6

Recht Fälle Wiederholung (Fach) / Zugang u Annahme (Lektion)

I

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Obersatz K könnte gegen V einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 Abs. 2 haben.
  • I Dann müsste der Anspruch zunächst entstanden sein.
  • 1. Dies setzt einen wirksamen Kaufvertrag, § 433 BGB zwischen den Parteien voraus. Ein kaufvertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, Angebot u Annahme, § 145 ff. BGB.
  • a. K hat gegenüber V ei Angebot zum Kauf der antiken Standuhr für 1.000€ unterbreitet.
  • b. V müsste das Angebot angenommen haben
  • aa. Zunächst müsste er die Annahmeerklärung abgegeben haben. Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende die Erklärung wissentlich u willentlich so in den Verkehr bringt, dass er damit rechnen kann, sie werden dem Adresssaten ohne sein weiteres Zutun zugehen. V hat die Annahmeerklärung in den Briefkasten des K eingeworfen, also abgegeben.
Anzeige