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Recht Fälle Wiederholung (Subject) / Geeschäftsfähigkeit (Lesson)
- Obersatz Fraglich ist, ob ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen ist.
- I Wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB Dazu müsste zunächst ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen sein. V und K haben sich über die vertragswesentlichen Merkmale des § 433 BGB. geeinigt
- 1. Wegen der beschränkten Geschäftsfähigkeit des K – K ist minderjährig (§§ 2, 106 BGB) – ist aber fraglich, ob die Einigung auch wirksam ist. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags richtet sich bei einem beschränkt Geschäftsfähigen nach den §§ 107 – 113 BGB.