Sozialversicherungen (Subject) / Sozialversicherungen (Lesson)
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Sozialversicherungen
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- Welche Leistungen erbringt die IV ? - Eingliederung vor Rente - Ziel der IV ist es die Personen soweit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein unabhängiges Leben führen können. - Erwerbsfähigkeit verbessern oder erhalten - Invalidenrente steht an zweiter Stelle
- Wann beginnt der Anspruch auf IV Renten ? - frühestens nach Ablauf einer einjährigen Wartezeit - Rentenanspruch erfolgt frühestens sechs Monate nach dem Einreichen der Anmeldung - frühestens in jenem Monat, der auf die Vollendung des 18. Altersjahres folgt.
- Wann endet der Anspruch auf IV Rente ? - wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind - wenn das AHV Alter erreicht ist = Anspruch auf eine Altersrente
- Was sind Ergänzungsleistungen ? EL zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. EL gehören zum Fundament unseres Staates
- Welche Personen können EL erhalten ? - Bürgerinnen und Bürger der Schweiz - Ausländer, die mind. 10 Jahre ununterbrochen in der Schweiz leben - Personen die einen Anspruch auf AHV , IV, oder 18 Jahre alt sind
- Was ist das BVG ? Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge - Gesetz das seit 1972 in die Verfassung aufgenommen wurde - Pensionskassen - 2. Säule ( Ziel ist es mit der ersten und zweiten Säule, ein Renteneinkommen von rund 60 % des letzten Lohnes zu bekommen) - Neues Gesetz seit 1985, seitdem muss eine Minimalvorsorge sein
- Wer ist BVG versichert ? - Obligatorisch für alle, die in der ersten Säule versichert sind und mind. 20880 Franken im Jahr verdienen. - Beginnt bei Vollendung des 17. Lebensjahres. Bis 24 Jahre für Tod und Invalidität versichert, dann ab 25. zusätzliches Sparen für die Rente
- Wer ist nicht dem BVG Obligatorium unterstellt ? - Selbstständigerwerbende - Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag von höchstens 3 Monaten - Familienmitglieder im eigenen Landwirtschaftsbetrieb - Personen die mind. zu 70 % erwerbsunfähig sind
- In welche 2 Bereiche kann die 3. Säule unterteilt werden ? freie Selbstvorsorge 3b. Persönliches Sparen ( Sparstrumpf ) , Sparheft, Lebensversicherungen, Anlagen. Ueber dieses Sparguthaben kann jederzeit frei verfügt werden. Es bestehen keine steuerlichen Privilegien. gebundene Selbstvorsorge 3a. Verordnung von 1986. Steuerliche Privilegierung. Ueber das Guthaben kann nicht jederzeit freiwillig und frei verfügt werden. Diese Vorsorge kann über Bank oder Versicherungseinrichtungen getätigt werden.
- Wozu dient die ALV / Arbeitslosenversicherung ? - Erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Wiedereingliederungsmassnahmen gehören auch dazu
- In welchen Zuständigkeitsbereich fällt die ALV ? Staatssekretariat für Wirtschaft ( seco )
- Wie sieht die ALE / Arbeitslosenentschädigung aus ? - 80 Prozent des Verdienstes, wenn sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren haben oder wenn sie nicht mehr als 3797 Franken verdient werden oder wenn sie eine Invalidenrente beziehen ( Invalidität von mind. 40%)) - in allen anderen Fällen bekommt man eine Summe von 70 % des versicherten Verdienstes.
- Was ist die EO / Erwerbsausfallentschädigung ? Gesetzliche Grundlage: Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz und bei Mutterschaft. Die obengenannten Personen kriegen einen Teil des Verdienstausfalls
- Was ist das UVG / Bundesgesetz über die Unfallversicherung ? - die UVG deckt sämtliche Berufs- und Nichtberufsunfälle, sowie Berufskrankheiten ab. - Ist obligatorisch für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer an die Suva, oder für alle anderen bei einem zugelassenen Privatversicherer. - Arbeitnehmer die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten , sind nur gegen Berufsunfälle versichert. Diese müssen sich für das Private bei einer Krankenversicherung versichern.
- Wer bezahlt die Prämien bei der UVG ? - Die Prämien müssen vom Arbeitgeber - kann einen Anteil für Nichtberufsunfall beim Arbeiter vom Lohn wegziehen
- Was gehört bei der UVG in den Versicherungsschutz ? - Pflegeleistungen ( Arzt, Medis, ambulante oder stationäre Heilbehandlungen usw ) - Kostenvergütung für sämtliche im Rahmen des Unfalls und der Behandlung eingesetzten Mittel
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- Was gehört zu der MVG / Militärversicherung ? - Kosten für Heilbehandlungen bei Krankheit / Unfall, Eingliederungsmassnahmen, Taggelder, Renten, Arbeits- oder Erwerbsausfall, Risiken Invalidität oder Tod. - Versichert sind Militär- und Zivildienst, Zivilschutz, Schweiz. Korps für humanitäre Hilfe, Aktionen und gute Dienste des Bundes.
- Was sind FZ / Familienzulgen ? Die FZ sollen die Kosten , die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen , teilweise ausgleichen. Kinder- und Ausbildungszulagen, in einzelnen Kantonen Geburts- und Adoptionszulagen.
- Bei den Familienzulagen unterscheidet man 2 Bereiche. Welche ? - Familienzulagen FamZG - Familienzulagen in der Landwirtschaft FLG
- Wer ist anspruchberechtigt auf FamZG und FLG ? Familienzulagen Alle Arbeitnehmenden, nicht erwerbstätige mit bescheidenem Einkommen und Selbständigerwerbende. Familienzulagen in der Landwirtschaft Selbstständige Landwirte und Arbeitnehmende in der Landwirtschaft.
- In welchen Fällen kann man Familienzulagen bekommen ? - eigene Kinder, egal ob verheiratet oder ob es adoptierte Kinder sind - Stiefkinder, die im Haushalt des Stiefelternteils leben - Pflegekinder in Dauerpflege - Geschwister und Enkel, für deren Unterhalt die bezugsberechtigte Person zuständig ist.
- Wie sehen die Leistungen der FamZG aus ? - Kinderzulagen von mind. 200 Fr. im Monat für jedes Kind bis zum 16. vollendeten Lebensjahr. Bei Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähige bekommen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr den Betrag. - Ausbildungszulage von mind. 250 Fr. im Monat nach dem 16. Altersjahr, bis zum Abschluss der Ausbildung, jedoch nicht länger als bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
- Sehen die FamZG in jedem Kanton gleich aus ? Nein , die Kantone können diese Ansätze erhöhen, sowie Gerburts- und Adoptionszulagen einführen.
- Wie sehen die Leistungen des FLG aus ? - Kinderzulage von 200 Franken pro Monat im Talgebiet und von 220 Franken im Berggebiet, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Bei Behinderung bis 20. - Ausbildungszulage von 250 Fr. im Talgebiet und 270 Fr. im Berggebiet, ab 16. Jahren bis höchstens 25 Jahren. - Haushaltszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmende von 100 Franken im Monat. - Zusätzliche Zulagen je nach Kanton
- Wer finanziert die Familienzulagen ? - Arbeitgeber bezahlen an die FAK. Je nach Kanton unterschiedlich. Im Wallis müssen sich die Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligen. - Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber zahlen selber ein. Beitragssatz ist der gleiche wie beim Arbeitgeber. - Nichterwerbstätige haben keine Beitragspflicht. Je nach Kanton können aber Beiträge verlangt werden , wie zb. AR, SO, TG und TI. Familienzulagen in der Landwirtschaft werden vom Arbeitgeber oder zwei Drittel durch den Bund und ein Drittel durch den Kanton.
- Was ist die obligatorische Krankenversicherung ? Sie gewährt allen in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Krankheit und Unfall, falls nicht die Suva zahlt.
- Ab wann gilt das neue Krankenversicherungsgesetz und was wurde geändert ? - 1996 - Grundvesicherung wurde als Obligatorium auf alle Kantone ausgedehnt - die Grundversicherung erhielt einen neuen Dienstleistungskatalog
- Was heisst ATSG und seit wann ist das Gesetz in Kraft ? - Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsgesetzes auf die Krankenversicherung anwendbar - seit dem 1. Januar 2003 in Kraft
- Was beinhaltet das ATSG ? - Krankheit - Unfall - Mutterschaft
- Wer sind die versicherten Personen im KVG ? - Jede Person muss sich innert drei Monaten nach Wohnsitznahme oder der Geburt versichern lassen. - Der Bundesrat kann Ausnahmen von der Versicherungspflicht vorsehen - Der Bundesrat kann auf Personen ohne Wohnsitz die Versicherungspflicht ausdehnen. zb. im Ausland von einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz beschäftigt. - die Versicherungspflicht kann sistiert werden , wenn die Militärversicherung die Kosten übernimmt . ( ab 60 aneinanderfolgenden Tagen bei der Militärversicherung, kann die Krankenkasse sistiert werden)
- Wer sorgt dass alle Personen KVG versichert sind ? Kantone Wahl des Versicherers ist für alle frei.
- Nenne die Punkte zum Wechseln des Versicherers (KVG) ? - Versicherter kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalendersemesters kündigen. Das Versicherungsverhältnis endet erst, wenn der neue Versicherer die Aufnahme mitteilt. Wenn der bisherige Versicherer den Wechsel verunmöglicht, muss er für den Schaden aufkommen. - wenn eine neue Prämie verlangt wird, einmonatige Kündigungsfrist auf das Ende des Monats. Die Versicherung muss die Aenderung mind. 2 Monate zum Voraus mitteilen. - Bei Stellen- oder Wohnortwechsel. Versicherungswechsel ab dem Zeitpunkt. - Falls der Versicherung die Bewilligung entzogen wird. - Versicherer darf die Kunden nicht zwingen die Zusatzversicherung zu kündigen
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- Wer sind die Krankenkassen ? KK sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die keinen Erwerbszweck verfolgen, hauptsächlich die Krankenkasse betreiben und vom Eidg. Departement des Innern anerkannt sind. Es steht der Krankenkasse frei , Zusatzversicherungen anzubieten.
- Was bedeutet Förderung der Gesundheit ? Der Krankenversicherer fördert die Verhütung von Krankheiten. KK betreiben gemeinsam mit den Kantonen Gesundheitsförderung. Das leitende Organ besteht aus SUVA, Aerzteschaft, Wissenschaft auf dem Gebiet der Krankheitsverhütung.
- Wer beaufsichtigt das KVG ? - Bundesrat - Die Versicherer sind verpflichtet dem Bundesamt jährlich Angaben zu machen - Missachtet ein Versicherer seine Pflichten, kann der Krankenkasse die Bewilligung entzogen werden oder die KK kann gebüsst werden.
- Was für Kosten übernimmt die obligatorische Krankenversicherung ? - Aerzte und Aerztinnen - Apotheker und Apothekerinnen - Chiropraktoren - Hebammen - Labor - Abgabestelle für Mittel und Gegenstände - Spitäler - Geburtshäuser - Pflegeheime - Heilbäder - Rettungsunternehmen - Einrichtungen von ambulanten Krankenpflegen
- Was für Kosten übernimmt die obligatorische Krankenversicherung ? - Aerzte und Aerztinnen - Apotheker und Apothekerinnen - Chiropraktoren - Hebammen - Labor - Abgabestelle für Mittel und Gegenstände - Spitäler - Geburtshäuser - Pflegeheime - Heilbäder - Medizinische Prävention - Geburtsgebrechen - Zahnärztliche Behandlungen - Rettungsunternehmen - Einrichtungen von ambulanten Krankenpflegen
- Was gehört zu den Leistungen der Mutterschaft in der obligatorischen Krankenkasse ? - Durch Aerzte und Hebammen verordnete Kontrolluntersuchungen - Entbindung zu Hause , im Spital oder in anderen Einrichtungen - Stillberatung - Pflege und Aufenthalt des gesunden Neugeborenen, solange es mit der Mutter im Spital ist.
- Wann übernimmt die obligatorische Krankenkasse Zahnärztliche Behandlungen ? - bei einer schweren nicht vermeidbaren Erkrankung des Kausystems - durch eine schwere Allgemeinerkrankung, die sich bei den Zähnen zeigt.
- Welche Artikel im Krankenversicherungsgesetz müssen anerkannte Leistungserbringer aufweisen? KVG Artikel 36 - 40
- Wer bestimmt unter welchen Voraussetzungen Aerzte Medikamente abgeben dürfen ? Die Kantone bestimmen das, je nach zugänglichkeit zu einer Apotheke
- Unter welchen Voraussetzungen werden Spitäler und andere Einrichtungen zugelassen? - wenn sie ausreichende ärztliche Betreuung gewährleisten können - über erforderliches Fachpersonal verfügen - wenn sie zweckentsprechende medizinische Einrichtungen vorweisen und pharmazeutische Versorgung gewährleisten - eine Planung durch den Kanton vorweisen - nach Leistungsaufträgen in Kategorien gegliederten Spitalliste aufgeführt sind.
- Welche Heilbäder sind bei der KVG zugelasssen ? - Solche die vom Departement anerkannt sind - Der Bundesrat legt die Anforderungen fest.
- Was bedeutet Tiers garant ? Es handelt sich um ein System der Leistungsvergütung: Die Krankenkasse garantiert die Deckung, die Versicherten zahlen die Rechnungen aber selber und senden diese anschliessend an die Kasse. Nach Abzug der Kostenbeteiligung erhalten die Versicherten eine Rückerstattung.
- Was heisst tiers payant ? Es handelt sich um ein System der Leistungsvergütung: Die Krankenkasse bezahlt und stellt den Versicherten die Kostenbeteiligung danach in Rechnung. Das System kommt vorwiegend in Spitälern, Pflegeheimen und im Spitex-Bereich, teilweise aber auch bei der Medikamentenabgabe zur Anwendung.
- Nach was rechnet der Leistungserbringer ab ? Tarifen - Tarife auf Zeitaufwand - Taxpunkte auf Leistungen - Pauschaltarif - Falls Leistungen nicht erbracht werden können, darf man ein Tarifausschluss machen
- Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenpauschale und der Versichertenpauschale ? Der Pauschaltarif kann sich auf die Behandlung je Patient oder die Versorgung je Versichertengruppe beziehen.
- Was ist ein Tarifvertrag ? Wenn Tarife und Preise in Verträgen zwischen den Versicherten und den Leistungserbringern vereinbart werden. Tarife und Preise können vom Gesetz oder von der Behörde festgelegt werden.
- Nach welchem Verfahren wird die obligatorische Krankenversicherung finanziert ? Ausgabenumlageverfahren - Finanzierung muss selbsttragend sein
- Nenne Grundsätze zu den Prämien der Krankenkassen - Versicherten ! - Versicherer legt Prämien fest - Versicherer legt die Prämien kantonal oder regional unterschiedlich fest - Das Bundesamt legt die Regionen für sämtliche Versicherer fest - Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben eine tiefere Prämie zu bezahlen - Versicherer können sogar bis zum 25. Lebensjahr günstigere Prämien anbieten - Prämientarife bedürfen der Genehmigung durch den Bundesrat, nach Einsicht der Kantone
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