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Biologie (Subject) / Natur in unserer Hand (Lesson)

Natur in unserer Hand

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  • Schlüsselressourcen dient zum Schutz intakter Lebensräume zB.: Totholz; naturnahe Fließgewässer
  • Prozess- Schutz Evolutionsprozesse müssen möglich sein! zB.: Artenneuentstehung
  • Flaggschiffarten Arten mit hohem Prestigewert für die Öffentlichkeitsarbeit zB.: großer Panda, Wale, Tiger, Laubfrosch, Bartgeier, Enzian.. Arten mit hohem Raumbedarf, liefer gute Argumente für den Schutz ganzer Lebensräume
  • Endemiten Als Endemiten werden in der Biologie Pflanzen oder Tiere bezeichnet, die nur in einer bestimmten, räumlich klar abgegrenzten Umgebung vorkommen. Diese sind in diesem Gebiet endemisch.
  • Schlüsselarten Pflanzen die als Schlüsselarten für Herbivore dienen zB.: Eichen, Weiden bis zu 700 phytophage (pflanzenfressende) Arten, darunter viele monophage (schmales Nahrungsspektrum / nur 1 oder sehr eng verwandte Nahrungsquelle) spezielle Pflanzen/ Blüten die von Insekten spezifisch angeflogen werden - Bestäubung Samen und Fruchtverbreitung durch spezifische Tierarten zB.: Dodo (Samenfresser) - Pflanzensamen keimten nur nach Darmpassage des Dodos Seeotter: haben großen Einfluss auf Ausbreitung von Krabben, Muscheln, Seesterne usw. --> Seetang beweidung ---> Kelpwälder  Ökosystemingenieure: Biber --> Dammbauten, Offenhalten der Landschaft durch Herbivore Großraubtiere : Wölfe Beutetierpopulationen nehmen zu, Krankheiten und Missbildungen nehmen zu, Verbissschäden an Bäumen
  • Wert der Biodiversität ökonomischer Wert (von Arten) Genetische Diversität (Krankheitsanfälligkeit von Nutzpflanzen), biologische Schädlingsbekämpfung, Medikamente (Antibiotika aus Pilzen), Medizinische Forschung Wissenschaftlich- informeller Wert Bionik Indikatorarten (Pflanzen als Schwermetallzeiger, Saprobiensystem der Gewässer) Ideeller Wert Erhohlungsfunktion Biophilie (Sehnsucht nach naturnahen Lebensumständen: Haustier, Zimmerpflanze) Ethische Argumente: Verantwortung gegenüber anderen Geschöpfen, gleiche Biodiversität für Nachkommen Spiritualität,Mythen, Religion
  • Bedrohung der Biodiversität Jagd, Sammeltätigkeit:   Wildformen der Haustiere: oft ausgestorben und wieder nachgezüchtet (zB.: Auerochse, Wildpferd, Steinbock, Bison, Wandertaube)     Walfang Delikatassen: Suppenschildkröte, Frösche, Stör, Haiflossen, Trüffel Feindbilder: Raubtiere als "Konkurrenten": Luchs, Braunbär, Wolf, Geier, Beutelwolf Felle, Häute, Elfenbein: Nerz, Biber, Fischotter, Krokodile, Schlangen, Elefanten Heilmittel, Potenzmittel: Nashorn als Potenzmittel, Haiknorpel, Tiger Serumgewinnung: Vipern Sammeln durch "Liebhaber", Dekoration: Schmetterlinge, Fische, Orchideen, Flussperlmuscheln (Perlenfieber) usw.. Verfolgung: Laubfrosch (Lärmbelästigung)  
  • Veränderung der Lebensräume Landwirtschaft: Dünger, Biozide = Magerwiesen verschwinden Wald: 80% der Wälder (vor 8000 Jahren), gerodet, fragmentiert oder degradiert, Verlust natürlicher Wälder, Hauptursache für Gefährdung von 86% der Vögel- und Säugerarten.      
  • Ursachen der Waldzerstörung Illegaler Holzeinschlag Änderung der Landnutzung- für Plantagen, Beweidung Armut und Brennholznutzung Waldbrände Klimawandel  
  • Schadstoffe in marinen Lebensräumen Beispiel ORCA: Hohe Schadstoffanreicherung: PCB, Organochlorine, --> hohe Sterblichkeit der Kälber durch Schadstoffbelastung in Milch Abnahme der Lachspopulation (wichtigste Nahrung)
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  • Floren und Faunen Verfälschung durch Archäobiota = Ansiedelung und Einschleppung von Arten die nicht von Natur aus dort angesiedelt sind viele Kulturpflanzen: Weizen, Gerste, Erbse, Lein, Schlafmohn, usw.. Haustier
  • Archäophyten /Palaeophyten vom Menschen verschleppte und eingesiedelte Pflanzen viele Ackerbeikräuter Palaeophyten: zwischen Neolithikum und Mittelalter eingeführte Pflanzenarten Neobiota: mit oder ohne menschlicher Einflussnahme  
  • zu erhaltende Schutzgüter Arten, Gene, Populationen, Schirmarten, Schlüsselarten, Gemeinschaften, Lebensräume
  • Vogelschutzrichtlinen betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebenden Vogelarten in den europäischen Gebieten Anhang I : umfasst 181 vom Aussterben bedrohte Arten (geringe Bestände/ kleine Verbreitungsgebiete, seltene oder besonders schutzbedürftige Arten) Anhang II: angeführte Arten dürfen im gesamten Gebiet gejagt werden   (Teil 1) Arten aus Teil 2 in angeführten Mitgliedsländern Anhang III: umfasst jene Arten, die unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden dürfen Anhang IV: führt verbotenen Jagd- und Fangmethoden an Anhang V: listet die Themen auf, über die verstärkt geforscht werden soll
  • FFH- Richtlinien Flora- Fauna- Habitat Richtlinen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Anhang I: beinhaltet natürliche Lebensräume von ghemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Anhang II: beinhaltet Tier- und Pflanzenarten, von ghemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Braunbär, Moorlaufkäfer, Alpenbock, Juchtenkäfer steirisches Federgras, Schlitzblättriger Beifuß, Waldsteppen- Beifuß Anhang IV: beinhaltet streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse Anhang V: beinhaltet Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können.
  • Berner Konvention Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Ziele: Schutz der wildlebenden Fauna und Flora samt der natürlichen Lebensräume Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich des Artenschutzes Beachtung, insbesondere der gefährdeten Arten, einschließlich wandernder Arten Anhang I = gefährdete Pflanzenarten Anhang II = gefährdete Tierarten Anhang III= geschützte wildlebende Tierarten Anhang IV= Verbotene Mittel für das Töten und Fangen von Säugetieren und Vögeln
  • Bonner Konvention Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Arten (Großtrappe)
  • CITES Washingtoner Artenschutzübereinkommen   1. Juli 1975 in Kraft getreten reguliert den internationalen Handel mit gefährdeten Wildtieren und Pflanzen, zwischen den Beigetretenen Vertragsstaaten. 175 Mitgliedsstaaten Anhang I, II und III: Anhang I: vom Aussterben bedrohte Arten, Handel nur in Ausnahmefällen gestattet Anhang II: Arten deren Handel kontrolliert werden muss, um Übernutzung zu vermeiden Anhang III: Arten in mindestens einem Land geschützt, andere Verstragsstaaten werden gebeten bei Kontrolle des Handels zu helfen  
  • Alpenkonvention = Internationales Abkommen zum Schutz des Alpenraums Ziel: Erhaltung und die nachhaltige Entwicklung der Alpen durch eine sektorübergreifende und ganzheitlich Politik.  
  • Biodiversitätskonvention Übereinkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung des Nutzens zum Ziel.  
  • Ramsar Konvention Das Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensräume für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung. Ziel: Förderung der Erhaltung von Feuchtgebieten. Der Schutz von Wat- und Wasservögeln wurder mittlerweile auf den generellen Schutz von Feuchtgebieten ausgeweitet.  
  • Weltkultur- und Naturerbe 1972 von UNESCO entwickelt Ziel: die Erfassung und Erhaltung des Kultur- und Naturerbes für künftige Generationen. (Kulturgüter, Denkmäler, Ruinen von historischem Wert, besondere Landschaften) Österreichische Bsp.: Altstadt Salzburg/ Graz/ Wien, Schloss und Park Schönbrunn, Hallstatt und Dachsteinmassiv, Wachau, Semmeringerbahn,..
  • Donauschutzübereinkommen Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau.  Ziele: einheitlicher Gewässerschutz im Donauraum Entlastung des schwarzen Meeres staatenübergreifendes Warn- und Alarmsystem (AUT-Zentrale in Tulln)  
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