Steuerrecht (Subject) / Kapitel 2 (Lesson)
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Rechtsgrundlage, Steuerarten
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- Rechtsgrundlage für die Besteuerung: Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) Zweifels- und Auslegungsfragen behandeln die Einkommensteuer-Richtlinien (EStR). Sie stellen für die Finanzverwaltung bindende Anweisungen dar. Für das Lohnsteuerrecht gelten daneben noch die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) sowie die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR).
- Was ist die Kapitalertragsteuer KapSt.? Die KapSt. wird auch Quellensteuer genannt. Kapitalgesellschaften (etwa die GmbH oder die AG) und andere Körperschaften (z.B. Vereine oder Stiftungen) unterliegen mit ihrem Einkommen der Körperschaftsteuer (KSt.). Die KSt. ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften bzw. der juristischen Personen und greift hinsichtlich der Ermittlung des Einkommens primär auf das Einkommensteuergesetz zurück.
- Die 7 Einkunftsarten: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft .2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb.3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Über schusseinkünfte.4. Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.5. Einkünfte aus Kapitalvermögen.6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte
- Vom den Einkünften zum zu versteuernden Einkommen: Gewinneinkünfte :1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft .2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb.3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Über schusseinkünfte:4. Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen. 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung .7. Sonstige Einkünfte = Summe der Einkünfte– Altersentlastungsbetrag– Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Freibetrag für Land- und Forstwirtschaft= Gesamtbetrag der Einkünfte – Verlustabzug – Sonderausgaben – Außergewöhnliche Belastungen= Einkommen – Kinderfreibetrag– Betreuungsfreibetrag= Zu versteuerndes Einkommen.
- Von den Einnahmen zu den Einkünften, erster Schritt: Die Einkünfte ergeben sich dabei jeweils als: Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben in den Einkunftsarten 1 bis 3 (Land/Forstwirt., Gewerbe, selbstst. Arbeit) Einnahmen - Werbungskosten in den Einkunftsarten 4 bis 7. Nicht selbstst. Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Sonstige Einkünfte
- Von den Einkünften zum Einkommen, 2. Schritt Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag (Personen die das 64. Lebensjahr vollendet haben) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Freibetrag für Land- und Forstwirte, nur für Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft = Einkommen
- Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen: 3. Schritt. Einkommen- Kinderfreibetrag- Betreuungs, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag = zu vesteuerndes Einkommen
- Wer ist unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig? Wohnsitz in Deutschland oder gewöhnlicher Aufenthalt. Ist im Steuerverfahrensrecht (Abgabenordnung AO) genau definiert.
- Was sind Einnahmen? Unter Einnahmen versteht man im Steuerrecht alle Zuflüsse in Geld oder in geldwerten Sachleistungen im Rahmen der 7 Einkunftsarten ohne Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten
- Was sind Einkünfte? Unter Einkünften versteht man im Steuerrecht die um die Betriebsausgaben oder Werbungskosten bereinigten Einnahmen.
- 2 Hauptarten der Einkünfte aus selbsständiger Arbeit. • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und • Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit.
- Das EStG nennt zwei Hauptarten der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Einkünfte aus freiberuflicher und sonstiger selbstständiger Arbeit. Wie unterscheidet man die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit weiterhin? Allgemein definierte freiberufliche Tätigkeiten Katalogberufe § 18 EStG (selbstständigen Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare) Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit. z.B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung (z.B. Insolvenzverwaltung) und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied.
- Wesentliches Merkmal der Freiberuflichkeit: Wesentliches Merkmal der Freiberuflichkeit ist der Einsatz der persönlichen Arbeitskraft. Deshalb ist es problematisch, wenn sich der Steuerpflichtige weiterer fachlich vorgebildeter Kräfte bedient. Ist der Steuerpflichtige auch dann weiter aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig, so bleibt er Freiberufler. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist er Gewerbetreibender. Damit würden seine Einkünfte jedoch nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der Gewerbesteuer unterliegen. Die Tätigkeit der Mitarbeiter muss „den Stempel der Eigenpersönlichkeit“ des Berufsträgers tragen.
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit: ... beziehen grundsätzlich nur Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Gehälter sind Vergütungen für Angestellte bzw. Beamte. Löhne sind Vergütungen für Arbeiter. Gratifikationen sind zusätzliche Vergütungen für Arbeitnehmer aus besonderem Anlass, z.B. Weihnachtsgratifikation .Tantiemen sind einmalige Sondervergütungen für Arbeitnehmer, die nach dem Umsatz oder dem Gewinn bemessen werden. Bezüge und Vorteile sind Güter, die dem Arbeitnehmer in Geld oder Geldeswert (z.B. Waren, freie Kost, freie Wohnung) zufließen.
- Man unterscheidet 2 Gruppen von Arbeitnehmern: a) Arbeitnehmer, die aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen, b) Arbeitnehmer, die aus einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (z.B. ein pensionierter Finanzbeamter).
- Was kennzeichnet eine Gewerbebetrieb? Selbsständig, Nachhaltig, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, Gewinnerzielungsabsicht.
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- Was kennzeichnet selbstständige Arbeit im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit? Es spielen vorwiegend das geistige Vermögen sowie die persönliche Arbeitskraft und weniger das Kapital und die kaufmännische Tätigkeit eine Rolle.
- Was sind sonstige Einkünfte Die wichtigsten Einküfte dieser Art sind Leibrenten (gesetzlichen Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die von juristisch selbstständigen Pensionskassen gezahlten Renten sowie die Renten aus den privaten Lebensversicherungen). 1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen,2. Einkünfte aus Unterhaltsleistungen,3. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (ausgenommen die weiter oben angesprochenen Veräußerungsgeschäfte mit Kapitalanlagen),4. Einkünfte aus bestimmten Leistungen (z.B. aus gelegentlicher Vermietung),5. Einkünfte aus der Ausübung eines bestimmten Mandates (Abgeordnetenbezüge),6. Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (auch Pensionskassen, Direktversicherungen).
- Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung? Bedeutet folgendes: Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung gegenwärtig zufließender Arbeitslohn, so können die späteren Leistungen aus der Zukunftssicherung kein Arbeitslohn sein. Die später zufließenden Leistungen werden als sonstige Einkünfte nach Paragraph 22 EStG steuerlich erfasst.
- Welche Einkunftsart sind Gewinne aus Spekulationsgeschäften? Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Freigrenze (nicht Freibetrag!) von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften. 600,00€, Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich diese Freigrenze nicht.
- Was sind Werbungskosten Alle Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der EINNAHMEN dienen.
- Was ist die Abgeltungssteuer? Quellensteuer, die jeder Anleger ab dem 01.01.2009 für die Kapitaleinkünfte und die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren bezahlen muss. Freibetrag (Sparerpauschbetrag) sind 801/1602 € Steuersatz 25% + Soli (5,5%) + Kirchensteuer
- Um welche Beträge wird die Summe der Einkünfte verringert wenn es um die Ermittlung des Gesamtbetrag der Einkünfte geht? Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag für Land- und Forstwirte, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
- Was ist das Jahrgangsprinzip (Kohortenprinzip) hier beim Altersentlastungsbetrags? Für den einzelnen Bezieher von Alterseinkünften wird die Besteuerungssituation in dem auf die Vollendung des 64. Lebensjahrs folgenden Jahr „eingefroren“.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wird durch Steuerklasse 2 angegeben. ALLEINSTEHENDE können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1308,00 € im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, Voraussetzungen: ein Kind eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung bilden, das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der Steuerpflichtige und sein Kind in der gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzung für eine Ehegattenveranlagung erfüllen und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zu.
- Freibetrag für Land- und Forstwirte Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag 670,00 € / 1340€ übersteigen. Der Freibetrag ist nur dann abzuziehen, wenn die Summe der Einkünfte 30700,00 € bzw. bei zusammenveranlagten Ehegatten 61400,00 € nicht übersteigt.
- Horizontaler und vertikaler Verlustausgleich Horizontalen Verlustausgleich: eine Einkunftsart, mehrere Posten, werden zusammengerechnet werden, egal, ob diese einzelnen Posten negativ oder positiv sind. Vertikaler Verlustausgleich:verschiedene positive und negative Einkunftsarten hat, die bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte zusammengerechnet werden.
- Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum zu versteuernden Einkommen... Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastung = zu versteuerndes Einkommen.
- Verlustabzug wird unterteilt in ... ...den Verlustrücktrag und den Verlustvortrag. Sowohl der Verlustrücktrag als auch der Verlustvortrag werden von Amts wegen, d.h. ohne Antrag durchgeführt.
- Was sind Sonderausgaben §10 bis 10 b EStG? Prinzipiell dürfen Aufwendungen für die private Lebensführung nicht abgezogen werden weil sie nicht in Verbindung mit den 7 Einkunftsarten stehen. Eine Ausnahme sind die SONDERAUSGABEN. Die Sonderausgaben sind im Einkommensteuerrecht nicht definiert, jedoch kann man sie folgendermaßen beschreiben: Sonderausgaben sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind.
- Sonderausgaben §10 EStG werden unterteilt in ... ... unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben (Kirchensteuer; Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Betriebsvermögen ) ... beschränkt abziehbare Sonderausgaben, sie unterscheiden sich wiederum in sog. Vorsorgeaufwendungen und Nicht-Vorsorgeaufwendungen (Unterhalt Ehegatte, ermalige Berufsausbildung, Spenden...)
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- Berechnung der Sonderausgaben, 2 Methoden. Berechnungsmethode 1: 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte = allgemeiner Höchstbetrag Berechnungsmethode 2: ) 4 v. T. gesamten Umsätze + Löhne und Gehälter Praxisbeispiel: Ein Spender wendet 4000,00 € für gemeinnützige Zwecke auf. Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Spenders beträgt 60000,00 €. Die Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter seines Gewerbebetriebes beträgt 900000,00 €. Die abzugsfähige Spende wird wie folgt berechnet: Berechnungsmethode 1: 20 % von 60000,00 € = 12000,00 €. Berechnungsmethode 2: 4 v. Tausend von 900000,00 € = 3600,00 €.
- Was ist der Progressionsvorbehalt? Durch einen Progressionsvorbehalt sollen Steuerpflichtige, die bestimmte steuerfreie Einnahmen erzielen, nicht besser gestellt werden als Steuerpflichtige, die nur steuerpflichtige Einnahmen erzielen. z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Insolvenzgeld, Arbeitslosenhilfe
- Der Solidaritätszuschlag.... beträgt 5,5% von der Lohnsteuer, Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer entfällt, wenn die Steuerschuld 972/1944 € nicht übersteigt (Existenzminimum)
- Werbungskosten für Arbeitnehmer Beiträge zu BerufsverbändenFahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, 0,30€ pro einfachen kmArbeitsmittel wie Werkzeuge und BerufsbekleidungAfaDoppelte Haushaltsführung
- Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen Depotgebühren,Safe mietenFachliteraturBuchführungs- und SteuerberatungskostenProzesskostenReisekosten eines Aktionärs zum Besuch einer Hauptversammlung
- Was ist die Abgeltungssteuer und wann wurde sie eingeführt? Mit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 sind Werbungskosten für Einküfte aus Kapitalvermögen in tatsächlicher Höhe nicht mehr abzugsfähig. Stattdessen wurden der ehemalige Werbungskostenpauschbetrag und der Sparerfreibetrag zum sogenannten Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst.
- Werbungskosten für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Schuldzinsen, Grundsteuer, Erhaltungsaufwand, Gebühren für Müllabfuhr, Wasser Kanal, StraßenreinigungZentralheizung, Warmwasser, Fahrstuhl, HausbeleuchtungSchornsteinfegerHausratversicherungHausbesitzervereinHausverwalter und HausmeisterSteuerberaterAfa
- Anwendung der Pauschbeträge bzw. Werbungskosten. Sind die tatsächlichen Werbungskosten höher als der Werbungskosten-Pauschbetrag, so sind die tatsächlichen Werbungskosten anzusetzen; andernfalls ist der Werbungskosten- Pauschbetrag für die Ermittlung der Einkünfte anzusetzen. Der Werbungskosten- Pauschbetrag wird bereits von Amts wegen abgezogen.
- Was ist der Altersentlastungsbetrag? Steuerpflichtige, die vor Beginn des Veranlagungszeitraums das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Altersentlastungsbetrag, wenn sie bestimmte Einkünfte beziehen.