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Einkünfte gem. § 15 a EStG (Verluste aus beschränkter Haftung)

Diese Lektion wurde von SigbritBach erstellt.

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  • Komplementär haftet uneingeschränkt keine Anwendung § 15 a EStG
  • Kommanditist haftet nur mit Einlage Anwendung § 15 a EStG Verlustabzug soweit wirtschaftlich belastet
  • Verlustaufteilung ausgleichsfähig (soweit wirtschaftlich belastet) verrechenbar (soweit nicht wirtschaftlich belastet), Verlustanteil wird gesondert festgestellt mindert zukünftige Gewinnanteile aus der KG § 15a (2) ...
  • Voraussetzungen erweiterter Verlustausgleich- oder ... § 15a (1) Sätze 2 und 3 EStG Haftungsbetrag gem. §171 (1) HGB; ggf. §172 (4) iVm §171 (1) HGB namentliche Eintragung im Handelsregister Nachweis bestehender Haftung kein Ausschluss von Vermögensminderung ...
  • Haftung §171 HGB Außenhaftung aufgrund noch nicht erbrachter Einlage
  • Einlage- oder Haftungserhöhung §15a (1a) ESTG keine Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit eines vorhandenen verrechenbaren Verlustes keine Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit eines zukünftigen Verlustanteils, soweit durch den Verlust ein ...
  • Veräußerung oder Aufgabe verrechenbarer Verlust der nach Abzug des Veräußerungsgewinns verbleibt, ist nach § 15a (2) Satz 2 EStG bis zur Höhe der nachträglichen Einlage ausgleichs- und abzugsfähig
  • negative Tilgungsbestimmung (Urteilsfall) neg. Tilgungsbestimmung = Einlage nicht zur Begleichung der Einlageverpflichtung (Außenhaftung § 171 HGB nicht getilgt) Buchung der Einlage auf Kapitalkonto II => Verlustverrechnungspotential neben ...