Jura (Subject) / Unterschlagung, Urkundenfälschung (Lesson)

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  • Zueignung iSd. § 246 ist die Manifestation des Zueignungswillens.
  • Urkunde iSd. § 267 StGB ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt.
  • Zusammengesetzte Urkunde iSd. des materiellen Strafrechts ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die in ihrem Bezugsobjekt räumlich fest zu einer Beweismitteleinheit derart verbunden ist, dass beide zusammen einen einheitlichen Beweis- und Erklärungsinhalt in sich vereinigen
  • Unmittelbares Ansetzen iSd. § 22 StGB ist gegeben, wenn der Täter objektiv Handlungen vornimmt, die unmittelbar, ohne wesentliche Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollen, und er subjektiv die Schwelle zum "Jetzt geht's los" überschreitet.