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Recht Fälle Wiederholung (Subject) / Eigentum I (Lesson)

I

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  • d Der Eigentumserwerb der Sache als solcher - und damit auh die Einigung bezüglich des Eigentumsübergangs - ist immer lediglich rechtlich Vorteilhaft
  • e eine etwaige Unwirksamkeit des der Übereignung zugrunde liegenden Kaufvertrags hat auf die Übereignung keinen Einfluss ( Abstraktionsprinzip)
  • f Die nach § 929 S 1 BGB erforderlich Übergabe ist erfolgt
  • Ergebnis Demnach hat M vom Berecchtigem H gem. § 929 S. 1 Eigentum erworben. H hat also sein Eigentum verloren.
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