Betriebswirtschaftslehre (Subject) / ABWL3 (Lesson)

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Konstitutive Entscheidungen eines Betriebs

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  • Deskriptive Entscheidungstheorie wie wird tatsächlich entschieden empirische Erfahrungen werden untersucht Untersuchung von kognitiven Prozessen (Wahrnehmung, Urteil, Erinnerungen) Entscheidungsanlass und -probleme werden betrachtet
  • Normative Entscheidungstheorie wie soll entschieden werden Untersucht wird die Möglichkeit zur Zielerreichung optimale Handlungsalternative steht im Mittelpunkt Rationale Denkweise wird berücksichtigt, keine Vorlieben oder Prioritäten
  • Entscheidungsbestandteile Ziele Zielgewichte Umweltzustände Wahrscheinlichkeiten der Umweltzustände Ergebniswerte Alternativen
  • Varianten der Entscheidungssituationen Entscheidung bei Sicherheit (Ergebnisse sind sicher) Entscheidung bei Risiko (Ergebnisse sind unsicher, Eintrittswahrscheinlichkeiten der Umweltzustände sind bekannt) Entscheidung bei Ungewissheit (Ergebnisse sind unsicher, Eintrittswahrscheinlichkeiten der Umweltzustände sind unbekannt)
  • lexikograpische Ordnung Entscheidung bei Sicherheit Ranking der Ziele erst ist Z1 entscheidend, bei Gleichheit dann Z2 usw Kritik: Die weniger gewichteten Ziele fließen nicht in die Betrachtung mit ein
  • Nutzwertanalyse Entscheidung bei Sicherheit Definition von Zielen Suche nach Alternativen Bestimmung von Zielgewichten Eintragen der Ergebniswerte Transformation der Ergebniswerte in Nutzwerte Multiplikation der Nutzwerte mit den Zielgewichten
  • Bayes-Regel Entscheidung bei Risiko Erwartungswertregel (μ-Regel) A1/U1 * W1 + A1/U2 * W2 + A1/Un * Wn = Erwartungswert
  • μ-σ-Regel   Entscheidung bei Risiko Berechnung der Standardabweichung (μ-σ-Regel) √(W1 * (A1/U1 − μ)2 + W2 * (A1/U2 − μ)2 + Wn * (A1/Un − μ)2) = Standardabweichung Ein risikoscheuer Unternehmer zieht die Standardabweichung vom Erwartungswert ab Ein risikofreudiger  Unternehmer addiert die Standardabweichung zum Erwartungswert hinzu
  • Maximin-Regel Entscheidung bei Ungewissheit Betrachtung der schlechtesten Variante pro Alternative risikoarme Variante  
  • Maximax-Regel Entscheidung bei Ungewissheit Betrachtung der besten Variante pro Alternative risikoreiche Variante
  • Hurwicz-Regel Entscheidung bei Ungewissheit Mischform aus Maximin und Maximax Benennung von Lamda (λ) - je größer desto risikofreudiger Formel: (Maximax * λ) + (Maximin * (1−λ))  
  • Laplace-Regel Entscheidung bei Ungewissheit Formel: (A1/U1 + A1/U2 + A1/Un) ÷ n risikoneutral    
  • Savage-Niehans-Regel Entscheidung bei Ungewissheit Das Spaltenmaxima von U1, U2, Un wird genommen. Anschließend entsteht eine neue Matrix durch Subtraktion des Spaltenmaximas von den Nutzwerten. Der größte Wert pro Alternative ist entscheidend. Ziel ist ein möglichst kleiner Wert extrem risikoarme Alternative
  • Spieltheorie Weiterentwicklung der drei Entscheidungsmodelle Ergebnis hängt nicht nur vom eigenen Verhalten, sondern auch von Konkurrenten, Kunden, Lieferanten ab Simultane Entscheidungssituationen (Mitspieler handeln gleichzeitig) bekanntes Beispiel: Gefangenendilemma
  • Standortentscheidung Ursache (Gründung, Fusion, etc.) Geltungsbereich innerbertrieblich (Arbeitsplatz, Bereich) außerbetrieblich (lokal, regional, national)
  • Standortfaktoren Beschaffungsorientiert (Grundstücke, Rohstoffe, Verkehr) Fertigungsorientiert (technische und natürliche Gegebenheiten) Absatzorientiert (Absatzpotenzial, Verkehr) Arbeitsorientiert (Gehaltstrukturen, Qualitätsniveau) staatlich festgelegt (Steuern, Umweltschutzmaßnahmen)
  • Ziele der Rechtsformwahl Haftung Finanzierungsmöglichkeiten Leitungsbefugnis Gewinn-und Verlustverteilung Rechnungslegung und Publizität Steuerbelastung rechtsformabhängige Kosten Unternehmenskontinuität Außenwirkung
  • Haftung unbeschränkt (Gesellschafter haftet mit Privatvermögen) unmittelbar (Jeder Gläubiger kann sich an jeden Gesellschafter wenden, dieser muss direkt zahlen) solidarisch (gesamtschuldnerisch, jeder haftet mit dem anteiligen Firmen- und dem Privatvermögen für die gesamten Schulden) beschränkt (Gesellschafter haften nur mit ihren Kapitaleinlagen)
  • Finanzierungsmöglichkeiten Innenfinanzierung (Gewinne bleiben im Unternehmen - Thesaurierung) Außenfinanzierung (neue Gesellschafter, neue Gläubiger)
  • Steuerbelastung Personengesellschaften zahlen Steuern nach den persönlichen Einkommenssteuersätzen der Eigentümer Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftssteuer von 15% auf den Gewinn
  • rechtsformabhängige Kosten einmalige Kosten / Gründungskosten (Unternehmensberatung, Gutachter, Rechtsanwälte) Folgekosten (Honorierung von Aufsichtsräten, Wirtschaftsprüfer, Jahreshauptversammlungen)
  • Personengesellschaften wenige Gesellschafter von Gesellschaftern geführt persönliche Mitarbeit Stimmrecht nach Köpfen persönliche Haftung keine juristische Person
  • Kapitalgesellschaften viele Gesellschafter vom Management geführt keine persönliche Mitarbeit vorgesehen Stimmrecht nach Kapitalanteil Haftung nur über das eingebrachte Kapital juristische Person
  • Rechtsformen des öffentlichen Rechts Eigentum der öffentlichen Hand Verfolgen häufig andere Ziele als Gewinnmaximierung Regiebetriebe (Bestandteile der öffentlichen Verwaltung, Beispiel: Müllabfuhr) verselbstständigte Regiebetriebe (aus der Verwaltung ausgegliedert, Beispiel: Bundesdruckerei) Körperschaften (haben Mitglieder, Beispiel: Gemeinden, Kirchen) Anstalten (Beispiel: Rundfunksender) Stiftungen (haben einen öffentlichen Zweck zu erfüllen)
  • Einzelunternehmung (EU) (e.K.) + Entscheidungsfreiheit + formlose Gründung + kein Mindestkapital und keine Publizitätspflicht − Qualität des Einzelunternehmers entscheidend − begrenzte Kapital- und Kreditbasis − unbeschränkte persönliche Haftung
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Häufig Zusammenschluss von Freiberuflern (Ärzte, Rechtsanwälte) + Durchführung größerer Geschäfte + Risikohaftung wird verteilt + einfache Organisationsform (mündliche Vereinbarung möglich) − Haftung der einzelnen Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG) + relativ freie Vertragsgestaltung + fachliche Ergänzung der Gesellschafter + relativ kreditwürdig, durch persönliche Haftung − setzt großes Vertrauen unter den Gesellschaftern voraus − kein wesentlich größerer Finanzspielraum als beim EU − unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter
  • Kommanditgesellschaft (KG) + Möglichkeit zusätzlicher Kapitalgeber + Komplementäre erhalten alleinige Entscheidungsbefugnis   − Einfluss der Kommanditisten kann sehr wohl gegeben sein − setzt großes Vertrauen untereinander voraus − unbeschränkte persönliche Haftung der Komplementäre
  • Aktiengesellschaft (AG) + sehr gute Finanzierungsmöglichkeit + Trennung Kapitalgeber und Geschäftsführung + Möglichkeit der Haftungsbeschränkung − hohe Gründungskosten und laufende Kosten − umfangreiche Prüfungs- und Publizitätspflichten − mögliche Interessenkonflikte über Gewinnausschüttung
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) + Haftungsbeschränkung auf Stammeinlage + Kapitalbasiserweiterung durch die Aufnahme neuer Gesellschafter + niedriges Anfangskapital notwendig − Kreditaufnahme muss häufig durch private Sicherheit ergänzt werden − hohe Insolvenzanfälligkeit − Kapitalmarkt bleibt weitestgehend verschlossen
  • Wechsel der Rechtsform verursacht erhebliche Kosten Umgründung (komplette Auflösung des Unternehmens, einzelne Übertragung der Vermögensgegenstände) Umwandlung  formwechselnd (einfache Änderung des Gesellschaftsvertrags, Vermögen muss nicht einzeln übertragen werden) übertragend (Auflösung der alten Rechtsform, Vermögen geht in ein anderes Unternehmen über)
  • Diversifikationsmöglichkeiten horizontal (Fahrradproduzent produziert Mofas) vertikal (Lebensmittelproduzent schließt sich mit Düngemittelproduzent oder Handelsunternehmen zusammen) lateral (kein Bezug zu vorherigen Produkten)
  • Kooperation freiwillige Zusammenarbeit selbstständiger Unternehmen Ziel: Synergieeffekte bei Erhaltung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit Kooperationen können stillschweigend erfolgen (Beispiel: Preispolitik Rohöl)
  • Arbeitsgemeinschaft (ARGE) (Kooperationsformen) zeitlich befristet inhaltlich abgegrenzt Beispiel: (Arbeitsgemeinschaften von Bauunternehmen, gemeinsame Beschaffung von Rohstoffen, gemeinsame Forschung und Entwicklung)
  • Interessengemeinschaften (Kooperationsformen) dauerhafter Zusammenschluss von rechtlich selbstständigen Unternehmen in der Regel auf horizontaler Ebene zwischen zwei Konkurrenten Beispiel (Abfallverwertung, LIDL nimmt Flaschen entgegen)
  • Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) (Kooperationsformen) Gründung eines neuen gemeinsamen, rechtlich selbstständigen Unternehmens im Gegensatz zum Konzern keine einheitliche, sondern gemeinsame Leitung Beispiel: (deutsches Unternehmen stellt Kapital und Know-How, ausländischer Partner Arbeitskräfte und Marktnähe --> "Shanghai-Volkswagen")
  • Strategische Allianz (Kooperationsformen) vertragliche Vereinbarung zur Stärkung der Wettbewerbssituation horizontale Kooperation Beispiel (Siemens und IBM entwickeln gemeinsam einen neuen Chip) Beispiel ("Star Alliance": Partnernetz von Fluggesellschaften durch Anschlussflüge und Flugteilung)
  • Strategische Netzwerke (Kooperationsformen) langfristige Arrangements der Prozessoptimierung zumeist vertikale Kooperation Beispiel (Zulieferer-Hersteller-Netzwerke in der Automobilindustrie)
  • Franchising (Kooperationsformen) Übertragung des Absatzes der Produkte auf den Vertragspartner vertikale Kooperation Inhaber sind selbstständig und tragen das Risiko, haben jedoch keine Werbekosten Beispiel (Benutzung des Firmennamens bei Mc Donalds)
  • Unternehmensverbände (Kooperationsformen) Wirtschaftsverbände (freiwillige Mitgliedsschaft, Versorgung mit Brancheninformationen) Arbeitgeberverbände (Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften) Kammern (Mitgliedschaft Pflicht, Förderung der Wirtschaft, Ausbildung)
  • Kartell (Kooperationsformen) grundsätzliches Kartellverbot, da es der Wirtschaft schadet Zusammenschluss mit dem Ziel Marktmacht Vorteil eines Monopols ohne die Selbstständigkeit aufzugeben je weniger und ähnlicher die Anbieter, desto höher die Gefahr
  • Mehrheitsbeteiligung (Konzentrationsformen) Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Anteile am Kapital, oder die Mehrheit der Stimmrechte
  • Konzern (Konzentrationsformen) dauerhafter Zusammenschluss mehrerer Unternehmen unter einheitlicher Leitung Gleichordnungskonzern (es besteht keine Abhängigkeit, gemeinsame Leitung) Unterordnungskonzern (ein Unternehmen übernimmt die einheitliche Leitung) Vertragskonzern (Gewinnabführung, oder Überlassung von Anlagen gegen Pachtzahlung z.B.) faktischer Konzern (dominierender Konzern wird durch Beteiligungsquote hergestellt) Eingliederungskonzern (ein Unternehmen übernimmt 95% der Anteile, letzte Stufe vor der Fusion)
  • Holding (Konzentrationsformen) Unternehmen, dessen Leitung Entscheidungen delegiert Tochterunternehmen sind wirtschaftlich selbstständig Tochterunternehmen konkurrieren untereinander (MediaMarkt-Saturn) Finanzholding (Arbeit beschränkt sich auf die Finanzierung der Tochtergesellschaften und die Verwaltung der Anteile) Managementholding (übernimmt zusätzlich die einheitliche Leitung der Konzerngesellschaften, entsteht meist aus einem Vertragskonzern)
  • Fusion (Konzentrationsformen) verbundene Unternehmen verlieren nicht nur ihre wirtschaftliche, sondern auch ihre rechtliche Selbstständigkeit Fusion durch Aufnahme (Übertragung des Vermögens von einem Unternehmen auf das andere) Fusion durch Neugründung (Mehrere Unternehmen werden zu einem neu gegründetet zusammengefasst)