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Recht Fälle Wiederholung (Subject) / Geschäftsfähigkeit II (Lesson)
- d) Um eine Wirksamkeit des Vertrages herbeizuführen, müsste der gesetzliche Vertreter eine Genehmigung im Sinne des § 108 BGB erteilt haben. Die Eltern haben keine Genehmigung erteilt.
- 2. Also ist nicht von einer Wirksamkeit des Vertrages trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit audzugehen. Der Vertrag ist endgültig unwirksam.
- II Es ist kein wirksamer KV gem. § 433 BGB zwischen M u H zustande gekommen.