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berufsrecht (Subject) / Berufsrecht (Lesson)
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- Wer ist zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen nach dem Steuerberatungsgesetz befugt? Nennen Sie fünf Beispiele! - § 2 StBerG i.v.m § 3 StBerG Befugnis für :- Steuerberater- Steuerbevollmächtigte- Rechtsanwälte- Wirtschaftsprüfer- Steuerberatungsgesellschaften
- Was versteht man unter beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen nach dem Steuerberatungsgesetz? § 4 StBerG kann die beschränkte Hilfeleistung dann vorliegen, wenn diese alsnotwendige Nebenleistung im Rahmen einer andersartigen Hauptaufgabe oder inunmittelbaren Zusammenhang damit steht. Der Umfang der Tätigkeit richtet sich nachder Hauptaufgabe. Befugt sind u.a. Notare, Lohnsteuerhilfeverein, ...
- Nennen Sie fünf Beispiele, für welche Tätigkeiten man nach dem Steuerberatungsgesetz keine Erlaubnis benötigt! - Erstellung wissenschaftlicher Gutachten- Unentgeltliche Hilfeleistung für Angehörige- Erledigung von eigenen Steuersachen- Erledigung der Steuersachen des Arbeitgebers- Autor von steuerrechtlicher Fachliteratur
- Welche Konsequenzen können bei einem Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Rechtsberatung eintreten? § 5 StBerG werden den Finanzbehörden oder den Steuerberaterkammern Tatsachenbekannt, die den Verdacht begründen, dass Personen ..., so haben sie diese Tatsachen der für das Bußgeldverfahren zuständigen Stelle mitzuteilen
- Nennen Sie mindestens fünf Regelungen, die ein Steuerberatervertrag enthalten sollte. - Auftragsumfang- Pflichten und Rechte des Beraters- Aufbewahrung von Unterlagen- Honorar, einschließlich Vorschuss- Haftung- Gewährleistung
- Beschreiben Sie den Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag und nennen Sie jeweils ein Beispiel für den Steuerberatervertrag. § 675 BGB entgeltliche Geschäftsbesorgung i.v.m § 611 Dienstvertrag, Durch denDienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenenDienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, dasheißt, es wird nur das Bemühen geschuldet, z.B. bei einer Dauerberatung durch denSteuerberater.- § 631 BGB Werkvertrag, durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zurHerstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbartenVergütung verpflichtet, z.B. Durchführung der Buchführung und Erstellung desJahresabschlusses, oder Erstellung von Gutachten. Meist bei Einzelaufträgen.
- Welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Vertragstypen (Dienst- und Werkvertrag) bei einer Schlechtleistung des Steuerberaters? Die Unterscheidung ist vor allem im Fall der Nichterfüllung und bei etwaigenMängeln von Bedeutung. So hat der Mandant bei einem Werkvertrag nach erfolgloserMängelrüge u.a. die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, mit der Folge, dass derSteuerberater seinen Vergütungsanspruch verliert bzw der Mandant mindern kann.Diese Rechte stehen dem Mandanten bei einem Dienstvertrag so nicht zu.
- Nennen Sie beispielhaft fünf Maßnahmen, durch welche die Haftung eines Steuerberaters reduziert werden kann. - Richtiger Einsatz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB )- Systematische Beratungsdokumentation- Einschaltung von Spezialisten- Einsatz von Haftungsbeschränkungsvereinbarungen z.B im Individual Vertrag- Rechtsformwahl z.B Steuerberatungs-GmbH
- Ein Steuerfachangestellter ist bei einem Steuerberater angestellt. Nebenher erstellt er unentgeltlich die Steuererklärungen für seine Eltern und für seine Freundin. Ist dies zulässig? Bitte begründen Sie Ihre Antwort. Die Hilfeleistung in Steuersachen für die Eltern ist gemäß § 6 Nr 2 unentgeltlicherlaubt. Die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des§ 15 der Abgabenordung stellen eine Ausnahme vom Verbot der unbefugtenHilfeleistung in Steuersachen da. Die Eltern fallen unter den § 15 AO- Die Hilfeleistung in Steuersachen für die Freundin ist jedoch nach § 5 StBerGverboten, da sie nicht unter den § 15 AO fällt!
- Nennen Sie bitte mindestens drei Maßnahmen, bei welchen es sich um berufsgerichtliche Maßnahmen handelt. - § 90 StBerG (1) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen sind:- Warnung- Verweis- Geldbuße bis 50€- Berufsverbot für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren
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- Bitte nennen Sie mindestens drei Mitglieder einer Steuerberaterkammer, die aufgrund ihrer Eigenschaft Zwangsmitglieder sind. § 74 StBerG - Steuerberater- Steuerbevollmächtigte- Steuerberatungsgesellschaften
- Wer ist für die Bestellung zum Steuerberater zuständig? § 40 StBerG (1) Nach bestandener Prüfung oder nach der Befreiung von der Prüfungist der Bewerber auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer alsSteuerberater zu bestellen.
- Nennen Sie die Vorraussetzungen für die Bestellung zum Steuerberater. § 40 StBerG - eine bestandene Steuerberaterprüfung- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse- Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter- Keine mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbare Tätigkeit- Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung
- Rechtsgrundlagen Steuerberatungsgesetz (StBerG) Rechtsdienstleistungsleisttungsgesetz (RDL) Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) Berufsordnung der StB (BOStB)
- Hilfeleistung in Stuersachen- was ist damit gemeint? Hilfeleistung: jede unterstützende Tätigkeit zur Erfüllung steuerlicher Pflichten oder Wahrnehmung steuerlicher Rechte Dritte. Steuersachen: Angelegenheiten i.S.d. AO auch unentgeltlich nicht erlaubt
- Wer ist zur unbeschränkten Hilfeleistung befugt? §3 StBerG Steuerberater Wirtschftsprüfer Steuerberatungsgesellschaften usw. Rechtsanwälte
- beschränkte Hilfeleistung - Begriff notwendige nebenleistung im rahmen einer Haupttätigkeit oder in nmittelbarem Zusammenhang damit
- wer ist zur beschränkten hilfeleistung in Steuersachen befugt ? Notare Patentanwalt Verwalter hinsichtlich des Vermögens Berufsvertretungen Lohnsteuerhilfeverein Arbeitgeber in lohnsteuerrechtlichen Sachverhalten
- Tätigkeiten, die ncht der Erlaubnis bedürfen Erstellung wissenschaftlicher Gutachten unentgeltliche hilfelesitung für Anghörige Erledigung der Steuersachen für Arbetgeber Autor Dozent steuerrechtliche EDV-Programme eigene Steuersachen
- Rechstdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert Prüfung einer juristischen Frage und nicht Anwendung
- Nenne Tätigkeiten, die keine Erlaubnis nach RDL bedürfen Esretellung von Gutachten Tätigkeit von Schlichtungsstellen Mediation allgemeine Darstellungen erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener UN
- Unterschied Rechtsrat und Gutachten Rechtsrat: Schlussfolgerung/ Ergebnis steht im Vordergrund Gutachten: Überlegungen und Wiisenschaftlichkeit im Vordergrund, verlangt juristische Vorbildung
- erlaubte Tätigkeit nach §5 (2) RDG erlaubt sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckung Haus- und Wohnungsverwaltung Fördermittelberatung
- Rechtsfolgen bei Verstoß gegen RDD Auftragssverhältnis ist nichtig, da gegen ein gesetzliches Verbot verstößt: kein Honoraranspruch Schadenersatz, Berufshaftpflicht greift nicht, StB haftet mit Vermögen für den Schaden ggf. Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
- Beispiele für unerlaubt RDL durch StB Erbrechtsberatung Vertretung vor Sozialgerichten rechtliche Abwicklung von Grundstückserwerben Entwurf und Erstellung von Verträgen Ansprüche und Rechte durchsetzen Auftritt gegenüber Schuldner wie ein Rechtsanwalt
- In welchen Verfahren darf der StB seinen Mandanten in Prozesshandlungen vertreten? Finanzgericht BFH Verwaltungsgericht, da kein Vertretungszwang Abgabenangelegenheiten vor OVG, und BVG Amtsgericht, da kein Vertretungszwang
- Weg zum Steuerberater - Ausbildungsweg Studium + 2 / 3 Jahre kfm. Ausbildung + 10 Jahre Bilanzbuchhalter/ Steuerfachwirt + 7 Jahre Beamter gehobener Dienst + 7 Jahre Sachbearbeiter
- Voraussetzungen für die Bestellung zum StB bestandene Stb-Prüfung geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter keine mit dem Beruf des StB unvereinbare Tätigkeit (Gewerbe) Deckungszusage der Berufshaftpflicht