Einkommensteuer (Subject) / Steuerrecht (Lesson)

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Tatbestandsmerkmale der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht

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  • Tatbestandsmerkmale der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG? 1. Eine natürliche Person, die 2. im Inland 3. einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Warum wird die Einkommensteuer als typische Personensteuer bezeichnet? Sie stellt - zumindest bei der unbeschränkten Steuerpflicht - auf die wirschaftliche Leistungsfähigkeit und die persönlichen Verhältnisse der natürlichen Person ab.
  • Welche Arten der Steuerpflicht sind zu unterscheiden? 1. Die unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 1 EStG 2. die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 2 EStG 3. die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag, § 1 Abs. 3 EStG 4. die beschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG 5. die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 EStG
  • Zwischen welchen verschiedenen Veranlagungsformen unterscheidet das EStG ab 2013? 1. Einzelveranlagung § 25 EStG 2. Veranlagung von Ehegatten in Form einer a) Einzelveranlagung von Ehegatten §§ 26, 26a EStG b) Zusammenveranlagung §§ 26, 26b EStG
  • Tatbestandsmerkmale des Veranlagungswahlrechts gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG für Ehegatten? 1. rechtsgültige Ehe/Lebenspartnerschaft 2. unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten 3. nicht dauernd getrennt lebend 4. die vorgenannten Voraussetzungen müssen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sein 5. kein Sonderfall des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG (mehrere Ehen in einem VZ)
  • Welche Einkommensteuertarife werden unterschieden? 1. Grundtarif, § 32a Abs. 1 EStG 2. Splitting-Verfahren, § 32a Abs. 5 EStG