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Verwaltungsrecht At (Subject) / Verwaltungsakt, § 35 VwVf (Lesson)
- Zu welchen anderen Handlungsformen der Verwaltung ist die Zusicherung abzugrenzen? Nenne jeweils den entscheidenden Unterschied! MEINE ANT - Auskunft (kein Rechtsbindungswille)- Öffentlich-rechtlicher Vertrag (zweiseitig)- Teilgenehmigung (bereits endgültiger Verwaltungsakt bezogen auf einen Teil)- Zusage (betrifft einen späteren Realakt)
- Was regelt § 38 VwVfG - die Wirksamkeit oder die Rechtmäßigkeit einer Zusicherung? Warum? Die Wirksamkeit der Zusicherung, weil der Anspruch aus der Zusicherung nicht von der Rechtmäßigkeit der Zusicherung abhängt.
- Was ist bei der Beteiligungsvorschrift des § 38 I 2 VwVfG zu beachten? Dass § 38 I 2 VwVfG nur die Rechtmäßigkeit der Zusicherung betrifft.
- Was ist bei der Aufhebung einer Zusicherung gem. §§ 38 II, 48, 49 VwVfG zu beachten? Dass die Aufhebung auch konkludent möglich ist (i.d.R. mit Versagung des zugesicherten Verwaltungsaktes).
- § 38 III VwVfG ist lex specialis im Verhältnis zu welcher Vorschrift? Zu § 49 II 1 Nr. 3 VwVfG.
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