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Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Subject) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lesson)
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- Erläutern Sie den Unterschied zwischen Umlageverfahren und Kapital-deckungsverfahren! Beim Kapitaldeckungsverfahren wird für künftige Versicherungsleistungen ein Kapitalstock aufgebaut, aus dem später die Ansprüche der Versicherten bedient werden. Beim Umlageverfahren werden die eingezahlten Beiträge aller direkt für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen, z.B. bei Sozial-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung, Altersvorsorge durch DRV.
- Aus dem früheren Drei-Säulen-Modell ist das Drei-Schichten-Modell geworden. Was ist darunter zu verstehen? Das Drei-Schichten-Modell ist wie folgt aufgebaut: 1. Schicht: Basisversorgung - Gesetzliche Rentenversicherung - Berufsständische Versorgung - Landwirtschaftliche Alterskassen - private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen 2. Schicht: Zusatzversorgung - Betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage, U-Kasse) - kapitalgedeckte Altersversorgung (RiesterRente) 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte - Kapitallebens-, Rentenversicherungen, Aktien, Investmentfonds, Bundesschatzbriefe etc.
- Was ist die Hauptaufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin)? Welches Ziel soll damit erreicht werden? Welche drei Formen umfasst die Durchführung der Aufsicht der BaFin? Hauptaufgabe der BaFin - Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland, insb. Überwachung der Bedeckung des Sicherungsvermögens und Solvabilität Ziel - Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des dt. Finanzsystems soll sichergestellt werden Durchführung der Aufsicht durch - Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Versicherungsgesellschaft - laufende Aufsicht - Eingriffstatbestände
- In welche Bereiche unterteilt sich der Geschäftsplan eines Versicherers und was gehört zu jedem Bereich? Der Geschäftsplan eines Versicherers unterteilt sich in einen a) rechtlichen Teil - Satzung - Unternehmensverträge - Verträge über Funktionsausgliederungen b) versicherungstechnischen Teil - Versicherungssparten - Auswahl der Risiken - Bezeichnung der angebotenen Versicherung c) finanziellen Teil - Solvabilitätsbestimmungen der EU - gezeichnetes Kapital - Rücklagen
- Was ist der Versicherungsombudsmann? Welche Möglichkeiten hat er? Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle für Verbraucher. Er ist in seiner Entscheidung, Amts- und Verfahrensführung frei und keinen Weisungen unterworfen. Bis zu einem Wert von - 5.000 EUR kann er bindend entscheiden - 50.000 EUR kann er eine Empfehlung aussprechen
- Was ist die Aufgabe eines Treuhänders? Der Treuhänder überwacht das Sicherungsvermögen, das zur finanziellen Bedeckung der bilanzierten Rückstellungen für künftige Leistungen dient.
- Wer ist nach dem VAG neben dem Treuhänder noch zur Überwachung der finanziellen Situation des Versicherers tätig? Was sind dessen Aufgaben? Neben dem Treuhänder überwacht die finanzielle Situation des Versicherers auch der Verantwortliche Aktuar. Zu seinen Aufgaben gehören: - sicherstellen, dass Prämien und Deckungsrückstellung nach gesetz-lichen Vorschriften ermittelt werden - ständig die Finanzlage des VU auf dauernde Erfüllbarkeit überprüfen - Bestätigungsvermerk der Richtigkeit der Deckungsrückstellungen unter die Bilanz setzen - fertigen einer Vorstandsvorlage von Vorschlägen zur Überschuss-beteiligung der VN
- Wie unterscheiden sich Treuhänder und Verantwortlicher Aktuar? Der Treuhänder - muss unabhängig sein - gibt Zustimmung zur Änderung der Prämien und Überschussbeteiligung Der Verantwortliche Aktuar - kann auch aus dem VU sein - prüft Finanzaufstellung des VU - stellt ordnungsgemäße Berechnung der Prämie und technische Rückstellungen sicher - bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
- Erläutern Sie die Angebotsstruktur im Rahmen des AltEinkG anhand des Drei-Schichten-Modells! 1. Schicht: Basisversorgung Gesetzliche Rentenversicherung, Berufsständische Versorgung, Landwirtschaftliche Alterskassen, Private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung 2. Schicht: Zusatzversorgung a) Betriebliche Altersvorsorge: Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage, Direktversicherung, U-Kasse b) Kapitalgedeckte Altersvorsorge: Riester-Rente 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte z.B. Kapital-LV, RV mit Kapitalwahlrecht, Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Aktien...
- Was sind die zwei zentralen Leistungsbereiche der Deutschen Rentenversicherung? Die Leistungsbereiche der Deutschen Rentenversicherung sind: 1.) Zahlung von Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Hinterbliebenenrenten 2.) Rehabilitation
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- Nach welcher Formel berechnen sich die Rentenleistungen? Die Rentenleistungen werden wie folgt berechnet: Rentenzugangsfaktor • Persönliche Entgeltpunkte • Rentenartfaktor • Aktueller Rentenwert = Brutto-Altersrente
- Was ist unter dem Generationenvertrag zu verstehen? Der Generationenvertrag funktioniert wie folgt:
- Der Generationenvertrag ist die Grundlage der Gesetzlichen Rentenversicherung. Nach welchem Modell funktioniert er? Der Generationenvertrag funktioniert wie folgt: - Die sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen finanzieren die Renten der Rentenempfänger durch Beiträge. Sie erwerben nur einen Anspruch im Alter. - Durch das Umlageverfahren wird iGz Kapitaldeckungsverfahren kein Recht auf eine bestimmte Rentenhöhe erworben.
- Für wen besteht Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung? Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung besteht für: - Arbeiter - Angestellte - Auszubildende - Empfänger von Lohnersatzleistungen - Behinderte in anerkannten Werkstätten - Wehrdienst- und Zivildienstleistende - Personen mit freiwiliigem Jahr - Personen mit Zeiten der Kindererziehung - Haushaltsgehilfinnen - Heimarbeiter - Hausgewerbetreibende - bestimmte Selbständige
- Was ist die Bezugsgröße? Welche Bedeutung hat sie für die Entgeltpunkte? Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Die Entgeltpunkte werden errechnet, indem das Einkommen des Einzelnen mit der Bezugsgröße verglichen wird.
- Welche rentenrechtlichen Zeiten kennen Sie? Rentenrechtliche Zeiten sind: 1.) Beitragzeiten = Pflichtbeiträge - Beschäftigungsverhältnis, Kindererziehungszeiten, Berufsausbildung, Pflegezeiten, Wehr- und Zivildienst, Entgeltersatzzeiten 2.) Beitragsfreie Zeiten a) Anrechnungszeiten - versicherungspflichtige Beschäftigung durch Krankheit, Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit unterbrochen - Schule, Fachschule oder Hochschule nach dem 17. Lebensjahr b) Zurechnungszeiten = Zeit, die bei Rente wegen BU oder EU oder Todes hinzugerechnet wird, wenn Versicherte noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hat c) Ersatzzeiten - Zeiten des Militärdienstes, Kriegsgefangenschaft mit Krankheit..., der Internierung, Verschleppung mit Krankheit... der Freiheitsentziehung, Freiheitsbeschränkung, der Vertreibung, Flucht, Umsiedlung... d) Berücksichtigungszeiten
- Die Basis-Rente ist eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird. Welche gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen muss die Basis-Rente erfüllen? Nennen Sie mindestens fünf Merkmale! Gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen der Basis-Rente sind: 1.)
- Welche Durchführungswege der betriebliche Altersversorgung kennen Sie? Und wo sind sie jeweils im EStG geregelt? Es gibt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung: 1.) Direktversicherung (§ 4b EStG) 2.) Pensionskasse (§ 4c EStG) 3.) Unterstützungskasse (§ 4d EStG) 4.) Pensionsfonds (§ 4e EStG) 5.) Pensions-Direktzusage (§ 6a EStG)
- Welche Argumente sprechen für die bAV als wichtiges Instrument der Personalpolitik des AG? Argumente für eine bAV des AG sind: - Mitarbeiterbindung - Mitarbeitermotivation - Mitarbeitergewinnung - Mitarbeitezufriedenheit - Einsparung von Sozialabgaben - Absetzbarkeit der Beiträge zu bAV als Betriebsausgaben - Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung - Erleichterung des Ausscheidens von Mitarbeitern
- Seit wann besteht der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung? Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung besteht seit Januar 2002.
- Welches sind die vier Kriterien nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 BetrVG, auf denen die bAV beruht? Die vier Kriterien der bAV gem. § 1 Abs. 1 BetrAVG sind: 1.) mindestens ein biometrisches Risiko abdecken (Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenversorgung) 2.) Leistungszusage (auch Deputate) des AG aus Anlass des ersten Arbeitsverhältnisses 3.) AN erhält vom AG ein Versorgungsversprechen 4.) AG kann auch Versorgungszusage abgegeben
- Wann wurde das BetrAVG eingeführt? Das BetrAVG wurde 1972 verabschiedet.
- Durch welche Merkmale ist ein Arbeitsverhältnis nach § 17 Abs. 1 BetrAVG gekennzeichnet ("aus Anlass eines ersten Arbeitsverhältnisses")? Ein Arbeitsverhältnis nach § 17 Abs. 1 BetrAVG ist gekennzeichnet durch: - der AN ist weisungsgebunden - der AN ist in Ausübung seiner Tätigkeit örtlich und zeitlich fremdbestimmt und in einen arbeitsteiligen Vorgang eingeordnet Möglich ist eine bAV aber auch für - Selbstständige, die nur für ein Unternehmen arbeiten - gesellschaftliche Organe - arbeitnehmerähnliche Personen
- Welche Rechtsbegründungakte der bAV kennen Sie? Erläutern Sie dabei jeweils in Kürze! Es gibt drei Rechtsbegründungsakte der bAV (Zusageformen): 1.) Leistungszusage = AG trägt das volle Anlage- und Renditerisiko. Bei Ausfall des VR oder geringerer Rendite muss AG die Leistungen in zugesagter Höhe erbringen 2.) Beitragsorientierte Leistungszusage = AG verpflichtet sich, Beiträge in Anwartschaft auf Alters-, Inva-, Hinterbliebenversorgung umzuwandeln. Beitrag bestimmt Leistungshöhe 3.) Beitragszusage mit Mindestleistung = AG sagt Beitragszahlung in bestimmter Höhe zu, aber keine Leistungshöhe. AG muss aber zum. die Summe der Beiträge zu Rentenbeginn garantieren
- Welche Rechtsbegündungsakte (Zusageformen) sind bei welchen Durchführungswegen möglich? Als Rechtsbegründungsakt (Zusageform) sind möglich: a) bei Leistungszusage -> alle Durchführungswege b) bei beitragsorientierten Leistungszusage -> alle Durchführungswege c) Beitragszusage mit Mindestleistung = nur Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
- Der Gleichbehandlungsgrundsatz sieht vor, dass unterschiedliche Behandlungen in der bAV sachlich gerechtfertigt sein müssen. Wann ist das der Fall? Der Gleichbehandlungsgrundsatz schreibt vor, dass verschiedene Beitrags- oder Leistungsniveaus sachlich abgrenzbaren Tatbeständen oder Gruppenbildungen entsprechen müssen, z.B. Stellung im Betrieb, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Höhe der Gehaltsbezüge.
- Bei den Mitbestimmungsrechten des BR zur bAV gem. §§ 87,88 BetrAVG sind mitbestimmungsfreie Entscheidungen des AG und erzwingbare Mitbestimmungsrechte des BR zu unterscheiden. Über was bestimmt allein der AG und wann ist der BR mit einzubeziehen? 1.) AG bestimmt mitbestimmungsfrei - bei AG-finanzierter bAV über wesentliche Grundentscheidungen, also auch über Einführung und Abschaffung der AG-finanzierten bAV - über Dotierungsrahmen, d.h. Gesamtaufwand zur Finanzierung der zugesagten Leistungen - Durchführungsweg - begünstigter Personenkreis 2.) BR hat erzwingbar - Informationsrecht, d.h. BR muss während der Planung bzw. Beratung informiert werden - Initiativrecht, d.h. BR kann alternative Vorschläge innerhalb des Dotierungsrahmens machen - Prüfungrecht/-pflicht, d.h. BR wacht darüber, dass bAV dem Grundsatz von Recht und Billigkeit entspricht (§ 75 BetrAVG) - Mitbestimmungsrecht bei Produktauswahl
- Was gilt nach BetrAVG als Mindest- bzw. Höchstbeitrag zur Entgeltumwandlung? Mindestbeitrag zur Entgeltumwandlung ist 1/60stel der Bezugsgröße in der DRV p.a., Höchstbeitrag zur Entgeltumwandlung ist 4% der BBG in der DRV p.a. (steuer- und sozialversicherungsfrei) und weitere 1.800 EUR (steuerfrei) seit 01.01.2005.
- Erklären Sie die Begriffe Öffnungsklausel und Tarifvorbehalt! Welche Ausnahmen gelten zum Tarifvorbehalt? Ohne Öffnungsklausel ist eine Entgeltumwandlung im bestehenden Tarifvertrag nicht möglich. Sie besagt also, dass Tariflohn zur Entgeltumwandlung verwendet werden darf. Der Tarifvorbehalt besagt, dass tarifvertragliche Regelungen Vorrang vor Individualabreden haben. Entgeltumwandlung ist danach nur möglich, wenn dies im Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist. Tarifvorbehalt gilt nicht für Gehaltsbestandteile die über- oder außervertraglich gewährt werden, weil sie kein Tariflohn sind. Das gilt auch für Nettolohn (= freiwilliger Beitrag des AN).
- Nach welchem Prüfungsschema entscheidet sich, ob eine Entgeltumwandlung möglich ist oder nicht? Prüfungsschema zur Entgeltumwandlung (EU): 1.) Besteht ein Tarifvertrag? (+), dann 2.), sonst EU mgl. 2.) AG durch Mitgliedschaft im AG-Verband tarifgebunden? (+), dann 3.), sonst: Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt? (+), dann 3.), sonst EU mgl. 3.) Öffnungsklausel im Tarifvertrag? (-), dann 4.), sonst EU mgl. 4.) Umwandlung von außertariflichem Entgelt? (-), dann 5.), sonst EU mgl. 5.) Umwandlung von Tarifgehältern? (+), dann keine Entgeltumwandlung mgl. (§ 17 Abs. 5 BetrVAG) 3.) AN durch Mitgliedschaft in der Gewerkschaft tarifgebunden? 4.) Öffnungsklausel im Tarifvertrag
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- Wie unterscheiden sich Konsortialverträge bzw. Pooling von Gruppen- bzw. Kollektivversicherungen? Bei Konsortialverträgen / Pooling steht das Unternehmen nicht nur einem Versicherer, sondern einem Konsortium an verschiedenen Versicherern gegenüber, die sich befristet zusammenschließen, aber rechtlich selbstständig bleiben. Gruppen- / Kollektivversicherungen umfassen alle Erscheinungsformen von Verträgen, die die Versicherungsverhältnisse einer Personengruppe bündeln.
- Wie hoch ist die Mindestgrenze an Personen für eine Kollektivversicherung? Welche Voraussetzung muss weiterhin erfüllt sein? Für eine Kollektivversicherung gilt eine Mindestgrenze von 10 Personen und es muss eine klar umschriebene Gruppe mit gemeinsamen Merkmalen sein.
- Dass eine Kollektivvereinbarung einen Beitragsvorteil gegenüber einer Einzelversicherung bietet, verstößt eigentlich gegen das Begünstigungsverbot bzw. den Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 11 Abs. 2 VAG). Wann ist eine Begünstigung trotzdem zulässig? Möglich ist eine Kollektivvereinbarung trotzdem, wenn - dadurch eine feste Grundlage für die kollektive Gestaltung der Versicherungsverhältnisse gelegt wird - die Begünstigungen sich aus dem Kollektiv selbst tragen
- Unter welchen Voraussetzungen ist ein Kollektiv- bzw. Gruppenvertrag insgesamt gesehen zulässig? Für einen Kollektiv- bzw. Gruppenvertrag gelten insgesamt gesehen folgende Voraussetzungen: - mind. 10 AN sind zu versichern - Personenkreis und Leistungen sind objketiv zu beschreiben - Beteiligungsquote mind. 90%, dann ohne Gesundheitsprüfung, wenn keine negative Risikoauslese - Vertragspartner ist AG oder AG-Vereinigung - Vertragsschluss i.d.R. nach Invitatiomodell - wenn, dann muss Beratungsverzicht vereinbart werden
- Welche Vorteile sind mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen verbunden? Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen hat den Vorteil: - verbessertes Rating durch Wegfall der Pensionsverpflichtungen auf der Passivseite (keine Rückstellungen) - Befreiung von Pensionsverpflichtungen, erleichtert Nachfolgeregelung oder Verkauf des Unternehmens - Auslagerung der Verwaltung und damit Konzentration auf Kerngeschäft - fällige Rentenzahlungen durch ausreichende Liquidität gesichert
- Wie funktioniert die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen? Grundsätzlich zu unterscheiden ist zunächst nach - bereits erdienten Anwartschaften bzw. laufenden Leistungen (Past Service): werden gegen EB in Pensionsfonds ausgelagert (§ 3.66 EStG) - noch zu erdienenden Anwartschaften (Future Service): werden gegen LB in Unterstützungskasse ausgelagert (§ 4d EStG) Danach sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zu unterscheiden: - Auslagerung mit rechtlicher Enthaftung: Schuldübernahme, Abfindung, Ausgliederung - Auslagerung mit wirtschaftlicher Enthaftung: Umstellung des Durchführungsweges, Schuldbeitritt, Treuhandmodelle
- Wie wirken sich Mutterschutz, Erziehungsurlaub und längere Krankheit auf eine bAV aus? Beim Mutterschutz bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, die Arbeitgeberbeiträge und das Gehalt werden weiter gezahlt. Bei Erziehungsurlaub und längerer Krankheit ruht das Arbeitsverhältnis; der AG kann die Beiträge zur bAV weiter zahlen.
- Erläutern Sie die Portabilität von Betriebsrentenanwartschaften bei AG-Wechsel! Portabilität (Mitnahmemöglichkeit) a) für Altzusagen vor 01.01.2005 nur im Einvernehmen möglich (kein Rechtsanspruch) b) für Neuzusagen ab 01.01.2005 (Rechtsanspruch) gilt - Beim alten AG erworbene Anwartschaften werden in einen Kapitalbetrag umgerechnet und in das Versorgungssystem des neuen AG eingestellt. - Der neue AG erteilt eine wertgleiche Zusage. - AN muss bei Zusagen ab dem 01.01.2005 innerhalb von einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Mitnahme beim alten AG beantragen. - Mitnahmeanspruch nur bei Übertragungswerten unterhalb der BBG DRV - keine Mitnahmemöglichkeit bei U-Kasse und Pensionszusagen
- Wann ist eine Abfindung von Betriebsrentenanwartschaften möglich und wann nicht? Eine Abfindung von Betriebsrentenanwartschaften ist a) möglich - während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses - auch bei einseitigem Verlangen des AG, außer AN hat sein Recht auf Übertragung ausgeübt b) nicht möglich - wenn AN ausscheidet und seine Anwartschaft unverfallbar war, es sei denn aa) die Anwartschaft ist sehr gering (1% mtl. Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) oder bb) bei Direktversicherung und Pensionskassen, wenn - Anspruch max. drei Monate nach Ausscheiden geltend gemacht - Bezugsrecht des AN ist unwiderruflich - keine Abtretung, Beleihung, Beitragsrückstände - Überschussanteile nur zur Verbesserung der Leistungen eingesetzt
- Welches zusätzliche einseitige Übertragungsrecht hat der AN bei Neuzusagen ab dem 01.01.2005? Für den AN mit Neuzusage ab dem 01.01.2005 besteht bei Fortführung der Versorgung über eine Pensionskasse, Direktversicherung oder einen Pensionsfonds die Möglichkeit - den bestehenden Vertrag vom neuen AG übernehmen zu lassen, so dass die Altzusage erhalten bleibt. - den Übertragungswert auf den Versorgungsträger des neue AG zu übertragen, so dass die Altzusage zugunsten einer neuen erlischt
- Unter welchen Voraussetzungen sind die Ansprüche aus einer bAV unverfallbar? Bei Entgeltumwandlung sind die Anspüche sofort unverfallbar. Bei AG-finanzierter bAV sind die Ansprüch unverfallbar für a) Zusagen bis 31.12.2008, wenn - Zusage fünf Jahre besteht - Mindestalter dann 30 Jahre ist b) Zusagen ab 01.01.2009, wenn - Zusage fünf Jahre besteht - Mindestalter dann 25 Jahre ist
- Erklären Sie die sog. versicherungsvertragliche Methode! Die versicherungsvertragliche Methode heißt auch m/n-tel Verfahren, wobei m für die tatsächliche Dauer der Betriebszugehörigkeit steht und n für die mögliche Dauer der Betiebszugehörigkeit. Hiermit werden die unverfallbaren Anwartschaften bei Ausscheiden eines AN berechnet.
- Was ist mit dem Übertragungsabkommen gemeint und welches sind die wichtigsten Punkte daraus? Das Übertragungsabkommen erleichtert die Übertragung von Altersvorsorgeverträgen bei Arbeitgeberwechsel. Die wichtigsten Punkte daraus sind: - Abkommen gilt für § 40b und § 3.63 EStG, Einzel- und Kollektivversicherungen - keine Stornokosten durch den abgebenden AG - keine erneute Gesundheitsprüfung bei gleichen biometrischen Risiken - Antrag auf Übertragung innerhalb von 15 Monaten nach Ausscheiden - durchführungswegübergreifende Übertragung: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
- Was unter der Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers zu verstehen? Wann ist die Pflicht erfüllt bzw. wann entfällt sie? Die Anpassungsprüfungspflicht des AG besagt gem. § 16 BetrAVG, dass der AG alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden hat. Die Pflicht ist erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg - des Verbraucherpreisindexes für Deutschland oder - der Nettolöhne vergleichbarer ANgruppen des Unternehmens Die Pflicht enfällt, wenn / bei - der AG sich verpflichtet, die laufenden Leistungen p.a. + 1 % anzupassen - eine Beitragszusage mit Mindestleistung zu gesagt wurde - Durchführung der bAV über Direktversicherung oder Pensionskasse und alle auf den Rentenbestand entfallende Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden
- Was ist der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) und für welche Durchführungswege gilt er? Der PSVaG ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei Insolvenz des AG. Er übernimmt im Falle der Insolvenz die Versorgung aller AN, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Das gilt für die Durchführungswege Direktzusage, U-Kasse, Pensionsfonds.
- In welchen Fällen sind Direktversicherungen PSVaG-pflichtig? Direktversicherungen sind nur dann PSVaG-pflichtig, wenn - unverfallbare Anwartschaften bestehen und das Bezugsrecht widerruflich ist oder - bei unwiderruflichem Bezugsrecht die Direktversicherung beliehen oder abgetreten ist
- Erläutern Sie in Kürze die Unterschiede zwischen der alten und neuen Direktversicherung! 1.) Alte Direktversicherung bis 31.12.2004 - pauschale Besteuerung der Beiträge mit 20% (nur bei Pensionskasse und Direktversicherung) max. 1.752 EUR p.a. - Beiträge des AG gelten als Arbeitslohn für AN und sind steuerpflichtig, d.h. vorgelagerte Besteuerung - Kapitalleistung ist einkommensteuer-, erbschaftssteuerfrei, KV-/PV-pflichtig, sofern GKV, nach 120er-Regelung - Rentenleistung ist mit Ertragsanteil zu versteuern, KV-/PV-pflichtig, sofern GKV, dauerhaft 2.) Neue Direktversicherung ab 01.01.2005 - Steuerfreie Beiträge bis max. 4% BBG West zzgl. 1.800 EUR p.a., d.h. nachgelagerte Besteuerung - Sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4% BBG West - Für AG sind Beiträge als Betriebsausgabe voll abzugsfähig
- Welche steuerliche Förderung besteht in der Finanzierungsphase für welchen Durchführungsweg? Als steuerliche Förderung in der Finanzierungsphase gibt es a) unbeschränkte Steuerfreiheit: Direktzusage, Unterstützungskasse b) § 3 Nr. 63 EStG: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direkversicherung c) § 40b EStG: Pensionskasse, Direktversicherung
- Wie wirkt sich eine Direktversicherung betriebswirtschaftlich beim AG aus? Aus einer Direktversicherung folgt für den AG: - keine Bilanzauswirkung (keine Rückstellung) - Beiträge wirken gewinnmindernd (Betriebsausgabe) - geringere steuerliche Belastung
- Was ist sozialabgabenrechtlich bei der Direktversicherung zu beachten? Rentner müssen den vollen Beitragssatz für die Kranken- und Pflege- versicherung der Rentner (KVdR) zahlen. Für eine Direktversicherung müssen Rentner KV- und PV-Beiträge zahlen, es sei denn, die Renten-leistungen sind geringer als 1/20 der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung.