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Recht Fälle Wiederholung (Subject) / Zugang u Annahme (Lesson)
- Obersatz K könnte gegen V einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 Abs. 2 haben.
- I Dann müsste der Anspruch zunächst entstanden sein.
- 1. Dies setzt einen wirksamen Kaufvertrag, § 433 BGB zwischen den Parteien voraus. Ein kaufvertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, Angebot u Annahme, § 145 ff. BGB.
- a. K hat gegenüber V ei Angebot zum Kauf der antiken Standuhr für 1.000€ unterbreitet.
- b. V müsste das Angebot angenommen haben
- aa. Zunächst müsste er die Annahmeerklärung abgegeben haben. Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende die Erklärung wissentlich u willentlich so in den Verkehr bringt, dass er damit rechnen kann, sie werden dem Adresssaten ohne sein weiteres Zutun zugehen. V hat die Annahmeerklärung in den Briefkasten des K eingeworfen, also abgegeben.
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