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Umsatzsteuer (Subject) / Umsatzsteuer (Lesson)
Umsatzsteuer
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- § 1 (1) Nr. 1 S. 1 UStG steuerbar Lieferung oder sonstige Leistung gegen Entgelt durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland
- Unternehmer § 2 (1) UStG X übt nachhaltig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig zur Erzielung von Einnahmen aus
- Unternehmereigenschaft Beginn Ende Beginn: mit dem ersten nach außen erkennbaren tätigwerden, wenn Einnahmenerzielung ernsthaft beabsichtigt ist Ende: erst wenn alles abgewickelt ist
- 2 verschiedene Geschäfte Grundgeschäfte (laufende) Hilfsgeschäfte (unternehmerisch bedingte; StB verkauft seinen PKW)
- Nachhaltigkeit im UStAE Abschn. 2.3 (5) UStAE
- Definition § 1 (2) und (2a) UStG Inland Gemeinschaftsgebiet übriges Gemeinschaftsgebiet Drittland Ausland
- Prüfungsreihenfolge Ort der Lieferung § 3f (unentgeltliche Lieferung) § 3c (sog. Versandhandelslieferung) § 3e (Lieferung während der Beförderung an Bord eines Schiffes) § 3g (Lieferung Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte) § 3 (8) (bestimmte Lieferung aus dem Drittlandgebiet; verzollt u. versteuert) § 3 (6) (bestimmte Beförderungs- oder Versendungslieferungen) § 3 (7) ruhende Lieferung Hinweis: 3fc867
- Reihengeschäft § 3 (6) S. 5 UStG Mehere Unternehmen schließen Umsatzgeschäfte über den selben Gegenstand ab und dieser gelangt unmittelbar vom ersten an den letzten Abnehmer.
- Systematik des UStG Umsätze § 1 (1) Nr. 1 bis 5 UStG steuerbar / nicht steuerbar (§§1 bis 3g UStG) steuerfrei (§§ 4 bis 8 UStG) / steuerpflichtig Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) Steuersatz (§ 12 UStG) = Umsatzsteuer Entstehung, Steuerschuldner (§§ 13, 13a 13 b UStG) Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) zu entrichtende USt (§ 16 (1 u. 2) UStG)
- "Versandhandelsregelung" § 3c UStG - befördern oder versenden - durch Liefer - von einem Mitgliedstaat in anderen Mitgliedstaat - an Privatperson § 3c (2) Nr. 1 oder - - nur steuerfreie Umsätze ausführt, Kleinunternehmer, pauschalierender Landwirt und überschreitet die Erwerbschwelle nicht oder darf nicht drauf verzichten § 3c (2) Nr. 2 - Lieferer muss im laufenden oder vorangegangen Kalenderjahr die Lieferschwelle überschritten haben § 3c (3) Nr. 1 oder 2 - wenn die nicht überschritten wird, kann der Liefer auf Lieferschwelle verzichten (§ 3c (4) (bindent mind. 2 KJ)
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- Ort der sonstigen Leistung § 3a UStG B2C § 3a Abs. 1 UStG Sitzort des Leistenden B2B § 3a Abs. 2 UStG Sitzort des Leistungsempfängers Ausnahmen: § 3f, § 25 (1) S. 4, § 3b, § 3e oder § 3a (3 bis 8) UStG
- Ausnahmen des § 3a UStG (Grundstück) Sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück § 3a (3) Nr. 1 S. 1 insbesondere:§ 3a (3) Nr. 1 S. 2 Bst ... a) Vermietung (§ 4 Nr. 12) b) Veräußerung oder Erwerb (Notar, Makler) c) Bauleistungen > wo Grundstück liegt
- Ausnahmen des § 3a UStG (Vermietung Beförderungemittel) kurzfristige Vermietung von Beförderungsmittel § 3a (3) Nr. 2 - 90 Tage Wasserfahrzeuge - 30 andere Beförderungsmittel > wo tatsächlich zur Verfügung gestellt wird ... wenn nicht kurzfristig, (§ 3a (3) S. 3) - an Privat > wo der Empfänger seinen Wohnsitz hat
- Ausnahmen des § 3a UStG § 3a (3) Nr. 3 Bst ... a) kulturelle, künstlerische ... Leistungen an Privat (auch Messen und Seminare, wenn für jeden zugänglich) b) Restaurationsleistungen (Abgabe von Speisen u. Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle c) Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen an Privat > wo tatsächlich erbracht
- Ausnahme von § 3a UStG Vermittlungsleistungen Vermittlungsleistungen § 3a (3) Nr. 4 UStG - an Privat > wo vermittelter Umsatz ausgeführt wird
- Ausnahmen von § 3a UStG § 3a (3) Nr. 5 Eintrittsberechtigungen (Messe, Sport, Konzert, ...) - an Unternehmer > wo Veranstaltung tatsächlich ausgeführt
- Ausnahmen von § 3a UStG § 3a (4) - an Privat mit Wohnsitz im Drittland § 3a (4) S. 2 Nr. ... Nr. 1: Patente Nr. 2: Werbung Nr. 3: Rechtsanwalt, Steuerberater, Sachverständiger, Dolmetscher Nr. 7: Gestellung von Personal Nr. 10: Vermietung beweglicher Gegenstände (keine Beförderungmittel) Nr. 11: Telekommunikationsleistungen Nr. 12: Rundfunk- und Fernsehen (Pay-TV) Nr. 13: elektronischen Weg > Wohnsitz des Empfängers
- Ausnahmen von § 3a UStG Güterbeförderungsleistungen - wenn auschließlich im Drittlandsgebiet transportiert wird > im Drittlandsgebiet ausgeführt
- § 3b UStG Beförderung von Personen § 3b (1) S. 1 > wo die Beförderung bewirkt wird, wenn nicht nur Inland ist aufzuteilen Befördrungen von Gegenständen, wenn keine innergem. Beförderung § 3b (1) S. 3 - an Privat > wo die Beförderung bewirkt wird, wenn nicht nur Inland ist aufzuteilen Beladen, Entladen, Umschlagen im Zusammenhang mit Beförderung Gegenständen § 3b (2) - an Privat > wo sie tatsächlich erbracht werden innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstandes § 3b (3) - von Mitgliedstaat in anderen Mitgliedstaat - an Privat > wo Beförderung beginnt
- Ort der Lieferung bei Gas, Elektrizität Wärme oder Kälte § 3g UStG Abs. 1: Wiederbverkäufer > wo der Wiederverkäufer sein Unternehmen betreibt Abs. 2: Endverbraucher > wo tatsächlich verbraucht wird
- Ausnahmen von § 3a UStG § 3a (6) § 3a (6) ... Unternehmer aus Drittland erbringt ... Leistung im Inland Nr. 1: Vermietung von Beförderungsmitteln (kurz- und langfristig) Nr. 3: Telekommunikations- oder Rundfunk u. Fernsehdienstleistung > im Inland
- Ausnahmen von § 3a UStG § 3a (6) § 3a (6) ... Unternehmer aus Drittland erbringt ... Leistung im Inland Nr. 1: Vermietung von Beförderungsmitteln (kurz- und langfristig) Nr. 3: Telekommunikations- oder Rundfunk u. Fernsehdienstleistung > im Inland
- Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung Abschn. 3.10 (5) UStAE - auch wenn gesondertes Entgelt fließt Beispiele: - Geschäftführungs- und Vertretungsbefugnis, sowie Übernahme Haftungsrisiko einer KG = einheitliche sonstige Leistung, steuerpflichtig - "Dinner-Show" = Regelsteuersatz - Lieferung "frei Haus" > Beförderungsleistung = unselbständige Nebenleistung - Lieferung von Strom bei langfristiger Vermietung > unselbständige Nebenleistung; auch steuerfrei
- Werklieferung / Werkleistung Werklieferung §3 (4) UStG Der Unternehmer beschafft mind. einen Hauptstoff und be- oder verarbeitet zusätzlich einen fremden Gegenstand. z.B.: Schornstein am Haus anbringen, Kurbelwelle in Auto einbauen, Maschine wird in Produktionsgang abgestimmt, ... Übersteigt das Entgelt für Material mind. 50 % des der Leistung ist von einer Werklieferung auszugehen. (Einnbau in fremdes Gut muss aber auch vorliegen) Abschn. 3.8 UStAE
- Unentgeltliche Wertabgabe Voraussetzung: zum vollen oder teilweisen VoSt-Abzug berechtigen § 3 (1b) Nr. ... Nr. 1: Entnahme Gegenstand vom Unternehmer für Privat Nr. 2: unentgeltliche Zuwendung an Personal (keine Aufmerksamkeiten 40€) Nr. 3: andere unentgeltliche Zuwendungen (keine Geschenke geringen Wert 35€ netto oder Warenmuster) - VoSt-Abzug darf nicht ausgeschlossen sein (§ 15 (1a) i.V.m. § 4 (5) EStG) Geschenke
- Unentgeltliche Sonstige Leistung § 3 (9a) Nr. ... Nr. 1: Verwendung von Gegenständen die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben für Zwecke außerhalb des Unternehmens Nr. 2: unentgeltliche Erbringung anderer sonstiger Leistungen (z.B. Angstellter mäht privaten Rasen)
- Innergemeinschaftlicher Erwerb § 1a (1) Nr. ... Nr. 1: von Mitgliedstaat in anderen Mitgliedstaat Nr. 2: Erwerber ist Unternehmer Nr. 3: a) Lieferer ist Unternehmer und b) kein Kleinunternehmer § 1a (3) Nr. ... Nr. 1: Erwerber darf kein Kleinunternehmer oder Landwirt oder nur steuerfrei Umsätze ausführen Nr. 2: und darf Erwerbschwelle von 12500,- nicht überschreiten (laufend und Vorjahr) § 1a (4) Erwerbe kann durch Verwendung der USt-ID auf Erwerbsschwelle verzichten (bindet mind. 2 Kalnderjahre) § 1a ( 5) Verbrauchsteuerpflichtige Waren sind nicht zu berücksichtigen
- Steuerbefreiungen § 4 § 4 Nr. ... Nr. 1 Bst a) Ausfuhrlieferungen, Lohnveredelungen an Ausfuhrlieferungen Nr. 1 Bst b) innergemeinschaftliche Lieferungen Nr. 3 Bst a) grenzüberschreitende Beförderung von Gegenständen bei aa) Aufuhr oder bb) Einfuhr Nr. 8: Bank und Finanzumsätze Nr. 9a: Grunderwerbsteuerumsätze Nr. 11: Versicherungsvertreter Nr. 12: Bst a): langfristige Vermietung u. Verpachtung GrdStck Nr. 14: Humanmedizin (Arzt, Zahnarzt, Physio, ...) Nr. 19: Blinde mit mehr als 2 Arbeitnehmer Nr. 21: Bildungsumsätze Nr: 28: Verkauf Gegenstände die ausschließlich steuerfreien Umsätzen dienten
- Ausfuhrlieferung § 6 UStG (1) Nr. 1: liefernder Unternehmer ins Drittland befördert/versendet oder (1) Nr. 2: ausländischer Abnehmer ins Drittland befördert/versendet (3a) Ist der Abnehmer "privat" und transportiert er im Reisegepäck, muss er vor Ablauf des 3 Monats nach Lieferung ausführen (4) Nachweise sind zu erbringen
- Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr § 7 (1) - zum Zweck der Bearbeitung in Gemeinschaftsgebiet eingeführt oder zu diesem Zweck im Gemgeb. erworben Nr. 1: Leistender Unternehmer befördert/versendet ins Drittland oder Nr. 2: ausländischer Empfänger befördert/versendet ins Drittland
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- Innergemeinschaftliche Lieferung § 6a (1) Nr. 1: Unternehmer oder Abnehmer befördern/versendet in übriges Gemeinschaftsgebiet Nr. 2: Abnehmer ist Unternehmer Nr. 3: Erwerb unterliegt der besteuerung in anderem Mitgliedstaat (durch USt-ID nachzuweisen (A 6a.1 (18) UStAE) oder Prüfung auf igE) (2) auch Verbringen ist igL (3) Nachweise sind zu erbringen
- Absätze in § 3 UStG (1) Lieferung (2) Verbringen (1b) unentgeltliche Wertabgabe (3) Kommission (4) Werklieferung (6) Ort bei befördern/versenden (7) Ort bei ruhender Lieferung (8) Ort bei Einfuhrumsatzsteuer (9) Sonstige Leistung (9a) unentgeltliche sonstige Leistung (11) Kommission Sonstige Leistung (12) Tausch
- Verzicht auf Steuerbefreiung § 9 UStG (1) kann steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig behanbdeln, wenn der Umsatz an einen Unternehmer ausgeführt wird Vorraussetzung (Achtung: Baubeginn vor 1993 !): (2) Leistungsempfänger verwendet das GrdSt ausschließlich zu Umsätzen die den VoSt-Abzug nicht auschließen -selbständig nutzbare Grundstücksteile sind gesondert zu beurteilen (auch einzelne Räume) (A 9.2 (1) UStAE) - nachzuweisen Möglich für: - bestimmte Finanzumsätze (§ 4 Nr. 8 a-g) - Grunderwerbsteuerumsätze ( § 4 Nr. 9 a) - Vermietung (§ 4 Nr. 12) - Wohnungseigentümergemeinschaften (§ 4 Nr. 13) - Umsätze der Blinden (§ 4 Nr. 19)
- Bemessungsgrundlage (1) Lieferung u. Sonstige Leistung ---> Entgelt - VoSt (2) Tausch ---> hingegebener Wert des anderen Umsatzes (4) S. 1 Nr. ... Nr. 1 unentgeltliche Wertabgabe ---> Einkaufspreis zum Zeitpunkt des Umsatzes Nr. 2 unentgeltliche so. Leist. an Unternehmer ---> enstandene Ausgaben soweit zum VoSt-Abzug berechtigt Nr. 3 unentgeltliche so. Leist. an Personal ---> entstandene Ausgaben S. 2: Umsatzsteuer keine BMG (5) Nr. ... Mindestbemessungsgrundlage Nr. 1 an Gesellschafter oder nahestehende Personen ---> (4) Nr. 2 an Personal ---> (4)
- Durchlaufende Posten - BMG § 10 (1) S. 6 UStG kein Entgelt - im Namen und für Rechnung eines anderen - unmittelbare Rechtbeziehungen zwischen den anderen Parteien müssen bestehen
- Steuersätze 19 % § 12 (1) UStG 7 % § 12 (2) UStG Nr. 1 - Anlage 2 Nr. 2 - Vermietung Anlage 2 Nr. 6 - Zahntechniker Nr. 7 - Eintritt Künstler, Filme, Rechte Nr. 9 - Schwimmbäder Nr. 10 - Zug, Taxi (innerzhalb einer Gemeinde oder max. 50km) Nr. 11 - kurzfristige Beherbung
- Entstehung der Steuer § 13 (1) ... UStG Nr. 1 Bst a) vereinnahmte Entgelte - VAZ Leistung ausgeführt Nr. 1 Bst b) vereinbarte Entgelte - VAZ vereinnahmt Nr. 2 unentgeltliche Wertabgabe/so. Lei. - VAZ Leistung ausgeführt Nr. 3 unrichtiger Steuerausweis (§14c (1)) - bezug zu Nr. 1, spätestens Re. Nr. 4 unberechtigter Steuerausweis (§ 14c (2)) - Ausgabe Rechnung Nr. 6 igE - Ausstellung Re, spätestens Erwerb folgender Monat
- Unrichtiger Steuerausweis § 14c (1) UStG zu hoher Steuerausweis - 19 % statt 7% - x % statt richtigem Steuersatz - x % statt steuerfrei - Ausweis, obwohl nicht steuerbar - Ausweis, obwohl Leistungsempfänger Steuerschuldner ist Berichtigung möglich (S. 2) kein VoSt-Abzug A 15.2 (1) S. 2 UStAE
- Unberechtigter Steuerausweis § 14c (2) S. ... UStG S. 1: Kleinunternehmer, Differenzbesteuerer S. 2: - keine Leistung erbracht - falsche Leistungsbezeichnung - nicht im Rahmen des Unternehmens - kein Unternehmer Möglichkeit der Berichtigung, nur bei beseitigung der Gefährdung kein VoSt-Abzug A 15.2 (1) S. 2 UStAE