4

AO (Subject) / Übungsklausur (Lesson)

Klausur

This lesson was created by Hege.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

  • Einspruch Zulässigkeit Obersatz: 1. Teil Der Einspruch is zulässig, wenn er insbesondere form- und fristgerecht ist. 
  • Pfandsiegel Verwaltungsakt? Für die Vollstreckung in beweglichen Sachen durch Sachpfändung, § 281 (1) AO, ist keine Schriftform vorgeschrieben. Der VwA ergeht vielmehr in anderer Weise gem. § 119 (2) S. 1 AO, nämlich durch Anlegen eines Pfandsiegels. 
  • Pfändung Wann beginnt die Einspruchsfrist? Mit Ablauf des Tages an dem die Pfandsiegel angebracht werden. 
  • Vollstreckung Pfändungen Obersatz Die Pfändungsmaßnahmen sind rechtmäßig, wenn die allgemeinen (§§ 249, 251, 254 AO) und die besonderen Vollsteckungsvoraussetzungen in das bewegliche Vermögen (§§ 281-308 AO) vorliegen. 
Advertisement