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Recht in Gesundheit II (Subject) / Gesetze (Lesson)
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- 5 Säule der Sozialversicherung 1883 Krankeversicherung Beitrag AG: 7,3% und AN:8,2% Beitragsbemessungsgrenze:45.900 Euro Rentner zahlen einen Anteil 2. 1884 Unfallversicherung Beitrag zahlt der AG allein liebgt bei 1,3% 3. 1889 Renteversicherung beitrag zahlen AG:9,8% und AN: 9,8% Beitragsbemessungsgrenze 57.600 Euro 4. 1927 Arbeitslosenversicherung AG1,5% und AN:1,5% 5. 1994 Pflegeversicherung AG0,975% und AN 0,975 Kinderlose über 23 Jahre zahlen 0,25% Rentner zahlen ihre Beitrage allein
- Schweigepflicht wer unbedigt ein fremdes Geheimnis unbefugt ofenbar,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft Schutz des: Individuellinteresse: Geheimhaltung bestimmter Tatsachen Allgemeininteresse: Vertrauensverhältnis zwischen Arzt un Patient Geheimträge: Ärzte, Apotheke, sowie Angehörige eine andere Heilberufes, der für die Berufausübung eine staadlich geregelte Ausbildung erfordert(KPH, GKPf) Gehilfen der Heilberufen und die Personendie bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind(Säkreterin, Sprechstundehilfe) nicht bertoffen: Heilpraktiker(keine staatliche Ausbildung), Reinigungspersonal Gwheimnis: Tatsachen, von denen der Patient will, das sie nicht wetererzählt werden Tatsachen, die nur einem beschränkten Personenkreis bekannt sind Medizinische Bereich: Krankengeschichte, Untersuchungsbefunde, Aufzeichnunge des Arztes, Außermedizinische Bereich: persönliche Verhältnise, wirtschaftliche Lage Schweigepflicht gilt nicht bei: Notstand Befugnis aufgrund gesetzlicher Vorschriften(Mitteilung bestimmte Krankheiten,) Wahrung eigener Interesse( bei zivilrechtliche Ansprüche) Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe Erhöhung bis zu zwei jahren, wenn der Täter gegen Endgeld oder mit Absicht gehandelt hat Sonstiges: keine Beendigung der Schweigerpflicht mit dem Tod des patienten Strafantrag erforderlich Schweigerpflicht besteht auch gegenüber der Polizei
- Pflichten der Arbeitsnehmer zur Unfallverhütung Gebote: Anweisungen der Betribsleitung sind zur verfolgen Beachtung der Betribsanweisungen und Wahrnhinweise im Umgang mit gefährlichen Stoffen sowie Anlagen, inklusiv der biologischen Arbeitstofen(Körperausseidungen oder Umgang mit Infektionpatienten) Gärete, Maschinen und Betribssysteme nicht zweckentfremdet benutzen Anzeige einer bestehenden Schwangerschaft Teilnahme an Schulungsmaßnahmen und Unterweisungen Nutzung von persönliche Schutzausrüstung Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz(Stolpelgefahren vermeiden, Freuchigkeit gleich entfernen, Umgang mit chemikalien, Spize scharfe materialien nach Gebrauch entfernen) 2. Warnhinweise: Anwendung von mediz.Gäreten, tech. Anlagen sowie Umgang mit Chemikalien, Zytostatika durch unterweisene Mitarbeiter schadhafte Geräte umgehend aus dem Verkehr ziehen/ sichern, kennzeichen Umgegehend Unfall- Sachddenmeldungen 3. Verbote: bei Händedesinfektion dürfen keine Uhren und Ringe an Hände und Unterarme getragen werden, kein kunstliche Fingernagel, halsketten Ohringe. kein Alkohl im Dinst kein Essen und Trinken in infektionsrelevante Bereiche kein nachsortieren von Abfall kein Pipettieren kein Rekapping Zutritverbot für Unbefugte in gekennzeivhnete Bereiche 4. Maßnahmen zur Brandvermeidung: Fluchtwege frei halten Brandmelde, Feuerlöcher sowie Löschdecken nicht zustellen kein offenes Feuer keine heiße Herdplatten oder Luftungsschächte
- Aktive Sterbehilfe hilfe besteht aus aktiven Tun dierekte aktive Sterbehilfe: gezielte Tötung des Patienten ist strafbar 2. indierekte aktive Sterbehilfe Schmerzlienderung, unbeaufbsichtigte Lebenverkürzung ist straflos
- passive Sterbehilfe Hilfe besteht atwas unterlassen wodurch das leben verkürz wird mit Einwilligung des Patienten ist Straffrei ohne Einwilligung des Patienten ist strafbar
- Betäubungsmittelgesetz Anlage I: nicht verkehr-und verschreibungspflichtigre BtM : Drogen. Stoffe , die keine therapeutischen nutzen aufweisen, jedoch hohes Suchpotenzial aufweisen wie z.B.: Heroin, LSD, Cannabis Anlage II. BtMs die erhalten verkehrsfähige, aber nicht verschreibungspflichtige Stoffe: Codein Anlage III: BtMs umfasst die verkehrs- und verschreibungsfähigen BtMs und glidern in 3 Teilen: Teil A klassische BtMs, die unterliegen eine Verschreibungsordnung Teil B und C Zubereitungen die nicht als BtMs gelten
- BtMs Verschreibungsverordnung und Vorgangsweise im Umgang mit BtMs muss auf 3- teiligen Formblatt ausgeführt werden. Festlegen der tagesdosis darf nicht von Arzt überschriten werden. Strenge Aufbewarung: lagern getrent, im abschlissbaren Schrank, nur für bestimmte Personen zugängig, Führen von Kartei, BtM-Buch. bei Verwerfen 6 - Augenprinzip so das sie nicht wiedergewonnen werden können oder 4 Augenprinzip flüssige BtM weg spülen, Tabletten morsen und spülen. Schlüssel hat Stationsleiltung oder andere Person die für BtM Schrank verantwortlich in der Schicht ist. am Ende des Monats überprüfung durch Leitende Arzt oder Apotheker Abgabe von BtM in der Apotheke: darf nicht als 7 Tage nach Rezeptausstellung ausgegeben werden Korrektur der rezept nur nach Rücksprache mit Arzt(mit Namenzeichen und Datum) Assistenarzt darf nicht BtM - rezept ausstellen Teil I und II bleib bei der Apotheke Teil III bei dem Arzt
- Medizinproduktgesetz Schafft einer für alle Mitglidschaften der EU verbindliche Qualitätnormen für MP durch MPG Kennzeichung mit CE-Zeichen: MP soll: sicher unbedenklich sein, geeignet: den Zweck erfüllen den der Hersteller angibt, Leistung in Hinscht qualitativ znbedenklich sein geschutz werden soll: pat. an denen das Produkt angewendet wird, Anwender, Dritte: Kunde, Besucher Erfassen von Abwehr von Risiken: Überwachung durch Bundesanstal für AM und MP, Sicherheitsbeauftragte füt MP, MP-Berater
- Unterscheidung MP aktive, inplandbare MP, die Einbringung Folgt durch chirurgische Eingriff: Herzschritmacher aktive, nicht implanbare MP, elektrische Betrib, :Röntgen nicht aktive MP (passiv ): Wirkung ohne Energiequelle, auch implandbar: Kanülen, Herzklappen, passiv nicht implandbar: Mullbinden Labordiagnostik: dienen der Untersuchungen von bestimmten Köperfunktionen
- Verbote zum Schutz des Patienten bei MP Anwendung nur MP die Gesundheit und Sicherheit förden keine Anwendung von MP deren Halbbarkeit abgelaufen ist keine Anwendung von MP die Mangel aufweisen Anwendung nur durch vom Hersteller eigewisene personen. Dies ist in Gärethandbuch zu dokumentieren Anwender muss: die Funktionfähigkeit prüfen, Gebrauchanweisung beachten, Sicherheitsbezogene Infos beachten Vorkommnisse melden: Funktionsstörung, Änderung von Merkmalen und Leistungen
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- Durchführungsverantwortung und Anordnungsverantwortung Anordnungsverantwortung Arzt: schriftliche Anordnung Kompetenz beachten Kontrolle und Aussieht halten 2. Durchführungsverantwortung Pflegekraft Verweigerungsrecht und Pflicht bei mangelhafter Kompetenz Fachwissen hinsichtlich Komplikationen, Wechselwirkungen,Dosirung,Hygienerechtlinie Technik beherschen z.B Vorbereitung einer Infusion
- Dokumentation Fälschungssicher Alle Einträge werden mit dokumentenechtem Stift (z. B. Kugelschreiber) gemacht. Überklebungen oder Korrekturen, z. B. mit Tipp-Ex, sind unzulässig Irrtümliche Einträge werden waagerecht durchgestrichen, so dass die Lesbarkeit erhalten bleibt Der veränderte Eintrag wird als Korrektur gekennzeichnet und datiert 2. Eindeutig knapp und präzise klar und verständlich formuliert allgemein anerkannte pflegerischmedizinische Fachbegriffe verwendet in Stichworten ist ausreichend, wenn die Verständlichkeit gegeben ist 3. Nachvollziehbar ist erkennbar, verständlich und lesbar. Datum und ggf. Uhrzeit Handzeichen gekennzeichnet systematisch geordnet, ggf. nummeriert. 4. Vollständig medizinischen und pflegerischen Versorgung relevanten Informationen sind zu dokumentieren 5. Aktuell zeitnah Im Haftungsrecht verankert und durch die gängige Rechtsprechung belegt ist der Grundsatz: „Was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht erfolgt.“
- Dokumentation: Beweislastumkehr Bei mangelhften und luckenhaften `Dokumentation muss nicht die Patientin/der Patient den Behandlungsfehler nachweisen, sondern vom Arzt, vom Heim oder vom Krankenhaus muss nachgewiesen werden, dass keine Behandlungsfehler vorliegen. Das kann z. B. durch Zeugen geschehen. Was nicht dokumentiert ist , ist nicht gemacht.
- Schwerbehindert Gesetz Behinderung ab GdB 20 bis 49 (%) Schwerbehindert ab GdB 50(%) Gleichgestellt GdB ab 30 bis 49(%) Job behalten, bekommen.
- Rechte der Behinderte Prävention hat Vorgang Rente vermeiden Leistüngen zügig ohne Kompetenzsstreit erbrinngen Anspruch auf medizinische Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben und leben in der Gemeischaft Teilnahme am Arbeitsleben wird umfangreich gefördet
- Nachteilausgleich bei SchB 5 zusätzliche Arbeistage Urlaub erweiterten Kündigungsschutz: Zustimmung durch Intergrationsamt freigestellt von Mehrarbeit Steuervorteile(erhöhte Kilometerproschal) bei ´bestimmte merkzeichen zB: H-Hilfslose Begleitperson frei, B-Ständige Begleidung bei Betrib mit meh als 5 Schwerberbehindertemitarbeiter wird SchB-Beauftragter gewählt betribe mit min. 20 Mitarbeiter mussen min.5% mit SchB besetzen weden Stellen nicht besetz, muss der Arbeitsgeber eine Ausgleichzahlung leisten(105 bis 260 Euro) mit dem gelt werdenzusätzlich SchB-Arbeitsplätze gefördet
- Rauchen Wirkung auf post-OP Wundheilungsstörung Herz-Kreislaufprobleme erhöhter Thromboserisiko erhöhter Dosis von Schmerzmittel zb: Fentanylpflaster
- Träger der Krankenhäuser kommunale Träger: Staat-, Land-, Kreiskrankenhaus Frei-Gemeinnützige Träger: Caritas, Diakonie, Malteser private Träger: Arzt, Aktionsgeselschaft
- Versorgungsstufen von Krankenhäuser Grundversorgung Regelversorgung Schwerpunktversorgung Maximumversorgung(Uniklinikum)
- Wann entsteht einen Arbeitsvertrag Zustande kommen durch 2 übereinstimmende Willenserklärung mit gegenseite leistugspflicht kein Formzwang bei Vertrag als schriftlich,mündlich oder schlüssige Handelns. Ausnahme: mit Krankenpflegeschüler muss eine schriftliche Vertrag geschlossen werden.