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Recht Fälle Wiederholung (Fach) / Geschäftsfähigkeit II (Lektion)

II

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • d) Um eine Wirksamkeit des Vertrages herbeizuführen, müsste der gesetzliche Vertreter eine Genehmigung im Sinne des § 108 BGB erteilt haben.  Die Eltern haben keine Genehmigung erteilt.  
  • 2. Also ist nicht von einer Wirksamkeit des Vertrages trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit audzugehen. Der Vertrag ist endgültig unwirksam.
  • II Es ist kein wirksamer KV gem. § 433 BGB zwischen M u H zustande gekommen.