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Grundzüge der Unternehmensbesteuerung (Subject) / Umsatsteuer (Lesson)
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- Welche drei Punkte bilden den Unternehmerbegriff? Unternehmerfähigkeit gewerbliche oder berufliche Tätigkeit --> Einnahmeerzielungsabsicht Selbstständigkeit
- Bestimmungslandprinzip -Prinzip gilt nur bei B2B -Besteuerung findet in dem Land statt, in das die Ware verfrachtet wird
- Ursprungslandprinzip -Prinzip gilt bei B2C -Besteuerung fällt in dem Land an, aus dem die Ware kommt
- Unternehmerbegriff -Unternehmerfähigkeit Wer oder was ist unternehmerfähig? 1. natürliche Person (z.B. Arzt, Fanbrikant, Vermieter) 2. juristische Person (Kapitalgesellschaft, Betrieb gewerblicher Art) 3. Gesamthandsgemeinschaft (OHG, KG) 4. andere Personenzusammenschlüsse (Arbeitsgemeinschaft)
- Unternehmerbegriff -gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 1.) Leistung im wirtschaftlichen Sinne 2.) nachhaltig=auf Dauer angelegt 3.) auf Erzielung von Einnahmen gerichtet
- Unternehmerbegriff -Selbstständigkeit 1.) auf eigene Verantwortung 2.) auf eigene Rechnung NICHT: Innenumsätze, Organschaft
- Welche Voraussetzungen muss eine Organschaft erfüllen? - Über-/Unterordnung --> Organträger, Organgesellschaft - Eingliederung (finanziell, wirtschaftlich, organisatorisch)
- Was sind die Rechtsfolgen einer Organschaft? -Organgesellschaft ist nicht Unternehmerin -Umsätze der Organschaft sind dem Organträger zuzurechnen -Leistungen zwischen dem Organträger und der eingegliederten Organgesellschaft sind nicht steuerbare Umsätze
- Wie ist ein Unternehmerzusammenschluss definiert? -Geschäfte werden gemeinsam betrieben -dauernd oder einmalig -Unternehmereigenschaft des Einzelnen --> Auftreten als selbstständiges Gebilde nach außen -neuer Unternehmer - "echte" Arbeitsgemeinschaft
- Steuerbare Umsätze sind? -Leistungen im Inland -Lieferungen -sonstige Leistungen -den Leistungen gleichgestellte Wertabgaben (§3 Abs.1b und 9a UStG) -Einfuhr aus Drittländern -innergemeinschaftlicher Erwerb
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- folgende Kriterien müssen Umsätze erfüllen, um der Umsatzsteuer zu unterliegen (§ 1 Abs.1 UStG) -Lieferung und sonstige Leistung -Unternehmer -im Inland -gegen Entgelt (=Leistungsaustausch) -im Rahmen seines Unternehmens
- Folgende Umsätze sind nicht steuerbar… -Umsätze, die von einem Unternehmer ausgeführt werden -Umsätze, die die Privatsphäre eines Unternehmers betreffen -Geschäftsveräußerung im Ganzen (§1 Abs. 1a UStG) -keine Leistung sind mangels Erfüllung der Voraussetzungen auch z.B. -Innenumsätze (Umsätze innerhalb eines steuerlichen ust. Unternehmens -Schadenersatzleistungen, da kein Leistungsaustausch -Schenkung -Erbschaft
- Unterschied Werkslieferung und Werksleistung Werkslieferung: Unternehmer bearbeitet und verarbeitet einen Gegenstand und verwendet dabei selbstbeschaffte (Haupt)-Stoffe Werksleistung: Besteller stellt den zu verarbeitenden Stoff zur Verfügung (Materialgestellung/Leistungsbeistellung)
- Nenne die verschiedenen Möglichkeiten eines Tauschgeschäfts! Tausch: Lieferung <-> sonstige Leistung Tauschähnlicher Umsatz: Lieferung <-> Lieferung Oder sonstige Leistung <-> sonstige Leistung Tausch mit Baraufgabe: Lieferung <-> Lieferung+Baraufgabe
- Voraussetzungen für innergemeinschaftlichen Erwerb Gegenstand wird von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat gebracht Lieferer ist Unternehmer, juristische Person und? Erwerber ist Unternehmer, juristische Person und? Kein Halbunternehmer, der die Erwerbsschwelle nicht überschreitet und auf ihre Anwendung nicht verzichtet hat