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Spezialisierung Immo BWBV2012 (Subject) / Immobilienvermittlung & vermarktung (Lesson)

Maklergesetz, Begriffe

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  • Grundriss Planmäßige Darstellung eines horizontalen Schnitts eines Gebäudes bzw. eines Stockwerkes, in der Regel 1 m über dem Fußboden
  • Grundbuchsauszug Ausdruck aus dem Hauptbuch, der sich ausschließlich auf eine bestimmte, unter einer EZ geführten Liegenschaft bezieht und tagesaktuell sämtliche für diese Liegenschaft im Grundbuch bestehenden Eintragungen, Vormerkungen, Anmerkungen und Ersichtlichmachungen widergibt. Entsprechend der Gliederung des Hauptbuches ist der GB-Auszug in A-, B- und C-Blatt unterteilt.
  • Maisonette Zweistöckige Wohnung mit eigener, innerhalb der Wohnung liegender Treppe.
  • Souterrain Eine zumindest teilweise unter der Erdoberfläche liegende Wohnung
  • Bassena Eine Wasserentnahmestelle am Gang vor der Wohnung. In Substandardhäusern der Wiener Vorstadtbezirke waren Wasser und WC nicht im Wohnungsverband.
  • Hochparterre Ein Parterre oder Erdgeschoß wird jenes Stockwerk innerhalb eines Gebäudes bezeichnet, das gänzlich über der Erdoberfläche liegt. Ein Erd- oder Zwischengeschoss, dessen Fußbodenoberkante einen bestimmten Abstand über dem Erdboden liegt, wird als Hochparterre bezeichnet
  • Mezzanin Zwischen dem Erdgeschoß (manchmal Hochparterre) und dem ersten Obergeschoß wurde in vielen Altbauten ein Zwischengeschoß etabliert, welches als Mezzanin bezeichnet wird. Dieses Geschoß kann auch über eine geringere Anzahl von Stiegen, als die Vollgeschoße erreichbar sein und eine geringere Raumhöhe aufweisen. Der Grund dafür lag in der Beschränkung der Geschoßmenge (Stockwerke) in der Gründerzeit
  • Paternoster Eine Sonderform des Aufzugs. Er ist ein ständig umlaufender Aufzug ohne Tür
  • Gründerzeitzinshaus Ein zwischen 1879 und 1917 errichtetes Zinshaus, das im Zeitpunkt der Errichtung überwiegend kleine, mangelhaft ausgestattete Wohnungen (Wohnungen der Ausstattungskategorie D) aufgewiesen hat. Der Begriff Gründerzeitviertel ist bei der Berechnung des RW-Mietzinses von erheblicher Bedeutung.
  • Beletage Das bevorzugte Geschoß eines adligen oder großbürgerlichen Wohnhauses beziehungsweise die am besten ausgestattete Wohnung
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  • Mansardewohnung Nach dem französischen Baumeister Hardouin-Mansart (17.Jhdt) werden Wohnräume, die in einem Dachgeschoß liegen, als Mansardewohnung bezeichnet. Es gibt auch das Mansardedach (gebrochenes Dach)
  • Loggia Ein nach außen gerichteter Bauteil in den Obergeschoßen eines Gebäudes, welcher nach einer Seite offen und an fünf Seiten geschlossen ist und daher im Gegensatz zu einem Balkon nicht als auskragend bezeichnet wird.
  • Pawlatsche Ist die wienerische Bezeichnung für einen offenen oder gedeckten, außen liegenden Laubengang, der typisch in Biedermeierhäusern vorkommt. Pawlatsche ist aus Holz hergestellt und auf Eisenträgern montiert
  • Parapethöhe Jener Teil der Wand, der zwischen Fensterunterkante und Fußbodenoberkante liegt
  • Fahnengrundstück Im Rahmen der Grundstücksteilung erhält das Teilgrundstück, welches nicht direkt an der Straße verläuft, einen Grundstücksstreifen, der bis zur Straße führt (eher schmal ausgeführt). Durch diese Zusammenführung weist das neu geschaffene Grundstück eine fahnenartige Form auf und nimmt an allen Aufschließungen an der Straßenfront direkt und nicht über Servitute teil.
  • Gaupe Eine Gaupe ist ein Ausbau des Daches mit senkrechter Verglasung, um den Raum zu belichten, zu belüften und besser nutzen zu können. In Hinblick auf die Konstruktion des Daches und die Art der Deckung  haben sich unterschiedliche Gaupen entwickelt, wie etwa die Schlepp-, die Giebel-, die Rund-, die Spitz- und die Fledermausgaupe
  • Bauherr Eine Person, über deren Auftrag und Rechnung ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Der Begriff des Bauwerbers wird meist synonym verwendet
  • Superädifikat Ein Bauwerk, welches auf fremden Grund in der Absicht gebaut wurde, dass es dort nicht ständig verbleiben soll. Das Eigentum am Bauwerk un das Eigentum am Grundstück fallen somit auseinander. Rechtsgrundlage für die Errichtung ist meist ein Superädifkikatsvertrag. Eine Ersichtlichmachung im Grundbuch ist rechtlich unerheblich.
  • Baurecht Im zivilen Sinn ist das Baurecht das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstückes ein Bauwerk zu haben. Das Baurecht kann auf nicht weniger als 10 Jahre und nicht mehr als 100 Jahre bestellt werden. Der Baurechtsberechtigte verpflichtet sich, dafür ein regelmäßiges Entgelt, den Bauzins, an den Eigentümer der Liegenschaft zu bezahlen.
  • Einheitswert Der Einheitswert von Liegenschaften wird nach dem BewG in zeitlichen Abständen von je neun Jahren von der zuständigen Finanzbehörde ermittelt und festgestellt (Hauptfeststellung). Der Hauptfeststellung werden die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres zugrunde gelegt. Als Bewertungsgrundsatz wird der "gemeine Wert" herangezogen. Der Einheitswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer, der Erbschaftssteuer usw. Eine Wertidentität zwischen Einheitswert und Verkehrswert einer Liegenschaft besteht nicht, aus dem Einheitswert kann kein Rückschluss auf den tatsächlichen Verkehrswert gezogen werden
  • Energieausweis Beim Bau, Verkauf und der Vermietung eines Gebäudes ist dem Käufer bzw. dem Mieter ein Energieausweis vorzulegen, mit dem die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes dargestellt wird und einen Vergleich ermöglicht. Im Energieausweis sollen energiebezogene Merkmale, haustechnische Einrichtungen, Energiekennzahlen (Heizwärmebedarf) und Referenzwerte angeführt werden.
  • Grundsteuer Inländischer Grundbesitz unterliegt der Grundsteuer, die als öffentliche Gemeineabgabe zu qualifizieren ist. Die Steuer wird in der Immobilienverwaltung im Rahmen der Betriebskostenverrechnung berücksichtigt.
  • Grunderwerbssteuer Grundsätzlich unterliegt in Österreich der Erwerb von Grund und Boden, Liegenschaftsteilen, Baurechten und Superädifikaten der Grunderwerbssteuer, die mit Ausnahmen 3,5% des Kaufpreises beträgt. Für die Erbringung der GrESt haften sowohl Verkäufer als auch Käufer
  • Anliegerleistung Für die Erschließung einer Liegenschaft an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz (zB Wasser, Kanal, Strom, Fernwärme, Gas) werden durch die Gemeinden gewisse Beträge, die als Aufschließungskosten oder Anliegerleistung bezeichnet werden, vom Eigentümer der Liegenschaft eingehoben bzw. als Sachleistung gefordert (zB Abtretungspflichten)
  • Rangordnung Der Eigentümer einer Liegenschaft kann die beabsichtigte Veräußerung oder Verpfändung seines Grundstückes im Grundbuch anmerken lassen. Der Gerichtsbeschluss, mit dem diese Anmerkung bewilligt wird, wird Rangordnung genannt; er wird nur in einer einzigen Ausfertigung erstellt und ist ein Jahr lang wirksam. Die Einverleibung eines Eigentumsrechtes oder Pfandrechtes kann dann im Rang der Anmerkung während ihrer Gültigkeit nur für denjenigen durchgeführt werden der dem Grundbuchsgericht gleichzeitig mit seinem Antrag und der einverleibungsfähigen Urkunde auch den Rangordnungsbeschluss vorlegt.
  • Nebenkosten Immo-Erwerb Die Kosten, die beim Abschluss eines KV einer Immobilie den Käufer neben der Bezahlung des Kaufpreises noch zusätzlich treffen. Auch beim Mietvertrag, die Kosten die beim Abschluss eines MV zusätzlich entstehen
  • Penthouse Ein Dachaufbau auf einem mehrstöckigen Wohnhaus, der eine einstöckige oder eine Maisonettewohnung mit großer Nutzfläche und Terrasse enthält
  • Loft Eine großflächige Räumlichkeit in einem Altbau, welche ursprünglich gewerblich genutzt war und später zu einer Wohnung umgebaut wurde. Typisch für ein Loft ist ein durchgehender, durch Stützen gegliederter offener Raum, zwischen 100 und 250m² Wohnfläche. Diese Wohnform wird fallweise auch in Neubauten nachgebaut.
  • Aufriss Die planmäßige Darstellung eines senkrechten Schnittes durch ein Bauwerk
  • Bauweise Durch die Bauweise wird die Lage der Gebäude auf einem Bauplatz festgelegt. Es gibt die offene, die geschlossene und die gekuppelte Bauweise sowie Gruppenbauweise.