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Steuerberater schriftlich (Subject) / EStG (Lesson)

Gesetze

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  • Freigrenze des § 23 EStG § 23 Abs. 3 S. 5 Gewinne bleiben steuerfrei, wenn erzielte Gesamtgewinn im Kj. weniger als 600 EUR betragen hat.
  • Fristberechnung (§) § 108 Abs. 1 AO i.V.m. § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 2 BGB
  • Aufbau des § 17! § 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften   Abs. 1 Steuerbarkeit Abs. 2 Gewinn / Verlust Abs. 3 Freibetrag Abs. 4 Veräußerungsfiktion Abs. 5 Wegzug der KapGes Abs. 6 Anteilsfiktion Abs. 7 Ergänzung zu Abs. 1 §17 Abs. 2 S. 6  Veräußerungsverlust
  • Was bedeutet die Anschaffungsfiktion des § 23 EStG? § 23 Abs. 1 S. 2 EStG: Als Anschaffung gilt auch die Entnahme aus dem BV und Überführung in das PV.
  • Verlustausgleichsbeschränkung des § 23 EStG § 23 Abs. 3 S. 7 bis 10: Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im gleichen Kj. ausgeglichen werden Verrechnung mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften aus dem vorangegangenen oder den folgenden VZ verrechnet werden --> kein Verlustausgleich mit anderen Einkünften zulässig, § 23 Abs. 3 S. 7 EStG Umkehrschluss
  • Welches Rechtsgeschäft ist für die Fristberechnung i.S.v. § 23 EStG maßgebend? obligatorisches Rechtschaft = schuldrechtlicher Kaufvertrag
  • Bewertung einer Einlage § 6 Abs. 1 Nr. 5: Teilwert höchstens AK, wenn a) Anschaffung < 3 Jahre, b) Anteil an einer KapGes und Stpfl. daran beteiligt ist i.S.d. § 17 Abs. 1, oder c) ein WG i.S.d. § 20 Abs. 2 ist.
  • Wann erfolgt keine Anwendung der Trennungstheorie bei § 23 EStG? Einbringung zum PV gehörender WG in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer PersG  --> siehe BMF 1 § 4/13 und § 4/15 Ausnahme: Einlage bewusst unter Wert --> Anwendung der Trennungstheorie
  • TBM und Rechtsfolge Betriebsaufspaltung   Besitzunternehmen Betriebsunternehmen sachliche Verflechtung personelle Verflechtung  --> H 15.7 Abs. 4 Rechtsfolge: Besitzunternehmen ist Gewerbebetrieb und erzielt somit Einkünfte i.S.v. § 15 EStG, die der GewSt unterliegen.  
  • Welche Formen der Betriebsaufspaltung gibt es? echte BAS unechte BAS mitunternehmerische BAS
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  • Was ist eine echte Betriebsaufspaltung? Aufspaltung eines zunächst einheitlichen Unternehmens in 2 selbständige Betriebe
  • Was ist eine unechte Betriebsaufspaltung? von vornherein 2 rechtlich selbständige Unternehmen
  • Was ist eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung? beteiligte Gesellschaftsform sind 2 Mitunternehmerschaften
  • Sachliche Verflechtung bei einer BAS Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen, H 17.5 Abs. 5 (Wesentliche Betriebsgrundlagen) Funktionale Betrachtungsweise: WG, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsführung besitzen (aus Sicht Betriebsunt. Quantitative Betrachtungsweise: WG mit erheblichen stillen Reserven. --> Für die BAS gilt ausschließlich die funktionale Betrachtungsweise.
  • Personelle Verflechtung bei einer BAS Zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen besteht eine personelle Verflechtung, wenn die hinter beiden Unternehmen stehende(n) Person(en) einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen hat (haben). --> H 15.7 Abs. 6 (Allgemeines) EStH Beteiligungsidentität = an Besitz- und Betriebsunternehmen sind dieselben Personen im gleichen Verhältnis beteiligt; Beherrschungsidentität = die Person(en), die das Besitzunternehmen (Betriebsunternehmen) beherrschen, sind in der Lage, auch im Betriebsunternehmen (Besitzunternehmen) ihren Willen durchzusetzen.
  • Personengruppentheorie bei der BAS Gesellschaftsrechte der Gesellschafter, die am Besitz- und Betriebsunternehmen beteiligt sind, werden zusammengerechnet Achtung: extrem konträre (entgegengesetzte) Beteiligungsverhältnisse --> keine BAS
  • Einstimmigkeitsabrede beim Besitzunternehmen muss auch die Geschäfte des täglichen Lebens umfassen (Fundstelle?) 1 § 15/10
  • Vorteile BAS Haftungsbeschränkung bei Insolvenz einer der beiden Gesellschaften Offenlegungspflicht nur der Betriebs-GmbH --> geringes Vermögen in Betriebs-GmbH vielfältige Möglichkeiten für die Beteiligung neuer Gesellschafter ("Nachfolgeregelung")
  • Abfärbetheorie bei der BAS Durch das Vorliegen einer BAS werden die Einkünfte des Besitzunternehmens infiziert. Es erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (unabhängig von der Rechtsform des Betriebsunternehmens).
  • Voraussetzungen für § 18 Abs. 1 Nr. EStG § 18 Selbständige Arbeit: Abs. 1 Nr.1: freiberufliche Tätigkeit leitend und eigenverantwortlich ("Stempeltheorie") tätig.
  • Wesentliche Merkmale der Selbständigkeit Schulden eines Erfolgs Unternehmerinitiative (Entscheidungsfreiheit) Unternehmerrisiko (Geschäftsrisiko)
  • Wesentliche Merkmale der Nichtselbständigkeit Schulden der Arbeitskraft Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus Kein Geschäftsrisiko
  • Betriebsausgabenpauschale für Einkünfte i.S.v. § 18 EStG Für bestimmte freie Berufe hat die Finanzverwaltung für die Gewinnermittlung Pauschbeträge für Betriebsausgaben zugelassen. H 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH
  • Gewinnermittlungsart bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung EÜR: § 4 Abs. 3 EStG   Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben = Gewinn / Verlust
  • Zeitliche Erfassung von BE und BA bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 uneingeschränkt Zu- und Abflussprinzip gem. § 11
  • nicht abzugsfähige Betriebsausgaben § 4 Abs. 5 ff. EStG
  • gesetzliche Buchführungspflicht §§ 140, 141 AO
  • Wann dürfen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Rahmen von § 4 Abs. 3 nicht erfasst werden? Durchlaufende Posten, § 4 Abs. 3 S. 2 Betriebseinnahmen (Betriebsausgaben), die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt (verausgabt) werden ACHTUNG: USt und VSt sind BE und BA
  • Voraussetzungen und RF GWG § 6 Abs. 2 EStG:   bewegliches, abnutzbares WG des AV, das selbständig nutzbar ist und dessen AHK vermindert um Vorsteuer oder Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG) im Zeitpunkt der Einlage 410 EUR (Anschaffungen nach 31.12.2008) nicht übersteigen. Rechtsfolge: im Jahr der Anschaffung, Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Besonderheit: WG > 150 EUR: Aufzeichnungspflicht  
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei Sammelposten Sammelposten: § 6 Abs. 2a   bewegliches, abnutzbares WG des AV, das selbständig nutzbar  ist und dessen AHK (netto!!!!) oder Teilwert im Zeitpunkt der Einlage 150 EUR übersteigen aber nicht 1.000 EUR. Rechtsfolge:  Bildung Sammelposten im Wj. der Anschaffung, Herstellung, Einlage Auflösung im Wj. und den darauffolgenden 4 Wj. mit jeweils einem Fünftel (Betriebsausgabe)     
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  • Wie sind beim § 4 Abs. 3 Entnahmen und Einlagen zu berücksichtigen? Keine Berücksichtigung, da die Höhe der BE und BA davon nicht beeinflusst wird: das entnommene Geld wurde bereits bei Vereinnahmung als BE erfasst, das eingelegte Geld bereits bei seiner betrieblich veranlassten Verausgabung als BA abgesetzt.
  • Wie sind Sachentnahmen bei der EÜR zu berücksichtigen? Es erfolgt eine Hinzurechnung zu den Betriebseinnahmen, denn die entnommenen WG haben beim Kauf bzw. bei der Einlage den Gewinn gemindert. Die Auswirkung der Entnahme auf den Gewinn soll damit neutralisiert werden. Ansatz mit dem Teilwert, § 6 Abs. 1 Nr. 4, damit die stillen Reserven versteuert werden müssen.
  • Anlass für Wechsel von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 oder § 5 Buchführungspflicht nach §§ 140, 141 AO Freiwillige Buchführung Schätzung, § 162 AO Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
  • Anlass für den Wechsel von § 4 Abs. 1 oder § 5 zu § 4 Abs. 3 Keine Buchführungspflicht mehr, z.B. § 241a HGB Keine freiwillige Buchführung mehr Einreichung einer EÜR nach erfolgter Vollschätzung
  • Nicht abzugsfähige Ausgaben (§) § 12 EStG
  • Geldwerter Vorteil Familienheimfahrten? § 8 Abs. 2 S. 5: 0,002 % v. BLP x Entfernung zwischen Ort des eigenen Hausstandes und dem Beschäftigungsort
  • Geldwerter Vorteil für private Fahrten? § 8 Abs. 2 S. 2: 1%-Regelung --> 1% v. BLP
  • Geldwerter Vorteil Fahrten zur Arbeitsstätte? § 8 Abs. 2 S. 3: 0,03 % v. BLP x Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Verpächterwahlrecht im Rahmen der Betriebsverpachtung im Ganzen Der Stpf. kann wählen, ob er die Verpachtung als Betriebsaufgabe behandeln und damit die WG seines Betriebs (Teilbetrieb) in sein PV überführung will, mit der Folge der sofortigen Versteuerung der stillen Reserven nach §§ 16, 34 oder  den Betrieb (Teilbetrieb) nicht als aufgegeben ansehen, sonder das bisherige BV auch während der Verpachtung als solches fortführen will.
  • Welche Verluste sind nicht ausgleichsfähig i.S.v. § 10d EStG sog. Verlustausgleichsbeschränkung?   § 2a - Auslandsverluste § 15 Abs. 4 - Verluste aus gewerblicher Tierzucht/ -haltung § 15a - Verluste bei beschränkter Haftung § 15b - Verlusten im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen § 17 Abs. 2 S. 6 - Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften § 20 Abs. 6 - Verluste aus Kapitalvermögen § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 3 S. 7 bis 10 - Verluste aus privaten Veräußerungeschäften § 22 Nr. 3 S. 3 bis 6 - Verluste aus Vermittlungsleistungen   
  • In welchen § werden Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung und Erststudium angesprochen? § 12 Nr. 5: nicht abzugsfähige Ausgaben § 9 Abs. 6: keine WK, wenn nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses § 4 Abs. 9: keine BA § 10 Abs. 1 Nr. 7: bis zu 6.000 EUR (Vss.: Einkünfte)
  • Schlüssel zu den Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 4 bis 7 bei EÜR nach § 4 Abs. 3? § 6 Abs. 7 Nr. 2
  • Fundstelle Nießbrauchserlass? 1 § 21/2
  • Wohnsitz (§) § 9 AO
  • Kein Abzug von WK bei Einkünften aus KapVermögen sondern Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9? (§) § 2 Abs. 2 S. 2
  • Kennzeichen typisch stille Beteiligung und Einkunfsart? Weder Stimm- noch Mitspracherecht  --> Einkünfte aus § 20 Abs. 1 Nr. 4
  • Ausbildungsfreibetrag (§) § 33a Abs. 2 i.H.v. 924 EUR (evtl. vermindern pro Monat)
  • Überführung einzelnes WG von einem BV in ein anderes BV des Stpfl. Wert und §? Zwingend zum BW ohne Aufdeckung der stillen Reserven, § 6 Abs. 5 S. 1
  • Wert bei Aktivierung von Gebäuden Herstellungskosten
  • Vermietung an eigene Arbeitnehmer notw. BV, H 4.2 Abs. 7 "Vermietung an Arbeitnehmer"