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Allgemeine Staatslehre (Subject) / Staatstheorien (Lesson)

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  • Der Homo-Mensura-Satz (von Protagoras) Der Mensch ist das Maß aller Dinge, der Seienden, dass sie sind, der Nichtseienden, dass sie nicht sind.
  • Dike und Aidos Gerechtigkeit und Sittsamkeit (Scham) -Soll dem Menschen ein gesittetes Zusammenleben ermöglichen
  • Aporie Aporie nennt man solche Probleme, die nicht vollkommen aufgelöst werden können. z.B.: Die Aporie der wehrhaften Demokratie ist, dass sie die politische und persönliche Freiheit ausgerechnet dadurch schützt, dass sie sie beschneidet Bei der Toleranz liegt die Aporie darin, dass unklar ist, wie weit man intolerante Meinungen und Lehrgebäude tolerieren soll.
  • Wertneutral beschreibender, nichtjuristischer Verfassungsbegriff Jeder dauernde Verband bedarf einer Ordnung, der gemäß sein Wille gebildet und vollzogen, sein Bereich abgegrenzt, die Stellung seiner Mitglieder in ihm und zu ihm geregelt wird.
  • Formelle Verfassungsbegriff Dieser Verfassungsbegriff bezieht sich auf die in einer bestimmten Urkunde niedergelegten Regeln, die typischerweise erschwert abänderbar sind, und dadurch einen erkennbar höhreren Rang besitzen.
  • Materieller Verfassungsbegriff Danach ist die Verfassung die normativ rechtliche Grundordnung, die die Fundamentalprinzipien des Staates sowie seine Elementarregeln bzw. Grundvoraussetzungen enthält. Allgemein lässt sie sich umschreiben als Gesamtheit der grundlegenden rechtlichen Regeln über die Staatsorganisation (also über die Bildung, die Aufgaben, die Befugnisse sowie das Verfahren der obersten Staatsorgane), über andere grundlegende Strukturen der Gemeinschaftsordnung (z.B. über die Gewaltenteilung, förderativer Aufbau), ferner über die Stellung der Bürger im Staat (insb über ihre politischen Rechte und Grundfreiheiten), schließlich über die wesentlichen Rechtsgrundsätze, politischen Prinzipien und Staatszielbestimmungen, die diesen organisatorischen Vorschriften und Rechtsgarantien zugrunde liegen (Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit).
  • Verhältnis zwischen formeller und materieller Verfassung Wenn die Verfassung im formellen und materiellen Sinn übereinstimmt, dann ist es einfacher, die grundlegenden Bestimmungen (Verfassung im materiellen Sinn) in die Verfassungsform einzuordnen. Besteht bspw. eine veraltete Form der Verfassung, aus welche viele Geltungsbereiche nicht klar ersichtlich sind, die Normen der materiellen Verfassung aber spezifischer ausgeführt sind, dann überschneiden sich die beiden Verfassungen nicht. In der Schweiz wurde die Verfassung derart reformiert, dass jegliche Neuerungen der materiellen Verfassung auf einfachem Weg in die formelle Verfassung eingefügt werden können und sich diese beiden Kreise überschneiden.
  • Toleranz (Goethe) Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein. Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. Das scheinbar Beleidigende an der Toleranz ist, dass sie Ungleichheit voraussetzt. Der, der einen anderen toleriert, räumt ihm Freiheiten ein. Toleranz bedeutet den selbstkritischen Willen, die Autonomie meines Mitmenschen zu achten.
  • Der Kern des Grundgesetzes und seine Prinzipien Man kann sagen, dass der Kern des Grundgesetzes überhaupt die Freiheit, und zwar die individuelle, gleiche, idealistische Freiheit im Sinne der Aufklärung, ist. Dieser Kern besteht aus lauter Prinzipien, die - entweder den Einzelmenschen vor der Staatsgewalt schützen, wie etwa die Menschenwürdegarantie und die Grundrechtsbindung, - oder solchen, die ihn in seiner Freiheitsentfaltung unterstützen, wie das Sozialstaatsprinzip, - oder die die Staatsgewalt mäßigen und zügeln, wie die Grundsätze der Gewaltenteilung und Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, des Föderalismus und des Widerstandsrechts.
  • Der liberale Kampfbegriff von Verfassung Dieser Verfassungsbegriff hebt die Freiheitssicherung durch Machtbeschränkung als Hauptfunktion der Verfassung hervor. Montesquieu
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  • Der Existenzielle Verfassungsbegriff Nach diesem Verfassungsbegriff entsteht eine Verfassung durch einen Akt der verfassungsgebenden Gewalt. Dieser Akt enthält nicht irgendwelche einzelnen Normierungen, sonder bestimmt durch einmalige Entscheidung das Ganze der politischen Einheit hinsichtlich ihrer besonderen Existenzform. Dieser Akt konstituiert Form und Art der politischen Einheit, deren Bereich vorausgesetz wird. Kritik an WRV: Art. 76 I WRV ermöglicht Verfassungsdurchbrechung Heute: Art. 79 I 1
  • Elemente des absoluten, nachdiktatorischen Verfassungsbegriffs Wandlung der Verfassung hin zur Unwandelbarkeit Wehrhafte Verfassung Bewusste Wertdurchsetzung der Verfassung in alle Bereiche der Rechtsordnung hinein Systematische und tendenziell vollständige Kodifikation des materiellen Verfassungsrechts Klagbarkeit des Verfassungsrechts, klageweise Durchsetzbarkeit auch gegenüber der Exekutivspitze, dem Staatsoberhaupt und sämtlichen Verfassungsorganen Tendenzielle Kodifikation wesentlicher Teile des gesamten Rechtssystems Vollständige Unabhängigkeit der Verfassungsrichter und aller anderen Richter Behandlung sogar des Verfassungsrechts als Recht (und nicht als Politik) Gänzliche oder wenigstens teilweise Beschränkung sogar der verfassungsgebenden Gewalt. (Art. 146 Beschränkung der verfassungsgebenden Gewalt)
  • Verfassung als Integration Aufgabe des Staates ist die Integration der Individuen in den politischen Prozess. Die Verfassung wird als die normative Ordnung und Sinnorientierung dieses Integrationsprozesses gesehen. Wahlen, parlamentarische Verhandunge, Volksabstimmungen etc. sind integrierende Funktionen