Jura (Fach) / Unterschlagung, Urkundenfälschung (Lektion)
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- Zueignung iSd. § 246 ist die Manifestation des Zueignungswillens.
- Urkunde iSd. § 267 StGB ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt.
- Zusammengesetzte Urkunde iSd. des materiellen Strafrechts ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die in ihrem Bezugsobjekt räumlich fest zu einer Beweismitteleinheit derart verbunden ist, dass beide zusammen einen einheitlichen Beweis- und Erklärungsinhalt in sich vereinigen
- Unmittelbares Ansetzen iSd. § 22 StGB ist gegeben, wenn der Täter objektiv Handlungen vornimmt, die unmittelbar, ohne wesentliche Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollen, und er subjektiv die Schwelle zum "Jetzt geht's los" überschreitet.
