- und Umlaufvermögen Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • Absetzung für Abnutzung (Afa) Arten lineare Afa degressive Afa Afa nach Maßgabe der Leistung
  • lineare Afa Bei der linearen Afa werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer geteilt. das führt zu gleichbleibenden Jahresbeträgen.
  • degressive Afa Die degressive Afa bemisst sich nach einem gleichbleibenden Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert und kommt somit zu jährlich sinkenden AfA-Beträgen
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