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Recht Fälle Wiederholung (Fach) / Eigentum I (Lektion)
I
Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- d Der Eigentumserwerb der Sache als solcher - und damit auh die Einigung bezüglich des Eigentumsübergangs - ist immer lediglich rechtlich Vorteilhaft
- e eine etwaige Unwirksamkeit des der Übereignung zugrunde liegenden Kaufvertrags hat auf die Übereignung keinen Einfluss ( Abstraktionsprinzip)
- f Die nach § 929 S 1 BGB erforderlich Übergabe ist erfolgt
- Ergebnis Demnach hat M vom Berecchtigem H gem. § 929 S. 1 Eigentum erworben. H hat also sein Eigentum verloren.
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