Versicherungen (Subject) / RS / KFZ (Lesson)

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Rechtsschutz KFZ Versicherung

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  • Mögliche Schäden einer Teilkaskoversicherung sind? Steinschlag in die Windschutzscheibe Diebstahl des KFZ Fuchs läuft in ein fahrendes Auto Es zählt nicht das stehende Auto Procimus AKV 2.2. bis .2.7
  • VN besitzt 2 PKWs Frau fährt dem Mann mit seinem eigenem Auto, in das andere Auto hinein Leistet die KFZ Haftpflicht? Nein, weil VN für beide Fahrzeuge VN ist. Eigenschaden Proxismus: A.1.5.6
  • Vekehrsrechtsschutz: Herr Maul hat eine Vekehrsrechtschutz seine Frau kauft Gebrauchtwagen und glaubt getäuscht worden zu sein Ist seine Frau über Herrn Maul abgesichert? Nein, nur als VN wäre in diesem Fall versichert. Ehegatte und Kinder sind nur als berechtigte Fahrer bzw Insassen der Fahrzeuge versichert. Es handelt sich für berechtigte Fahrer bzw Insassen der Fahrzeuge im Verkehrswesen. Hätte er den Wagen im Gegensatz zu seiner Frau gekauft, wäre er abgesichert. Schutz besteht als Fahrer und berechtigte Insassen, aber nicht den Kauf. Proxismus §21.1
  • Ist erbrecht im Falle des Enterbens in der Rechtsschutz abgesichert? Er würde Beratungs-Rechtsschutz erhalten, nachdem sein Vater verstorben ist - Erstberatung Provismus §4 Nr. 1.b
  • Rudolf Meier hat seinen 1 1/2 Jahre alten PKW mit Wegfahrsperre bei Ihrer Gesellschaft versichert. Sie erläutern ihm den Umfang der Fahrzeugversicherung. Herr Meier fragt Sie nach den Entschädigungsleistungen im Falle eines Teilediebstahls. Der Versicherer ... a) ersetzt den Wiederbeschaffungswert. b) ersetzt den Wiederbeschaffungswert abzüglich 10%. c) ersetzt den Wiederbeschaffungswert, weil die Wegfahrsperre eingebaut ist. d) nimmt einen bedingungsgemäßen Abschlag „Neu für Alt“ vor. a)  ersetzt den Wiederbeschaffungswert.  A.2.2.2  AKB 2008
  • Renate Ehlers verleiht ihren PKW an ihren Neffen. Dieser verursacht schuldhaft im betrunkenen Zustand einen Auffahrunfall. Es entsteht erheblicher Personen- und Sachschaden, der zunächst vom Versicherer reguliert wird. Bei wem kann der Versicherer Regress nehmen? a) Bei dem Neffen, der das Fahrzeug gefahren hat. b) Bei Frau Ehlers, als Halterin des Fahrzeuges. c) Bei Frau Ehlers und dem Neffen, da sie Versicherungsnehmerin und er berechtigter Fahrer war. d) Weder bei Frau Ehlers noch bei ihrem Neffen. a) Bei dem Neffen, der das Fahrzeug gefahren hat.  § 5 KFZ PflVV, D.2.1. + D.3.3  AKB 2008
  • John Butz erzählt Ihnen, dass er für den nächsten Monat einen Urlaub mit seiner Familie plant. Er möchte mit seinem PKW nach Italien fahren. Sie weisen ihn auf die Bedeutung der Internationalen Versicherungskarte hin: Die Internationale Versicherungskarte ... a) bietet im Ausland im Rahmen der Gefährdungshaftung nach den Regeln des Besucherlandes Versicherungsschutz. b) bestätigt im Ausland den Deckungsumfang des Versicherungsvertrages. c) bestätigt, dass in der Bundesrepublik eine bezahlte Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nach den deutschen Mindestdeckungssummen besteht. d) bestätigt im Ausland den Deckungsumfang zur Haftpflichtversicherung nach den Mindestregeln des Besucherlandes d) bestätigt im Ausland den Deckungsumfang zur Haftpflichtversicherung nach den Mindestregeln des Besucherlandes A.1.4.2  AKB 2008
  • Im Rahmen eines Verkaufsgespräches erläutern sie Alex Sinter die Insassen-Unfallversicherung. Um ihm das Pauschalsystem zu veranschaulichen, rechnen Sie ihm ein Beispiel vor: Bei einem Verkehrsunfall sitzen vier Personen im Fahrzeug, alle sind angeschnallt. Die Folgen: 2 Insassen unverletzt 1 Insasse 30% Invalidität 1 Insasse 50% Invalidität Nach dem Pauschalsystem sind 40.000,- EUR für den Todesfall, 80.000,- EUR für den Invaliditätsfall abgeschlossen. Welche Invaliditätsleistungen nennen Sie dem Kunden? a) 24.000,- EUR und 40.000,- EUR b) 6.000,- EUR und 10.000,- EUR c) 12.000,- EUR und 20.000,- EUR d) 9.000,- EUR und 15.000,- EUR d)    9.000,- EUR und 15.000,- EUR A.4.2   AKB 2008
  • Heike Schröder möchte im Frühjahr dieses Jahres ein Motorrad anstelle ihres PKW versichern. Mit ihrem PKW ist Frau Schröder in SF 8. Sie fragt an, in welche Schadenfreiheitsklasse der Vertrag für das Motorrad eingestuft wird. a) Das Motorrad wird in SF 1/2 eingestuft. b) Das Motorrad wird in SF 8 eingestuft. c) Das Motorrad wird in SF 10 eingestuft. d) Das Motorrad wird in SF 0 eingestuft. b)  Das Motorrad wird in SF 8 eingestuft. I.6.1 + I.6.2  AKB 2008
  • Gerd Braunhof hat bei Ihrer Gesellschaft eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen. Er ruft Sie ganz aufgeregt an, weil soeben sein PKW gestohlen wurde. Er hatte den PKW an der rechten Straßenseite unverschlossen und bei laufenden Motor abgestellt, um an einem Kiosk eine Zeitung zu kaufen. Während dieser kurzen Zeit wurde der PKW entwendet. Der Kunde will wissen, ob hier seine Teilkasko zahlt. a) Ja, da er sich nur kurzfristig vom Fahrzeug entfernt hat. b) Nein, da er den PKW nicht ordnungsgemäß verschlossen hat. c) Ja, weil ein solcher Diebstahl grundsätzlich in der Teilkasko versichert ist d) Nein, weil ein solcher Tatbestand nur von der Vollkasko übernommen wird. b) Nein, da er den PKW nicht ordnungsgemäß verschlossen hat. § 58 VVG 2008
  • Lutz Mackensey hat für seinen gebraucht gekauften PKW eine Vollkaskoversicherung mit 500,- EUR Selbstbeteiligung (Teilkasko mit 150,- EUR SB) bei Ihrer Gesellschaft abgeschlossen. Er informiert Sie, dass er bei dichtem Nebel mit seinem PKW gegen einen Baum gefahren ist. Der PKW ist in der Zwischenzeit von einem vereidigten Sachverständigen besichtigt worden, der folgendes festgestellt hat: Wiederbeschaffungswert des PKW: 11.000,- EUR Reparaturkosten: 12.500,- EUR Restwert des PKW: 1.000,- EUR Welche Entschädigungsleistung können Sie Herrn Mackensey in Aussicht stellen? EUR   .........................................................................                                                                            9.500 A.2.7  AKB 2008
  • Gilla Grauer hat einen Kraftfahrzeughaftpflichtschaden in Höhe von 450,- EUR verursacht, der von ihrer Versicherung bezahlt wurde. Um zu verhindern, dass sie in der KH hochgestuft wird, will sie den bereits regulierten Schaden zurückerstatten. Wie lange hat Frau Grauer Zeit, der Gesellschaft den Schaden zu erstatten, damit sie nicht zurückgestuft wird? a) 6 Monate vom Unfalltag an b) 6 Monate vom Tag der Mitteilung über den Ausgang der Regulierung c) 1 Jahr vom Unfalltag an d) 1 Jahr vom Tag der Mitteilung über den Ausgang der Regulierung b)  6 Monate vom Tag der Mitteilung über den Ausgang der Regulierung  I.5.1.1  AKB 2008
  • Herr Schuster hat bei Ihrer Gesellschaft eine Vollkaskoversicherung mit 500,- EUR Selbstbeteiligung (TK 150,- EUR SB). Er unterrichtet Sie, dass er im dichten Nebel mit seinem PKW gegen einen Baum gefahren ist. Die Reparaturkosten für sein Fahrzeug (Wiederbeschaffungswert: 25.000,- EUR) belaufen sich auf 27.000,- EUR. Der Restwert des Fahrzeugs wurde von einem vereidigten Sachverständigen auf 2.000,- EUR beziffert. Ein neuer PKW würde Herrn Schuster 31.000,- EUR kosten. Ihr Kunde fragt nach, mit welcher Entschädigungsleistung er rechnen kann. a) 22.500,- EUR b) 24.500,- EUR c) 26.500,- EUR d) 27.500,- EUR e) 31.500,- EUR a)  22.500,- EUR A.2.7  AKB 2008
  • Der Versicherer kündigt wegen zahlreicher Schäden den Kraftfahrzeug-Haftpflichtvertrag für das Wohnmobil von Walter Hase. Herr Hase möchte nun sein Fahrzeug bei Ihrer Gesellschaft versichern. Was sagen Sie Herrn Hase zur Annahme seines Antrages? Der Versicherer muss den Antrag ... a) annehmen, weil für alle Kraftfahrzeuge Annahmezwang besteht.. b) nicht annehmen, weil der KH-Vertrag vom Vorversicherer wegen zahlreicher Schäden gekündigt wurde. c) annehmen, kann aber eine vom allgemeinen Unternehmenstarif abweichende Prämie verlangen. d) nicht annehmen, weil für Wohnmobile kein Annahmezwang besteht. d) nicht annehmen, weil für Wohnmobile kein Annahmezwang besteht. § 4(2) u. 5(3) PflVG
  • Lutz Bürgens hat sich einen kleinen zulassungspflichtigen PKW-Anhänger gekauft. Er möchte wissen, weshalb er für einen solch kleinen Anhänger überhaupt eine Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung (KH) benötigt. Welches Beispiel geben Sie Herrn Bürgens zur Bedeutung der zusätzlichen Versicherung ? Die KH leistet ... a) für Schäden, die beispielsweise dadurch entstehen, dass der Anhänger nicht ordnungsgemäß abgestellt wurde. b) bei Schäden an Teilen der Ladung, die während des Transportes andere Fahrzeuge beschädigen. c) wenn sich der Anhänger vom ziehenden Fahrzeug löst und dadurch einen Schaden verursacht. d) wenn durch den angekuppelten Anhänger ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. a)  für Schäden, die beispielsweise dadurch entstehen, dass der Anhänger nicht ordnungsgemäß abgestellt wurde.  A.1.1.5 AKB 2008
  • Sie haben einen Antrag ab Abschluss einer Versicherung für den Jahreswagen von Herrn Heller aufgenommen und ihm für die Zulassungsstelle eine Doppelkarte ausgehändigt. Es wurde die Kraftfahrzeug-Haftpflicht (KH), Vollkasko (VK) und Insassen-Unfallversicherung (IU) beantragt. Herr Heller fragt, ab wann er Versicherungsschutz in den jeweiligen Sparten genießt. Versicherungsschutz besteht ... a) in allen drei Sparten mit Aushändigung der Doppelkarte. b) in der KH ab Zulassung des Kfz, in der VK und IU ab Beitragszahlung. c) in der KH und VK ab Zulassung des Kfz, in der IU erst nach Annahme durch den Versicherer. d) in der KH ab Aushändigung der Doppelkarte in VK und IU ab Erteilung der vorläufigen Deckungszusagen. d)  in der KH ab Aushändigung der Doppelkarte in VK und IU ab Erteilung der vorläufigen Deckungszusagen. Teil B  AKB 2008, § 1 StVG, § 9 KFZ PflVVG
  • Sie unterbreiten der Ehefrau Ihres Kfz-Kunden Lothar Marin (SF 10) ein Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsangebot. Sie will in den nächsten Tagen erstmals ein Kfz auf sich zulassen. Seit 14 Monaten hat sie den Führerschein und ist bislang unfallfrei gefahren. Das Ehepaar Marin ist erfreut, dass der Vertrag der Ehefrau mit SF 1/2 beginnen wird. Sie erläutern den Grund. Die Einstufung nach SF 1/2 erfolgt, weil ... a) sich dann ein Zweitwagen in der Familie befindet. b) Frau Marin bisher als Fahrerin keinen Schaden verursacht hat. c) Frau Marin den Führerschein länger als 1 Jahr besitzt, und sie die Ehefrau Ihres Kfz-Kunden ist. d) der Vertrag von Herrn Marin in einer SF-Klasse ist. d)  der Vertrag von Herrn Marin in einer SF-Klasse ist. I.2.2.1b  AKB 2008
  • Von Theo Masur wurden Sie unterrichtet, dass in der letzten Nacht alle Reifen seines neuen PKW von Unbekannten zerstochen wurden. Weitere Schäden am Fahrzeug konnte Herr Masur nicht feststellen. Den Wert der Reifen beziffert er mit 700,- EUR. Herr Masur hat eine Vollkaskoversicherung mit 300,- EUR Selbstbeteiligung (TK ohne SB) abgeschlossen. Welche Entschädigung erhält Herr Masur? a) Keine Entschädigung b) Neuwert der Reifen c) Neuwert der Reifen, abzüglich Selbstbeteiligung. d) Wiederbeschaffungswert der Reifen e) Wiederbeschaffungswert der Reifen, abzüglich Selbstbeteiligung. a)  Keine Entschädigung A.2.19.4 AKB 2008
  • Ein Arbeitskollege Ihres Kunden Heiko Sennfeldt unternimmt ohne dessen Einwilligung mit drei Freunden eine Spritztour mit dem PKW Ihres Kunden. Bei einem Unfall wird ein Insasse trotz angelegten Gurtes erheblich verletzt (50% Invalidität und 100 Tage Krankenhausaufenthalt). Herr Sennfeldt hat eine Insassen-Unfallversicherung in Höhe von 40.000,- EUR für den Todesfall und 80.000,- EUR für den Invaliditätsfall nach dem Pauschalsystem abgeschlossen. Welche Leistungen stellt die Insassen-Unfallversicherung zur Verfügung? EUR   .........................................................................                                                               keine Leistung A.4.10.2  AKB 2008
  • Bei einer Stammtischrunde zeigt Ihnen Simon Herbst einen Zeitungsartikel mit der Überschrift "Versicherung zahlt nicht bei Fahrerflucht". Daraus entwickelt sich eine lebhafte Diskussion. Sie erklären der Runde, wie sich eine solche Obliegenheitsverletzung auf den Versicherungsschutz auswirkt. Begeht der Versicherungsnehmer nach einem von ihm verursachten Schaden Fahrerflucht ... a) hat er keinen Versicherungsschutz, sondern muss den Schaden selbst bezahlen. b) hat er nur dann Versicherungsschutz, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet. c) wird der Schaden zwar von seiner KH- Versicherung ersetzt, er kann aber bis zu 5.000,- EUR an den Aufwendungen des Versicherers beteiligt werden. d) zahlt der Versicherer den Schaden und kündigt gleichzeitig den Vertrag mit sofortiger Wirkung. c)  wird der Schaden zwar von seiner KH-                       Versicherung ersetzt, er kann aber bis zu                          5.000,- EUR an den Aufwendungen des                    Versicherers beteiligt werden.  E.1.5 + E.7.4  AKB 2008
  • Georg Peters fährt nach einer Geburtstagsfeier trotz Alkoholgenuß mit seinem PKW nach Hause. Alkoholbedingt (1,6 Promille) verursacht er einen Unfall mit einem Haftpflichtschaden in Höhe von 13.200,- EUR. Herr Peters möchte von Ihnen wissen, ob seine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlt. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ... a) reguliert den Schaden b) reguliert den Schaden und kann ihn in Regress nehmen. c) reguliert den Schaden und kann ihn bis 5.000.- EUR in Regress nehmen. d) lehnt die Regulierung des Schadens wegen grober Fahrlässigkeit ab. c)  reguliert den Schaden und kann ihn bis 5.000.- EUR in Regress nehmen.  D.2.1 + D.3.3 AKB 2008
  • Renate Taff ruft Sie aufgeregt an: Sie hat ihrem 19-jährigen Sohn Tom ihren PKW für eine Fahrt in die Disco geliehen. Tom hat nun auf dem Heimweg an diesem Fahrzeug einen Totalschaden verursacht. Eine Vollkaskoversicherung besteht nicht. Sie möchte von Ihnen wissen, ob sie ihre Ansprüche aus dem Fahrzeugschaden gegen den Sohn über ihre Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (KH) geltend machen kann. a) Die KH leistet, nimmt aber den Sohn als Verursacher des Schadens in Regress. b) Familienangehörige können grundsätzlich keine Ansprüche untereinander geltend machen. c) Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherten Personen wegen Sach- und Vermögensschäden sind ausgeschlossen. d) Die KH leistet, da sie Geschädigte ist und Ansprüche gegen den Fahrer geltend machen kann. c) Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherten Personen wegen Sach- und Vermögensschäden sind ausgeschlossen. A.1.5.3 + A.1.5.6 AKB 2008
  • Klaus Lindemann möchte seinen neuen PKW versichern. Er erzählt Ihnen, dass er bei seinem bisherigen Versicherer wegen Zahlungsverzug keine neue Doppelkarte erhält. Ist Ihre Gesellschaft verpflichtet, Herrn Lindemann einen Haftpflichtversicherungsschutz zu gewähren? a) Ja, da dies im Pflichtversicherungsgesetz verankert ist. b) Ja, bei sofortiger Zahlung der Erstprämie. c) Nein, nur unter bestimmten Voraussetzungen muss sie ihn annehmen. d) Nein, für PKW besteht kein Annahmezwang. a) Ja, da dies im Pflichtversicherungsgesetz                   verankert ist.    § 4(2) u. 5 PflVG
  • Ina Hell möchte ihr Motorrad in den nächsten Monaten privat verkaufen. Im Kundengespräch spricht Sie Frau Hell auf einen Zeitungsartikel an, in dem berichtet wird, das Kaufinteressenten von Motorrädern von der Probefahrt nicht mehr zurückgekommen sind. Sie fragt, ob ein derartiger Schaden im Rahmen der Teilkasko (TK) versichert ist. a) Nein, da das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer genutzt wird. b) Ja, wenn sich Frau Hell Name und Adresse des Kaufinteressenten notiert hat. c) Ja, da die Entwendung bedingungsgemäß in der TK eingeschlossen ist. d) Nein, die Unterschlagung des Fahrzeugs ist in diesem Fall in der TK nicht mitversichert. d)  Nein, die Unterschlagung des Fahrzeugs ist in diesem Fall in der TK nicht mitversichert.  A.2.2.2 AKB 2008
  • Anton Siebert möchte erstmals eine Kfz-Versicherung für einen PKW abschließen. Den Führerschein Klasse 1 (Motorräder) besitzt er seit 5 Jahren, den Führerschein Klasse 3 (für PKW) erst seit 2 Jahren. Auf seinen Namen war bisher kein Fahrzeug versichert. Wie stufen Sie den Vertrag ein? a) Klasse 0, weil Anfänger immer in diese Klasse eingestuft werden. b) SF 2, weil der Führerschein Klasse 3 bereits 2 Jahre besteht. c) SF 1/2, weil der Führerschein Klasse 1 länger als 3 Jahre besteht. d) Klasse 0, da der Führerschein Klasse 3 erst seit 2 Jahren besteht c)  SF 1/2, weil der Führerschein Klasse 1 länger als 3 Jahre besteht. I.2.2.1e AKB 2008
  • Tony Reiter hat sein Fahrzeug, das haftpflicht- und teilkaskoversichert ist, seit einem Monat stillgelegt. Es steht in der Garage, wo Herr Reiter auch seine Gartengeräte aufbewahrt. Nun löste sich eine Platte aus der Deckenverkleidung der Garage und zerstört das Glasschiebedach des PKW. Herr Reiter fragt Sie, ob dieser Schaden ersetzt wird. a) Ja, da er auch Prämie für den Versicherungsschutz zahlt. b) Ja, der Schaden ist über die Ruheversicherung gedeckt. c) Nein, die Ruheversicherung umfaßt nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. d) Nein, weil das Fahrzeug stillgelegt ist. b)  Ja, der Schaden ist über die Ruheversicherung gedeckt. H.1.5 AKB 2008
  • Klaus Hildebrandt hatte einen Unfall, bei dem ein anderer Verkehrsteilnehmer auf sein Fahrzeug auffuhr. Nach dem Austausch der Versicherungsnummern meldete sich die gegnerische Versicherung nicht. Herr Hildebrandt fragt Sie, wie er sich jetzt verhalten soll. Sie antworten ihm, dass er ... a) die Reaktion der gegnerischen Versicherung abwarten muss. b) seine Ansprüche direkt beim Unfallgegner geltend machen muss. c) das Recht hat, seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung direkt geltend zu machen. d) sich wegen seines Direktanspruches selbst an die gegnerische Versicherung wenden muss. e) seine Ansprüche über die eigene Versicherung beim Unfallgegner geltend machen muss. c) das Recht hat, seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung direkt geltend zu machen § 3 PflVG
  • Für Axel Bauer besteht eine Kraftfahrt-Haftpflicht- Versicherung und eine Insassen-Unfallversicherung. Bei einem Verkehrsunfall wird durch sein Verschulden ein Insasse schwer verletzt, und muss für mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden. Sie erklären Ihrem Kunden, dass... a) Leistungen von zwei Versicherungen unter das Bereicherungsverbot fallen. b) die Insassen-Unfallversicherung nur leistet, wenn die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nicht leistet. c) alle Personenschäden mit Ausnahme des Krankenhaustagegeldes von der Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung entschädigt werden. d) Leistungen aus der Insassen-Unfall- und Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gezahlt werden. d)  Leistungen aus der Insassen-Unfall- und Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gezahlt werden. §249 u.823 BGB, § 3 Abs.1 PflVG, § 4 PflVG
  • Frank Eicher will sein neues Fahrzeug gegen Diebstahl versichern. Der PKW ist mit einer anerkannten Wegfahrsperre ausgerüstet. Er möchte von Ihnen wissen, welche Entschädigung er bei einem Verlust des Fahrzeuges erhält. Er erhält den... a) Neuwert seines Fahrzeugs am Tag des Schadens. b) Zeitwert seines Fahrzeugs am Tag des Schadens. c) Kaufpreis für das gleiche Fahrzeug am Tag des Schadens. d) Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug am Tag des Schadens. d)  Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug am Tag des Schadens. A.2.7.1 + A.2.7.3  AKB 2008
  • Andreas Höfer hat für sein Cabriolet ein Saisonkennzeichen. Es ist gültig für die Monate März bis Oktober des jeweiligen Jahres (Kraftfahrt-Haftpflicht, Vollkasko einschleßlich Teilkasko). Er möchte von Ihnen wissen, welchen Versicherungsschutz er während der Monate November bis Februar genießt. Auf dem umfriedeten Grundstück uneingeschränkt... 1) in der Haftpflicht 2) im Rahmen der VK 3) im Rahmen der TK 4) im Rahmen der TK und VK Bitte tragen Sie die richtigen Ziffern in das Lösungsheft ein. 1)   in der Haftpflicht 3)   im Rahmen der TK H.2.2  AKB 2008
  • Der Sohn von Herrn Friese fährt mit seinem "frisierten" Mofa auf einen geparkten PKW auf. Nach Aussage der Polizei ist durch das "Frisieren" des Mofas die Betriebserlaubnis erloschen. Der geschädigte PKW-Halter macht nun Schadenersatzansprüche gemäß eines Kostenvoranschlags in Höhe von 2.850,- EUR geltend. Wie wird der Anspruch des Geschädigten behandelt? a) Da das Mofa für eine höhere Geschwindigkeit "frisiert" war, besteht kein Leistungsanspruch. b) Im Rahmen der Pflichtversicherung besteht ein Leistungsanspruch an den Versicherer. c) Ohne Betriebserlaubnis besteht Versicherungsschutz nur bei Personenschäden. d) Ohne Betriebserlaubnis besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. b)  Im Rahmen der Pflichtversicherung besteht ein Leistungsanspruch an den Versicherer. § 3 Abs. 4 PflVG
  • Johannes Rost musste wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung für einen Monat den Führerschein abgeben. In dieser Zeit fuhr er dennoch mit seinem Fahrzeug und verursachte einen Unfall. Herr Rost ruft Sie an und teilt Ihnen mit, dass der Geschädigte nun von Ihrer Gesellschaft den Schaden ersetzt haben möchte. a) Da Herr Rost eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat, besteht keine Leistungspflicht. b) Für diesen Schadenfall kann vorläufige Deckungszusage erteilt werden, so dass auch für den Kunden Versicherungsschutz besteht. c) Aufgrund einer Obliegenheitsverletzung ist die Leistungspflicht auf 10.000,- EUR begrenzt. d) Der Versicherer ist dem Unfallgegner zum Ersatze des Schadens verpflichtet, kann jedoch bei Herrn Rost Regress nehmen. d) Der Versicherer ist dem Unfallgegner zum Ersatze des Schadens verpflichtet, kann jedoch bei Herrn Rost Regress nehmen. D.1.4 + D.3.1 + D.3.3  AKB 2008
  • Johannes Rost musste wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung für einen Monat den Führerschein abgeben. In dieser Zeit fuhr er dennoch mit seinem Fahrzeug und verursachte einen Unfall. Herr Rost ruft Sie an und teilt Ihnen mit, dass der Geschädigte nun von Ihrer Gesellschaft den Schaden ersetzt haben möchte. a) Da Herr Rost eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat, besteht keine Leistungspflicht. b) Für diesen Schadenfall kann vorläufige Deckungszusage erteilt werden, so dass auch für den Kunden Versicherungsschutz besteht. c) Aufgrund einer Obliegenheitsverletzung ist die Leistungspflicht auf 10.000,- EUR begrenzt. d) Der Versicherer ist dem Unfallgegner zum Ersatze des Schadens verpflichtet, kann jedoch bei Herrn Rost Regress nehmen. d)  Der Versicherer ist dem Unfallgegner zum Ersatze des Schadens verpflichtet, kann jedoch bei Herrn Rost Regress nehmen. oood   D.1.4 + D.3.1 + D.3.3  AKB 2008
  • Peter Tolle hat bei Ihrer Gesellschaft einen BMW und als Zweitwagen einen Golf versichert. Sein Sohn beschädigt mit dem Golf den BMW des Vaters. Herr Tolle fragt, ob dieser Schaden über die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung des Zweitwagens gedeckt ist. Dieser Schaden ist..... a) im Rahmen der Deckungssummen für Sachschäden abgedeckt. b) nicht abgedeckt, da für Schäden mitversicherter Personen untereinander nicht geleistet wird. c) nicht abgedeckt, da der Vater für beide Fahrzeuge Versicherungsnehmer ist. d) abgedeckt, da es sich um ein Verschulden handelt. c) nicht abgedeckt, da der Vater für beide Fahrzeuge Versicherungsnehmer ist. ooco   A.1.5.3  AKB 2008
  • Berthold Balmer war auf der Autobahn unterwegs. Ein vorherfahrender PKW schleuderte bei sehr hoher Geschwindigkeit einen Kieselstein auf die Windschutzscheibe des Herrn Balmer. Diese ging dadurch zu Bruch. Beim Aufnehmen der Schadenanzeige zur Kaskoversicherung fragt Herr Balmer, ob er den Fahrer des vorausfahrenden PKW haftbar machen kann. Sie antworten, dass der Fahrer des vorausfahrenden PKW... a) nicht haftbar gemacht werden kann, da ein unabwendbares Ereignis vorliegt. b) aufgrund der Verschludenshaftung haftbar gemacht werden kann. c) aufgrund der Verschuldenshaftung haftbar gemacht werden kann, wenn er über der zulässigen Geschwindigkeit gefahren ist. d) aufgrund der Gefährdungshaftung haftbar gemacht werden kann. e) aufgrund der Gefährdungshaftung in jedem Fall haftet. a) nicht haftbar gemacht werden kann, da ein unabwendbares Ereignis vorliegt. § 7 Abs.2 StVG
  • Familie Talbach fährt zum Tierpark. Herr Talbach bleibt im Auto sitzen und liest Zeitung. Plötzlich springt ein Reh über den Zaun auf die Motorhaube. Die Motorhaube wird eingedrückt und die Frontscheibe zersplittert. Herrn Talbach selbst ist nichts passiert. Er ruft an und fragt, ob die bestehende Teilkasko ohne SB den Schaden übernimmt. a) Ja, weil Schäden durch Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz versichert sind. b) Ja, aber nur den Glasbruchschaden. c) Nein, weil das Fahrzeug geparkt war. d) Nein, weil das Tier aus dem Tierpark entwichen ist. b) Ja, aber nur den Glasbruchschaden. A.2.2.4  AKB 2008
  • Mark Vogel wurde der vier Jahre alte PKW entwendet, den er vor zwei Wochen als Gebrauchtwagen gekauft und bei Ihrer Gesellschaft versichert hat. Es besteht eine Vollkaskoversicherung mit 300,- EUR Selbstbeteiligung inklusive Teilkaskoversicherung mit 150,- EUR Selbstbeteiligung. Sie erhalten folgende Informationen: Neuwert des KFZ: 18.000,- EUR Wiederbeschaffungswert: 6.000,- EUR Kaufpreis: 5.500,- EUR Mit welcher Entschädigung kann Herr Vogel rechnen ? Mit welcher Entschädigung kann Herr Vogel rechnen ?           EUR..................................................................                                                                            5.850 A.2.7.1 + A.2.7.3   AKB 2008
  • Stefan Bendt hat bei Ihrer Gesellschaft eine Vollkaskoversicherung mit 300,- EUR SB. Der Vertrag befindet sich in SF 10. Herr Bendt teilt Ihnen mit, dass er gestern mit seinem PKW einen Baum gerammt hat. Der Baum blieb unbeschädigt. Allerdings entstand ein Sachschaden am PKW in Höhe von 2.000,- EUR. Er möchte den Schaden zunächst über die Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Herr Bendt bittet um Auskunft, ob er den Schaden später zurückkaufen kann. Der Schaden kann nach erfolgter Regulierung ... a) innerhalb von drei Monaten zurückgekauft werden. b) innerhalb von sechs Monaten zurückgekauft werden. c) zum Ende des Versicherungsjahres zurückgekauft werden. d) nicht zurückgekauft werden. b) innerhalb von sechs Monaten zurückgekauft werden I.5.1.2 AKB 2008
  • Für Anton Jahn besteht bei Ihrer Gesellschaft eine Kraftfahrt-Haftpflicht-, sowie eine Voll- und Teilkaskoversicherung. Für eine Discofahrt leiht er seinem Sohn Dieter am Wochenende den PKW. Als Dieter aus der Disco kommt, findet er das Fahrzeug wie folgt vor: Die Scheiben waren mit Farbspray besprüht, die Reifen waren aufgeschlitzt, der Lack zerkratzt und die Karosserie eingedellt. Herr Jahn fragt, ob der Schaden von seiner Vollkaskoversicherung erstattet wird. a) Ja, aber nur der Schaden an den Scheiben über die Teilkasko. b) Nein, da es sich um keinen Aufprallschaden handelt. c) Ja, aber außer den beschädigten Reifen, da es sich um Verschleißteile. d) Nein, da die Vollkasko nur bei der Benutzung des Kfz durch den Versicherungsnehmer leistet e) Ja, der Schaden wird ersetzt, abzüglich eventueller Selbstbeteiligung. e) Ja, der Schaden wird ersetzt, abzüglich eventueller Selbstbeteiligung.    A.2.3.3  AKB 2008
  • Lars Kasten hörte morgens, dass in der Nachbarschaft randaliert worden war. Da er seinen PKW wegen des anstehenden Urlaubs bereits beladen hatte, kontrollierte er den Zustand seines Fahrzeugs und stellte fest, dass die Randalierer den Dachgepäckträger entwendet und alle 4 Reifen zerstochen haben. In welchem Umfang hat Herr Kasten über seine Kaskoversicherung Versicherungsschutz? Es besteht ... a) Versicherungsschutz. b) lediglich für die zerstochenen Reifen Versicherungsschutz. c) Versicherungsschutz für den entwendeten Dachgepäckträger, wenn der Schaden nicht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr eingetreten ist. d) kein Versicherungsschutz. e) Versicherungsschutz für den entwendeten Dachgepäckträger, nicht jedoch für den Reifenschaden. a) Versicherungsschutz. A.2.2.2 + A.2.19.4  AKB 2008
  • In der Nähe der deutsch-polnischen Grenze wurde Ihr Kunde Uwe Horn unverschuldet in einen Unfall mit einem ausländischen PKW verwickelt. Dabei wurde Frau Horn verletzt; es entstand ein Sachschaden in Höhe von 11.000,- EUR. Herr Horn befürchtet, dass die Versicherungssummen des Unfallgegners nicht ausreichen werden, um den Schaden zu decken. Sie erklären Ihrem Kunden, dass ... a) jedes ausländische Fahrzeug, das nach Deutschland einreist, in Höhe der deutschen gesetzlichen Mindestdeckungssummen versichert sein muss. b) Versicherungsschutz in Höhe der Versicherungssummen des ausländischen Versicherungsvertrages besteht. Eine eventuelle Differenz kann über die Verkehrsopferhilfe in Hamburg geltend gemacht werden. c) ein Ausländer, der nach Deutschland einreist, an der Grenze einen Grenzversicherungsschein kaufen muss. d) Versicherungsschutz in Höhe der Versicherungssummen des ausländischen Versicherungsvertrages besteht. Eine eventuelle Differenz muss gerichtlich geltend gemacht werden. a) jedes ausländische Fahrzeug, das nach Deutschland einreist, in Höhe der deutschen gesetzlichen Mindestdeckungssummen versichert sein muss. aooo   § 1 PflVG
  • Jutta Greven ist eine sehr gewissenhafte und korrekte Autofahrerin. Sie überprüft regelmäßig den technischen Zustand ihres Fahrzeuges. Bei einer Autobahnfahrt platzt plötzlich der rechte Vorderreifen, und der PKW beschädigt die Mittelleitplanke. Frau Greven kann nicht verstehen, dass sie jetzt für den Schaden an der Leitplanke aufkommen muss. Sie erklären ihr, dass sie auch für Schäden aufkommen muss, die kein schuldhaftes Verhalten voraussetzen. Hier gilt der Grundsatz der ... a) Straßenverkehrshaftung b) Verschuldenshaftung c) Gefährdungshaftung d) Haftung aus vermutetem Verschulden e) Verschuldens- und Gefährdungshaftung c) Gefährdungshaftung  §§ 7 + 12 StVG
  • Ingo Setter hat bei Ihrer Gesellschaft sein privates Wohnmobil versichert. Er möchte dieses Fahrzeug gelegentlich für 100,- EUR am Tag vermieten. Herr Setter fragt daraufhin, ob hierfür Versicherungsschutz besteht. Sie erläutern ihm, dass ... a) bei gelegentlicher Vermietung an Privatpersonen uneingeschränkt Versicherungsschutz besteht. b) der veränderte Verwendungszweck des Fahrzeuges eine Vertragsänderung notwendig macht. c) Versicherungsschutz besteht, auch ohne Meldung beim Versicherer. d) Versicherungsschutz besteht, wenn der veränderte Verwendungszweck des Fahrzeuges angezeigt wird. b)  der veränderte Verwendungszweck des Fahrzeuges eine Vertragsänderung notwendig macht. D.1.1 + D.3.1 + D.3.3 AKB 2008
  • Für das Fahrzeug von Herrn Peter Müller besteht bei Ihrer Gesellschaft eine Vollkaskoversicherung mit 500,- EUR SB und eine Teilkaskoversicherung mit 150,- EUR SB. Am 07.05. wurde ihm sein drei Jahre alter PKW während eines Urlaubs in Südfrankreich gestohlen Am gleichen Tag meldete Herr Müller den Diebstahl der örtlichen Polizei. Am nächsten Morgen zeigte er den Diebstahl bei der Geschäftsstelle seiner Versicherung in Deutschland an. Wann kann Herr Müller mit der Ersatzleistung rechnen, wenn der PKW nicht gefunden wird. a) 21.05. b) 07.06. c) 09.06. d) 07.07. c) 09.06. E.1 + E.3  AKB 2008
  • Herr Gruber hat sein Motorrad außerhalb der Saison nicht zugelassen, so dass der Haftpflicht- und Teilkaskoversicherungsschutz ruht. In dieser Zeit wird die Garage aufgebrochen und das Motorrad gestohlen. Der Fahrzeugdieb verursacht einen schweren Verkehrsunfall. Besteht Versicherungsschutz? Im Rahmen der Ruheversicherung besteht ... a) kein Versicherungsschutz. b) nur aus der Teilkasko Versicherungsschutz. c) nur aus der Kraftfahrt-Haftpflicht Versicherungsschutz. d) für beide Schadenereignisse Versicherungsschutz. d)  für beide Schadenereignisse Versicherungsschutz. oood   H.1.5  AKB 2008
  • In einem Verkaufsgespräch beraten Sie Alfred Maurer zu einer Rechtsschutz-Versicherung. Er fragt Sie was eine Rechtsschutz-Versicherung leistet. Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt bei einem Rechtsschutzfall ... a) die Kosten des eigenen, nicht aber des gegnerischen Anwalts und die Kosten, die für die Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich sind. b) die Kosten beider Parteien, inkl. der Gerichtskosten unabhängig von der Kostenentscheidung des Gerichtes. c) die für die Wahrnehmung der Interessen notwendigen Kosten. d) die Kosten des eigenen sowie die Gerichtskosten. c) die für die Wahrnehmung der Interessen notwendigen Kosten. (§ 1 ARB )
  • Die Eheleute Menke haben bei Ihrer Gesellschaft eine Privat- und Berufs-Rechtsschutz-Versicherung. Sie wollen sich im Herbst eine gebrauchte Eigentumswohnung kaufen. Frau Menke fragt Sie, ob evtl. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wohnungskauf mitversichert sind. a) Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien stehen, sind prinzipiell in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. b) Der Kauf der Eigentumswohnung ist über den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht mitversichert. c) Der Kauf und auch ein evtl. Umbau einer Immobilie ist immer über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz mitversicherbar. d) Der Privat- und Berufs- Rechtsschutz deckt Streitigkeiten bei Immobilienkäufen nicht ab. b) Der Kauf der Eigentumswohnung ist über den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht mitversichert. (§ 2d ARB)
  • Im Beratungsgespräch zu einer Rechtsschutz-Versicherung erzählt Ihnen Karl Valentin, dass in der Firma, in der er beschäftigt ist, Rationalisierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Er fürchtet, dass auch sein Arbeitsplatz davon betroffen sein könnte. Sie nehmen dies zum Anlass, ihn über die Besonderheiten der Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses zu informieren. Beim Arbeitsgerichtsprozess ... a) besteht für die Gerichtsgebühren Kostenfreiheit. Die Rechtsanwaltsgebühren sind im Vergleich zu denen des Zivil- und Strafgerichtsverfahrens geringer. b) muss grundsätzlich jede Prozesspartei die eigenen Rechtsanwaltskosten in der 1. Instanz selbst bezahlen. c) fallen Gerichtskosten an, wenn das Gericht dies in einem Kostenfestsetzungsverfahren beschließt. d) werden grundsätzlich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in der 1. Instanz unter den Prozessparteien geteilt b)  muss grundsätzlich jede Prozesspartei die eigenen Rechtsanwaltskosten in der 1. Instanz selbst bezahlen. (§ 2b ARB)
  • Familie Schneyder hat bei Ihrer Gesellschaft eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung. Letzte Woche ist die Familie von einer Pauschalreise in der Karibik zurückgekehrt. Im Prospekt des deutschen Reiseveranstalters war Hotelunterbringung am Strand angegeben; tatsächlich wurde Familie Schneyder im Stadtzentrum untergebracht. Familie Schneyder möchte wissen, ob sie Versicherungsschutz hat, wenn sie gegen den Reiseveranstalter klagt. a) Nein, bei Reisen in die Karibik wird kein Versicherungsschutz gewährt. b) Ja, Kostenübernahme ist im Schadenersatz-Rechtsschutz möglich. c) Nein, Klagen gegen Reiseveranstalter sind ausgeschlossen. d) Ja, Kostenübernahme wird im Vertrags- und Sachenrecht gewährt. d) Ja, Kostenübernahme wird im Vertrags- und Sachenrecht gewährt. (§ 2d ARB)
  • Silke Freese kam mit ihrem PKW auf dem Weg zur Arbeit ins Schleudern. Sie wurde verletzt und trug bleibende Schäden davon. Die Berufsgenossenschaft lehnte den Antrag auf Rente mit dem Hinweis ab, die Erwerbsfähigkeit sei um weniger als 20% gemindert. Frau Freese möchte sich mit ihrem Rechtsanwalt über diese Ablehnung beraten. Werden die Beratungskosten des Rechtsanwaltes von der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung übernommen. a) Ja, weil der Sozialgerichts-Rechtsschutz in der Privat- und Berufs Rechtsschutz-Versicherung enthalten ist. b) Ja, weil Beratungskosten im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz versichert sind. c) Nein, weil außergerichtliche Kosten in Fragen des Sozialrechts nicht versichert sind. d) Nein, weil die Berufsgenossenschaft nicht dem Sozialgerichts-Rechtsschutz zuzuordnen ist. e) Ja, weil gerichtliche und außergerichtliche Kosten im Rechtsschutz übernommen werden. c) Nein, weil außergerichtliche Kosten in Fragen des Sozialrechts nicht versichert sind (§ 2f ARB)