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R-1-5 (Subject) / R1 (Lesson)

Privat und Prozessrecht

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  • Zustandekommen eines Vertrages Annahme der Willenserklärung Angebot und Annahme VOB + AGB müssen vorher klar erkennbar sein Angebot und Annahme Übereinstimmung Vertrag  Abschlussfreiheit, Vertragsfreiheit Formfreiheit mit Ausnahmen.
  • Vertragstypen Kaufvertrag und Werkvertrag
  • Kaufvertrag Bewegliche Sachen Erfüllungsgeschäft Eigentumsvorbehalt für Verkäufer muss vorher schriftlich fixiert werden Frei von Sachmängeln ( bei der Übergabe) Mängelhaftung ( Frei von Sachmängeln) Nacherfüllung Rücktritt oder Minderung Schadensersatz Verjährung von Mängelansprüchen Bei Bauwerken 5 Jahre, bei Übrigen 2 Jahre Bei Verbrauchsgütern Hohlschuld, Bringschuld, Schickschuld Käufer : Zahlungspflicht, Kaufsache abnehmen unbewegliche Sachen Verpflichtungsgeschäft Auflassung mit Notar Erklärung der Auflassung Eintragung Grundbuch Verjährungsfrist 2 Jahre
  • Werkvertrag Wenn ein Unternehmer seine Leistung an einer bereits besehenden Sache des Bestellers erbringt Schuldet den Erfolg Sachmängelfreiheit Nacherfüllung kann verlangt werden Besteller kann Mängel selbst beseitigen und Kosten in RE stellen vom Vertrag zurücktreten Die Vergütung mindern und Schadenersatz verlangen Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen Minderung durch Sachverständigen Pflichten Besteller Zahlungspflicht Sicherheitsleistung Bei Überschreitung Kosten Kündigungsmöglichkeit Vergütung bei Abnahme Muss Abnahme, ansonten Schuldnerverzug Bei Abnahme wird Vergütung fällig,incl Verzinsung bei Verzug, Verjährungsfrist beginnt, Umkehr der Beweislast Verjährung Mängel Bauwerke 5 Jahre sonsitges 3 Jahre
  • Rechtsfähigkeit Mit Vollendung der Geburt ist man Träger von Rechten und Pflichten
  • Geschäftsfähigkeit Geschäftsunfähig kinder bis 7 Jahre Ausschluss wegen dauernder Störung der Geistestätigkeit beschränkt Geschäftsfähig zwischen 7-18 Jahre WE schwebend unwirksam einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich Volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahre WE voll wirksam
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