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schriftliche Prüfung Steuerberater (Subject) / Einkommensteuer § 15 a EStG (Lesson)
Einkünfte gem. § 15 a EStG (Verluste aus beschränkter Haftung)
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- Komplementär haftet uneingeschränkt keine Anwendung § 15 a EStG
- Kommanditist haftet nur mit Einlage Anwendung § 15 a EStG Verlustabzug soweit wirtschaftlich belastet
- Verlustaufteilung ausgleichsfähig (soweit wirtschaftlich belastet) verrechenbar (soweit nicht wirtschaftlich belastet), Verlustanteil wird gesondert festgestellt mindert zukünftige Gewinnanteile aus der KG § 15a (2) Satz 1 iVm (4) Satz 1 EStG
- Voraussetzungen erweiterter Verlustausgleich- oder abzug § 15a (1) Sätze 2 und 3 EStG Haftungsbetrag gem. §171 (1) HGB; ggf. §172 (4) iVm §171 (1) HGB namentliche Eintragung im Handelsregister Nachweis bestehender Haftung kein Ausschluss von Vermögensminderung durch Vertrag keine Unwahrscheinlichkeit der Vermögensminderung nach Art und Weise des Geschäftsbetriebes Verlustausgleichsvolumen §15a (1) Satz 2 nicht bereits verbraucht
- Haftung §171 HGB Außenhaftung aufgrund noch nicht erbrachter Einlage
- Einlage- oder Haftungserhöhung §15a (1a) ESTG keine Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit eines vorhandenen verrechenbaren Verlustes keine Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit eines zukünftigen Verlustanteils, soweit durch den Verlust ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht
- Veräußerung oder Aufgabe verrechenbarer Verlust der nach Abzug des Veräußerungsgewinns verbleibt, ist nach § 15a (2) Satz 2 EStG bis zur Höhe der nachträglichen Einlage ausgleichs- und abzugsfähig
- negative Tilgungsbestimmung (Urteilsfall) neg. Tilgungsbestimmung = Einlage nicht zur Begleichung der Einlageverpflichtung (Außenhaftung § 171 HGB nicht getilgt) Buchung der Einlage auf Kapitalkonto II => Verlustverrechnungspotential neben der Hafteinlage => kann für Verlustausgleich des laufenden Jahres genutzt werden
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