Geschichte (Subject) / Medienkaufmann (Lesson)

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  • 1.1. Beschreiben Sie in Stichworten in Stichworten das Selbstverständnis eines Verlages im 21. Jahrhundert. Dienstleister, zielgruppenorientierter Vermittler von Wissen, vielfältige Medien
  • 1.2. Erläutern Sie den Begriff Medienkonvergenz Zunehmendes Zusammenwachsen von Medien
  • 1.4. Erläutern Sie die Funktionen eines Customer Relationship Management Gebilde CRM-System: eine spezeill auf das Kundenbeziehungsmanagement zugeschnittene Software, die eine strukturierte und ggfs. automatisierte Erfassung sämtlicher Kundenkontakte und daten ermöglicht. Diese Daten unterstützen durch ihre permanente und umfassende Vefügbarkeit die Arbeit von  Vertriebsmitarbeitern in vielerlei Hinsicht
  • 1.5. Erläutern Sie den Begriff Gatekeeper und information provider Beide Begriffe beziehen sich auf die Grundhaltung von Verlagen.Gatekeeper: Lieferanten von aufbereiteten Informationen. Information provider. Bevorratung vielfältiger Informationen die der Nutzer nach eigenen Kriterien auswählt.
  • 1.6. Beschreiben Sie Vor und Nachteile der On-Demand-Drucktechnik Vorteile: zeitnahe Produktion, geringe Kapitalbindung durch niedrige Auflagen, geringe Lagerkosten, kurzfristige Änderungen/Ergänzungen möglich. Nachteile: geringere Druckqualität im Vergleich zu traditionellen Druckverfahren, eingeschränkte Auswahl an Bindeverfahren.
  • 1.7. Erläutern Sie die Begriffe Novität, Backlist und Remittende Novitäten: Neuerscheinungen, die in der Regel im Laufe des auf die Vorstellungen folgenden Halbjahres erscheinen. Backlist: lieferbares Programm exkl. Novitäten, Remittenden: vom Handel nicht verkaufte und zurückgeschickte Bücher.
  • 1.8. Beschreiben Sie die Funktionalitäten von Web 2.0 Web 2.0 ermöglicht dem Nutzer, aktiv am Web-Geschehen teilzunehmen, indem er beispielsweise eigene Texte, Bilder oder sonstige Daten der Allgemeinheit über das Internet zur Verfügung stellt. Er wird somit zum Prosumenten
  • 1.9. Wie sieht mit den Worten Ehrhardt F. Heinbold die Zukunft der Verlage aus? Verlag der Zukunft: Verlag 3.0 aktiver, kompetenter und multimedialer Content und Commutiy Publisher.
  • 1.10. Was bedeutet die Open Access Bewegung für Verlage und Bibliotheken? Die Open Access Bewegung vefolgt das Ziel, vor allem wissenschaftliche Literatur kostenlos über das Internet zu verbreiten. Im großen Stile angewandt, zerstört dies die ökonomische Basis von wissenschaftlichen Verlagen, wohingegen Bibliotheken davon eher profitieren.
  • 1.11. Beschreiben Sie das Anliegen von libreka libreka ist eine Plattform für die Volltextsuche in den Büchern deutscher Verlage, die neben Recherchemöglichkeiten auch eine Bestellfunktion für E-Books bietet.
  • 1.13. Nennen Sie die Spitzenorganisationen der Verlagsbranche a) Fachzeitschriften b) Publikumszeitschriften c)Zeitungen d)Anzeigenblätter e) Bücher a) Fachzeitschriften: Deutsche Fachpresse b) Publikumszeitschrifen: Verband Deutscher Zeitschrifenverleger c) Zeitungen: Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger d) Anzeigenblätter: Bundesverband deutscher Anzeigenblätter e) Bücher: Börsenverein des deutschen Buchhandels
  • 1.14. Nennen Sie fünf Aufgabenbereiche der führenden Spitzenverbände in der Medienbranche Politische und wirtschaftliche Lobbyarbeit; Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, Rechtsberatung der Mitgliedsfirmen, Öffentlichkeitsarbeit für die jeweilige Branche, Förderung der Aus- und Weiterbildung.
  • 1.17. Unterscheiden Sie Anzeigenblätter und Offertenblätter Anzeigenblätter: erscheinen in der Regel wöchentlich und werden kostenlos an alle Haushalte in einer Region verteilt. Private und geschäftliche Anzeigen sind kostenpflichtig. Meist existiert ein redaktioneller Teil, der über lokale Eregnisse berichtet. Offertenblätter erscheinen ein bis zweimal pro Woche und werden über Kioske gegen einen Copypreis vertrieben. Private Anzeigen sind kostenlos, geschäftliche nicht. Redaktionelle Beiträge gibt es im Allgemeinen nicht. Beide Zeitungstypen dienen vor allem der Kommunikation der Leser zueinander.
  • 1.18. Geben Sie einen Überblick über Gegenstände des Buchhandels in Anlehnung an die Verkehrsordnung Elektronische Medien (DVD) kartografische Produkte (Landkarten, Globen)
  • 1.19. Beschreiben Sie die Funktionalitäten von Offline und Online-Medien Offlinemedien sind an einen Datentäger (CD, DVD Memory Stick) gebunden. sie können Rerchemöglichkeiten wie Volltextsuche bieten. Online Medien werden über das Internet genutzt , sie bieten neben Recherchemöglichkeiten in Datenbanken und im worldwideweb auch die Funktionalitäten des web 2.0.
  • 1.20. Recherchieren Sie aktuelle Titel und Umsatzzahlen zum Markt der Zeitungen und zum Online-Markt. Benennen Sie die Marktführer und zeigen Sie die aktuelle Entwicklung auf. individuelle lösungen
  • 2.1. Welches der genannten Werke wird nach dem UrhG nicht geschützt? a) Fotokalender b) BGB Bürgerliches Gesetzbuch c) Kinofilm Harry Potter d) Beatles Song Yellow Submarine BGB amtliche dokumente brauchen keinen schutz
  • 2.2. Erläutern Sie kurz, weshalb im deutschen Urheberrecht keine Anmeldung von Werken erforderlich ist Mit der Schaffung einer persönlichen geistigen Schöpfung entsteht für den Urheber automatisch ein Recht an seinem geschaffenen Werk. Hierfür ist keine formelle Anmeldung notwendig.
  • 2.3. Nennen Sie drei Verwertungsgesellschaften,die für die Verlagsbranche von Bedeutung sind VG Wort VG Bild  GEMa
  • 2.4. Welche Bedeutung haben die Verwertungsrechte im Verlagsalltag? Verwertungsrechte: Teile der Urheberrechts, die der Urheber Dritten abtreten kann. Entsprechend sind sie das Gut, mit dem Verlage entweder selbst handeln können (Lizenzvergabe) oder auf dessen Grundlage der wirtschaftliche Erfolg des Verlags basiert, indem er auf Basis eines Nutzungsrechtes Bücher produziert und vermarktet.
  • 2.5. Bitte ordnen Sie die angegebenen Schutzfristen zu a) Fotos b) Roman c) Anonym erschienene Werke d) Nachgelassene Werke 70 Jahre nach Erscheinen 50 Jahre nach Erscheinen 25 Jahre nach Erscheinen 70 Jahre nach Tod des Urhebers Fotos - 50 Jahre nach Erscheinen Roman - 70 Jahre nach Tod des Urhebers Anonyme Werke - 70 Jahre nach Erscheinen Nachgelassene Werke - 25 Jahre nach Erscheinen
  • 2.6. Wann gilt ein Werk als veröffentlicht, wann gilt es als erschienen? Veröffentlicht: das Werk ist der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden Erschienen: das Werk ist in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten in Verkehr gebracht worde.
  • 2.7. Welche der genannten Rechte sind die Urheberpersönlichkeitsrechte? a) Veröffentlichtlichungsrechte b) Ausstellungsrechte c) Vervielfältigungsrechte d) Schutz vor Entstellung des Werkes a) d)
  • 2.8. Wann kann ein Urheber vegebene Nutzungsrechte zurückfordern? Rückrufsrecht wegen Nichtausübung und wegen gewandelter Überzeugung.
  • 2.9. Was ist bei den im UrhG genannten Schranken des Urheberrechts zu beachten? Änderungsverbot und Quellenangabe nach §§62 und §63 UrhR
  • 2.10. Was ist der Normvertrag? Ein Rahmenvertrag, der als Mustervertrag genutzt werden kann.
  • 2.11. Nennen Sie jeweils drei Rechte und Pflichten von Autor und Verlag, die sich aus dem Normvertrag ergeben. Rechte und Pflichten des Autors. Pflicht zur fristgerechten Manuskriptabgabe; Pflicht zum Korrekturlesen, Pflicht, eine Neuauflage zu bearbeiten,Recht auf Honorierung. Recht auf Freiexemplare, Recht auf Rücktritt vom Vertrag bei Änderung der Eigentumsverhältnisse des Verlags. Rechte und Pflichten des Verlags: Pflicht zur Vervielfältigung und Verbreitung; Pflicht, angemessen Werbung zu treiben; Pflicht, sich um die Nebenrechtsauswertung zu kümmern; Recht auf Festlegung des Ladenpreises; Recht die Ausstattung, festzulegen, Recht, Restexemplare zu verramschen und zu makulieren.
  • 2.11. Nennen Sie jeweils drei Rechte und Pflichten von Autor und Verlag, die sich aus dem Normvertrag ergeben. Rechte und Pflichten des Autors. Pflicht zur fristgerechten Manuskriptabgabe; Pflicht zum Korrekturlesen, Pflicht, eine Neuauflage zu bearbeiten,Recht auf Honorierung. Recht auf Freiexemplare, Recht auf Rücktritt vom Vertrag bei Änderung der Eigentumsverhältnisse des Verlags. Rechte und Pflichten des Verlags: Pflicht zur Vervielfältigung und Verbreitung; Pflicht, angemessen Werbung zu treiben; Pflicht, sich um die Nebenrechtsauswertung zu kümmern; Recht auf Festlegung des Ladenpreises; Recht die Ausstattung, festzulegen, Recht, Restexemplare zu verramschen und zu makulieren.
  • 2.12. Welcher der genannten Verträge bedarf zwingend der Schriftform? a) Herausgebervertrag? b) Lizenzvertrag c) Optionsvertrag d) Übersetzungsvertrag Optionsvertrag
  • 2.13. Bitte streichen Sie Nichtzutreffendes. Partie und Portoersatzstücke gelten laut Normvertrag bei einem absatzorientierten Honorar als honorarfrei / honorarpflichtig Partie und Portoersatztücke gelten als honorarpflichtig
  • 2.13. itte streichen Sie Nichtzutreffendes. Partie und Portoersatzstücke gelten laut Normvertrag bei einem absatzorientierten Honorar als honorarfrei / honorarpflichtig Partie- und Portoersatzstücke gelten als honorarpflichtig
  • 2.13. Bitte streichen Sie Nichtzutreffendes. Partie und Portoersatzstücke gelten laut Normvertrag bei einem absatzorientierten Honorar als honorarfrei / honorarpflichtig Partie und Portoersatzdtücke als honorapflichtig 
  • 2.14. Welche Aussage ist richtig? a) Titelschutz gilt automatisch für alle in Anspruch genommenen Titel b) Titelschutz gilt automatisch für alle in Anspruch genommenen Titel, sofern diese eine individuelle, charakteristische Aussagekraft haben. b)
  • 2.15. Bei welcher Abbildung b) Die Besucherin zähl weder als Person der Zeitgeschichte, noch al Beiwerk zu einer Örtlichkeit oder als Teil einer größeren Personengruppe § 23 KUG
  • 2.16. ie viele Exemplare seiner Verlagserzeugnisse muss ein Verleger an die deutsche Nationalbibliothek kostenlos abführen? zwei
  • 2.17. Wo ist die Pressefreiheit höchstranking verankert? a) BGB b) Grundgesetz c) Landespressegesetz d) GWB b)
  • 2.18. Inwieweit beschränkt Artikel 5 des Grundgesetzes das Recht der freien Meinungsäußerung? Das Recht der freien Meinungsäußerung wird eingeschränkt durch allgemeine Gesetzte: (StGb und Strafgesetzbuch) die Belange des Jugendmedienschutzes und das Recht auf Wahrung der persönlichen Ehre.
  • 2.19. Welche Bestimmung findet sich nicht in den Pressegesetzen der Länder? a) Informationsrecht b) Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen c) Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot d) Mitbestimmungs und c) d)
  • Welche Angaben sind im Impressum eines Buches und ergänzend dazu, im Impressum einer Zeitung erforderlich? Bei Büchern: Name und Firma des Druckers und des Verlages. Bei Periodika: Name und Firma des Druckers, des Verlags, zusätzlich die Namen des verantwortlichen Redakteurs und des Veranwortlichen für die Anzeigen. Das ist aber im Detail abhängig von den jeweils gültigen Landespressegesetzen.
  • 2.22. Bitte streichen Sie Nichtzutreffendes. Pressverlage benötigen erst bei nenneswerten Firmenzusammenschlüssen /bereits bei kleineren Firmenzusammenschlüssen eine Genehmigung des Bundeskartellamtes. Presseverlage benötigen erst be nenneswerten Firmenzusammenschlüssen eine Genehmigung des Bundeskartellamtes
  • Für das Großvater-Sohn-Prinzip benötigt man mindestens drei Datenträger. richtig
  • Man kann im normalen Geschäftsverkehr darauf bestehen, dass die persönlichen Daten nach Abwicklung eines Geschäftes gelöscht werden. richtig
  • Wenn die persönlichen Daten einmal gespeichert sind, können sie ohne Nachfrage beispielsweise für Werbezwecke eingesetzt oder weitergegeben werden? nein
  • Mit Datenschutz brauche ich mich in der Firma nicht zu beschäftigen, wenn ich statt des Kundennamens eine Personalkennziffer verwende. falsch
  • HBCI gilt als sicherer als das PIN/TAN Verfahren richtig
  • Die Datenverschlüsselung beim Online Banking ist kaum zu entschlüsseln, also sicher richtig
  • Online Banking über https Internetseiten mit SSL-Datenverschlüsselung funktioniert nur mit speziellen PCs falsch
  • Passwörter sollten aus Sicherheitsgründen immer auf dem PC gespeichert werden, damit kann man Fällen von Vergesslichkeit gut entgegenwirken falsch
  • USB-Sticks bieten aufgrund ihrer Bauart schon einen Schutz vor Viren oder Trojanern falsch
  • Passwörter sollten möglichst monatlich gewechselt werden und aus mindestens 8 Zeichen bestehen. richtig