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ZWANGS­VOLL­STRECK­UNGS­RECHT (Subject) / Rechtsschutz im Zwangsvollstreckungsrecht (Lesson)

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  • Nenne fünf Rechtsschutzverfahren im Zwangsvollstreckungsrecht! - Erinnerung, § 766 ZPO- Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO- Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO- Sofortige Beschwerde, § 793 ZPO- Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO
  • Worum geht es bei der Erinnerung, § 766 ZPO? Um formelle Einwendungen gegen die Vollstreckungsmaßnahme.
  • Worum geht es bei der Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO? Um materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch.
  • Worum geht es bei der Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO. Der Kläger behauptet ein die Veräußerung hinderndes Recht.
  • Worum geht es bei der sofortigen Beschwerde, § 793 ZPO? Um formelle Einwendungen gegen Entscheidungen.
  • Worum geht es bei der Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO. Um die Durchsetzung von Pfandrechten.
  • Welche Punkte prüft man in der Zulässigkeit einer Erinnerung gem. § 766 ZPO? I. Statthaftigkeit II. Zuständigkeit III. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
  • Wann ist die Erinnerung gem. § 766 ZPO statthaft? Wenn der Erinnerungsführer formelle Einwendungen gegen die Vollstreckungsmaßnahme geltend macht.
  • Bei welchem Gericht ist die Erinnerung gem. § 766 ZPO einzulegen? (Ausschließlich) bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfindet, §§ 766 I, 764, 802 ZPO.
  • Worauf geht man im Rahmen der Erinnerung bei dem Prüfungspunkt "Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen" regelmäßig nur ein? Auf das Rechtsschutzbedürfnis.
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  • Wann ist der Erinnerungsführer rechtsschutzbedürftig? Wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht beendet ist.
  • Wann ist die Erinnerung gem. § 766 ZPO begründet? Wenn dem Erinnerungsführer tatsächlich formelle Einwendungen gegen die Vollstreckungsmaßnahme zustehen, die Vollstreckungsmaßnahme also rechtswidrig ist.
  • Was ist die Folge einer erfolgreichen Erinnerung? Die gerichtliche Entscheidung begründet ein Vollstreckungshindernis, § 775 Nr. 1 ZPO.
  • Welche Punkte prüft man in der Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO? I. StatthaftigkeitII. ZuständigkeitIII. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
  • Wann ist die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO statthaft? Wenn der Kläger materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend macht.
  • Welches Gericht ist für die Vollstreckungsabwehrklage zuständig? Das Prozessgericht des ersten Rechtszuges.
  • Wann ist der Kläger bei der Vollstreckungsabwehrklage rechtsschutzbedürftig? Wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht beendet ist.
  • Wann ist die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO begründet? Wenn dem Kläger materielle Einwendungen zustehen, die nicht präkludiert sind.
  • In welchen Fällen ist die Präklusion gem. § 767 II ZPO problematisch? Bei Gestaltungsrechten.
  • Was ist die Folge einer erfolgreichen Vollstreckungsabwehrklage? Die gerichtliche Entscheidung begründet ein Vollstreckungshindernis, § 775 Nr. 1 ZPO.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, auf welchen Zeitpunkt bei der Geltendmachung von Gestaltungsrechten im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO abzustellen ist? - aA (Rspr.): Gestaltungslage- aA (hL): Gestaltungserklärung
  • Wie argumentiert die Rechtsprechung, die bei den Gestaltungsrechten im Rahmen des § 767 ZPO auf die Gestaltungslage abstellt? - Wortlaut ("Gründe, auf denen sie beruhen")- Schutz des Gläubigers
  • Welches Argument führt die herrschende Literatur an, die bei den Gestaltungsrechten im Rahmen des § 767 ZPO auf die Gestaltungserklärung abstellt? Schutz des Schuldners.
  • Welche Punkte prüft man in der Zulässigkeit einer Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO? I. Statthaftigkeit II. Zuständigkeit III. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
  • Wann ist die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO statthaft? Wenn der Kläger ein die Veräußerung hinderndes Recht behauptet.
  • In welchen Fällen ist die Statthaftigkeit der Drittwiderspruchsklage problematisch? Wenn sich der Kläger auf Sicherung- bzw. Vorbehaltseigentum beruft.
  • Bei welchem Gericht ist die Drittwiderspruchsklage zu erheben? - Örtlich: (Ausschließlich) bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt, §§ 771 I, 802 ZPO- Sachlich: AG bzw. LG, je nach Streitwert, §§ 23, 71 GVG
  • Wann ist der Kläger bei der Drittwiderspruchsklage rechtsschutzbedürftig? Wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht beendet ist.
  • Wann ist die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO begründet? Wenn dem Kläger ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht und keine Einwendungen bestehen.
  • Nenne ein Beispiel für eine Einwendung, die der Drittwiderspruchsklage entgegenstehen kann! § 242 BGB (dolo agit).
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  • Was ist die Folge einer erfolgreichen Drittwiderspruchsklage? Die gerichtliche Entscheidung begründet ein Vollstreckungshindernis, § 775 Nr. 1 ZPO.
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem vertreten, welche Rechtsschutzmöglichkeiten ein Vorbehalts- bzw. Sicherungseigentümer einer Sache hat, wenn in diesen Gegenstand vollstreckt wird? - aA: Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO- hM: Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
  • Was spricht für die Auffassung, die den Vorbehalts- bzw. Sicherungseigentümer auf § 805 ZPO verweist? Wirtschaftliche Betrachtungsweise (pfandähnlich).
  • Was spricht für die Auffassung, die auch bei Vorbehalts- bzw. Sicherungseigentum die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO zulässt? Rechtliche Betrachtungsweise (Abstraktionsprinzip).
  • Welche Punkte sind in der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO zu prüfen? I. Statthaftigkeit II. Zuständigkeit III. Beschwerdebefugnis, Beschwer IV. Form, Frist V. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
  • Wann ist die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO statthaft? Die sofortige Beschwerde ist statthaft, wenn der Beschwerdeführer formelle Einwendungen gegen eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts geltend macht.
  • Was ist unter "Entscheidung" i.S.v. § 793 ZPO zu verstehen? - Alle zurückweisenden Beschlüsse- Stattgebende Beschlüsse mit Anhörung des Gegners/Interessenabwägung
  • Ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eine Maßnahme oder eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts? Warum? Eine Maßnahme; Arg.: § 834 ZPO.
  • Welches Gericht ist zuständig für die sofortige Beschwerde? Das Landgericht als Beschwerdegericht.
  • Wann ist der Beschwerdeführer zur sofortigen Beschwerde befugt? Wenn nach seinem substantiierten Vortrag die Möglichkeit besteht, dass er durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist, also beschwert ist.
  • Wie ist die "Beschwer" bei der sofortigen Beschwerde zu bestimmen? Entscheidend ist die Abweichung der Entscheidung vom Antrag (formelle Beschwer).
  • Welche Frist gilt für die sofortige Beschwerde? Eine Notfrist von 2 Wochen nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung, § 569 I ZPO.
  • In welcher Form muss die sofortige Beschwerde eingelegt werden? Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, §§ 793, 569 II, III ZPO.
  • Wann ist der Beschwerdeführer bei der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO rechtsschutzbedürftig? Wenn die die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht abgeschlossen ist.
  • Wann ist die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO begründet? Wenn die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts rechtswidrig war.
  • Was ist die Folge einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO? Die Entscheidung begründet ein Vollstreckungshindernis, § 775 Nr. 1 ZPO.
  • Welche Punkte prüft man in der Zulässigkeit einer Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem. § 805 ZPO? I. Statthaftigkeit II. Zuständigkeit III. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
  • Wann ist die Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem. § 805 ZPO statthaft? Wenn der Kläger bei einer Vollstreckung wegen Geldforderungen in eine bewegliche Sache ein vorrangiges Pfand- oder Vorzugsrecht geltend macht.
  • Bei welchem Gericht ist die Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem. § 805 ZPO zu erheben? - Örtlich: (Ausschließlich) bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfindet, §§ 805 II, 802 ZPO- Sachlich: AG oder LG, je nach Streitwert, §§ 23, 71 GVG
  • Wann ist der Kläger bei der Klage auf vorzugsweise Befriedigung rechtsschutzbedürftig? Wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht beendet ist.