Sozialversicherungen (Subject) / Sozialversicherungen (Lesson)
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Sozialversicherungen
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- Wie beteiligen sich die Versicherten der Krankenkassen an den Kosten ? - fester Jahresbeitrag - 10 % der Franchise übersteigenden Kosten ( Selbstbehalt ) Der Bundesrat bestimmt die Franchise und setzt für den Selbstbehalt einen jährlichen Höchstbetrag fest.
- Werden für Kinder bei der Krankenkasse eine Franchise erhoben ? - für Kinder wird keine Franchise erhoben - Kosten = Hälfte des Höchstbetrages des Selbstbehaltes
- Darf der Versicherer Leistungen bei Mutterschaft anheben? Nein
- Was für Einflüsse hat der Bundesrat auf Kostenbeteiligungen bei den Versicherern ? - er kann für bestimmte Leistungen höhere Kostenbeteiligungen vorsehen - er kann Kosten herabsetzen oder aufheben, bei schweren Krankheiten oder Dauerbehandlungen - er kann Leistungen erheben, die nicht zweckmässig sind (Art.41) - er kann einzelne Leistungen der Prävention aus der Franchise herausnehmen. Für solche Präventionen, die national oder kantonal geführt werden.
- Können die Kosten bei einer Krankenkasse versichert werden ? - Nein - Vereine, Stiftungen und andere Institutionen haben ein Verbot diese Kosten zu übernehmen
- Was versteht man unter Prämienverbilligungen durch die öffentliche Hand ? - Die Kantone gewähren den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen - das immer unter den aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnissen - Die Kantone sind verpflichtet die Versicherten ständig zu informieren
- Welche Personen können eine freiwillige Taggeldversicherung abschliessen ? - Wohnsitz Schweiz - Zwischen dem 15. und dem 65. Altersjahr - die Versicherung muss nicht mit der obligat. Krankenkasse abgeschlossen werden. Man kann einen anderen Versicherer wählen
- Von wem kann eine Taggeldversicherung als Kollektivversicherung abgeschlossen werden ? - Arbeitgebern für sich und ihre Arbeitnehmer - Arbeitgeberorganisationen und Berufsverbände für ihre Mitglieder
- Welche Leistungen erbringt eine freiwillige Taggeldversicherung ? - Versicherungsnehmer bekommt das versicherte Taggeld. - Man kann die Deckung auf Krankheit oder Mutterschaft begrenzen - Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit ist ein gekürztes Taggeld zu verrichten
- Ab wann besteht ein Taggeldanspruch ? - mindestens zur Hälfte arbeitsunfähig - Ab dem 3. Tag nach der Erkrankung - ev. herabsetzung Prämien, kann den Leistungsbeginn verschieben - wird eine Wartefrist vereinbart, ist der Arbeitgeber zur Lohnweiterzahlung verpflichtet - Taggeldbezug innerhalb von 900 Tagen, mindestens 720 Tage Anspruch
- Wie kooperiert die Taggeldversicherung mit der Arbeitslosenversicherung ? - mehr als 50 % arbeitslos = volles Taggeld - mehr als 25 % arbeitslos = 50 % Taggeld - Arbeitslose haben Anspruch auf eine Aenderung der Prämie
- Wie sieht es aus mit dem Taggeld bei Mutterschaft ? - Versicherungen müssen Taggeld entrichten, wenn die Versicherte bis zum Tag der Niederkunft mind. 270 Tage ohne Unterbrechung von mehr als 3 Monaten versichert war. - Taggeld muss 16 Wochen gezahlt werden, hiervon mind. acht Wochen nach Niederkunft
- Wie wird die Taggeldversicherung finanziert ? - Ausgabenumlageverfahren - Versicherer bilden Reserven
- Wie werden die Prämien für Taggeldversicherte festgelegt ? - Versicherer legen Prämien fest - gleiche Leistungen = gleiche Prämien - gilt für die Auszahlung eine Wartefrist, muss der Versicherer die Prämien reduzieren. - Prämien können nach Alter und Region variieren
- Wer hat bei einer Taggeldversicherung Akteneinsicht ? - versicherte Person - den Parteien für die Daten - Behörden, die zuständig sind für Beschwerden - der haftpflichtigen Person und ihrem Versicherer
