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Recht und Organisation (Subject) / Rechtliches (Lesson)

Rechtliches und Organisationsformen

This lesson was created by AnjaTemplin1.

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  • Übernahmeverschulden Behandlungsfehler: Das Übernahmeverschulden 1. Das Übernahmeverschulden Der Arzt ist verpflichtet, nur solche Behandlungen durchzuführen, deren Standards er kennt und beherrscht. Wenn er eine Behandlung übernimmt, für die ihm die erforderlichen Fachkenntnisse fehlen oder für die er räumlich, personell oder sachlich unzureichend ausgestattet ist, kann sich daraus ein Verschulden des Arztes kann ergeben.
  • Sachleistungsprinzip vs. Kostenerstattungsprinzip Im Sachleistungsprinzip weist sich der Patient durch seine Versichertenkarte als Mitglied einer Krankenkasse aus und erhält dafür die Leistungen, die für wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig § 12   Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) gehalten werden; also nicht unbedingt das Maximum der medizinisch möglichen Leistungen. Im Kostenerstattungsprinzip wird der Patient als Selbstzahler (Privatpatient) nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) behandelt, bezahlt seine Rechnung direkt an den Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Heilmittelerbringer und lässt sich den erstattungsfähigen Anteil durch seine Krankenkasse erstatten. Erstattungsfähig durch die Krankenkasse ist nur der Betrag, der bei Anwendung der Kassen-Gebührenordnunge
  • Schweigepflicht Bei Anfragen von Sachbearbeitern der Krankenkasse? Man darf bestätigen, dass und mit wievielen Stunden sich der Patient in Behandlung befindet. Für weiteres wird die Schweigepflichtsentbindung des Patienten benötigt. Anfragen sollten dann vom medizinischen Dienst der KK eingeholt werden dürfen.
  • PsychThG ( Gesetz über die Berufe des PPT)regelt das Berufsrecht von PPT und Ki-u.Ju-th. Was ist darin enthalten, was nicht? Regelungen Zur Approbation Berufsausübung GOP   Schutz der Berufsbezeichnung   Nicht: Recht der Kassenzulassung
  • Patient fordert Akteneinsicht Einsicht kann aus Gründen des Persönlichkeitsrechts d.Th. einschränkt sein. Einsicht kann auf objekt. Befunde begrenzt werden. Subjektive Einschätzungen des Behandlers können unter Verschluss bleiben Einsicht kann aus Gründen schützenswerter Interessen von Dritten eingeschränkt werden. Einsicht kann bei konkreten Anhaltspunkten, dass daraus ein Gesundheitsrisiko erwächst verweigert werden.
  • Schweigepflicht allgemein §203 Strafgesetzbuch § 8 Berufsordnung PPT, sowie in den Berufsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern Die Schweigepflicht darf aus dem Prinzip der Güterabwägung durchbrochen werden. Besteht rechtfertigender Notstand, d.h.: Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre u.Eigentum dann darf der PT Geheimnisse offenbaren, um Gefahren von sich od. anderen abzuwenden. Bei Suizidgefahr dürfen Angehörige informiert werden. Sowie bei Misshandlung u. Missbrauch von Kindern. Besondere Anzeigepflicht besteht bei: bevorstehender Straftat. Keine Anzeigepflicht bei vergangenen Straftaten. Die Wiederholungsgefahr muss jedoch abgeschätzt werden.   Kinder: Ab dem Alter von 14 Jahren ist das Patientengeheimnis zu beachten. Abgewogen werden muss das Geheimhaltungsinteresse des Kindes gegenüber dem Anspruch der Eltern auf Mitwissen.Wenn eine erfolgreiche Behandlung nur in Zusammenarbeit mit den Eltern erfolgen kann, erfordert das Kindeswohl eine Mitteilung an die Eltern.
  • Reha und Teilhabe behinderter Menschen 9. Sozialgesetzbuch §33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben   Die Erwerbsfähigkeit soll entsprechend der Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert, wiederhergestellt werden, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.
  • Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie nach § 11 Psych ThG Erstellt Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung von PT Verfahren. 6 ärztliche Vertreter, 6 Psych.Psychoth.
  • SGB V Hier ist die gesetzliche Krankenvers. und die psychoth. Behandlung einer Störung m. krankheitswert geregelt. §27 Definition der ärztl. Behandlung: Ärztl. Behandlung einschl. PT §28 Konsiliarverfahren §72 Einbezug in den Sicherstellungauftrag §73 Einschränkung der Rechte der PT gegenüber den Ärzten §92 Richtlinien der PT
  • GOP Gebührenordnung für PT Rechtsverordnung zur Honorarberechnung   Basis: § 9 des PTgesetzes (BGB) Bundesministerium für Gesundheit
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  • Richtlinien PT §92 SGB V Festgelegt durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen   PT muss: ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. 1.) Vorliegen seel. KH, auch GB/seel. BH, wenn Rehamaßnahmen notwendig werden. 2.) Seelische KH ist eine krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktion. Der willentlichen Steuerung nur teilweise zugänglich. Behandlungsformen: Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie: Kurztherapie, Fokaltherapie, Dynam. PT, niederfrequente PT Verhaltenstherapie, Schwerpunkte der therapeutischen Interventionen: Stimulus bezogene Methoden (system Desens) Response bezogene Methoden (oper. Kond) Modelllernen Kogn. Umstrukturierung Selbststeuerungsmethoden
  • Solidarprinzip Art u. Höhe der Leistung werden nach dem Bedarf des Versicherten und nicht nach Beitragshöhe gewährt.
  • Kindeswohlgefährdung gerichtliche Maßnahmen Gesetz im BGB
  • Rechtliche Grundlage bezüglich Geschenken Berufsordnung für PP und KIJUPT
  • Äquivalenzprinzip Äquivalenzprinzip Höhe der Sozialversicherungen orientiert sich an der Höhe der Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) Höhe und Dauer von Beitragsleistungen sind maßgebend für die Höhe der Sozialleistungen Ziel: Aufrechterhaltung des bestehenden Lebensstandards; kann zur Überversorgung bei hohen Vorleistungen führen und zu unzulänglichen Sozialleistungen bei unzureichenden Vorleistungen Prinzip versagt wo keine erbracht wurden Sinngemäß: Vorsorge Das Fundament der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung ist das Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip). Dabei werden für jeden Versicherten seinem persönlichen Risiko entsprechende Beiträge erhoben. Die individuelle Höhe des Beitrags hängt von seinem Eintrittsalter, seinem Gesundheitszustand bei Antragstellung, seinem Geschlecht sowie Art und Umfang der versicherten Leistungen ab. Die Beiträge werden so kalkuliert, daß die entstehenden Versicherungsleistungen und die eingehenden Versicherungsbeiträge - über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen - in einem Gleichgewicht sind. Dem Äquivalenzprinzip der PKV steht das Solidaritätsprinzinp der GKV gegenüber
  • Finalitätsprinzip Prinzipien der sozialen Sicherung Leistungsbestimmend ist hier der Bedarfsfall und nicht der Sozialleistungsträger es soll das Nötige erbracht werden um den Bedarfsfall zu überwinden die Notlage soll zu einem guten Ende gebracht werden Sinngemäß: Die Person aus der Notlage herausholen
  • Altersgruppen die der psychologische Psychotherapeut behandeln darf. Psychologische und Ärztliche Psychotherapeuten beseitzen eine Approbation (also die Befugnis zur Ausübung der Heilkunde), die altersunabhängig ist, dürfen sozialrechtlich aber nur Erwachsene über 18 Jahren behandeln. Das bedeutet im Klartext: Ist der Jugendliche oder das Kind privatversichert (wofür nur die Approbation wichtig ist), kann es/er durch einen Psychologische Psychotherapeuten behandelt werden, bei gesetzlicher Krankenversicherung muss die Behandlung durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (siehe nächster Abschnitt) erfolgen.