Rechtskunde (Subject) / GFK III Nr. 7 (Lesson)

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Vertiefte Kenntnisse der Gefahrstoffverordnung, der entsprechenden Vorschriften für Biozide des ChemG, der Biozid-Verordnung, des Pflanzenschutzgesetzes sowie der CLP-Verordnung III 7 1

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  • III 7 52 Welche der aufgeführten Chemikalien dürfen in zugelassenen Präparaten als Begasungsmittelwirkstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung angewendet werden? a Phosphorwasserstoff b Schwefelkohlenstoff c Cyanwasserstoff d Schwefeldioxid a Phosphorwasserstoff c Cyanwasserstoff
  • III 7 53 Welche der folgenden Anwendungen sind gefahrstoffrechtlich mit Ethylenoxid gestattet? a Begasen von Räumen und Gütern b Beizen von Saatgut c Wühlmausbekämpfung d Entkeimen von Instrumenten, Fellen, Textilien in vollautomatischen, geschlossenen Begasungsanlagen d Entkeimen von Instrumenten, Fellen, Textilien in vollautomatischen, geschlossenen   Begasungsanlagen
  • III 7 54 Für die Verwendung von Begasungsmitteln gilt: a Bei Begasungen mit Formaldehyd in leeren Räumen ist keine Sachkunde nach Anhang I GefStoffV erforderlich. b Begasungen mit giftigen Gasen erfordern immer eine Sachkunde nach Anhang I GefStoffV. c Wer sachkundig im Sinne von § 5 ChemVerbotsV ist, darf Begasungsmittel käuflich erwerben. d Mit Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen können giftige Begasungsmittel gekauft werden. b Begasungen mit giftigen Gasen erfordern immer eine Sachkunde nach Anhang I  GefStoffV. d Mit Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen können giftige Begasungsmittel gekauft werden.
  • III 7 55 Bei welchen Begasungsmitteln ist nicht nur der Handel, sondern auch die Verwendung erlaubnispflichtig? a Formaldehyd b Cyanwasserstoff c Phosphorwasserstoff d Oxiran (Ethylenoxid) a Formaldehyd b Cyanwasserstoff c Phosphorwasserstoff d Oxiran (Ethylenoxid)
  • III 7 56 Welche der nachstehenden Stoffe sind als Begasungsmittel zugelassen? a Formaldehyd b Fluorwasserstoff c Ethylenoxid d Ammoniak a Formaldehyd c Ethylenoxid
  • III 7 57 Welche Vorschriften gelten für die Durchführung einer Begasung? a Wer Begasungen mit Cyanwasserstoff, Phosphorwasserstoff oder Formaldehyd durchführt, bedarf einer Erlaubnis. b Schiffe dürfen während der Beförderung nur mit Cyanwasserstoff oder Ethylenoxid begast werden. c Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn genügend Personen im Betrieb über einen Befähigungsschein verfügen. d Die Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung wird ebenfalls als Sachkundenachweis für die Durchführung von Begasungen anerkannt. a Wer Begasungen mit Cyanwasserstoff, Phosphorwasserstoff oder Formaldehyd  durchführt, bedarf einer Erlaubnis. c Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn genügend Personen im Betrieb über einen   Befähigungsschein verfügen.
  • III 7 58 Begasungen von ganzen Gebäuden mit giftigen Gasen sind a zulässig mit Blausäure. b zulässig mit Phosphorwasserstoff. c zulässig mit Ethylenoxid. d verboten. a zulässig mit Blausäure.b zulässig mit Phosphorwasserstoff.
  • III 7 59 Ein Malermeister will bei der Restaurierung eines verfallenen Gebäudes, in dem sich alte Wandmalereien befinden, eine Begasung mit einem Mittel durchführen, das Cyanwasserstoff entwickelt. a Sie verweigern die Abgabe generell. b Sie geben das Mittel ab, nachdem der Maler die in der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebene Erlaubnis zur Durchführung der Begasung vorgelegt hat. c Sie geben das Mittel ab, nachdem der Maler den in der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebenen Befähigungsschein zur Durchführung von Begasungen vorgelegt hat. d Sie geben das Mittel ab, da Sie die Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalien- Verbotsverordnung haben und Ihr Betrieb eine Erlaubnis nach § 2 Chemikalien- Verbotsverordnung hat. b Sie geben das Mittel ab, nachdem der Maler die in der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebene Erlaubnis zur Durchführung der Begasung vorgelegt hat.c Sie geben das Mittel ab, nachdem der Maler den in der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebenen Befähigungsschein zur Durchführung von Begasungen vorgelegt hat.d Sie geben das Mittel ab, da Sie die Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalien- Verbotsverordnung haben und Ihr Betrieb eine Erlaubnis nach § 2 Chemikalien- Verbotsverordnung hat.
  • III 7 60 Welche Aussagen zu Begasungen sind richtig? a Wer Begasungen mit Cyanwasserstoff („Blausäure") durchführen will, bedarf einer Erlaubnis. b Ethylenoxid darf nur in vollautomatischen (geschlossenen) Begasungsanlagen angewendet werden. c Portionsweise verpackte Gemische, die je Anwendung nicht mehr als 15 g Phosphorwasserstoff entwickeln und zur Schädlingsbekämpfung im Erdreich bestimmt sind, dürfen ohne Begasungserlaubnis angewendet werden. d Wer Begasungen mit Brommethan (Methylbromid) durchführen will, bedarf keiner Erlaubnis. a Wer Begasungen mit Cyanwasserstoff („Blausäure") durchführen will, bedarf einer Erlaubnis.b Ethylenoxid darf nur in vollautomatischen (geschlossenen) Begasungsanlagen angewendet werden.c Portionsweise verpackte Gemische, die je Anwendung nicht mehr als 15 g Phosphorwasserstoff entwickeln und zur Schädlingsbekämpfung im Erdreich bestimmt sind, dürfen ohne Begasungserlaubnis angewendet werden.
  • III 7 61 Was ist bei der Durchführung von Begasungen zu beachten? a Alle Begasungen sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. b Für die Durchführung von Begasungen ist in jedem Fall eine Begasungserlaubnis erforderlich. c Ethylenoxid darf als Begasungsmittel nur in vollautomatischen Begasungsanlagen verwendet werden. d Die speziellen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung für Begasungen gelten nur beim Einsatz von sehr giftigen und giftigen Begasungsmitteln. c Ethylenoxid darf als Begasungsmittel nur in vollautomatischen Begasungsanlagen   verwendet werden.d Die speziellen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung für Begasungen gelten nur beim Einsatz von sehr giftigen und giftigen Begasungsmitteln.
  • III 7 62 Welche Besonderheit gibt es bei Begasungen mit Phosphorwasserstoff? a Phosphorwasserstoff darf nur im Freien verwendet werden. b Die Gasmenge ist so zu wählen, dass sich kein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch bilden kann. c Bei der Verwendung von Phosphorwasserstoff für Erdreichbegasungen im Freien ist keine Anzeige der Begasung bei der zuständigen Behörde erforderlich, wenn sich nicht mehr als 15 g Phosphorwasserstoff bei bestimmungsgemäßer Verwendung entwickelt. d Phosphorwasserstoff darf nur in automatischen Begasungsanlagen verwendet werden. b Die Gasmenge ist so zu wählen, dass sich kein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch bilden kann c Bei der Verwendung von Phosphorwasserstoff für Erdreichbegasungen im Freien ist keine Anzeige der Begasung bei der zuständigen Behörde erforderlich, wenn sich nicht mehr als 15 g Phosphorwasserstoff bei bestimmungsgemäßer Verwendung entwickelt.
  • III 7 63 Welches sind zugelassene Begasungsmittel? a Phosphorwasserstoff b Dichlorvos c Ethylenoxid d Formaldehyd a Phosphorwasserstoff c Ethylenoxid d Formaldehyd
  • III 7 64 Welche Rechtsvorschrift gilt für die Einstufung, die Kennzeichnung und Tätigkeiten mit Holzschutzmitteln? a die Gewerbeordnung b die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung c die Gefahrstoffverordnung d die Chemikalien-Verbotsverordnung c die Gefahrstoffverordnung
  • III 7 65 Welche Angabe schreibt das Biozidprodukte-Recht für die Kennzeichnung von Desinfektionsmitteln vor? a Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung b Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen. c Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes und seiner Verpackung. d tierfreundlich, sofern zutreffend a Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierungb Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen.c Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes und seiner Verpackung.
  • III 7 66 Welche zusätzlichen Kennzeichnungsvorschriften bestehen nach Biozidprodukte-Recht für Holzschutzmittel, die bereits über eine Zulassung verfügen? a Zulassungsnummer b Logo der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (Zulassungsbehörde) c Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für die Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung. d Verwenderkategorien, die das Holzschutzmittel verwenden dürfen (wenn zutreffend) a Zulassungsnummerc Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in  metrischen Einheiten in einer für die Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung. d Verwenderkategorien, die das Holzschutzmittel verwenden dürfen (wenn zutreffend)
  • III 7 67 Welche zusätzlichen Kennzeichnungsvorschriften bestehen nach Biozidprodukte-Recht für Rodentizide, die bereits über eine Zulassung verfügen? a Ende der Zulassung (Datum) b Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen wurde c Name der Zulassungsbehörde (Europäische Chemikalienagentur-ECHA) d Name und Anschrift des Zulassungsinhabers b Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen wurde d Name und Anschrift des Zulassungsinhabers
  • III 7 68 Welche Institutionen vergeben Prüfzeichen oder Zulassungen für Holzschutzmittel? a das Bundesgesundheitsamt b die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e. V. c das Institut für Bautechnik d das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) a das Bundesgesundheitsamtb die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e. V.c das Institut für Bautechnikd das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
  • III 7 69 Was ist bei der Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen zu beachten? a Jede einzelne Schädlingsbekämpfung ist der Behörde mitzuteilen. b Jede einzelne Schädlingsbekämpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung ist der Behörde mitzuteilen. c Vor der ersten Schädlingsbekämpfung ist die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. d Hilfskräfte dürfen nicht eingesetzt werden. b Jede einzelne Schädlingsbekämpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung ist der Behörde mitzuteilen.c Vor der ersten Schädlingsbekämpfung ist die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
  • III 7 70 Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Schädlingsbekämpfer / Geprüfte Schädlingsbekämpferin wurde auf Grund von Regelungen welcher der genannten Gesetze erlassen? a auf Grund des Chemikaliengesetzes b auf Grund des Pflanzenschutzgesetzes c auf Grund des Seuchengesetzes d auf Grund des Berufsbildungsgesetzes d auf Grund des Berufsbildungsgesetzes
  • III 7 71 Für welche Schädlingsbekämpfungsmittel gelten die speziellen Vorschriften des Anhangs I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung? a für giftige b für sehr giftige c für gesundheitsschädliche d prinzipiell für alle Schädlingsbekämpfungsmittel a für giftigeb für sehr giftigec für gesundheitsschädliche
  • III 7 72 In welchen Fällen ist vor der ersten Schädlingsbekämpfung eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten? a bei jeder Schädlingsbekämpfung b nur wenn sehr giftige oder giftige Stoffe verwendet oder freigesetzt werden c nur wenn sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Stoffe verwendet oder freigesetzt werden d nur bei der Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Krankenhäuser etc.) c nur wenn sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Stoffe verwendet oder freigesetzt werden
  • III 7 73 Was ist in der Anzeige der Schädlingsbekämpfung nach Anhang I Nr. 3 Gefahrstoffverordnung bei der zuständigen Behörde anzugeben? a der Nachweis, dass eine geeignete räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung vorliegt b die Angabe der vorgesehenen Einsatzstoffe c der Nachweis, dass mindestens eine Person Geprüfter Schädlingsbekämpfer bzw. Geprüfte Schädlingsbekämpferin ist d der Nachweis, dass alle eingesetzten Personen Geprüfte Schädlingsbekämpfer bzw. Geprüfte Schädlingsbekämpferinnen sind a b c d
  • III 7 74 Welche Information liefert die Produktdatenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu zugelassenen Biozidprodukten? a Wirkstoff und Biozidproduktart b Verwendung/ Zielorganismen c Zulassungsnummer d Ende der Zulassung (Datum) a Wirkstoff und Biozidproduktart b Verwendung/ Zielorganismen c Zulassungsnummer d Ende der Zulassung (Datum)
  • III 7 75 Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung regelt a die Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel. b die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an den Anwender. c die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel. d die Mengen, die zum Schutz vor Schädlingen notwendig sind. a die Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel.c die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel.
  • III 7 76 Welchen Zweck verfolgt die Rückstandshöchstmengenverordnung? a Schutz der Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schadorganismen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln b Verhinderung von Schäden an der behandelten Kulturpflanze c Sicherstellen eines Mindestumsatzes für die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln d Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren beim Verzehr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden d Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren beim Verzehr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden
  • III 7 77 Welchem Zweck dient das Pflanzenschutzgesetz? a Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen b Gefahren durch Pflanzenschutzmaßnahmen für Mensch und Tier und Naturhaushalt abzuwenden c seltene Pflanzen zu erhalten und zu schützen d Schutzgebiete mit seltenen Wildpflanzen abzugrenzen a Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützenb Gefahren durch Pflanzenschutzmaßnahmen für Mensch und Tier und Naturhaushalt abzuwenden
  • III 7 78 Was regelt die Rückstandshöchstmengenverordnung? a höchstmögliche Aufwandmengen eines Pflanzenschutzmittels pro ha b Rückstände eines Pflanzenschutzmittels, die das pflanzliche Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens maximal enthalten darf c Angabe über die maximale Anwendungshäufigkeit d höchste Menge eines Pflanzenschutzmittels im Trinkwasser b Rückstände eines Pflanzenschutzmittels, die das pflanzliche Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens maximal enthalten darf
  • III 7 79 In welcher Rechtsvorschrift ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten geregelt? a im Pflanzenschutzgesetz b im Chemikaliengesetz c im Bundes-Naturschutzgesetz d in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung d in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
  • III 7 80 Welche der genannten Verordnungen stützen sich nicht auf das Pflanzenschutzgesetz?  a die Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte b die Futtermittelverordnung c die Rückstands-Höchstmengenverordnung d die Pflanzenschutzsachkundeverordnung b die Futtermittelverordnungc die Rückstands-Höchstmengenverordnung
  • III 7 81 Auf welches Gesetz stützt sich die Rückstandshöchstmengenverordnung? a auf das Pflanzenschutzgesetz b auf das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch c auf die Pflanzenbeschauverordnung d auf die Gefahrstoffverordnung b auf das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
  • III 7 82 Was soll durch die Rückstandshöchstmengenverordnung erreicht werden? a eine Begrenzung des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes b ein Schutz des Verbrauchers vor unvertretbaren Pflanzenschutzmittel-Rückständen in und auf Lebensmitteln c Sie regelt die zulässigen Aufwandmengen. d Sie legt die maximal an einen Anwender abzugebende Pflanzenschutzmittelmenge b ein Schutz des Verbrauchers vor unvertretbaren Pflanzenschutzmittel-Rückständen in und auf Lebensmitteln
  • III 7 83 In welcher Rechtsvorschrift wird der begrenzte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geregelt? a in der Gefahrstoffverordnung b in der Rückstandshöchstmengenverordnung c in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung d im Pflanzenschutzgesetz c in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
  • III 7 84 Pflanzenschutzmittel unterliegen den Zulassungs- und Umgangsbestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes und seiner Verordnungen. Was ist Pflanzenschutz im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes? a Schutz der Pflanzen vor Schadorganismen b Vorratsschutz c jegliche Schädlingsbekämpfung d Verwendung von Tieren, durch die Schadorganismen bekämpft werden können a Schutz der Pflanzen vor Schadorganismenb Vorratsschutzd Verwendung von Tieren, durch die Schadorganismen bekämpft werden können
  • II 7 85 Welche Stoffe zählen zu den Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes? a Holzschutzmittel b Unkrautvertilgungsmittel c Wachstumsregler d Entwesungsmittel b Unkrautvertilgungsmittelc Wachstumsregler
  • III 7 86 Wie definiert die Gefahrstoffverordnung Schädlingsbekämpfungsmittel? Schädlingsbekämpfungsmittel sind: a Stoffe und Gemische, die dazu bestimmt sind, Schädlinge und Schadorganismen oder lästige Organismen unschädlich zu machen oder zu vernichten. b Gemische, die dazu bestimmt sind, Schädlinge zu bekämpfen c Gemische, die dazu bestimmt sind, dem Einwirken von Schädlingen vorzubeugen d nur giftige und sehr giftige Stoffe, die zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden a Stoffe und Gemische, die dazu bestimmt sind, Schädlinge und Schadorganismen oder lästige Organismen unschädlich zu machen oder zu vernichten
  • III 7 87 Auf welche Bereiche erstreckt sich der Pflanzenschutz nach Maßgabe des Pflanzenschutzgesetzes? a nur Schutz der Wildpflanzen b nur Schutz der Kulturpflanzen c Schutz der Kulturpflanzen, Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt vor schädlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln d nur Schutz der Umwelt c  Schutz der Kulturpflanzen, Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt vor schädlichen  Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln
  • III 7 88 Wann darf ein Pflanzenschutzmittel in Deutschland vertrieben werden? a Wenn es in Deutschland zugelassen ist oder als Parallelimport mit einer vom BVL erteilten Genehmigung. b Wenn es wirksam ist. c Wenn es in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt wurde. d Es reicht aus, wenn es mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel identisch ist. a Wenn es in Deutschland zugelassen ist oder als Parallelimport mit einer vom BVL erteilten Genehmigung.
  • III 7 89 Welche Substanzen gehören zu den Schädlingsbekämpfungsmitteln im Sinne der Gefahrstoffverordnung? a Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes b Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, Schädlinge oder Schadorganismen unschädlich zu machen c u. a. auch Pflanzenstärkungsmittel d Düngemittel im Sinne des Düngemittelgesetzes b Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, Schädlinge oder Schadorganismen unschädlich zu machen
  • III 7 90 Was sind Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes? a Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen b Wachstumsregler c Pflanzenstärkungsmittel d Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen abzutöten oder Flächen von Pflanzenbewuchs freizumachen oder freizuhalten a Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützenb Wachstumsreglerd Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen abzutöten oder Flächen von Pflanzenbewuchs freizumachen oder freizuhalten
  • III 7 91 Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sind Stoffe und Gemische, einschließlich Mikroorganismen, die: a zu den so genannten Bioprodukten pflanzlicher Herkunft gehören. b aus Heilpflanzen gewonnene Arzneimittel. c Hornspäne oder Blutmehl. d ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. d ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen.
  • III 7 92 Was sind Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes? a Hilfsstoffe zum Schutz gegen Halmbruchanfälligkeit b Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen gegen Mikroorganismen resistent zu machen c Stoffe, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen d Stoffe, die der Ernährung der Pflanzen dienen c Stoffe, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen
  • III 7 93 Welche Maßnahmen fallen unter den Begriff Vorratsschutz? a Bekämpfung von Textilschädlingen b Bekämpfung von Schädlingen in Getreidelagern c Bekämpfung von Holzschädlingen d Schutz von Ernteerzeugnissen im Lager b Bekämpfung von Schädlingen in Getreidelager d Schutz von Ernteerzeugnissen im Lager
  • III 7 94 Fallen Vorratsschutzmittel unter das Pflanzenschutzgesetz? a ja b nein c nur einzelne Vorratsschutzmittel d nur Begasungsmittel a ja
  • III 7 95 An Biozidprodukte werden besondere Anforderungen gestellt, z.B.: a Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird. b Giftige Biozidprodukte müssen doppelt verpackt sein. c Sehr giftige Biozidprodukte müssen mit leuchtend blauer Farbe gefärbt sein. d Zulassungen für Biozidprodukte können den Anwenderkreis beschränken. a Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird.d Zulassungen für Biozidprodukte können den Anwenderkreis beschränken.
  • III 7 96 Was ist richtig? Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozidprodukte bilden: a vier der sechs Hauptgruppen der 23 Biozidproduktarten. b die vier Hauptgruppen der 30 Biozidproduktarten. c vier der zehn Hauptgruppen der 20 Biozidproduktarten. d die vier Hauptgruppen der 22 Biozidproduktarten. d die vier Hauptgruppen der 22 Biozidproduktarten.
  • III 7 97 Können Schädlingsbekämpfungsmittel wie z.B. Insektizide, Rodentizide, Repellentien und Lockmittel den 22 Biozidproduktarten nach Anhang V der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] zugeordnet werden? a ja, sofern diese keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind b nein c ja, aber nur Schädlingsbekämpfungsmittel für den Kleingartenbereich d ja, aber nur Schädlingsbekämpfungsmittel für gewerbliche Anwender a ja, sofern diese keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind
  • III 7 98 Welche Mittel können den 22 Biozidproduktarten nach Anhang V der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] zugeordnet werden? a Kosmetische Mittel b Pflanzenschutzmittel c Schädlingsbekämpfungsmittel, sofern sie keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind d Tierarzneimittel c Schädlingsbekämpfungsmittel, sofern sie keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind
  • III 7 99 Welche Aussage zur Werbung für Biozidprodukte ist zutreffend? a Sie darf keine verharmlosenden Angaben enthalten. b Verharmlosende Angaben sind zwecks Verkaufsförderung möglich. c Werbung für Biozidprodukte ist grundsätzlich verboten. d Der Werbung für Biozidprodukte muss in einer sich deutlich vom Rest der Werbung abhebenden Weise Folgendes hinzugefügt werden: „Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“ a Sie darf keine verharmlosenden Angaben enthalten.d Der Werbung für Biozidprodukte muss in einer sich deutlich vom Rest der Werbung abhebenden Weise Folgendes hinzugefügt werden:„Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
  • III 7 100 Welche Aussage im Zusammenhang mit der Zulassung von Biozidprodukten ist richtig? a Biozidprodukte ohne Zulassung dürfen nicht vermarktet werden b Biozidprodukte mit noch ungeprüften alten bioziden Wirkstoffen dürfen ohne Zulassung längstens bis zum 31.12.2024 vermarktet werden c Zugelassene Biozidprodukte sind an der auf dem Etikett aufzubringenden Zulassungs- nummer zu erkennen. d Biozidprodukte, die die Kriterien zur Einstufung als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorie I A oder I B nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] erfüllen, dürfen nicht für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassen werden b Biozidprodukte mit noch ungeprüften alten bioziden Wirkstoffen dürfen ohne Zulassung   längstens bis zum 31.12.2024 vermarktet werdenc Zugelassene Biozidprodukte sind an der auf dem Etikett aufzubringenden Zulassungs-   nummer zu erkennen.d Biozidprodukte, die die Kriterien zur Einstufung als karzinogen, mutagen oder   reproduktionstoxisch der Kategorie I A oder I B nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr.   1272/2008] erfüllen, dürfen nicht für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassen werden
  • III 7 101 Welche Angabe muss die Kennzeichnung von Biozidprodukten deutlich lesbar und unverwischbar enthalten? a Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen und jegliche Anweisungen für Erste Hilfe b falls ein Merkblatt beigelegt ist, den Satz: „Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen“ c die Art der Formulierung d die Bezeichnung eines jeden Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten a  Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer            Nebenwirkungenund jegliche Anweisungen für Erste Hilfeb  falls ein Merkblatt beigelegt ist, den Satz: „Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen“c  die Art der Formulierungd  die Bezeichnung eines jeden Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten