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Recht Fälle Wiederholung (Fach) / Geschäftsfähigkeit II (Lektion)
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Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- d) Um eine Wirksamkeit des Vertrages herbeizuführen, müsste der gesetzliche Vertreter eine Genehmigung im Sinne des § 108 BGB erteilt haben. Die Eltern haben keine Genehmigung erteilt.
- 2. Also ist nicht von einer Wirksamkeit des Vertrages trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit audzugehen. Der Vertrag ist endgültig unwirksam.
- II Es ist kein wirksamer KV gem. § 433 BGB zwischen M u H zustande gekommen.