72
StB (Subject) / Bilanzsteuerrecht (Lesson)
Bilanzsteuerrecht
This lesson was created by stars_001.
This lesson is not released for learning.
Advertisement
- Prüfreihenfolge bei Bilanzierungsentscheidungen? 1. Ansatz dem Grunde nach - Erfolgt ein Ansatz in der Bilanz? 2. Ansatz der Höhe nach - Ansatzwert im Zugangszeitpunkt? - Ansatzwert zum Bilanzstichtag?
- Welche Maßgeblichkeitsgrundsätze gibt es? Wo stehen sie im Gesetz? - Maßgeblichkeit, § 5 (1) S. 1 HS. 1 EStG - eingeschränkte Maßgeblichkeit , § 5 (1) S. 1 HS. 2 EStG - Durchbrechung der Maßgeblichkeit, § 5 (6) EStG
- Wann sind die Maßgeblichkeiten anzuwenden? - Maßgeblichkeit, Grundsatz bei Einheitsbilanz - eingeschränkte Maßgeblichkeit, bei steuerlichem Wahlrecht - Durchbrechung der Maßgeblichkeit, bei steuerlich zwingenden Wertansatz
- Prüfschema für Bilanzierungsentsentscheidungen? 1.) Ansatz dem Grunde nach 2.) Ansatz der Höhe nach - Zugangsbewertung - Stichtagsbewertung
- Welche Schritte sind beim Ansatz nach dem Grunde zu prüfen? 1.) Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut 2.) Persönliche Zurechnung aufgrund zivilrechtlichen / wirtschaftlichen Eigentums 3.) Sachliche Zurechnung zum Betriebsvermögen? 4.) AV oder UV?
- Welche Voraussetzungen müssen für einen Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut vorliegen? Vermögensgegenstand: - wirtschaftlicher Vorteil - Einzelverwertbarkeit (einzeln am Markt veräußerbar) Wirtschaftsgut: - wirtschaftlicher Vorteil - Nutzen über Bilanzstichtag hinaus - abgrenzbare Aufwendungen - Einzelbewertbarkeit - siehe H 4.2 (Wirtschaftsgut) EStH
- Wie lassen sich die Zurechnungskriterien für das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum prüfen? zivilrechtliche Eigentum: - bewegliche Vermögensgegenstände §§ 929 BGB (Einigung & Übergabe) - Grundstück §§ 873, 925 BGB (Auflassung & Eintragung) - Forderung § 398 BGB (Einigung & Abtretung) wirtschaftliche Eigentum: - für Bilanzierung ist wirtschafliches Eigentum maßgebend (§ 246 (1) S. 1 HS. 2 HGB, § 39 (2) Nr. 1 AO): den zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer ausschließen kann
- Wie erfolgt die Abgrenzung des Betriebs- vom Privatvermögen in der Handels- und Steuerbilanz? Handelsbilanz: - Willen vom Kaufmann (§ 344 HGB) Steuerbilanz: - gesetzlich nicht geregtl, stattdessen in den Richtlinien (R 4.2 (1) EStR) - über 50 % betrieblich genutzt => notwendiges BV (R 4.2 (1) S. 4 EStR) - 10 % bis 50 % betrieblich genutzt => gewillkürtes BV (R 4.2 (1) S. 6 EStR) - über 90 % privat genutzt => notwendiges PV (R 4.2 (1) S. 5 EStR)
- Wie kann das Anlagevermögen vom Umlaufvermögen abgegrenzt werden? - grds. Regelung im § 247 (2) HGB - Anlagevermögen: mehrmaliger Gebrauch (Gebrauchsgüter) und dauernd dem Betrieb dienen; normiert in § 247 (2) HGB und R 6.1 (1) S. 1 EStR - Umlaufvermögen: einmalig durch Veräußerung, Verwertung und Verbrauch (Verbrauchsgüter); § 247 (2) HGB Umkehrschluss; R 6.1 (2) EStR
- In welche beiden Zeitpunkte ist der Ansatz der Höhe nach zu unterscheiden? - Zugangszeitpunkt - Stichtagszeitpunkt
- Advertisement
- In welche beiden Kosten ist der Ansatz der Höhe nach im Zugangszeitpunkt zu unterscheiden? - Anschaffungskosten (§ 255 (1) HGB) - Herstellungskosten (§ 255 (2) HGB)
- Wie lassen sich die Anschaffungskosten ermitteln? Was ist unter dem Anschaffunkostenprinzip zu verstehen? - Ermittlung nach § 255 HGB - Anschaffungspreis - Anschaffungsnebenkosten (Finalität des Anschaffungskostenbegriffs) - nachträgliche Anschaffungskosten (sachlicher Zusammenhang) - Anschaffungspreisminderungen - Anschaffungskostenprinzip: VG dürfen höchstens mit den Anschaffungskosten bilanziert werden ( § 253 (1) S. 1 HGB)
- Wie sind die Anschaffungskosten in fremder Währung zu bewerten? - umzurechnen mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung (H 6.2 (Ausländische Währung) EStH)
- Wann ist der Anschaffungszeitpunkt? bei Lieferung, wenn Erwerber über das WG verfügen kann (§ 9a EStDV und H 7.4 (Lieferung) EStH)
- Wie sind die Anschaffungskosten im Rahmen eines Tauschs zu ermitteln? - § 6 (6) S. 1 EStG - Gemeiner Wert des hingegeben WG (um stille Reserven aufzudecken) plus/minus erhalten Baraufgabe minus USt, wenn Erwerber zum Vorsteuerabzugberechtigt ist (§ 9b EStG)
- Wo ist die Ermittlung der Herstellungskosten in der Handels- bzw. Steuerbilanz geregelt? - handelsrechtlich in § 255 (2), (3) HGB - steuerlich in R 6.3 EStR
- Welche Unterschiede gibt es bei der Ermittlung der Herstellungskosten nach dem Handelsrecht und dem Steuerrecht? Welche Besonderheit ergibt sich steuerlich? - nach dem Handelsrecht bestehen für allgemeine Verwaltungskosten etc. ein Wahlrecht - steuerlich besteht für die Verwaltungskosten etc. eine Einbeziehungspflicht (R 6.3 (1) EStR) => Grundsatz - Besonderheit: nach R 6.3 (9) EStR darf eine ältere Norm angewendet nach der zwischen Handels- und Steuerbilanz keine Unterschiede mehr bestehen => Ausnahme
- Welche Kosten dürfen auf bei den Herstellungskosten auf keinen Fall einbezogen werden? - Forschungs- und Vertriebskosten
- (Unbebaute) Grundstücke sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter. Was sollte in der Klausur nur geprüft werden? Wann gilt das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum bei Grundstücken als Erwerb? - Klausur: nicht prüfen, ob WG vorliegt, sondern Eigentum - Zivilrechtliches Eigentum: Auflassung + Eintragung ins Grundbuch - Wirtschaftliches Eigentum: Übergang, Nutzen und Lasten, Besitz und Gefahr (wichtig: es kommt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer an)
- Wann sind außerplanmäßige Abschreibungen bei nicht abnutzbaren Anlagevermögen nach Handels- und Steuerrecht vorzunehmen (außer bei Finanzanlagen)? Handelsrecht: - vorübergehende Wertminderung: keine außerplanmäßige AfA möglich - dauerhafte WM: Pflicht zur außerplanmäßigen AfA (§ 253 (3) S. 3 HGB) Steuerrecht: - vorübergehende WM: keine Teilwertabschreibung möglich - dauerhafte WM: Wahlrecht zur Abschreibung (§ 6 (1) Nr. 2 S. 2 EStG) => zur dauerhaften WM siehe Teilwerterlass 1 § 6/12
- Bis auf welche Höhe dürfen beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen zugeschrieben werden, wenn der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen ist? - Anschaffungskostenprinzip - HGB: § 253 (5) S. 1 HGB - StB: § 6 (1) Nr. 2 S. 3 iVm Nr. 1 S. 4 EStG
- Wann sind außerplamäßige Abschreibungen bei Finanzanlagen vorzunehmen? Handelsrecht: - vorübergehende WM: Wahlrecht nach § 253 (3) S. 4 HGB - dauerhafte WM: Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung (§ 253 (3) S. 3 HGB) Steuerrecht: - vorübergehende WM: keine AfA - dauerhafte WM: Wahlrecht nach § 6 (1) Nr. 2 S. 2 EStG => bei börsennotierten Aktien siehe Teilwerterlass 1 § 6/25
- Wie ist der § 6 (1) EStG aufgebaut? ...Nr. 1: abnutzbare WG des Anlagevermögens ... Nr. 1a: Herstellungskosten eines Gebäudes (Modernisierung) ... Nr. 2: nicht abnutzbare WG des Anlagevermögens, Umlaufvermögen ... Nr. 2a: LIFO-Verfahren ... Nr. 3: Verbindlichkeiten ... Nr. 3a: Rückstellungen ... Nr. 4: Entnahmen ... Nr. 5: Einlagen
- Wie sind nachträgliche Anschaffungskosten steuerlich zu behandeln (mit Angabe der Richtlinien)? - zur Vereinfachung sind nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen, als ob sie Anfang des Jahres angeschafft wurden (R 7.4 (9) S. 3 EStR) => allgemein - nachträgliche Anschaffungskosten werden dem Buchwert hinzugerechnet (H 7.3 EStH) => Bemessungsgrundlage - Abschreibung über die Restdauer, im Jahr der Enstehung der nachträglichen Anschaffungskosten (H 7.4 EStH) => Restdauer
- Wie verhalten sich Wahlrechte der Handelsbilanz in der Steuerbilanz? - aus Aktivierungswahlrecht wird Aktivierungsgebot - aus Passivierungswahlrecht wird Passivierungsverbot
- Welche Möglichkeiten gibt es für die Bewertung von GWG´s? - GWG (§ 6 (2) EStG): Sofortabschreibung von WG unter 410 € - GWG-Sammelposten (§ 6 (2a) EStG): BIildung eines Sammelpostens für WG zwischen 150 und 410 €; unter 150 € sofort abschreiben
- Voraussetzung für die Bildung eines GWG-Sammelposten ist, dass die WG einen selbständigen Nutzen haben. Wo in den Richtlinien steht, wann ein selbständiger Nutzen nicht gegeben ist? Welche Rolle spielt die USt bei der Prüfung der Wertgrenzen? - R 6.13 (1) EStR - für die Freigrenzen ist der Nettowert heranzuziehen (R 9b (2) EStR)
- Wie ist im Rahmen eines GWG-Sammelpostens mit nachträglichen AK/Hk zu verfahren? erhöhen den Sammelposten in dem Jahr, in dem sie enstehen (R 6.13 (5) S. 2,3 EStG
- Was ist bei Gebäuden bei der Prüfung dem Grunde nach in dem Prüfungsschritt BV vs. PV zu beachten? Welche Ausnahme besteht für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke? - Grundsatz: einzelne Gebäudeteile sind selbständige WG (R 4.2 (3) EStR) - Aufteilung: eigenbetrieblich, fremdbetrieblich, eigene und fremde Wohnzwecke - notwendiges BV: eigenbetriebliche Nutzung (R 4.2 (7) EStR) - notwendiges BV: nicht eigenbetrieblich, eigene Wohnzwecke; Dritten unentgeltlich überlassen (R 4.2 (9) EStR) - gewillkürtes BV: an Dritte betrieblich oder zu Wohnzwecken vermietet (R 4.2 (9) EStR) - Ausnahme: § 8 EStDV
- Betriebsvorrichtungen sind selbständige Gebäudeteile. Anhand welcher Vorschrift kann bestimmt werden, ob es sich um Betriebsvorrichtungen handelt? Erlass § 68/1 (Anlage 1)
- Advertisement
- Wie lauten das Prüfschema, mit dem nachträgliche AK/HK vom Erhaltungsaufwand abgegrenzt werden können? 1.) AK 2.) HK 3.) Neuherstellung 4.) Erweiterung 5.) Wesentliche Verbesserung 6.) Sanierung auf Raten = Handelsbilanz 7.) § 6 (1) Nr. 1a S. 1 EStG = Steuerbilanz
- Anhand welchen Erlasses kann geprüft werden, ob eine wesentliche Verbesserung bei WG vorliegt? Wie muss sich der Standard eines Gebäudes für eine wesentliche Verbesserung entwickeln? - Erlass § 21/8 Rz 28 und 10 - der Standard des Gebäudes zum Herstellungszeitpunkt im Vergleich zum Standard im Zeitpunkt der Erhaltung muss sich erhöhen
- Wo sind die Abbruchkosten geregelt? Welche Unterscheidung im Bereich der Gebäude ist zu bei Erwerb mit Abbruchabsicht zu beachten? - H 6.4 EStH - ob Gebäude werthaltig oder wertlos
- Wie kann bestimmt werden, ob bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern eine dauerhafte Wertminderung vorliegt? - Buchwert zum Zeipunkt der Wertminderung geteilt durch zwei; ermittelter Wert < Teilwert - Restnutzungsdauer beachten
- Wie wird ein Teilabbruch bzw. Vollabbruch behandelt? Wo nach ermittelt sich die neue AfA bei Teilabbruch? - Abbrüche werden als AfaA gebucht - § 7 (4) S. 4 iVm (1) S. 7 EStG - bei Teilabbrüchen bemisst sich die neue AfA nach § 11c (2) EStDV; die neue AfA wird erst im folgenden Jahr nach der AfaA bestimmt - 11c (2) EStDV bezieht sich lediglich auf die Bestimmung der AfA nach außerplanmäßiger Abschreibung bzw. Zuschreibung
- Was ist bei nachträglichen Herstellungkosten zu prüfen, wenn diese einen sehr großen Umfang haben? - prüfen, ob ein neues WG entstanden ist - R 7.3 (5) EStR
- Können immaterielle Vermögensgegenstände in der Handels- bzw. Steuerbilanz angesetz werden? - entgeltlich erworbene immaterielle VG können in beiden Bilanzen angesetzt werden - HB: Wahlrecht für unentgeltlich erworbene (§ 247 (2) S. 1 HGB - StB: Aktivierungsverbot nach (5 (2) EStG
- Welche Vorschriften auf Bezug der Anpassung der AfA sind auf nachträglich AK / HK und auf außerplanmäßige AfA anzuwenden? - Nachträgliche AK / HK: R 7.3 EStR - Außerplanmäßige AfA: § 11c EStDV
- Wie sind Geschäfts- und Firmenwerte in der Handels- bzw Steuerbilanz zu berücksichtigen? - originär: Ansatzverbot (in HB kein VG); in StB § 5 (2) EStG - derivativ: in HB fiktion § 246 (1) S.4 HGB; in StB gilt Maßgeblichkeit und § 5 (2) EStG
- Welche Arten der Bewertung gibt es im Bereich der Vorräte? Handelsbilanz - FiFo § 256 HGB - LiFo - durchschnitts Bewertung § 240 (4) HGB - Festwert § 240 (3) HGB Steuerbilanz - LiFo § 6 (1) Nr. 2a EStG - durchschnitts Bewertung zu § 6.8 (3) + (4) EStR - Festwert zu § 6.8 EStH
- Wie sind die Tatbestandsmerkmale zum Festwertverfahren? 1. RHB, SAV 2. regelmäßige Ersetzung 3. nachrangige Bedeutung (10% der Bilanzsumme) 4. geringe Veränderungen 5. alle 3 Jahre Inventur => für Handelsbilanz Niederstwertprinzip beachten zu § 5.4 (3) EStR
- Nach welchen Vorschriften ist das Umlaufvermögen nach Handelsrecht und Steuerrecht abzuschreiben? Handelsbilanz - sowohl vorübergehende als auch dauernde Wertminderungen sind abzuschreiben (Niederswertprinzip; § 253 (4) HGB) Steuerbilanz - nach § 6 (1) Nr. 2 S. 2 EStG besteht für dauernde Wertminderung ein Wahlrecht, für vorübergehende Wertminderung besteht ein Abschreibungsverbot
- Wonach bestimmt sich im Umlaufvermögen eine dauernde Wertminderung? (Teilwerterlass) - Zeitpunkt der Bilanzaufstellung oder - Vorangegangene Verbrauchs- oder Verkaufszeitpunkt hält die Minderung an
- Zu welchen Kosten erfolgt die Zugangsbewertung bei Forderungen? Anschaffungskosten § 253 (1) S. 1 HGB, § 5 (1) S. 1 HS 1 EStG, § 6 (1) Nr. 2 S. 1 EStG
- Wo ist der Unterschied zwischen einem wertbegründenden und wertaufhellenden Ereignis? Welchen Einfluss haben die Ereignisse auf Forderungen? Wertbegründend: Ereignis liegt im vergangenem Jahr, wird aber erst nach dem Stichtag bekannt (z.B. Brand im Dezember). Wertaufhellend: Ereignis liegt im Folgejahr Einfluss: Wertbegründendes Ereignis ist zum Bilanzstichtag noch einzubeziehen (Ausnahme: unerwartete Ereignisse; Teilwerterlass). Wertaufhellendes Ereignis zählt zum Stichtag nicht.
- Durch welche Wertberichtigungen können Forderungen vermindert werden? Einzelwertberichtigung - uneinbringliche Forderungen: Ausbuchung der Bruttoforderung - zweifelhafte Forderungen: Ausbuchung der Nettobuchung Pauschalwertberichtigung - Forderung abzüglich einzelwertberichtigter Forderungen
- Wie sind die Bilanzierungsentscheidungen bei einer Schuld? 1.) Ansatz der Höhe nach - Schuld (Verbindlichkeit oder Rückstellung)? - Betriebsschuld (H 4.2 (Betriebsschuld) EStH) 2.) Ansatz der Höhe nach - Zugangsbewertung - Stichtagsbewertung
- Wie werden Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz angesetzt? Anschaffungskosten § 6 (1) Nr. 3 S. 1 iVm Nr. 2 Anschaffungskosten entsprechen dem Erfüllungsbetrag des HGB § 253 (1) S. 2 HGB
- Welche Bilanzseite ist bei den Schulden zu erste zu prüfen und warum? zuerst die Aktivseite prüfen, damit festgestellt werden kann, ob es sich um BV handelt und somit eine Betriebsschuld vorliegt
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Verbindlichkeit vorliegen? => R 5.7 (2) EStR 1. Außenverpflichtung 2. Grunde und Höhe gewiss 3. wirtschaftliche Belastung - Schuld aus Vertrag - Schuld aus Gesetz