rechttswssschaften (Subject) / allgemeiner Teil K/W (Lesson)
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Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil K/W wichtigstes
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- falsus procurator folgen grdsl kein vertrag weder mit ihm noch mit dem vertretenen. geschäft ist schwebend unwirksam. wird keine zustimmung erteilt muss falsus procurator auf vertrauensschaden haften. 1019
- Insichgeschäfte sind grundsätzlich unzulässig ausser die vertrenen sind damit einverstanden. es gibt zwei varianten: selbstkontrahieren: der vertreter schließt im namen des vertretenen einen vertrag mit sich selbst ab doppelvertretung: er schließt im namen eines vertretenen ein geschäft mit einem anderen vertretenen den er vertritt ab (weitere zulässigkeit: wenn ausschließlich rechtliche vorteile, wenn keine gefahr der schädigung des vertretenen besteht)
- empfangsbote und erklärungsbote empfangsbote zb sekretärin ist sowas wie breifkasten des geschäftsherren. zugang an empfangsboten ist zugang an geschäftsherren (auch scheinempfangsboten werden zugerechnet wenn der den entsprechenden anschein gesetzt hat) erklärungsbote: soll fremde erklärungen überbringen oder ausrichten. unterläuft ihm ein fehler muss der auftraggeber aber es so gegen sich gelten lassen. bei absichtlicher verstümmelung der botschaft bindet kein geschäft aber 1313a haftung
- Wann ist eine Willenserklärung zugegangen spätestens ab kenntnissnahme ansonsten wenn sie in den machtbereich tritt und der empfänger unter gewöhnlichen umständen von ihr erfahren konnte
- Welche regeln immer prüfen bei AGBs einbeziehungskontrolle: wurde auf die agbs hingewiesen, war es möglich einsicht zu nehmen und wurden diese akzeptiert. Unklarheitenregeln §915 Geltungskontrolle §864a Inhaltskontrolle §879 abs 3 bei konsumenten das Transparenzgebot §6 abs 3 KschG
- Geltungskontrolle AGB §864a benachteiligende "versteckte" einzelbestimmungen, werden nicht vertragsinhalt den umständen nach: verkehrssitte, aber auch zb wenn etwas wo steht wo es normalerweise nicht steht benachteiligend ist sie wenn sie zulasten des anderen vom dispositiven recht abweicht
- Inhaltskontrolle AGB §879 abs 3 gröbliche benachteiligung: wie weit entfernt ist die getroffene regel vom dispositiven recht und wie sachlich berechtigt ist diese abweichung. erfasst nur die klausel nicht den vertrag
- §915 vs Transparenzgebot Kann einer klausel nur mithilfe des §915 ein sinn beigemessen werden genügt sie nicht dem Transparenzgebot und ist nichtig (so ausgelegte klauseln sind meist noch immer nachteiliger für den konsumenten) ausnahme: ist die so ausgelegte klausel insgesamt vorteilhafter für den Konsumenten bleibt sie aufrecht
- Arten von erheblichen Irrtümern (Irrtumsrecht) Erklärungsirrtum: der erklärende meint etwas anderes zu erklären als er wirklich erklärt oder wenn ihm die erklärung gar nicht bewusst ist Geschäftsirrtum: irrtum über die natur des geschäfts, seinen inhalt, oder die eigenschaft oder identität der person des geschäftspartners Motivirrtümer grdsl nicht beachtlich ausser sie erfüllen §3a KschG, oder er hätte sie aufklären müssen den umständen nach §871 abs 2
- Vorraussetzung für Irrtumsanfechtung Geschäftsirrtum im weiteren sinne Kausalität des irrtums (Irrtum war kausal für den abschluss) wesentlicher irrtum,(hätte ohne irrtum geschäft nicht abgeschlossen) (unewesentlicher, hätte anders abgeschlossen, berechtigt nur zur anpassung §872) wurde veranlasst, hätte auffallenmüssen (und zwar vom erklärungsgegner), rechtzeitig aufgeklärlt
- beachtlichkeit des motivirrtum letztwillige verfügungen (§572) unentgeltlichen zuwendungen (§901 iVm §572) wenn es zum vertragsinhalt wurde (§901) arglistige verschweigung §870 maßgebliche umstände §3a KschG
- Besondere Irrtumsarten Kalkulationsirrtum: sind geschäftsirrtum wenn kalkukationen grundlage des vertragsinhalt waren, wenn bloß selbst verschätzt dann motivirrtum rechtsfolgenirrtum: falsche vorstellung von rechtsfolgen geknüpft ist auch bloß motivirrtum Wertirrtum: sofern bloß über gemeinen wert der sache nur motivirrtum, aber über wertbildende eigenschaften wie markenware dann geschäftsirrtum irrtum über zukünftiges: häufig beim werkvertrag (irrt über zukünftige schlechterfüllung des werkbestellers) oder beim gattungskauf wenn nicht ganze gattung untauglich. bloß motivirrtum
- Voraussetzungen wirksamer Stellvertretung ausreichend vertretungsmacht zumindest beschränkte geschäftsfähigkeit des handelnden offenlegung des handelns für einen anderen vertretungstaugliches rechtsgeschäft
- Anscheinsvollmacht geschäft kommt auch dann zustande wenn es nur anscheinsvollmacht gibt. (§1026) Vorraussetzungen: es gab eine vollmacht und die vollmacht ist erloschen redlichkeit: geschäftspartner muss auf die vollmacht vertraut haben (erleichterte redlichkeitsvorraussetzungen im §10 KschG) verhalten des vertretenen: vertrauen muss auf grundlage des verhaltens des vertretenen bestehen. der anschein muss ihm zurechenbar sein rechtsschein: zb verkauft A zum listenpreis ist rechtsschein gegeben, verschenkt A die waren dann nicht
- inwieweit befreit die zahlung an einen geschäftsunfähigen. und bereicherungsanspruch gegen unwirksames geschäft wegen geschäftsunfähigkeit die zahlung an einen geschäftsunfähigen befreit nur insoweit von der schuld als das die zahlung noch vorhanden ist oder zum nutzen des geschäftsunfähigen benutzt wurde. (§1424) bereicherungsanspruch: es muss der §1424 analog angewendet werden. die leistung kann nur insoweit kondiziert werden als das sie noch existiert
- definition Rechtsfähigkeit und nasciturus Rechtsfähigkeit bedeutet träger von rechten und pflichten sein zu können. der nasciturus kann träger von rechten sein, bedingt durch seine spätere lebendgeburt. kann nicht eindeutig festgestellt werden, ist lebendgeburt zu vermuten. ende der rechtsfähigkeit tritt mit dem hirntod oder todeserklärung ein
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- voraussetzung für todeserklärung Verschollenheit: unbekannter aufenthalt, nachrichtenlose abweenheit und ernsthafte zweifel am überleben einer person. verstreichen einer bestimmten frist
- was besagt die ultra vires lehre bei juristischen personen sie besagt das juristische personen natürlichen nicht gleichgestellt sind. juristische personen sollen nur soweit rechtsfähigkeit zukommen, wie ihr zweck reicht. diese lehre hat sich in österreich nicht durchgesetzt
- was sind persönlichkeitsrechte und wem stehen sie zu es sind unveräußerliche rechte die aus dem menschsein resultieren. sie stehen jedem menschen und, soweit möglich, juristischen personen zu (zb namensrecht) sie wirken auch nach dem tod weiter vor allem schutz der ehre und privatsphäre.
- die wichtigsten persönlichkeitsrechte kernbereich: Leben (§1327) und körperliche unversehrtheit (§§1325, 1328) weiters: Freiheit (sowohl bewegungs als auch willensbildung) familie (achtung seines privat und familienlebens) ehre (verboten sind negative werturteile) recht am eigenen bild (sofern berechtigte interessen der verwendung entgegenstehen) privatsphäte (§1328a u.a. briefgeheimnis, fernmeldegeheimnis, verschwiegenheitspflichten)
- rechtsfolgen von verletzung der persönlichkeitsrechte beseitigungs und unterlassungsansprüche schadenersatzansprüche bereicherungsansprüche wenn eigens vorgesehen auch ideeller schaden
- was ist handlungsfähigkeit die fähigkeit durch eigenes verhalten rechte zu erwerben und pflcihten zu begründen. besteht aus: geschäftsfähigkeit, fähigkeit sich rechtsgeschäftlich zu berechtigen und verpflichten deliktsfähigkeit, fähigkeit aus eigenem rechtswidrigen verhalten schadenersatzpflichtig zu werden
- was ist geschäftsfähigkeit geschäftsfähigkeit bedeutet wer nicht dien ötige einsicht hat soll sich nicht verpflichten können. abhängig vom alter und vom geisteszustand.
- geschäftsfähigkeit kind völig geschäftsunfähig, willenserklärungen des kindes sind absolut nichtig. (§865) er bedarf seines gesetzlichen vertreters um rechtswirksam handeln zu können. achtung: bestimmte vermögensangelegenheiten bedürfen gerichtlicher zustimmung nach §167 abs 3, darunter auch antritt einer erbschaft oder ablehnung eines schenkungsanbots ohne belastungen. ausnahme: taschengeldparagraph: alterstypische geschäfte werden rückwirkend wirksam §170 abs 3, durch größenschluss (der paragraph denkt nur an zweiseitige geschäfte) gilt dies auch für schenkungen.
- geschäftsfähigkeit unmündiger minderjähriger bis 14 jahre taschengeldparagraph §170 abs 3 darf versprechen ausschließlich zu seinem vorteil annehmen darf bereits bestehende schulden selbst bezahlen verträge mit ihm geschlossen sind schwebend unwirksam. der vertragspartner bleibt gebunden, und die gesetzlichen vertreter müssen innerhalb angemessener frist zustimmen ansonsten wird es rückwirkend ganz unwirksam.
- geschäftsfähigkeit mündiger minderjähriger bis 18 jahren taschengeldparagraph versprechen zu ihrem bloßen vorteil, bestehende schulden selbst bezahlen kann aus einkommen aus eigenem erwerb und ihm zur freien verfügung überlassenen sachen frei verfügen, soweit seine lebensbedürfnisse nicht gefährdet werden §170 abs 2 (ob er unterhalt nachher geltend machen kann oder nicht spielt keine rolle) er kann selber dienstverträge eingehen aber keine lehr und ausbildungsverträge. in jedem fall haben die eltern ein kündigungsrecht aus wichtigen grund §171 verheiratete minderjährige sind auf jeden fall voll geschäftsfähig
- Folgen der fehlen der gesetzlich vorgesehenen mitwirkung für minderjährige das geschäft bindet den minderjährigen nicht. nachträgliche volljährigkeit saniert den mangel nicht automatisch, nur wenn er nachträglich eine schriftliche erklärung abgibt die verpflichtung als rechtswirksam anzuerkennen. (mündlich oder konkludente erklärungen sind unerheblich)
- zu welchem zeitpunkt ist der geisteszustand zu beurteilen zu beurteilen ist immer der geisteszustand bei vornahme der betreffenden handlung. auch vorrübergehende geistesschwäche sind geschützt auch ein lucidum intervallum macht rechtsfähig
- Was ist die vertretungsbefugnis naher angehöriger mit verlust der geschäftsfähigkeit bestimmt der gesetzgeber in §§284b-e eine vertretungsbefugnis naher angehöriger für: geschäfte des täglichen lebens geschäfte die den pflegebedarf decken diese vertretungsbefugnis kann aber durch willenserklärung ex nunc gelöscht werden, befugt sind nebeneinander: (mehrere widerstreitende erklärungen sind unwirksam) eltern volljährige kinder ehegatte uU der lebensgefährte
- was ist die vorsorgevollmacht der vollmachtgeber erklärt das eine bestimmte person bestimmte angelegenheiten für ihn erledigen soll, sollte er die geschäftsfähigkeit verlieren. (§§284f-284h) formpflichtig: formerfordernisse gleich einem schriftlichen testament (eigenhändig/fremdhändig+zeugen) die vorsorgevollmacht verdrängt sowohl das vertretungsrecht naher angehöriger als auch den sachwalter.
- materielle voraussetzung der sachwalterbestellung psychische oder geistige behinderung einer volljährigen person und daraus resultierende unfähigkeit einzelne oder alle angelegenheiten ohne gefahr von nachteilen selbst zu besorgen (§268 abs 1)
- für welche angelegenheiten kann ein sachwalter bestellt werden ein sachwalter kann bestellt werden für: (muss kein jurist sein) ganz konkrete angelegenheiten bestimmter kreis von angelegenheiten alle angelegenheiten
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- folgen der sachwalterbestellung im bereich der sachwalterschaft: geschäftsfähigkeit ist einem unmündigen minderjährigen gleichgesetzt. lucida intervallum heilen nicht. deliktsfähigkeit aber richtet sich nach den tatsächlichen zuständen. die beschränkte geschäftsfähigkeit gilt aber nur sofern sie nicht ganz ihrer vernunft beraubt ist (ausnahme taschengeldparagraph)
- wann ist deliktsfähigkeit gegeben ab 14 jahren (§1308) geisteszustand im zeitpunkt der tat, ob die störung nur vorübergehend oder dauerhaft ist ist ohne relevanz (§1308) es haftet aber unter umständen die aufsichtsperson (§1309) oder es tritt billigkeitshaftung ein §1310
- was ist die billigkeitshaftung ein deliktsunfähiger haftet selbst, wenn von der aufsichtsperson kein ersatz, umso eher, je mehr die folgenden umstände gegeben sind (§1310) wenn der schädiger im einzelfall doch die fähigkeit hatte das unrecht seiner tat einzusehen ein vermögensvergleich es gerechtfertigt erscheinen lässt wenn der geschädigte aus rücksicht auf den schädiger die verteidigung unterlassen hat
- culpa in contrahendo für vorgetäuschte geschäftsfähigkeit bei minderjährigen meingungsstreit Springer reihe: sagt bereits ab 14 jahren soll die haftung aus cic greifen, freilich eingeschränkt durch verschulden als verschuldenshaftung k/w: es ist bei minderjährigen zu prüfen ob sie die spezielle deliktsfähigkeit des §1310 erfüllen. auf jedenfall wird nur vertrauensschaden ersetzt
- Voraussetzungen einer Patientenverfügung §4-7 PatVG die beschriebene medizinische handlung muss konkret bestimmt sein oder eindeutig aus dem zusammenhang hervorgehen umfassende ärztliche aufklärung errichtung vor einem rechtsanwalt oder notar erneuerung innerhalb von 5 jahren
- einwilligung minderjähriger in medizinische behandlungen es kommt auf die einsichts und urteilsfähigkeit im einzelfall an aber nicht auf das alter, ab mündigkeit wird diese urteilsfähigkeit vermutet (§173 abs 1) bei schwerer oder nachhaltiger beeinträchtigung (zb op unter vollnarkose) ist zusätzlich die zustimmung des obsorgeberechtigten einzuholen (§173 abs 2) bei dringender notwendigkeit ist keine zustimmung erforderlich §173 abs 3 die zustimmung der eltern kann allerdings bei sinnvollen und ungefährlichen heilbehandlungen die verweigert werden durch das gericht ersetzt werden (§181 abs 1)
- einwilligung bei heilbehandlungen eines volljährigen der zurzeit keine einsichtsfähigkeit hat es ist zu prüfen ob eine patientenverfügung vorliegt ansonsten ist die zustimmung der nächsten verwandten, eines vorsorgebemächtigten oder eines sachwalters einzuholen, allenfalls unter beteiligung des gerichts
- Definition Privatautonomie es ist die möglichkeit jedes rechtssubjekts seine rechtlichen beziehungen nach eigenem willen frei zu gestalten. man spricht von abschlussfreiheit und inhhaltsfreiheit als ausprägungen der privatautonomie.
- was ist das verbot des vertrags zulasten dritter vereinbarungen zweier parteine dürfen die rechtssphäre dritter nicht beeinträchtigen. verträge zulasten dritter sind nicht wirksam
- was ist der abschlusszwang/kontrahierungszwang grundsätzlich herrscht abschlussfreiheit, jeder darf entscheiden mit wem er verträge abschließt (ob diskriminierend oder nicht), (ausnahme im vergaberecht wo dem bestbieter der auftrag gegeben werden muss) ausnahmsweise herrscht kontrahierungszwang, voraussetzungen sind: leistungen auf die der interessent dringend angewiesen ist monopolstellung des anbieters es liegen keine konkreten ausschlussgründe vor (zb betrunkener fahrgast)
- normierte willenserklärung davon spricht man wenn das gesetz selbst den gehalt eines bestimmten verhaltens vorgibt. bestes beispiel §5c KschG über gewinnzusagen.
- was ist willensbetätigung eine handlung mit rechtsfolgewillen wird vorgenommen ohne zugleich einen anderen von seinen absichten mitteilung machen zu wollen. beispiel: versandhaus, deriliktion, an sich nehmen herrenloser gegenstände
- was sind realakte ein realakt ist ein tatsächliches verhalten das, unabhängig von der geschäftsfähigkeit, positive rechtliche folgen für den ausübenden hat. so kann auch ein geisteskranker maler eigentum an seinem werk erlangen
- gefälligkeitsverhältnisse sind absprachen denen jeglicher rechtsbindungswille fehlt und daher keine rechtsfolgen auslöst. zb absprache zum kino sich zu treffen.
- was sind willens und wissensmitteilungen sie stehen zwischen den echten willenserklärungen und den wissenserklärungen. der erklärende braucht keinen rechtsfolgewillen haben, rechtsfolgen treten aber trotzdem kraft gesetzes ein. beispiele: willensmitteilungen: mahnung (ich will geld sehen!) führt die fälligkeit herbei wissensmitteilung: mängelanzeige (2 abweichungen sind mir aufgefallen), die die mängelrügenfrist wahrt
- die folgen eines vertrags: haupt und nebenleistungspflichten hauptpflichten sind die pflichten wegen denen der vertrag überhaupt geschlossen wird. verletzungen lösen leistungsstörungsrechts folgen aus unselbständige nebenpflichten dienen der durchsetzung der hauptpflichten. das sind informations, schutz und sorgfaltspflichten. verletzungen lösen ersatzansprüche aus selbständige nebenpflichten sind durch ein unabhängiges interesse von den übrigen pflichten gekennzeichnet. auch diese verletzung lösen leistungsstörungsrecht aus
- was ist die auslobung auslobung ist ein einseitiges rechtsgeschäft das an keine bestimmmte person gerichtet ist und mit erfolg die versprochene rechtsfolge auslöst. (§860) belohnung gebührt sogar wenn ohne wissen des begünstigten die auslobung mittlerweile widerrufen wurde (§860a) und sogar dann wenn nichts von der auslobung gewusst wurde.
- abgrenzung zielschuldverhältnis und dauerschuldverhältnis beim zielschuldverhältnis steht der gesamterfolg im vordergrund. (verkäufer kann nicht sofort liefern und liefert bis wochenende jeden tag 2 bücher der bandreihe schwiman) beim dauerschuldverhältnis ist im vordergrund die regelmäßigkeit oder dauerhaftigkeit
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