Einkommensteuer (Subject) / Realteilung (Lesson)
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Realteilung
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- Welche Möglichkeiten zur Beendigung einer PersGes gibt es? 1. Liquidation (Verkauf): Betriebsaufgabe § 16 (3) S. 1 i.V.m. (1) S. 1 Nr. 2 2. Ausscheiden des vorletzem Gesellschafters und Anwachsung: Aus der Gesellschaft wird ein Einzelunternehmen, § 16 (1) S. 1 Nr. 2 3. Realteilung durch Aufteilung des Naturalvemögems: Sonderfall des Steuerrechts - Buchwertfortführung, § 16 (3) S. 2
- Realteilung Aufteilung eines einheitlichen Vermögens auf mehrere Personen im Rahmen der Aueinandersetzung über dieses Vermögen.
- Realteilung § 16 (3) S. 2 Voraussetzungen: 1. Betriebsaufgabe: Zerschlagung des Betriebes 2. Mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage wird in das BV eines Realteilers übertragen 3. Besteuerung der stillen Reserven ist sichergestellt
- Abgrenzung Realteilung (§ 16 (3) S. 2) zu § 6 (5) S. 3 (Übertragung einzelner WG)? Bei der Realteilung wird ein Betrieb aufgegeben. Bei der Übertragung nach § 6 (5) bleibt der Betrieb bestehen. Die Realteilung nach § 16 (3) S. 2 geht vor § 6 (5).
- Folgen der Realteilung § 16 (3) S. 2 Zwingende Buchwertfortführung
- Besonderheiten der Realteilung? Im Rahmen einer Realteilung können auch Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens auf einen anderen Realteiler zu Buchwerten übertragen werden. Ob die Realteilung zur Gewinnrealisierung führt oder nicht, ist für jeden Mitunternehmer getrennt zu beurteilen.
- Realteilung einer OHG A bekommt ein Grundstück, ein Auto und Büromöbel, die er in seinem PV verwendet. B nutzt die ihm übertragene Maschine in seinem Einzelunternehmen. Bei A ist keine Buchwertfortführung möglich, da die WG nicht in sein BV übertragen werden. Vielmehr liegt eine gewinnalisierende Aufgabe seine MU-Anteiles vor, § 16 (3) S. 1. Im Rahmen der Ermittlung des Aufagebgewinns sind die zugeteilten WG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. B ist an die Buchwerte gebunden, da er die WG in sein BV überträgt, § 16 (3) S. 2.
- Ausnahmen der Realteilung? 1. Sicherungsklausel § 16 (3) S. 3: Innerhalb der Sperrfrist von 3 Jahren werden im Zuge der Realteilung übertragener Grund und Boden, Gebäude oder wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert. Folge: Aufdeckung der stille Reserven, rückwirkend § 175 (1) S. 1 Nr. 2, Zurechnung nach allg. Gewinnverteilungsschlüssel 2. Sicherungsklausel § 16 (3) S. 4: Bei Übertragung der WG auf eine KapGes ist die Buchwertfortführung nicht anzuwenden. Folge: Aufdeckung der stillen Resereven, gemeiner Wert
- Realteilung bei körperschaftssteuerlicher Mitunternehmer Eine GmbH ist an einer OHG beteiligt. Im Rahmen der Realteilung erhält die GmbH ein Grundstück. Folgen für die OHG: Bei Übertragung auf eine Körperschaft gilt die Sicherungsklausel gem. § 16 (3) S. 4. D.h. Ansatz des gemeinen Wertes für den Anteil, den die GmbH nicht durch ihre Beteilugung besessen hat. Wenn die GmbH mit 40% beteiligt ist, ist für 60% des übertragenen Grundstücks der gemeine Wert anzusetzen. Also Aufdeckung der stillen Reserven.
- Realteilung zu Buchwerten 3 Fallgruppen: 1. Idealfall: Verhältnisse der Verkehrswerte und Buchwerte stimmen mit den Kapitalkonten überein. Folge: BW und Kapitalkonten werden unverändert fortgeführt 2. Normalfall: Verhältnisse der Kapitalkonten stimmen mit den Verkehrswerten überein, jedoch nicht mit den Buchwerten (Was heißt das? Die stillen Reserven in den WG sind ungleichmäßig aufgeteilt.) Folge: Kapitalkontenanpassungsmethode (In der SB der GHB wird zwischen den Kapitalkonten eine Anpassungsbuchung vorgenommen, damit Kapitalkonto und Buchwert des jeweiligen WG übereinstimmen) Problem: Die Gesellschafter bekommen zwar den gleichen Wert übertragen, haben in ihren BV aber unterschiedliche stille Reserven. Ggf. Steuerklausel 3. Spitzenausgleich: Verhältnis der realen Verkehrswerte stimmen nicht mit dem Verhältnis der Kapitalkonten überein. Folge: Ausgleichszahlung. Diese führt zu einem teilentgeltlichen Erwerb (Trennungstheorie). Ausgleichszahlung führt also einerseits zu AK und andererseits zu laufendem Gewinn, der bei der aufgelösten Gesellschaft festzustellen ist.