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Recht Fälle Wiederholung (Fach) / Geeschäftsfähigkeit (Lektion)

I

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • Obersatz Fraglich ist, ob ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen ist.
  • I  Wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB  Dazu müsste zunächst ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen sein. V und K haben sich über die vertragswesentlichen Merkmale des § 433 BGB. geeinigt
  • 1. Wegen der beschränkten Geschäftsfähigkeit des K – K ist minderjährig (§§ 2, 106 BGB) – ist aber fraglich, ob die Einigung auch wirksam ist. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags richtet sich bei einem beschränkt Geschäftsfähigen nach den §§ 107 – 113 BGB.