Versicherungen (Subject) / Rechtliche Grundlagen (Lesson)
There are 190 cards in this lesson
Vertragsrecht Vermittlerrecht Wettbewerbsrecht
This lesson was created by Sondi84.
This lesson is not released for learning.
- Margi Merten verschweigt bei der Antragsstellung zu einer RISK (24.05.2008),dass Sie Diabetikerin ist. Hauptfälligkeit ist des Vertrages ist der 01.06., der 1/4 Beitrag beträgt 120€ und wir dovn Frau Merten sofort bezahlt. Am 15.06.08 erhät ihre Gesellschft Kenntnis von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und erklärt am 27.06.08 den Rücktritt, der Frau Merten am 30.06.08 zugeht. Auf welche Prämie hat der Versicherer insgesamt Anspruch? Die Versicherung hat Anspruch auf 40€ Hintergrund: § 39 VVG - Vorzeitige Vertragsbeendigung (1) Im Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt auf Grund des § 19 Abs. 2 oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu. Tritt der Versicherer nach § 37 Abs. 1 zurück, kann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
- Nach Ihrer qualifizierten Beratung stellt Linda Bauer einen Antrag auf eine RISK und erält dabei die Verbraucher Informationen und die Allgemeinen Vers.-Bedingungen. Drei Wochen später ruft Frau Bauer bei Ihnen an und teilt Ihnen mit, dass Sie vom Antrag Abstand nehmen möchte. Sie kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Police widerrufen. Da es sich um einen Risiko LV handelt, hat der Kunde eine Frist von 30 Tagen, bei allen anderen 14 Tage. §8 VVG und § 152 VVG Wiederrufsrecht
- Der Vertreter hat Ansprüche auf Provisionen nur für Vermittlungen und Abschlüsse, die auf seiner Tätigkeit beruhen. Der Versicherungsvertreter hat Anspruch wenn der VN die Prämie zahlt. §87 und §92 HGB
- Ist es dem Nachfolger einer Agentur gestatt, auf Kundenbriegen weiterhin den Namen seines Vorgängers im Briefkopf zu verwenden? Wettbewerbsrichtlinien Nein, dieses verstößt gegen den Grundsatz der Wahrheit und Klarheit im Wettbewerb
- Wie sind folgende Personen Geschäftsfähig? - Geschäftsunfähig? - Beschränkte Geschäftsfähigkeit? - uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit? - Anna, 16 Jahre - Max, 20 Jahre - Niko, 6 Jahre - Geschäftsunfähig - Niko 6 Jahre- Beschränkte Geschäftsfähigkeit - Anna 16 Jahre- uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit - Max 20 Jahre
- Der 15 Jährige Fritz möchte bei Ihnen eine Unfallversicherung abschließen. Er erhält die Zustimmung seiner Eltern für entbehrlich - schließlich ist er ja alt genug. Ab wann ist Fritz "uneingeschränkt Geschäftsfähig" 18 Jahre
- Frau Wolters Vater leidet seit zwei Jahren unter Alzheimer und ist geschäftsunfähig. Er hat vor einem halben Jahr eine Hausratversicherung bei Ihrer Versicherung abgeschlossen. Ist der Vertrag gültig? Der Vertrag ist nichtig!
- Ein Versicherungsvertrag kommt durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zu Stande. Antrag und Annahme.
- Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen liegt ein Versicherungsabschluss vor..... Zugang der Annahmeerklärung oder Police beimVersicherungsnehmer.
- Vertragsrecht - Privatrecht Was ist das Kernstück des Privatrechts und was wird in diesem geregelt Das Kernstück des Privatrechts ist das BGB und wird ergänzt bzw. ersetzt durch das HGB, VVG. Man tritt sich als Partner gegenüber - Verkäufer und Käufer / Mieter und Vermieter / Versicherer und Versicherungsnehmer
- Vertragsrecht - öffentliches Recht Wo wird das öffentliche Recht geregelt und was steckt dahinter? Regelt das Leben mit öffentlichen Institutionen und das öffentliche Leben Es handelt sich um ein Über- und Unterordnungsverhältnis Rechte sind: Verwaltungsrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht. Staatsrecht und Völkerrecht
- Welche Voraussetzungen gibt es für einen wirksamen Versicherungsvertrag? mit Angabe von §§ Rechtsfähigkeit (§1 BGB) Handlungsfähigkeit Geschäftsfähig (rechtliche folgen bewusst sein) Geschäftsfähig ist das Gegenteil von Geschätsunfähig (§104 BGB) 1 bis 7 Geschäftsunfähig // 7 bis 18 bedingt Geschäftsfähig // ab 18 Geschäftsfähig (es sei denn geistiger Schaden) Deliktsfähig (eigenes Handeln bewusst sein)
- Wann ist jemand Geschäftsunfähig und wann kann eine Erklärung nicht bzw. wirksam werden? Geschäftsunfähig §104 BGB, wenn jünger als 7 oder Kranke oder geistige Störung willenserklärungen von Geschäftsunfähigen sind nicht Willenserklärungen an Geschäftsunfähige nur durch gesetzlichen Vertreter (§131 BGB)
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit Erläutern sie den Umfang der rechtsverbindlichen Geschäfte Nur die Geschäfte die zum Vorteil sind Der gesetzliche Vertreter hat zugestimmt Taschengeldparagraph ohne Zustimmung der Eltern: schwebend unwirksam, bis zur Zustimmung nach §107 BGB Willen die Eltern ein, ist er ab dann wirksam, auch wenn der Minderjährige mittlerweile 18 geworden ist. §108 (3) BGB
- In welchem Fall muss das Familiengericht einem Versicherungsvertrag zustimmen? inkl. §§ Das Familiengericht muss dem Vertrag zustimmen, wenn der VN minderjährig ist und der VN eine längere laufzeit als 1 Jahr nach seinem 18. Lebensjahr hat. Bis dahin schwebend unwirksam, VN kann ab 18. nachträglich noch mal zustimmen, wenn VU den VN vorher informiert hat konkludente Willenserklärung
- Wie schaut es aus bei Geschätfsfähigkeit von Minderjährigen die eine einseitige Rechtsgeschäft machen Ist nicht nach §111 BGB Z.B. die Kündigung eines Vertrages, bei dem die Eltern nicht schriftlich zugestimmt haben
-
- zustandekommen von Verträgen §§145 ff BGB Versicherungen sind Emüfangsbedürftige WE Wie funktioniert der Abschluss eines Versicherungesvertrages? Der Antrag vom Kunden ist eine WE Die Annahme des Versicherungsunternehmens ist die andere WE
- Unterschied Antragsmodell und Anfrage.Invitatiomodell Wer stellt wo den ersten Antrag? Antragsmodell: Kunde Anfrage und Invitatiomedell: Versicherungsunternehmen
- Welche besonderheiten gibt es bei Online Verträgen? Früher ausgenommen bis 2004 durch Fernabsatzverträgen Reglung im §7 VVG zu beachten zum Versand an den Kunden: - VVG Informationspflicht (VVG-InfoV)- §8 VVG - Wiedrrufsrecht
- Erläutern Sie die Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertrages Hintergründe: BGB §§1 - §853HGB, VVG, VAG, PflVersG, KFZPflVV Vertragliche Grundlagen:- AVB- Besondere Versicherungsbedingungen, sonder- und Zusatuzbedingungen- Klauseln- Tarifbestimmungen
- Was sind halbzwingende Rehelungen im Rahmen des VVG? sie erlauben lediglich dass zugunsten des VN abgewichen werden darf
- Wer ist alles an einem Versicherungsvertrag beteiligt? zweiseitg verpflichtender schuldrechtlicher Vertrag Partner sind VN und VU VU = Gefahrtragungspflicht VN = Beitragszahlungspflicht
- Welche Unternehmensformen sind für eine Versicherung möglich? AG Europäische Gesellschaft (SE) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Jede Sparte brauch Ihre eigene Versicherung . so.z.B. Kranken,Leben und Komu
- Wann kann ein VN der nicht VP ist ohne Zustimmung über einen Vertrag verfügen Wenn ihm der Versicherungsschein vorliegt Ausnahme: KFZ - hier kann jeder seine Rechte geltend machen
- Unterschied wiederruflicher Bezugsberechtiger und Unwiederruflicher Bezugsberechtiger? Wann kann der Bezugsberechtigte geändert werden? wiederruflicher- auch ohne Zustimmung des Bezugsberechtigen unwiederruflicher Bezugsberechtiger - nur mit Zustimmung des unwiederruflichen Bezugsberechtigten.
- Beginn eines Versicherungsvertrages - Annahmeerklärung - Antragsmodell Durch das Antragsmodell nimmt das VU den Antrag an. Dies geht auch telefonisch - muss aber in einer angemessenen Frist sein Keine Äußerung über Annahme oder Ablehnung muss der VN den Versicherungsschein nicht annehmen Abweichungen zum Antrag müssen in der Police schriftlich hinterlegt sein, Wiederrufsfrist dann 1 Monate (§5 VVG)
- Welche Wiederrufsfristen bestehen? Lebensversicherung 30 Tage (§152 VVG) alle anderen Sparten 14 Tage (§8 (1) VVG)
- Wann gibt es keine Wiederrufsfrist? Verträge mit Laufzeit von weniger als 1 Monat Verträge über vorläufige Deckung (ausgenommen Fernabsatzverträge) Pensionskassenverträge im Rahmen der Entgeltumwand (ausgenommen Fernabsatzverträge) Verträge über Großrisiken
- Wann beginnt die Wiederrufsfrist Nach §8 (2) VVG, wenn folgende Unterlagen vorliegen: - Versicherungsschein und Vertragsbestimmungen einschließlich der AVB - Informationen nach §7 Abs 1 und 2 VVG - Belehrung über Wiederruf (§8 Abs 5 VVG)
- Welche Rechtsfolgen entstehen aus dem Wiederruf? 1. Keine Begründung muss angegbeen werden - VU hat Anspruch auf die Prämie bis zum Wiederruf, Rest muss erstattet werden (§9 S. 1 VVG), wenn VU nach §8 (2) Versicherungsschutz vor Ende der Wiederrufsfrist gewährt wurde Geld muss innerhalb von 30 Tagen erstattet werden - Schutz erst nach Wiederrufsfrist, Geld muss zu 100% erstattet werden, nebst zinsen - Wenn keine Belehrung, muss das VU100% der Beiträge erstatten, wenn nicht geleistet worden ist. - Sonderfall Bereich Leben: §152 (2) VVGmit Belehrung nur Rückkaufswert einschl. Gewinneohne Belehrun: Wahlrecht RKW inkl. Gewinne oder eingez. Beiträge
- Informationspflichten des Versicherers Wodurch und warum gibt es die Informationspflicht des Versichers? Die entstandene und sich weiter entwickelnde Marktintransparenzwurde seinerzeit durch eine Verbraucherinformation ausgeglichen.Diese Verbraucherinformation ist durch das neue VVG einer (noch)weitergehenden Informationspflicht des Versicherers (und Vermittlers)gewichen.Mit der im Zusammenhang mit der VVG-Reform erlassenen Informationspflichtenverordnung(VVG-InfoV) legt der Gesetzgeber fest, welcheInformationen der Versicherer dem VN vor Vertragsabschluss undwährend der Vertragslaufzeit zu erteilen hat. Sie hat damit eine besondereBedeutung für Inhalt und Gestaltung der Vertragsunterlagen.Die meisten Regelungen dieser Verordnung sind inhaltlich nicht neu,sondern fassen bereits bestehende Pflichten aus EU-Richtlinien, VVGund Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zusammen.
- Welche Informationen und Wann muss der Kunde vor Vertragsabschluss erhalten? Von besonderer Bedeutung ist hier zunächst der Zeitpunkt der Information:Nach § 7 Abs.1 VVG muss der Kunde „rechtzeitig vor dessenVertragserklärung“ informiert werden. Wie das Merkmal „rechtzeitig“zu interpretieren ist, verrät das VVG allerdings nicht; hier kommt eswohl auf den Einzelfall bzw. die (künftige) Rechtsprechung an.
-
- Welche verschiedene Qualitätsanforderungen gibt es an die Informationspflichten? Alle Sparten? Leben? Kranken? Alle Sparten:Die „Vertragsinformationen“ gelten für alle Sparten und informierenumfassend zu Versicherer, angebotener Leistung, Vertrag und Rechtsweg. Lebens-, BU- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr:Für die Lebensversicherung und die verwandten Erscheinungsformensind zusätzlich die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die sonstigenKosten anzugeben. Die Info-Verordnung nennt auch die Einzelheiten(und Zinssätze) der zu übermittelnden Modellrechnungen. Krankenversicherung:Neben den für alle Sparten geltenden Informationen müssen in derKranken-Vollversicherung zusätzlich Angaben über die Höhe der Kostenfür die Vermittlung und den Abschluss des Vertrages (z.B. Provisionenund Courtagen) und den sonstigen in die Prämien eingerechnetenKosten gemacht werden. Darüber hinaus ist über die Auswirkungender steigenden Krankheitskosten auf die künftige Beitragsentwicklungzu informieren; wie auch über die Beitragsbegrenzung imAlter sowie für den Fall eines VU-Wechsels im fortgeschrittenen Alter.Der Versicherer hat zudem einen Überblick über die Beitragsentwicklungder dem Angebot vorangehenden zehn Jahre zu geben; bei jüngerenTarifen entsprechend kürzer.Beachten Sie: Diese speziellen Informationspflichten gelten nur fürdie substitutive Krankenversicherung.
- Welche Vorabinformationen muss der Kunde im Berech Leben erhalten? Die „Vertragsinformationen“ gelten für alle Sparten und informierenumfassend zu Versicherer, angebotener Leistung, Vertrag und Rechtsweg. Lebens-, BU- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr:Für die Lebensversicherung und die verwandten Erscheinungsformensind zusätzlich die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die sonstigenKosten anzugeben. Die Info-Verordnung nennt auch die Einzelheiten(und Zinssätze) der zu übermittelnden Modellrechnungen.
- Welche Vorabinformationen muss der Kunde im Bereich Kranken erhalten? Die „Vertragsinformationen“ gelten für alle Sparten und informierenumfassend zu Versicherer, angebotener Leistung, Vertrag und Rechtsweg. Krankenversicherung:Neben den für alle Sparten geltenden Informationen müssen in derKranken-Vollversicherung zusätzlich Angaben über die Höhe der Kostenfür die Vermittlung und den Abschluss des Vertrages (z.B. Provisionenund Courtagen) und den sonstigen in die Prämien eingerechnetenKosten gemacht werden. Darüber hinaus ist über die Auswirkungender steigenden Krankheitskosten auf die künftige Beitragsentwicklungzu informieren; wie auch über die Beitragsbegrenzung imAlter sowie für den Fall eines VU-Wechsels im fortgeschrittenen Alter.Der Versicherer hat zudem einen Überblick über die Beitragsentwicklungder dem Angebot vorangehenden zehn Jahre zu geben; bei jüngerenTarifen entsprechend kürzer.Beachten Sie: Diese speziellen Informationspflichten gelten nur fürdie substitutive Krankenversicherung.
- Produktinformationsblatt Was ist hier zu berücksichtigen? Den (beispielhaft) genannten Informationen ist ein Produktinformationsblattvoranzustellen, das dem VN eine kurze Zusammenfassungüber die wesentlichen Inhalte des Vertrages bietet - so sind z. B.Leistungs- und Risikoausschlüsse sowie Obliegenheiten und die Folgeneiner Verletzung darzustellen.Die bereits im Zusammenhang mit den Vertragsinformationen angesprochenePflicht zum Kostenausweis in der Lebens- und Krankenversicherunggilt auch für das Produktinformationsblatt – ein doppelterAusweis also!
- Welche Informationspflichten bestehen bei Telefongesprächen? Bei diesen Informationspflichten sind zwei Fälle zu unterscheiden: Geht es um die telefonische Kontaktaufnahme des Anbieters,muss der Versicherer bereits zu Beginn des Gespräches seineIdentität und den geschäftlichen Zweck des Kontaktes offenlegen. In den Fällen einer fernmündlichen Kommunikation mit dem Kunden/Interessenten hat der Versicherer (entgegen dem Gesamtkatalogder Informationen - siehe oben) eine „abgeschwächte“ Informationspflicht.Entscheidend ist hier, welche Informationenzum Zeitpunkt des Gesprächs unabdingbar sind. Diese Einschränkung gilt allerdings nur, wenn der Versicherer daraufhingewiesen hat, welcher Art diese Informationen sind unddass auf Wunsch weitere Information mitgeteilt werden können.
- Welche Informationspflichten bestehen während der Vertragslaufzeit Der § 6 Abs.1 VVG-InfoV listet die einzelnen Informationen auf undschreibt darüber hinaus für die Kranken-Vollversicherung u. a. vor,dass der Versicherer auf das Tarifwechselrecht im Falle einer Prämienerhöhunghinzuweisen und auch über die Möglichkeit einesWechsels in den Standard- bzw. Basistarif zu informieren hat. Speziellin der Krankenvollversicherung muss der Versicherer auf Anfrage denÜbertragungswert für den Fall eines Wechsels zu einem anderen Unternehmennennen.
- Um was handelt es sich bei einer Vorläufigen Deckungszusage? Die Rechtsfigur der „vorläufigen Deckung“ ist in fast allen Versicherungszweigenmöglich und nunmehr erstmals in den §§ 49 ff VVGgeregelt. Mit ihr gewährt der Versicherer bereits vor dem Zustandekommendes (beantragten) Vertrages Versicherungsschutz - so z.B.in der Kraftfahrtversicherung, aber auch bei der Versicherung vonIndustrierisiken. Die vorläufige Deckung ist nach § 49 Abs.1 VVG ein selbstständigerVertrag, der durch Antrag und Annahme zustande kommt. Er wirdfür eine kurze, aber unbestimmte Zeit abgeschlossen und bietet sofortigenVersicherungsschutz. Die Rechtsprechung hat ihn zutreffendals „Zeitversicherung besonderer Art“ bezeichnet, der einen endgültigenVertrag in Aussicht nimmt, aber bereits sofortige Deckungdes Risikos gewährt.
- Aus welchen Gründen kann der Versicherungsschutz durch die vorläufige Deckung Gründen enden? Abschluss des Zeitraumes der vorläufigen Deckungszusage Beginn des Versicherungsschutzes aus der beantragten Versicherung- also Einlösen des Hauptvertrages Scheitern des Hauptvertrages - es kommt zu keinem Vertragsabschluss Nichteinhalten von Zahlungsfristen Bei nicht fristgerechter Zahlung der Erstprämie (für den Hauptvertrag)tritt die vorläufige Deckung rückwirkend außer Kraft
- Anträge (und Policen) weisen stets einen Versicherungsbeginn aus. Hierbei muss zwischen dem formellen, technischen und materiellen Versicherungsbeginn unterschieden werden. Das nachstehende Beispiel soll diese Differenzierung verdeutlichen: 10.02.2013 Der Kunde unterschreibt einen Antrag. 01.03.2013 wird als Versicherungsbeginn eingetragen. 28.02.2013 Die Police geht dem Versicherungsnehmer zu, mit der die Antragsannahme erklärt ist. 04.03.2013 Der Versicherungsnehmer leistet die erste Prämie. Wann tritt welcher Beginn ein? Formeller Beginn 28.02.2013 Technischer Beginn 01.03.2013 Materieller Beginn 04.03.2013 Diese gesetzliche Handhabung wird auch als strenge Einlösungsklauselbezeichnet. Sie gilt grundsätzlich, es sei denn, dass die (jeweiligen)Bedingungen eine abweichende Regelung vorsehen.Einige Bedingungswerke enthalten eine weniger strenge Regelung -die sog. erweiterte Einlösungsklausel – beispielsweise die Haftpflichtversicherung: Dort heißt es in Ziffer 8. AHB 2008 Proximus: "Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziffer 9.1 zahlt“.Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass technischer und materieller Versicherungsbeginn durch die erweiterte Einlösungsklausel zusammenfallen,sofern z.B. die Bedingungen dies vorsehen und diePrämie unverzüglich entrichtet wird.
- Wann spricht man von einer Rückdatieren? Wird der technische Versicherungsbeginn (mit dem die Beitragszahlungspflichteintritt) vor den formellen Beginn gelegt, spricht man voneiner Rückdatierung. Versicherungsschein ist erst nach Versicherungsbeginn da Dies kann für denVersicherungsnehmer durchaus von Vorteil sein - beispielsweise inder Kranken- und Lebensversicherung, um ein günstigeres Eintrittsalterund damit einen geringeren Beitrag zu erreichen. Eine Rückdatierungkann sich auch in der Kfz-Versicherung anbieten, damit der Versicherungsnehmerbereits mit Beginn des nächsten Kalenderjahres inden Genuss einer "besseren" Schadenfreiheitsklasse kommt (Unfallfreiheitvorausgesetzt). Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Versicherungsvertragsgesetz,dass die Parteien den materiellen Versicherungsbeginnvor den formellen legen – die Vereinbarung einer derartigen Rückwärtsversicherungist im § 2 VVG geregelt.
- Wann kann ein Versicherungsverhältnisses beendet werden? Versicherungsverträge werden grundsätzlich für einen bestimmtenZeitraum geschlossen - die Vertragsparteien vereinbaren eine konkreteLaufzeit:- Unterjährige Verträge - mit einer Laufzeit von weniger als 1 Jahr- Jahres- bzw. Mehrjahresverträge - mit einer Laufzeit von 1 odermehreren Jahren- Verträge mit einem festen Ablauftermin (z.B. in der Lebensversicherung)
- Welche besonderheiten gibt es bei der Kündigung von langjährigen Verträgen? Stichwort Verlängerungsklausel Bei Jahres- bzw. Mehrjahresverträgen sieht eine Reihe von AVB einesog. Verlängerungsklausel vor. Nach dieser „Klausel“ verlängertsich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr, sofern er nicht innerhalbeiner bestimmten Frist vor Ablauf gekündigt wird. Diese "Automatik"stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer - sollte er den Zeitpunktdes Ablaufs vergessen - weiterhin geschützt ist. § 11 Abs. 1 VVG gibtallerdings vor, dass die so zustande gekommene Verlängerung max. 1Jahr betragen darf; das Gesetz will damit "überlange" Bindungen verhindern.Das VVG schränkt die Laufzeit von Versicherungsverträgen grundsätzlichnicht ein – denn es soll den Vertragsparteien vorbehalten bleibenzu entscheiden, für welchen Zeitraum sie einen Vertrag schließen wollen.
- Nach wieviel Jahren hat ein Kunde ein Sonderkündigungsrecht in seinem Sachvertrag und warum? Im Interesse der Versicherungsnehmer sieht das VVG jedoch ein(zwingendes) Sonderkündigungsrecht zum Ende des dritten undjedes folgenden Versicherungsjahres vor. Das heißt aber auch, dasskein Versicherungsvertrag mehr für länger als drei Jahre unkündbarabgeschlossen werden kann. Damit setzt der Gesetzgeber die Festlaufzeitim Sinne von § 8 Abs. 3 VVG (alt) von bisher fünf auf dreiJahre herab.Für den Beginn und das Ende einer Versicherung galt bisher der Mittagdes bezeichneten Tages (§ 7 VVG alt). Obwohl diese “Mittagsregel“als gesetzlicher Regelfall aufgegeben wurde (§ 10 VVG), kann sieim einzelnen Versicherungsvertrag und in den Versicherungsbedingungennoch beibehalten werden. Sofern Versicherungsverträge aberkeine Uhrzeit für Beginn und Ende des Versicherungsschutzes enthalten,gilt nach § 10 VVG die Mitternachtsregel: Die Versicherungbeginnt mit dem Beginn des vereinbarten Tages und endet um 24 Uhrdes letzten Tages der Vertragszeit.Andererseits kann ein Versicherungsvertrag wie jeder andere (privatrechtliche)Vertrag aus unterschiedlichen Gründen beendet werden.
- Wie kann ein Vertrag noch gekündigt werden? Erläuterung der Anfechtung? Wenn der Vn z b arglistig das vu täuscht Unter Anfechtung versteht man die einseitige Willenserklärung, umeinen rechtswirksam zustande gekommenen Vertrag aufzuheben. EinAnwendungsfall ist beispielsweise die Anfechtung wegen arglistigerTäuschung gem. § 123 BGB: Bei Vertragsabschluss hat der Versicherungsnehmerz.B. wissentlich unwahre Angaben gemacht (z.B. Vorerkrankungenverschwiegen) und damit den Versicherer arglistig getäuscht;mithin ist der Versicherer anfechtungsberechtigt. Durch eineentsprechende Erklärung ist die Anfechtung vollzogen - mit der Konsequenz,dass der Versicherungsvertrag von Anfang an als nichtigangesehen wird. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass dieAnfechtung wegen arglistiger Täuschung an eine bestimmte Frist gekoppeltist: Sie muss innerhalb eines Jahres nach "Entdeckung derArglist" erklärt werden. Wird diese Frist versäumt, gilt der Vertrag alsunanfechtbar.
- Wie kann ein Vertrag noch gekündigt werden? Erläuterung des Rücktritts? Der Rücktritt von einem Versicherungsvertrag unterscheidet sich inseiner (Rechts-) Wirkung nicht von der Anfechtung: Das Versicherungsverhältniswird von Anfang an rückgängig gemacht, der Vertragalso rückwirkend aufgelöst. Das Versicherungsrecht gesteht diesesGestaltungsrecht dem Versicherer zum Beispiel dann zu, wenn derVersicherungsnehmer vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen die vorvertraglicheAnzeigepflicht verstößt bzw. über einen erheblichen Umstandeine unrichtige Anzeige macht oder die Erstprämie verspätetzahlt.
- Wie kann ein Vertrag noch gekündigt werden? Erläuterung der Kündigung? Das Versicherungsverhältnis kann wie jeder andere schuldrechtlicheVertrag von beiden Parteien gekündigt werden. Diese Kündigung isteine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung - sie muss alsogegenüber dem Empfänger erklärt werden und wird mit Zugangrechtswirksam; sie ist auf die Auflösung des Vertrages in der Zukunftausgerichtet. Obwohl BGB und VVG keine besonderen Anforderungenan deren Form stellen, schreiben die Allgemeine(n) Versicherungsbedingungenin der Regel Schriftform bzw. Einschreiben vor.
- Beschreiben Sie eine ordentliche Kündigung Ordentliche Kündigung Unter ordentlicher Kündigung ist die Vertragsauflösung unter Einhaltungeiner bestimmten Kündigungsfrist zu einem bestimmtenTermin zu verstehen. Die ordentliche (fristgemäße) Kündigung -sozusagen der Normalfall der Beendigung eines Versicherungsvertrages- steht gem. § 11 Abs. 2 VVG Versicherer und Versicherungsnehmer zu. Die Kündigungsfrist ist normalerweise in den Allgemeine(n) Versicherungsbedingungen geregelt und muss für beideParteien gleich sein. Sie darf nicht weniger als einen undhöchstens 3 Monate betragen - in der Regel sind es drei Monatezum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Wird ein Versicherungsverhältnis mit einer Laufzeit von mehr als 3Jahren abgeschlossen, kann es zum Ende des 3. oder jedes darauffolgenden Jahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden(§ 11 Abs.4 VVG); dies gilt nicht für die Lebens- und Krankenversicherung.Beachten Sie: Da die Private Krankheitskosten-Vollversicherung substitutiven Charakterhat - sie gewährt ganz oder teilweise den Versicherungsumfangder gesetzlichen Krankenversicherung - haben die privaten Versichererauf ein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Dieser Verzichtgilt auch für die Krankenhaustagegeldversicherung, falls sie nebeneiner "Vollversicherung" besteht und die Pflegepflichtversicherung.
- Was versteht man unter einer außerordentlichen Kündigung? Während bei einer ordentlichen Kündigung bestimmte Fristen einzuhaltensind und die Beendigung zu einem festen Termin wirksamwird, setzt die außerordentliche Kündigung besondere gesetzlichebzw. vertragliche Gründe voraus und kann ohne Einhaltung von Fristenausgesprochen werden. Das Versicherungsvertragsgesetz (unddie AVB) nennen Gründe, um einen Vertrag aus besonderem Anlassvorzeitig aufzulösen - diese Gründe bringen meist eine schwere Vertragsstörungzum Ausdruck, die einer der Parteien die Vertragsfortsetzungunmöglich macht.
-