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Estate Planning (Subject) / Private Vermögensnachfolge (Lesson)
- Erläutere Grundsatz / Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil 1. Durchführung der Anrechnung : der Wert der Zuwendung wird bei der Bestimmung des Pflichteils dem Nachlass hinzugerechnet . der Wert bestimmt sich nach der zeit, zu welcher die Zuwendung erfolgt ist. 2. Bildung eines sog. Anrechnungsnachlasses ohne Rücksicht darauf ob und mit welchen Wert die Zuwendung noch vorhanden ist. 3. Anschliessend Abzug Vorempfang / Mehrempfang muss nicht zurückgezahlt werden.
- Klausur: Erläutere Vor-und Nacherbschaft - es werden zwei oder mehr Erben bestellt - sie erben nicht nebeneinander, sondern nacheinander ! - Sondervermögen beim Vorerben. - nach Eintritt der Nacherbfolge (Tod Vorerbe oder 30 Jahre) hört der Vorerbe auf Erbe zu sein und die nacherbschaft fällt an den Nacherben.Herausgabeanspruch und ggf. Rechenschaft auf Verlangen. - Ziele : Vermögen in der Familie zu behalten, Erben zu einem bestimmten verhalten motivieren, beim Behindertentestament dient Sie dazu den Zugriff Dritter auf das Erbe des Behinderten zu verhindern. - befreiter und nicht befreiter Vorerbe. - Gründe : Behindertentestament,Patchworkfamilien, Generationsübergreifende Erbfälle,
- Erläutere Teilungsanordnung / Vermächtnis - Erben erhalten unter Anrechnung auf Ihre Erbquote Nachlasswerte zugewiesen. - Erblasser kann somit Erbauseinandersetzungen selber gestalten, die Erbquoten bleiben unberührt. / Ausgleich in geld auf den der Erbquote übersteigenden Anteil. - Vorteil um einzelne Werte zuzuzweisen - Vermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögenvorteils ohne Erbeinsetzung , schuldrechtlicher Anspruch gegen Erben oder Erbengemeinschaft.
- Klausur : Mutter M schenkt Ihrer Tochter im Jahr 2010 EUR 1.050.000. Wie hoch ist die Schenkungsteuer ? Wie hoch ist der durchschnittliche Steuerbelastung und wie hoch der Grenzsteuersatz ? 1. Steuerpflichtiger Erwerbsvorgang, unbeschränkte Steuerpflicht, Steuerschuldner ist Mutter und Tochter. 2. 1.050.000 - 400.000 = 650.000 x 19% = 123.500,00 ABER Härtefallausgleich : 600 TEUR x 15 % = 90 TEUR und übersteigende Anteil 50 TEUR x 50% = 25 TEUR festzusetzende Erbschaftssteuer : 115.000 EUR 3. 10,95% da 115.000/1.050000 !Grenzsteuersatz 50% !
- Erläutere Prüfschema Gesetzliches Verwandtenerbrecht ! 1. Verwandtschaft 2. Ordnungsprinzip / Parentelsystem " Vorrang der niedrigeren Ordnung" 3. Repräsentationsprinzip und Eintrittsprinzip 4. Stammes Lienien und Gradualprinzip
- Nenne Mögliche Inhalte eines Testaments - Erbeinsetzung - Vermächtnis - Vormund - Teilungsanordnung - Auflage - Testamentsvollstrecker ?
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